Großenhainer AnlklhMW- M AnztigMilü. Amtsblatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 107. Sonnabend, den 12. September 1868. Bekanntmachung, die Handdarlehne betr., vom 8. September 1868. Die Kapitalbeträge der gegen vierprocentige Staatsschuldenkasscnscheine nicht umgetauschten, vom Finanzministerium zum 30. September d. I. gekündigten Handdarlehne können nebst den zu diesem Termine fälligen Zinsen derselben bereits vom 15. September d. I. an in den Vormittagsstunden von 9—1 Uhr bei der Finanzhauptkasse hier erhoben werden. — Die dabei zurückzugebenden Handdarlehnsscheinc sind auf der Rückseite von den zur Empfangnahme des Kapiralbetragß berechtigten Personen mit Quittung zu versehen, welche auf die Finanzhauptkasse zu stellen ist. — Ist die Gültigkeit der Quittung von einem besondern Erfordernisse abhängig, z. B. von einer Legitimation, von der Genehmigung eines Vormundschaftsgerichtes rc. rc., so hat derjenige, von welchem die Einhebung des Kapitals beabsichtigt wird, vor dessen Auszahlung für Erledigung des Erfordernisses zu sorgen. Dresden, den 8. Sepiember 1868. Finanz-Ministerium. Für den Minister: von Weifsenbach. v. Brück. B e k aMtmäch ün Da nach einer eingegangenen Verordnung des Königlichen Ministeriums des Kriegs der Anmel dungstermin zur diesjährigen Militär-Aushebung auf de« TL. September -ieseH JahreS festgesetzt worden ist, so werden hiermit diejenigen, im Jahre 1848 geborenen Personen männlichen Geschlechts, norddeutscher Abkunft, welche sich an irgend einem Orre hiesigen Gerichtsamtsbezirks aufhalten und mit demselben gestellen wollen , aufgeforderr, sich gedachten Tags bei dem betreffenden Gemeindevorstand unter Abgabe ihres Geburtsscheins, beziehentlich Geburtszeugniffes, gehörig anzu melden. Großenhain, am 9. September 1868. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Grf. In dem Handelsregister des unterzeichneten Gerichtsamts ist am heutigen Tage auf Fol. 128 die am 1. dieses Monats eröffnete Firma: C. A. Schüller in Großenhain und als deren Inhaber Herr Carl August Schüller daselbst eingetragen worden. Großenhain, am 7. September 1868. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. S. Bekanntmachung, die Militäraushebung betreffend. Ergangener Kriegsministerial-Verordnung zufolge ist nunmehr der Anmeldungstermin zur dies jährigen Rekrutenaushebung auf den SL. September I. festgesetzt worden. Es haben sich demnach sowohl alle sächsische Staatsangehörige, als auch alle einem Staate deS norddeutschen Bundes angehörige, im hiesigen Stadtbezirke aufhältliche militärpflichtige Personen und zwar, soweit sie entweder im laufenden Jahre das 20. Lebensjahr vollenden, oder bei früheren Aus hebungen aus irgend einem Grunde zurückgestellt worden sind und nicht zu den Ersatz-Reservisten gehören, am gedachten Tage, Montag, den TL. September 1868, in der Zeit von Vormittags 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis S Uhr bei dem unterzeichneten Stadtrathe in hiesiger Rathsexpedition, beziehendlich unter Beibringung ihrer Geburtsscheine resp. Taufzeugnisse bei Vermeidung der gesetzlich angedrohten Strafen entweder persön lich anzumelden, oder im Behinderungsfalle durch Beauftragte anmelden zu lassen. Bezüglich derjenigen im hiesigen Orte gebornen Militärpflichtigen, welche sich anderwärts auf halten und gestellen, ist von deren Eltern oder Angehörigen der Aufenthalts- und Gestellungsort am obigen Lage gleichfalls hier anzuzeigen. Der Stadtrath. Großenhain, den 7. September 1868. Kunze. Mllr. Nächste Sitzung -er ykrmenverforgungsbehor-e Montag den 14. Septbr. Nachm. 4 Uhr im RathöfitzungSzimmer. Der Vorsitzende. Großenhain, den 10. September 1868, Snnre