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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 15.12.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-12-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-188512157
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18851215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18851215
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1885
- Monat1885-12
- Tag1885-12-15
- Monat1885-12
- Jahr1885
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 15.12.1885
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Summe um '/» zu beantragen, wenn die Fahrten erst am Tagesschau. Freiberg, den 14. Dezember. Der deutsche Reichstag gelangte am Sonnabend bei der Berathung des Etats des Reichsamts des Innern zu der Position: Einrichtung und Unterhaltung regel' mäßiger deutscher Postdampfcrverbindungen Ein Mittel gegen die Auswanderung. Als am Sonnabend im deutschen Reichstage der baldige Erlaß eines Auswanderungsgesetzes angeregt wurde, ließ der Staatssekretär von Bötticher die Aeußerung fallen, daß nichts geschehen dürfe, was die Auswanderung, die glück licherweise im Rückgang befindlich sei, wieder vermehren könnte. Die durch die am 1. d. M. stattgefundene Volks zählung abermals bestätigte bedauerliche Thatsache der zu nehmenden Entvölkerung des platten Landes und der Ueber- füllung der großen Jndustrieplätze ist der Aufmerksamkeit der Regierungen nicht entgangen. Ebenso beklagt man, daß in neuerer Zeit sich unter den Auswanderern ein Element stark vertreten findet, das man in fernen Welttheilen sehr gern empfängt, besten Verlust aber für Deutschland nach- lheilig erscheint, nämlich eine große Anzahl junger, that- kräftiger Landwirthe, deren kleines Kapital zwar nicht im Deutschen Reiche, wohl aber in der nordamerikanischenUnion oder in Brasilien zur Begründung einer Selbständigkeit hinreicht. Es liegt auf der Hand, daß der Wegzug solcher löchriger, nicht unbemittelter Menschen, der an und für sich bellagenswerth erscheint, auch die Zahl der Steuerzahler vermmdert. Wenn die Kopfzahl der Auswanderer nicht mehr die frühere Höhe aufweist, hat dies nur die Ursache, daß jenseits des Meeres ganz unbemittelte und arbeits unfähige Menschen keine Aufnahme mehr finden. Quantitativ ist die Auswanderung wohl zurückgegangen, aber nicht qualitativ, und bei der geplanten Begründung deutscher Äckerbaukolonien ist in dieser Beziehung in Zukunft noch eine größere Steigerung des Wegzuges junger Landwirthe zu erwarten. Wir stehen scheinbar im Begriff, dieselbe» Erfahrungen zu machen, die Großbritannien längst gemacht hat, ohne sich bisher zu einer Reform der Bodengesctze ent schließen zu können. In England, Schottland und Irland dommirt der große Grundbesitz in einer fast unerträglichen Weise und geht die übrige Bevölkerung, soweit sie nicht zur Industrie gehört, mehr und mehr der bittersten Armuth entgegen. Die Auswanderung der irischen kleinen Land- ivirlhe nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika war infolge dessen in den letzten Jahren eine so beträchtliche, daß dort das irische Element dem deutschen bereits eine große Konkurrenz macht, außerdem aber wesentlich dazu beiträgt, die Beziehungen zwischen England und Amerika immer gehässiger zu gestalten. Da man in Deutschland wenig Lust verspürt, ähnlichen Verhältnisten zuzutceiben und die ohnehin bedrängte deutsche Landwirthschaft noch mehr als jetzt durch amerikanische Bodenerzeugnisse vom Weltmarkt verscheuchen zu lasten, welche deutscher Fleiß jenseits des Ozeans vermehrte, sinnt man auf Mittel, den jungen, minderbemittelten Landwirthen in der Heimath ein dankbareres Arbeitsfeld zu schaffen. Darüber herrscht jetzt nur eine Meinung, daß die mittlere Größe der Landgüter aufrecht erhalten oder angestrebt werden muß. Die Aufsaugung der kleinen Güter durch den Großgrundbesitz wird für ebenso nachtheilig erkannt, wie die bei der freien Theilbarkeit des Bodens rasch fort schreitende Zerstückelung, durch welche die Bewirthschaftunc vertheuert wird. Der Nutzen eines großen Landbesitzet ist in Deutschland bisher viel zu sehr überschätzt worden. Die Landwirthschaft krankt außerordentlich an dem Fehler, daß viele Grundbesitzer mit Hilfe des landwirthschaftlichen Kredits mehr Grund und Boden zugekauft haben, als sie bezahlen oder richtig bewirthschaften konnten. Die meisten deutschen Landwirthe verwendeten lieber ihre Ersparnisse dazu, ihren Grundbesitz zu vergrößern, als ihn zu ver bessern, während nur die Anwendung intensiverer Melio rations-Mittel den Ertrag zu steigern vermag. Der höhere Preis des Grundeigenthums und die geringere Ausnützung desselben bringen den deutschen Landwirth in großen Nachtheil gegen den Ansiedler in Nordamerika, der nur eines geringen Kapitals zum Ankauf eines noch unerschöpften Bodens bedarf. Dort braucht man außerdem bei Erbtheilungen die Güter nicht zu zerstückeln, weil die- Soll in dieser Beziehung eine Besserung geschaffen und das Element der jungen Landwirthe mehr als bisher der ! Heimath erhalten werden, so muß etwas für die Gründung > neuer bäuerlicher Anwesen geschehen. Der zu diesem Zweck - vor einiger Zeit von der preußischen Regierung unter- ' nommene Versuch, eine Anzahl von Staatsdomänen zu zer schlagen, erwies sich als unwirksam, weil die erforderlichen Anzahlungen die Mittel der Käufer erschöpften, die nicht Geld genug zum Betriebe übrig behielten. Dem preußischen Landes-Oekonomie-Kollegium hat nun neuerdings der Land- wirthschaftsminister vr. Lucius einen andern Vorschlag gemacht, wonach zur-Begründung kleiner landwirthschaft- lrcher Besitzungen keine Kapitalsanzahlung eines Kauspreises erforderlich sein, sondern diese einschließlich der Zinsen in der vertragsmäßig zugesicherten Zahlung einer Rente be stehen soll. Die Denkschrift des Ministers vr. Lucius führt aber auch einige Beschränkungen auf, die bei Ueberlassung eines fogenannten „RentengutS" als volles Eigenthum nöthig erscheinen. Das Nentcngut muß unaetheilt bleiben, damit der Verkäufer nicht nöthig hat, die Renten bei ver schiedenen Leuten einzukassiren; es muß frei von ständigen Gefällen und Reallasten sein; die Rente muß ablösbar sein, wobei der Ablösungsvertrag und die Kündigungsfrist der freien Vereinbarung überlasten bleiben. Ist eine ver tragsmäßige Ablösbarkeit nicht vereinbart, gilt dieselbe nur für unablösbar innerhalb der im Kaufverträge für den Rentenkauf festgestellten Hrist, da durch Festsetzung einer ewigen Rente Ucbervorthestunge« iu Folge etwaiger Aende- rungen der Wirths christlichen Behältnisse unausweichlich wären. Diese Rcntengüttr haben sich in Holland bereits trefflich bewährt und erklärte sich deshalb auch das preußische Landes-Oekonomie-Kollegium für einen ähnlichen Versuch, trotzdem einzelne Mitglieder nicht ohne Besorgniß darüber .waren, daß derselbe zur Einrichtung einer neuen Art von Hörigkeitsverhältniß führen könnte. Um in dieser Beziehung ganz sicher zu gehen, verlangte daS Kollegium, daß der preußische Staat mit de? Bekwandlung der ihm gehörigen Streuparzellen in RentenMer in solchen Gegenden den Anfang mache, wo das Bedürfniß am schärfsten hervortritt, im Osten der Monarchie und in den Fluß- und Seemarschen des westlichen Staatsgebiets. Bewährt sich dort dieses System, dann werden bald größere Grundbesitzer, Stiftungen und Aktiengesellschaften den Versuch machen, Tagelöhner durch Bertheilung von Pflanzland an ihre Gutskomplexe zu fesseln. Jedenfalls wrrd der Vorschlag des preußischen Landwirthschaftsministers noch einige Abänderungen erfahren müssen, wenn der kleine deutsche Landwirth zu dieser Staats hilfe rechtes Vertrauen fassen soll. Für Güter mit unkündbaren Renten würde sich derselbe so wenig erwärmen wie für irgend eine Beschränkung im Erbrecht oder Besitz. Dagegen wird Mancher gern als Kolonist ein Rentcngut übernehmen, wenn er nach etwa dreißigjähriger Thätigkeit, bei guten Verhältnissen und rascherer Tilgung auch früher, in den freien Besitz des Gutes gelangen könnte. Im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung kann verabredet werden, daß das Erwerbskapital dreißig Jahre lang unkündbar bleibt, voraus gesetzt, daß die Rente pünktlich bezahlt wird. Das Recht der Kündigung sollte aber nicht nur dem Staate, sondern auch dem Erwerber Vorbehalten bleiben und dem letzteren auch die Befugniß zustehen, jährlich eine größere oder ge ringere Quote seiner Rente durch Kapitalsabzahlung abzu lösen. Einem Privatmanne würde es allerdings wenig konveniren, unter so einseitigen Bedingungen Grundbesitz zu verkaufen, dem Staate könnte es aber ziemlich gleich- giltig sein, ob er das Kapital, das er stets zur Abstoßung von Staatsschulden verwenden kann, etwas früher zurück erhält, wie ursprünglich vereinbart war. Bewährt sich der in Aussicht stehende Rentengüter-Versuch in Preußen, dann werden alle andern Einzelstaaten sich beeilen, diese neue soziale Reform auf dem landwirthschaftlichen Gebiete sich ebenfalls anzueignen und auch ihren jungen Landwirthen den Grund benehmen, der Heimath den Rücken zu kehren. 1. Juli statt am 1. April beginnen sollten. Abg. Freiherr v. Buol gab seinem Bedauern Ausdruck, daß bisher noch nichts über die holländischen Anlausshäfen bestimmt sei und empfahl, im Interesse Südwestdeutschlands Rotterdam bezw. Antwerpen. Der Staatssekretär v. Bötticher bestätigte die Mitrheilungen des Reserenten bezüglich der eventuellen Ermäßigung der geforderten Summe. Was den Anlaufs hasen betreffe, so sei soeben eine Entscheidung deS Reichs kanzlers unterzeichnet worden, in welcher dem Lloyd mitge- theilt wird, daß versuchsweise aus ein Jahr Antwerpen als Anlaufshasen genehmigt sei. Rotterdam sei nicht das ganze Jahr anlausssähig. Vlifsingen hätte sich aus mancherlei Gründen empfohlen; aber diese Gründe konnten gegenüber den vom Norddeutschen Loyd geltend gemachten Wünschen nicht Stich halten. Von einer endgiltigen Entscheidung für Antwerpen habe man Abstand genommen, um sich und dem Lloyd freie Hand zu halten. Die Abg. vr. Hammacher und Windthorst erklärten sich durch diese Mittheilungen für vollkommen befriedigt. Abg. Meier (Bremen) betonte, daß der Lloyd sein Interesse am besten fördere, wenn er dem gesammten Verkehr in ganz Deutschland möglichst entgegen komme. Bezüglich der Eisenbahntarise wünsche der Lloyd nichts, weiter, baß dieselben pro rata. der Distanz nach Bremen oder Ham burg nicht höher bemessen werden, als dieHolländernach Antwerpen oderRotterdam zahlen. Der Titel wurde darauf bewilligt. Bei dem- Posten für Ueberwachung des Auswanderungswesens sprach Abg. Lingens die Ansicht aus, daß in den Schutzgebieten die religiöse Ausbildung insolge Erschwerung der katholischem. Misfionsarbeit eine sehr mangelhafte fein werde. Abg. von KoScielSki machte auf die Ausweisungen in Ost- und West« Preußen aufmerksam und schilderte die traurige Lage der Aus gewiesenen, die sich vielfach im größten Nothstande befänden. Der Staatssekretär v. B ö t t i ch e r erklärte, er habe von solchen Dingen keine Kenntniß, zudem sei es nicht recht wirksam, an dieser Stelle diese Beschwerde vorzubringen, die den preußischen Minister des Innern angehe. Auf die Anfrage des Abg- Hammacher, ob ein Auswanderungsgesetz in Aussicht stehe, antwortete Staatssekretär v. Bötticher, daß man für diese Session kein Auswanderungsgesetz vorlegen werde, daß der Plan aber für die Zukunft keineswegs aufgegeben sei. Abg. Wörmann nahm die Hamburger Behörden in Schutz