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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 31.05.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-05-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-188205318
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18820531
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18820531
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1882
- Monat1882-05
- Tag1882-05-31
- Monat1882-05
- Jahr1882
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 31.05.1882
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8 Uhr rer. § . Ab- l3v. >— ----- , 34. J«hrga»a. Erscheint jeden Wochentag Abends 6 Uhr für den I I Mittwoch, dm 31. Mai. men Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Braud. Bermttwortlicher Redakteur Julius Braun m Freiberg. . Vcr- sthor. BeMM)eiqet und Tag Mall. llung ihr im nschast. durch de«, Inserate werden bis Vormittags 11 Uhr angenom- ' und beträgt derDrciS für die gespaltene Zeile H oder deren Raum IS Pfennige. tzt«, nd den 'digung unsern alther. : guten es uns seinen Herzen e, sowie ür die ! reichen i Dank milie. verschied Gattin «r geb. den 29. rcunden l anzeigt. ailie. olge des r Gatte, chwager, , Uuge- msjahre. neu zur tgethüm laffeueu. Feiertag hied am Eugen - Freun- m Nach- Frau. berSohn, dtüch da- te. Dieß tdten und «. u Eltem »Wister. iten Feier- nhalleaus. ich langen Pötzsch. 2. asseueu. en Signa- tie Dicns- am Depot, imaudo. LountagS- Die Ledeulung -er Lerufsstatistik für die Landwirthschast. Ein Aufsatz von Oskar Sieber in Dresden: „Die im Juni dieses Jahres im ganzen deutschen Reiche stattfindendc Ermittelung des Berufs und ihre Bedeutung für die Land- wirthschaft-, welche Abhandlung zunächst in Nr. 19 der »Sächsischen landwirthschaftlichen Zeitung" und jetzt auch als Separat-Abdruck erschienen ist, behandelt in gründ licher und faßlicher Weise die Zwecke der Bcrufsstatistik hinsichtlich der Landwirthschast, und bei der hohen Be deutung derselben glauben wir die Abhandlung im allge meinen Interesse unverkürzt wiedergcben zu sollen. Herr Sieber sagt: Dem Reichsgesetze vom 13. Februar 1882 zufolge ist am 5. Juni dieses Jahres im ganzen deutschen Reiche der Berus der Bevölkerung zu ermitteln. Ueber den Zweck und die Wichtigkeit dieser umfänglichen Erhebung hat sich schon die Kaiserliche Botschaft ausgesprochen, mit welcher Fürst Bismarck am 7. November vorigen Jahres den Reichstag eröffnete. Darin war unter Anderem gesagt: »Die Vorbedingung für weitere Beschlußnahme über die einzuschlagenoen sozialen und politischen Reformen besteht in der Herstellung einer zuver lässigen Berussstatistik der Bevölkerung des Reichs." Von dem Resultate der auf den 5. Juni d. I. angeordneten Berufs- Erhebung werden demnach die weiteren sozialen und politischen Reformen im deutschen Reiche wesentlich abhängig sein. Durch diese statistische Aufnahme hofft man nämlich ein möglichst vollständiges Bild vom gejammten nationalen Er werbsleben zu erlangen, um daran sehen zu können, wo der Hebel zur Förderung desselben anzusetzen ist. Der Laudwirth- schast kann es aber durchaus nicht gleichgiltig sein, wie das Bild vom gejammten nationalen Erwerbsleben schließlich aus fallen wird. Schon aus den Verhandlungen im Reichstage, namentlich aber aus dem Fragebogen selbst geht deutlich hervor, daß man mit dieser Erhebung auch der Landwirthschast zu der rechten Anerkennung verhelfen möchte, durch möglichst klare Darstellung der Bedeutung derselben. Die Landwirthe haben daher auch alle Ursache, dieser Ausnahme ihre ganze Aufmerksamkeit zuzuwenden und für die Anordnung derselben dankbar zu sein. ' Leider aber muß nian befürchten, daß auch diesmal wieder viele Landwirthe den Fragebogen mit sehr mißtrauischen Blicken betrachten werden, weil sie entweder den gestrengen Steuer direktor dahinter vermuthen, oder sich überhaupt