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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 16.02.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-02-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187002165
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18700216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18700216
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Parlamentsperiode
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- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1870
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H. Gelfnt's.1 , I. W. H». I. G. H«n-1 lhelm, A. H. : Lina, K. L. T. — Ern»! . in WItzsch- Zimmerm.I ann Wilhelms KriegSres. h., ckel, Strpfw.! B. Winklerl Hrn. K. H. Z. 3 M.—I .. 3 M. — gner'S, ans. I Porschendorf, »rar. Dtzd. dergl. 1 sechSellige v. ä. m. renz. S 8 Uhr. >. V. her Wurst artin eller. 14. 1870. für Zschopau und Umgegend. Amtsb latt für das Königliche Gerichtsamt und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Mittwoch« und Sonnabend«. iSlbonnementSpreiS r 16 Nzr. pro Vierteljahr bei »Abholung in der Expedition; II Ngr. bei Zusendung durch den Boten; jede einzelne Nummer S Pf. -r. , ladet zum KU >ner. Mittwoch, den 16. Februar. Inserate werde» für die Mittwochsnummer bi« spate sten« Dieu.stag früh 8 Uhr und für die SonnabendSnummer bis spätesten» Freitag früh 8 Uhr angenommen und die Z- spalttge CorpuSzeile oder deren Raum mit 7 Pf. berechnet. Bekanntmachung. Vom 1. Juni bis zum 1. September dieses Jahres findet in Cassel eine allgemeine Ausstellung für das Gcsainmtgcbiet des Hauswesens statt. IDie Ausstellungsgegenstände werden hierbei in folgende Classen zerfallen: j 1. Der Bau des Wohnhauses. 2. Der Hof und Stall, sowie der HauSgarten. 3. Die Küche. 4. Die Einrichtung des Salons, der Wohn-, Kinder», iSpeise-, Schlaf- und Badezimmer. 5. Hanshaltungsgeräthe aus edeln Metallen und Composilionen. 6. Kleidung und Wäsche. 7. Schmucksachen. 8. Reiseuten- Isilien. 9. .Gegenstände des täglichen Gebrauchs. 10. Beleuchtungswesen. 11. Heizungsapparate. 12. Das Reinigungswesen. 13. Sonstige zur Ausstattung des ^Hauses gehörige Gegenstände und Maschinen. 14. Nahrungsmittel. In der von dem Vorstande des fraglichen Unternehmens an uns ergangenen Zuschrift heißt es: „Das Interesse der Aussteller wird von uns bestens gewahrt werden und glauben wir tüchtigen Fabrikaten einen lohnenden Absatz zusichern zu dürfen; wir Ibieten Alles auf, um den Besuchern Cassel's neben der Ausstellung auch noch andere ausgezeichnete Anziehungspunkte zu bieten, so daß die Stadt während der Aus- sstellungsperiode ganz sicher einen außerordentlichen Fremdenbesuch zu erwarten haben dürfte." Der Anmeldetermin ist neuerdings bis auf den 1. März u. e. festgesetzt worden. Wir machen auf dieses Unternehmen die Industriellen unseres Kammerbezirkes mit dem Bemerken aufmerksam, daß Ausstellungsprogramme auf unserem Bureau ! (Ecke der Johannisstraße und Zwingergaffe Nr. 10) zu entnehmen find. Chemnitz, 1. Februar 1870. Das Präsidium der Handels- und G e w e r b e k a m m e r. M. F. Bahse. Ruppert, Sctr. Bekanntmachung. Von dem Unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 24. Februar 187V das dem Bäckermeister Friedrich August Fritzsche hier zugehörige Hausgrundstück Nr. 71 de« Brandcatasters und Nr. 69 des Grund- und Hypothekenbuchs für Zschopau, welches Grundstück am 9. November 1869 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1370 Thlr. —- —- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Zschopau, am 23. November 1869. Das Königliche Gerichtsamt. Forker. Hüttner, Aff. Sonntag, ühn. musik er- lzer. mau. ufik erge- ner. e. confirmirt messen ha- icht, dann > sich hier lt, und nur ist bei die- a dieselben die andern ünnerei in >e Strafen, erlasse, eS pcidenreich egeben ha dergleichen gültig ist. Bekanntmachung. Zur Abstellung mehrfacher bei den letzten Bränden hier bei der Verproviantirung der Löschmannschaften hervorgetretener Uebelstände ist hinsichtlich dieser Ver- proviantirung folgende Einrichtung getroffen worden. Die Verproviantirung sämmtlicher bei einem Brande in der Stadt thätigen Mannschaften wird und zwar die der hiesigen von den betreffenden Anführern, die der auswärtigen von der Deputation fürs Feuerlöschwesen auf Kosten der städtischen Feuerlöschcaffe besorgt. Die Anführer der allgemeinen Feuerwehr und die Mitglieder genannter Deputation erhalten gedruckte Anweisungen lautend auf verschiedene Quantitäten ver schiedener Lebensmittel. Die Anführer der Turnerfeuerwehr führen besondere Karten als solche Anweisungen. Nur gegen Abgabe solcher Anweisungen und bez. Karten sind in Zukunft und zwar nur die auf den abgegebenen Anweisungen bez. Karten bestimmten Quanti täten der darauf bezcichneten Lebensmittel an die Löschmannschaften von den hiesigen Einwohnern zu verabreichen, soweit die Bezahlung aus der Feuerlöschcaffe be ansprucht wird. Gedachte Anweisungen und Karten sind als Belege für die wirklich erfolgte Verabreichung von Lebensmitteln an die Löschmannschaften bei der Forderung der Bezahlung jedesmal am Tage nach dem Brande und zwar die erstgedachten Anweisungen in der Stadtcaffenexpedition, die gedachten Karten der Turnerfeuerwehr beim Commandanten der letzteren quittirt zurück zu geben. Ohne Rückgabe dieser Anweisungen und Karten werden in Znkunft Forderungen für verabreichte Lebensmittel nicht berücksichtigt mit Ausnahme der für daS den Pferden, welche auswärtige Spritzen gezogen haben, etwa gegebene Futter, sowie wenn die Verabreichung von LebenSinitteln auf besonderer mündlicher Anordnung eines Mitglieds der obgenannten Deputation beruht und von letzterem attestirt wird. Zschopau, am 10. Februar 1870. Der Stadtrath. H Müller. Bekanntmachung. Um die Einrichtungen der Gasbeleuchtung zu erleichtern, ist beschlossen worden, für neu anzulegende Gasleitungen die Kosten der Erdaufgrabungen und deren Zufüllungen vom Gashanptstrange ab auf eine Strecke bis zu 50 Ellen bis auf Weiteres aus der GaScaffe zu bestreiten. Zschopau, den 10. Februar 1870. DerStadtrath. H. Müller. Bekanntmachung. Das Verbot der Verunreinigung der Straßen und öffentlichen Plätze der Stadt wird mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Zuwiderhandlungen mit Geldstrafen bis zu 1 Thaler oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe zu bestrafen sind. Zschopau, am 14. Februar 1870. DerStadtrath. - H. Müller. Bekanntmachung, Einrichtung eines öffentlichen Lesezimmers betreffend. Nachdem Herr Fabrikbesitzer. Ritter rc. Bodemer im Hintergebäude des RathhauseS hier neben der von ihm gestifteten Stadtbibliothek ein Zimmer zu dem Zwecke eingerichtet hat, daß dasselbe allwöchentlich in bestimmten Stunden dem Publikum zur Benutzung der Bibliothek offen gehalten wird und daS Unterzeichnete Di rektorium für diese Lesestunden den Montag jeder Woche Abends von 8—10 Uhr bestimmt hat, so wird dies mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge bracht, daß fragliches Zimmer mit Gas beleuchtet wird. Das Direktorium der Stadtbibliothek. Zschopau, den 15. Februar 1870. I. St.: H. Müller. *
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