Großenhainer WnhMW- Md AnzchMM. des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenbsin. Donnerstag, den 6. August 1868. Die Liste der Wahler für den Kirchenvorstand unserer Gemeinde ist nun festgestellt und es ergeht hiermit die Aufforderung an die Stimmberechtigten, sich zur Wahl zu bereiten und in der Kirchen gemeinde nach Mannern von gutem Rufe, bewahrtem christlichen Sinne, kirchlicher Einsicht und Er fahrung, welche das dreißigste Jahr zurückgelegt haben, sich umzuschauen und ihre Namen auf die Wahlzettel zu verzeichnen. — Die Wahlhandlung ist durch den Wahlausschuß auf den nächsten Sonntag, den 9. August, festgesetzt worden und haben die Wahler an diesem Tage ihre Stimm zettel in der Thurmhalle der Kirche vor dem Wahlausschüsse abzugeben und zwar die aus den ein- gepfarrten Dörfern mit je Einem Namen beschrieben sofort nach Schluß des Bormittagsgottesdienstes bis 11 Uhr, die aus der Stadt mit 11 Namen beschrieben von 11 Uhr an, so daß um 12 Uhr die Wahlhandlung geschlossen werden kann. Die abgegebenen Stimmen werden Montags darauf auf der Superintendur früh von 9 Uhr ab durch den Wahlausschuß gezahlt und wird den Erwählten die auf sie gefallene Wahl sofort bekannt gemacht werden. Der Herr walte mit seinem heiligen Geiste über den Wahlern, daß ihr Eifer nicht erkalte und sie vollzählig herzutreten und der Gemeinde solche Vorsteher geben, welche das Todte beleben, das Schwache stärken, das Zerstreute sammeln und Wärme des Glaubens und Reinigkeit des Lebens in der Gemeinde fördern helfen. Der Wahlausschuß durch k. Clauß, Großenhain, den 4. August 1868. Der Stadtrath. Kunze. M-., 6ontr. Auf Antrag des Stadtverordnetencollegiums hat der unter- 1) diejenigen Kriegseinquartierungen von den Monaten Juni bis September 1866, für welche die Einquartierungsbillets der von der Einquartierungsbehörde im Amtsblatt des unterz. Stadtraths Nr. 77 v. I. 1866 getroffenen Bestimmung entgegen von den betr. Quartierwirthen nicht zur Abstempelung produzirt worden sind, noch nachträglich aus der Serviscasse zur Auszahlung bringen zu lassen, sowie 2) die Vergütung für die im Monat Januar 1867 einquartiert gewesenen Königlich preußischen Recruten, für welche deshalb, weil die Einquartierung nicht über drei Tage angedauert hat, eine Vergütung von den preuß. Behörden nicht erlangt werden kann, auf die Serviscasse zu übernehmen, nicht minder auch 3) diejenigen etwa noch vorhandenen Quartierentschädigungsansprüche einzelner Quartierwirthe von den Friedenseinquartierungen aus den Monaten November und December 1866 und Januar bis Mai 1867 aus der Serviscasse zu übertragen. Es werden daher die betr. Quartierwirthe andurch aufgefordert, ihre bezüglichen Ansprüche zu nächst zur Anfertigung einer Liste persönlich und unter Ueberreichung der die vermeintlichen Ansprüche bescheinigenden Quartierbillets an Rathsexpeditionsstelle dem mit der Entgegennahme der Anmeldungen betrauten Marktmeister Meyer in den Tagen des 10. und 11. August a. e. von Nachm. 2 bis 6 Uhr anzumelden. — Die Prüfung und Entschließung auf die geschehenen Anmeldungen bleibt Vorbehalten. III. Grundsteuertermin. «, Den 1. August dieses Jahres ist der »ritte ' Grundsteuettermen nach zwei Pfennige« von jeder Steuereinheit zu entrichten. — Die fälligen Steuern sind bei Vermeidung executivischer Zwangs- maaßregeln bis zum 14. August ». v. an unsere Stadthaupt - Sasse abzuführcn. Großenhain, am 30. Juli 1868. Der Stadtrath. Kunze. Tagesnachrichten. Sachsen. Se. Ercellenz der Herr Staats minister Frhr. v. Friesen hat, wie das „Dr. I." mitthcilt, am 2. Aug. einen länger» Urlaub an getreten und sich zunächst zum Gebrauche der Cur nach Wiesbaden begeben. — Wie die „Dr. N." schreiben, soll das in Preußen schon seil Jahren beobachtete Verfahren der regelmäßigen Beurlau bung zweijährig gedienter Mannschaften zur Dis position der Truppen, mit Ausnahme der Cava- lerie, in allen norddeutschen Bundescontingenten