Suche löschen...
Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 06.04.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-04-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-185704060
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18570406
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18570406
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1857
- Monat1857-04
- Tag1857-04-06
- Monat1857-04
- Jahr1857
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 06.04.1857
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1857. Montag, den 6. Appil. 78. ----- Freiberger Anzeiger -M-- ANS und ' Tagevlatt Betrachtungen über die Vorzüge des neuen Strafverfahrens. Nur wenige größere Tagesblätter bringen uns Referate über die öffentlichen Gerichtsverhandlungen; kleinere scheuen wohl die damit verbundenen Kosten und das hiesige Tageblatt macht nächst dem Chemnitzer eine rühmliche Ausnahme, indem eS von Einführung des neuen Strafverfahrens an regelmäßig Originalberichte über die hier stattgefundenen Gerichtsverhand lungen in seine Spalten ausgenommen und auch dem Theil des Puvlicums, der ihnen beizuwohnen behindert war, Gelegenheit geboten hat, einerseits das Verfahren und dessen Vorzüge, an dererseits aber auch die Thätigkeir unsers Bezirksgerichts kennen zu lernen. Letzteres war vordem rein unmöglich, ebenso selten auch kam dem Verletzten zu Ohren, mit welcher Strafe Ler Ver brecher belegt worden war. Wie ganz anders jetzt! Wir wol len nicht hoffen, daß cs ein Gefühl der Freude ist, Lie Strafe dessen, der uns irgendwie geschadet, zu erfahren: nein, cs ist Las Gefühl der Gcnugthuung und vermehrter Sicherheit, wenn wir sehen, wie die Strafe dem Verbrechen, sobald der Uebel- thäter entdeckt ist, auf dem Fuße nachfolgt. Die Strafe wird geschärft durch die Vorführung des Verbrechers vor die Oef- fentlichkeit, und es möchte uns bedünken, daß gerade dies Lie heilsamste Züchtigung für den Verbrecher und eins der sichersten Abschreckungsmittel ist, während nebenbei Lem Publikum die Gez. lezenheit geboten wird, „seine Leute" kennen zu lernen. Feinde des neuen Verfahrens haben dies freilich mit dem „an den Pranger stellen" vergangener Zeiten verglichen und die Befürch tung daran geknüpft, daß solches Verfahren den Sünder nur verstockt machen werde. Ganz abgesehen aber davon, daß hier nicht, wie zu den Zeiten des Prangers, die damals häufig vor kommenden Verhöhnungen des Verbrechers, die allerdings nur geeignet waren, den Verbrecher gegen diese Zeichen von „Thcil- nahme" abzuhärten und das Gefühl dcreinstiger Rache in ihm wach zu rufen, möglich sind, so glauben wir vielmehr, daß das Gefühl der Scham bei rücksichtsvoller Behandlung, wie wir sie bei hiesigem Bezirksgerichte stets wahrzunehmen Gelegenheit hat ten, Lie Oberhand behalten und nur der allen Ehrgefühls ent behrende, festgewordene Sünder den Sitzungssaal als das Prunk- zimmer, in dem er seine Verbrechen auftischen kann, betrachten wird. Andererseits hört man da und dort wohl auch Klagen von ehemaligen Untersuchungsrichtern, daß ihrer frühere, Thätigkcit Lurch das neue Verfahren Schranken gezogen worden seien; eine verwickelte Criminaluntersuchung war das Feld, auf Lem sie ihr polizeiliches und inquisitorisches Talent entfalten konn ten, und ihr Wirken oft von großen Erfolgen begleitet. Das ist nun freilich anders geworden und nehmen wir an, daß Man chem auch die öffentlichen Verhandlungen eine Schule zum und im Bösen werden können, so kommt uns ein Beklagen an; aber wie schnell wird das verschwinden, wenn wir an die vie len „berüchtigten" Jnquisitionsprocesse älterer und neuerer Zeit Lenken, wo das Heil ganzer Familien von der Ansicht und oft von der Laune, dem guten oder bösen Willen eines Inquiren ten abhing. Welcher Unterschied ist zwischen Lem gesprochenen und geschriebenen Worte — wie verschieden faßte der Inquirent das Gesagte auf — wie verschieden konnte die Spruchbehörde cs nehmen! Alles das ist wcggefallen; das „Zwischen den Zeilen lesen" cpistirt nicht mehr; Ler Verbrecher, die Zeugen, Alle stehen vor den Schranken und, was gesprochen wird, wird nur so, wie es gemeint ist, aufgefaßt. Insbesondere aber ist der Jnquisitionswuth bei Mangel ausreichender Jndicien ein Damm gesetzt; sie war es, die Manchen lange der Freiheit beraubte und zuletzt so oft eine