gegen die katholischerseits erhobenen Vorwürfe, daß keine Sorge ge wogen werde für die Gesundheit der Auswanderer, für ein gutes Auswanderungshaus u. s. w., wie dies namentlich der Raphaelverein behauptete, der sich mit seinen Klagen direkt an die Hamburger Polizei hätte wenden sollen. Der Redner verwies ferner auf die große Sympathie der Hamburger für die katholischen Vereine, namentlich bezüglich der Krankenpflege; umsoweniger Grund sei für solche Angriffe vorhanden, noch dazu an so unrichtiger Stelle, wie im Reichstag. Abg. vonPuttkamer bemängelte die bisherigen Auswanderungs verhältnisse, wonach eine Gemeinde, wenn sie Jemand amAuS- wandern hindern wolle, eines richterlichen Befehles bedürfe. Abg. Barth bemerkte, vor der Auswanderung nach manche tropischen Gebieten müsse entschieden gewarnt werden, aber ei" Freiheit der Auswanderung selbst müsse sein. Abgeordnetne Lingens hielt die Behauptungen des Raphaelsvereins auen recht. An der weiteren Debatte belheitigten sich noch df- Abg. Wörmann und Hammacher. Der Titel würd'« darauf bewilligt. Bei der Position: „Remunerirung vone Hilfeleistungen" beantragte Abg. Baumbach, den Reichs kanzler zu ersuchen, dem Reichstage die Ergebnisse der Zu sammenstellung der Jahresabschlüsse der Krankenkaffen mitzu- theilen. Aus die Bemerkung des Redners, daß bei den eingeschriebenen Hilsskassen die Mitglieder selbst eine Art Kontrole übten, während die letztere bei den staatlichen Ein richtungen den schon genug belasteten Gemeindebehörden zufiel, crwiederte der Staatssekretär v. Bötticher, die Kosten für die Krankenkassen würden sich künftig wesentlich verringern, da durch Ausschreibung von Aerztestellen und Festsetzung eines Pauschquantums von ca. 3 Mark pro Arbeiter Abhilfe ge troffen ei. Für die verlangte Zusammenstellung sei kein Be dürfniß vorhanden. Die Abgg. Hitze und Schrader hielten eine genaue Uebersicht in Form einer Vorlage wünschens- werth, wogegen Abg. Struckmann vor übermäßiger Aus dehnung der Statistik warnte. Abg. Kayser bemängelte die bureaukratische Verwaltung der Ortskrankenkassen und meinte, es sei eine Konzcntrirung des Versicherungswesens nothwendig. Abg. v. Maltzahn-Gültz schloß sich dem Wunsche auf Vorlegung der Statistik an, bemerkte jedoch, der ganze Reichstag brauche die diesbezügliche Denkschrift nicht zu erhalten; cs müsse also nur Denen, die sich dafür interefsirten, die Möglichkeit zur Einsicht geboten werden. Der Titel und der Rest wurden nun bewilligt und die Sitzung vertagt. — Der Reichskanzler ließ in Folge einer vorjährigen Resolution jenigen Söhne, welche in baarem Gelbe abgefunden werden, noch immer für ein Billiges eine Anzahl Acker freier Bundesländereien erhalten können. Wo in Europa Aehn- liches versucht wurde, gerieth der Hofbesitzer zumeist durch die Auszahlung an seine Geschwister in drückende Schulden ohne daß die jüngeren Brüder im Stande gewesen wären, mit dem empfangenen Geld Landeigcnthum in der Heimath zu erwerben. Wo dagegen die Landgüter getheilt werden, mit Ostasien und Australien 4400000 Mk. Der können sich die Erben durch Zuhilfenahme von Gärtnerei, Referent Abg. vr. Sattler theilte hierbei mit, die Regierung Obstzucht, Hausindustrie oder Tagelohn immer noch besser habe sich in der Kommission bereit erklärt, vor der dritten forthelfen, wobei freilich der Grundbesitz zur Nebensache Lesung des Etats selbst die Herabsetzung der gesordertcn und konkurrenzunfähig wird. O und Tageblatt. Amtsblatt für die königlichen uud städtischen Behörden zn Freiberg nnd Brand. Verantwortlicher Redakte«: Juli,« Brau« iu Freiberg. mitt. 5 Uhr für den LLLM Dienstag, de« IS. Dezember. Inserate werden bi» Bormittag 11 Uhr angenom- FHFH Sk men und beträgt der Prei» für die gespaltene Zeile oder deren Naum 1d Pf.
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