nicht gern in die Wirthschast gucken lassen und meinen, das, was darin vorhanden und vorgehe, gehe doch Niemandem etwas an. Die Befürchtung, daß die bevorstehende, von Reichs wegen ver anstaltete Berufs-Ermittelung Steuerzwecken dienen werde, ist eine ganz unbegründete. Nicht immer aber wahret der Land- wirth jein und seiner Kollegen Interessen dadurch am besten, daß er die Vorgänge in seiner Wirthschast vor den Blicken Anderer verschließt. Wenn der Landwirth sein Gut mit einer chinesischen Mauer umgeben könnte und wollte, wenn innerhalb dieser Mauer nicht nur er mit all den Seinen, sondern auch alle seine Nachkommen weiter zu existiren vermöchten, wenn der Landwirth seinen Acker nur bebaute, um selbst davon leben zu können, wenn er nie etwas zu verkaufen und gar nichts wieder zu kaufen brauchte und wenn er gar keine Steuern zu zahlen hätte, dann könnte er sagen, „das, was in meiner Wirthschast vorgeht, geht Niemandem etwas an." So aber darf er nicht nur allein leben wollen, sondern er muß auch Andere neben sich leben lassen, um selbst leben zu können. Er ist eben mit abhängig von Anderen, und er macht sich um so abhängiger von Anderen, je mehr er sich gegen außen verschließt, je mehr er hinter dem Berge hält. Ver- jchleiert er die Zuständlichkeiten in seiner Wirthschast vor den Blicken Anderer ganz und gar, so wird eben über seine Ver hältnisse falsch geurtheilt, ohne sein Zuthun, ohne seine Ein sprache verhandelt und beschlossen, und es können dann Gesetze gemacht und Bestimmungen getroffen werden, welche die gesummte Landwirthschast dauernd zu schädigen vermögen. Gerade der Grundbesitzer aber, welcher das vom Vater ererbte Gut auch seinem Sohne wieder hinterlassen möchte, müßte sich doch immer sagen, daß es noch nicht genügt, dem Sohne ein pfleglich behandeltes Anwesen zu hinterlassen. Das Anwesen nützt dem Sohne schließlich doch nur wenig, wenn die gejammte Landwirthschast schwer darnieder liegt. Dafür aber, daß die Landwirthschast auch künftig gedeihe und sich weiter entwickele, dafür, daß die Landwirthschast künftig besser lohne als in letzter Zeit, dafür muß der Grund schon jetzt gelegt werden und die Land ¬ wirthe müssen ihn selbst legen, daß sie die Auskünfte geben, welche zur richtige« Bmrtheilnug des Laud- wtrthschaftS-Gewerbes ganz uuerlählich find. Es liegt daher im eigensten Interesse, sowohl des Grundbesitzers als auch des Pächters, daß die Landwirthschast überall und in allen Kreisen eine richtige Beurtheilung finde. Der Landmann kann nicht verlangen, daß die Regierung, daß der Gesetzgeber ein richtiges Bild von der Nothlage der Landwirthschast habe, wenn er selbst der Regierung und dem Gesetzgeber die zur Erkennung der Nothlage gehörigen Unter lagen vorenthält. Der Landmann kann nicht verlangen, daß die Regierung die zur Förderung des Landwirthschaftsgewcrbes nöthigen Maßnahmen trifft und hierzu die nöthigen Mittel verwilligt, wenn Nachweise darüber fehlen, wo und wie der Landwirthschast aufzuhelfen ist. Existirt nur eine mangelhafte oder gar eine falsche Dar stellung von der Bedeutung des Ackerbaues und der Viehzucht im Lande, so ist es schließlich doch auch kein Wunder zu nennen, wenn Händler oder Industrielle eine falsche vorgefaßte Meinung davon haben und glauben, sie dürfen von oben herab auf die Landwirthschast heruntcrblicken. Die Statistik hat auch die Ausgabe, ein richtiges Bild von der Landwirthschast im Lande zu geben, sie kann aber dieser Aufgabe nur voll nachkommen, wenn sie von den Landwirthen selbst dabei genügend unterstützt wird. Die auf den 5. Juni d. I. angeordnete Berufs-Ermittelung soll dem längst gefühlten Mangel an genügenden lcmdwirth- schastlich-statistischen Nachweisen mit avhelsen. Durch sie will man genaueren Ausschluß erlangen über die Zahl der von der Landwirth- schaft lebenden Personen und über die Zahl und Größe der landwirthschaftlichen Betriebe. Von der größeren oder geringeren Zuverlässigkeit der von den Gutsbesitzern und Pächtern, der von den Beamten, den Arbeitern und Dienstboten am 5. Juni d. I. gemachten Angaben wird es daher wesentlich abhängen, ob die Landwirthschast im Lande künftig die ihr gebührende Würdigung finden wird oder nicht. Früher hatten die Land wirthe in Sachsen freilich nicht nöthig, den Nachweis von der Bedeutung der Landwirthschast erst zu erbringen. War zu Ende der vierziger Jahre oder noch zu Anfang der fünfziger Jahre vom Königreiche Sachsen die Rede, so mußte man dabei unwillkürlich an eine hochentwickelte, blühende Landwirthschast denken und Niemand wußte anders, als daß die Landwirthschast die Hauptstütze des Staates sei. In den letzten 30 Jahren aber hat sich in Sachsen vieles geändert. Die Industrie und der Handel haben einen ganz kolossalen Aufschwung genommen und eine sehr große Bedeutung für das ganze Land erlangt. Die Landwirthschast muß jetzt mehr mit beiden rechnen als früher und sie kann nicht mehr verlangen, als daß auch ihr neben diesen beiden die rechte Würdigung werde. Wenn man in letzter Zeit, infolge des so schnellen Auf schwunges der Industrie, die Bedeutung der Landwirthschast vielleicht hie und da unterschätzt hat, so ist der Grund dazu in zweierlei zu suchen. Einmal darin, daß die Berufserhebung bisher immer in einer für die Landwirthschast sehr ungünstigen Zeit, im Monat Dezember stattfand, zum andern aber, und hauptsächlich wohl, darin, daß ein sehr großer Theil der Land wirthe bisher allen statistischen Aufnahmen mit großem Miß trauen oder mit Geringschätzung entgegengetreten ist. Sehr viele Personen betreiben die Landwirthschast nur im Sommer und gehen im Winter einem andern Erwerbszweige nach. Diese werden bei einer Berusserhebung im Monat Dezember denjenigen Erwerbszwcig als den Hauptberuf be trachten und bezeichnen, welchen sie gerade betreiben, von welchem sie zur Zeit der Aufnahme vorwiegend leben. Um nun auch bezüglich der Landwirthschast zu zuverlässigeren Nachweisen ge langen zu können, soll die Berufs-Erhebung diesmal im Mount Ju«i stattfinden. Diese Verschiebung des Termines ist wichtig genug, sie würde aber doch nur wenig nützen, wenn die Land wirthe kühl an diese statistische Aufnahme herantreten und ihr ganz gleichgiltig zusehen wollten. Es gilt bei dieser Erhebung zunächst nachzuweisen, wie viele Personen von der Landwirthschast leben, welcher Prozentsatz der Bevölkerung bei der Landwirthschast sein Brot findet. Es müssen daher nicht nur alle die in der Ökonomie Selbstthätigen, als die Besitzer, die Pächter, die Bcamren, die Arbeiter und die Dienstboten, sondern auch alle deren Ange hörige, soweit dieselben nicht selbst einem anderen Erwerbe nachgehen, als „von der Landwirthschast lebend bezeichnet werden. Es müssen, um ein ganz vollständiges Bild von der Bedeutung der Landwirthschast erlangen zu können, auch alle die Personen, welche dieselbe nur als Nebenberuf betreiben, zu erkennen sein. Ein Weber z. B., welcher im Sommer ein Stück Feld gepachtet hat, muß mit Frau und Kindern nicht nur der Industrie, er muß auch der Landwirthschast zugerechnet werden, sonst gestaltet sich das Bild vom Erwerbsleben in Sachsen auf Kosten der Landwirthschast zu Gunsten der Industrie. Nach den jetzt vorhandenen Nachweisen würden im Jahre 1875: 62,-> Proz. der gesammten Bevölkerung Sachsens auf Industrie und Handel und nur 15,re Proz. auf die Land- und Forstwirthschaft zu rechnen gewesen sein, obschon im Jahre 184S noch 30,77 Pioz. der Bewohner auf die Land- und Forst wirthschaft entfallen sein sollen In den 26 Jahren von 1849—1875 würde den vorhan denen Nachweisen nach: die Zahl der selbständigen Landwirthe in runden Zahlen von 63 400 auf 59 700, die Zahl des landwirthschaftlichen Gesindesvon 159 800 auf 123 300, die Zahl der landwirthschaftlichen Tagearbeiter von 80 800 auf 14100, die Zahl der von der Landwirthschast Lebenden über haupt von 610800 auf 411500 zu r ückg e g angen sein. Mit anderen Worten ausgedrückt lautet das folgendermaßen: Von 100 im Jahre 1849 vorhandenen Ockvnomien sind bis 1875 nahezu 6 eingegangen. Von 100 Knechten und Mägden verließen in derselben Zeit 23, von 100 landwirthschaftlichen Tagearbeitern und Tagearbeiterinnen aber gar 83 die Land- wirthjchast, um sich ihr Brot anderwärts zu suchen. Von derselben Landwirthschast, welche im Jahre 1849 noch 100 Menschen er nährte, lebten 1875 nur noch 68 Menschen, also 32 weniger als 26 Jahre früher. Die Landwirthe Sachsens werden ein solches Zurückgehen der Landwirthschast nr Lande -wohl kaum zugeben wollen, und dies um so weniger, als sich ja die landwirthschaftlich genutzte Fläche in der gleichen Zeit noch vergrößert hat. — Es ist wohl nur anzunehmen, daß die Resultate der Berufser- üt- telungen in den Jahren 1861 und 1875 ein nur unvollstän diges Bild von der Bedeutung der Landwirthschast in Sachsen gegeben haben. Tie von den Aussüllern der Fragebogen ge machten Berufsangaben sind jedenfalls auf Kosten der Land- wirthjchaft zu Gunsten anderer Erwerbszweige ausgefallen. Der Beruf ist auch bei der letzten Volkszählung am 5. De zember 1880 erfragt worden und in Nr. 45 dieser Zeitschrift vom Jahre 1880 hat Generalsekretär von Langsdorfs die Landwirthe ganz ausdrücklich ermahnt, dafür zu sorgen, daß bei dieser Zählung die Einträge in die Zählkarten auch hin sichtlich des Berufs richtig und vollständig gemacht würden. Das königliche statistische Bureau hat aber wegen der Unzuver lässigkeit der von den Oekonomen des Landes gemachten Be- 'ussangaben ganz davon absehen müssen, die Zahl der von der Landwirthschast lebenden Personen aus den Volkszählungslisten von 1880 auszuziehen. Bei Vergleichungen der Resultate der neuesten Volkszählung vom 1. Dezember 1880 mit den Resultaten der Viehzählung von 1873 hat sich nämlich ergeben, daß z. B. in der Stadt Elsterberg nach den Haushaitungslisten am 1. Dezember 1880 im Ganzen nur II selbständige Landwirthe gezählt wurden, während nach der Viehzählung von 1873 dort 95 Landwirthschast treibende Viehbesitzer vorgefunden wurden. In der Stadt Pausa zählte man im Jahre 1880 nach den Haushaltungslisten nur 19 selbständige Landwirthe und 1873 noch 128 Landwirthschast treibende Viehbesitzer. In der Stadt Adorf weisen die Haushaltungslisten vom Jahre 1880 nur 63 Landwirthe auf, während nach der Viehzählung 1873 noch 229 Viehbesitzer die Landwirthschast betrieben. Ganz unmöglich können diese 1873 noch vorhandenen und 1880 nicht mehr zur Erscheinung kommenden Winhschaften ganz verschwunden oder in den noch Vorgesundenen aufgegangen sein. Ein Blick auf die Scheunen und die zerstückelten Fluren dieser Städte müßte auch den Nichtlandwirth belehren, daß auch bei der letzten Volkszählung im Jahre 1880 wieder sehr viele Landwirthe die Landwirthschast als ihren Beruf nicht angegeben haben. Als Fleischer, Gastwirthe, Bäcker, Schmiede, Seifensieder, Getreidehändler, Sattler, Wagner, als Schuhmacher und Schneider haben sich die ackerbautreibenden Bürger bezeichnet und die Landwirth- schaft, von der sie gewiß in vielen Fällen hauptsächlich lebten, beim Eintrag in die Zähllisten gänzlich unberücksichtigt gelassen. So tragen sehr viele Landwirthe die Schuld selbst mit, wenn die Bedeutung der Landwirtschaft nicht genügend gewür digt wird. Solche Fehler kommen aber nicht nur in den Listen der ackerbautreibenden Städte, sondern häufig genug auch in den Listen der Landgemeinden vor. Die Wandlungen in den Verkehrsverhältnissen und einige der in neuerer Zeit erlassenen Gesetze, jo namentlich die Gewerbcfreihcit, haben dazu geführt, daß jetzt auch viele Personen in den Dörfern mehrere Gewerbe zugleich betreiben. Dieser häufig vorkommende Doppelbctrieb
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