Freisprechung zur Folge hatte. Wohl hat da mancher Untersuchungsführer dieses Resultat be klagt, denn der Jnquisit mußte ein Verbrecher sein, aber danach hat er in seinem blinden Eifer nicht gefragt, ob die geringen Judicien.die Einleitung der Untersuchung mit ihren schweren Fetzen rechtfertigten. , . Möge diese kurze Betrachtung freundliche Aufnahme finden! Einsender schrieb sie lediglich von dem Wunsche beseelt, dem Publicum mehr und mehr die Vorzüge des neuen Verfahrens klar zu machen und wachsende Theilnahme daran zu erwecken. Tagksqeschichle. Brand, 1. April. Am letztvergangenen 25. März würde hier das erste Stiftungsfest bei dem Frauen-Kranken-Unterstutzungs- V erein in der hiesigen Garküche abgehalten, und es versammel ten sich deshalb der größte Theil der Mitglieder an demselben Tage Nachmittags 2 Uhr in gedachtem Locale. Nach der 'Er öffnungsrede wurde außer einigen Derathungen die auf das erste Jahr abgelegte Rechnung nebst deren Unterlagen vorgetragen und allgemein wurde das Resultat des ersten und sehr günstigen Abschlusses derselben auf eine höchst erfreuliche Weise-entgegen genommen. Das Verhältniß der Kasse bestand in Folgendem: 200 Thlr. 5 Ngr. 3 Pf. Einnahme an Eintrittsgeldern und ekugezahlten Beiträgen von 179 Mitgliedern, sowie vereinnahmte Zinsen von erkauften Staatspapiercn, nicht minder auch Ge schenke von einigen Mitgliedern u. s. w. Die Ausgabe dage gen bestand in 37 Thlr. 7 Ngr., Unterstützungsgeldev an theils krank gewesene und theils noch kranke Mitglieder, sowie 124 Thlr. 1 Ngr. 3 Pf. für erkaufte StaatSpapiere und andere un umgängliche Ausgaben, als: Gehalte, Remunerationen für ver- schtrdrnL'Dsrnstleistungen n/ s. w. " Es wies drtNnach dse-erste Jahresrechnüng ein Vermögen von 38 Thlrn. 27 Ngr» Daär- bestand und 96 Thlrn. 21 Ngr. 5 Pf. werbenden Capilaiien nach. Nach den gepflogenen Berathungen und stattgefundenem Bortrage der Rechnung wurde Abends in obgedachtem Locale ein von der Vereins-Deputation veranstaltetes Tanzvergnügen abgehalteiZ zu welchem sich fast alle Mitglieder sammt deren Ehemännern eingcfunden hatten und sich ohne Ausnahme nicht nur gegenseitig freundlich und wohlwollend, sondern auch sehr lustig zeigten. Wenn nun zwar wegen des kurzen Bestehens dieses Vereins der Nutzen desselben lheilweise noch nicht zur vollen Anerkennung gediehen ist, und im Anfänge auch an dem Bestehen hin und wieder Zweifel ausgesprochen worden sein mögen, so ist aber doch durch das innige und unermüdete Stre ben, sowie durch den Wohlthätigkeitssinn Vieler, der Zweck er langt und ein Institut hervorgerufen und errichtet worden, was nicht nur dem hiesigen Ort und Umgegend im Allgemeinen, sondern auch jedem einzelnen Mitglieds in Zukunft von nicht ganz unerheblichem Nutzen sein wird und werden kann, und wäre demnach zn wünschen, daß dieser Verein sich immer mehr und mehr erweitere und vervielfältige. Möge dieser so wohl tätige Verein von Gott dem Allerhöchsten gesegnet sein und bleiben und uns sowie unsern Nachkommen bjs in Lie fernste Zukunft zum Segen und zum steten Wohle gedeihen! die, Füh rer desselben wolle Gott aber stets mit Einsicht, Muth und Aus dauer krönen, damit dieses Stiftungsfest nicht nur noch viele Male, sondern auch immer und immer inniger gefeiert wer den möge. -j- BräunSdorf b. Freiberg. Das am 3. April gegen Abend in der Umgegend von Freiberg wahrgenommene Ge witter hat leider seine zerstörende Kraft geäußert, denn der Blitz schlug in das Haus, eines armen Bergmanns, Namens Hiller. Der Vater war äuswärts angefahren und Lie Mutter hatte sich mit ihren drei Kindern, darunter ein 6 Wochen alter Säugling, schon dem Schlafe überlassen, als Ler Blitz an deur GiHel herunter und in die Wohnstube fuhr, worin die Familie' schlief, und sogleich die Betten entzündete, während welcher Zeit das Dach in Brand gericth. Wären nicht sogleich mehrere Beute in der Nähe gewesen, die sich in das Haus gewagt,, die Fa milie hätte müssen verbrenne», weil sie nicht im Stande waren, die Stubenthür zu finden. Im Nachtkleid mußten sie fliehen und nur Weniges konnte gerettet werden. Wiik viele Leute haben die Gewohnheit, bei einem Gewitter sich ins Bette zu legen, da sie sagen: Im Bette ist noch Niemand erschlagen ! worden. Mögen sich diese durch diesen Fall warnen lassen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite