Großenhainer Mn-MW- M AilZkizkbliilt. Amtsblatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. ^o. 108 Dienstag, den 15. September 1868. Bekanntmachung, die Militäraushebung betreffend. Ergangener Kriegsministerial-Verordnung zufolge ist nunmehr der Anmeldungstermin zur dies jährigen Rekrutenaushebung auf den September d. festgesetzt worden. Es haben sich demnach sowohl alle sächsische Staatsangehörige, als auch alle einem Staate deS norddeutschen Bundes angehörige, im hiesigen Stadtbezirke aufhältliche militärpflichtige Personen und zwar, soweit sie entweder im laufenden Jahre das 20. Lebensjahr vollenden, oder bei früheren Aus hebungen aus irgend einem Grunde zurückgestellt worden sind und nicht zu den Ersatz-Reservisten gehören, am gedachten Lage, Montag, den S1 September 1888, in der Zeit von Vormittags 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis S Uhr bei dem unterzeichneten Stadtrathe in hiesiger Rathsexpedition, beziehendlich unter Beibringung ihrer Geburtsscheine resp. Taufzeugnisse bei Vermeidung der gesetzlich angedrohten Strafen entweder persön lich anzumelden, oder im Behinderungssalle durch Beauftragte anmelden zu lassen. Bezüglich derjenigen im hiesigen Orte gebornen Militärpflichtigen, welche sich anderwärts auf halten und gestellen, ist von deren Eltern oder Angehörigen der Aufenthalts- und Gestellungsort am obigen Tage gleichfalls hier anzuzeigen. Der Stadtrath. Großenhain, den 7. September 1868. Kunze. Mllr. Bekanntmachung. Am 12. d. Mts. ist vom Herrn Rittmeister von Schröter aus Dresden vom Wildenhainer Gasthof aus bis an den hiesigen Bahnhof ein Portemonnaies von rothem Juchtenleder in Brief taschen-Form, enthaltend verschiedene Notizen, eine Paßkarte, einen Zehnthalerschein, zwei Silber- thaler und gegen einen Thaler in verschiedenen kleineren Münzsorten, verloren worden. Mit dem Bemerken, daß der Verlustträger dem Finder beim Wiederbringen des Verlorenen eine angemessene Belohnung zugesichert hat, bringt Man solches zugleich zu Verhütung etwaigen Mißbrauchs mit der abhanden gekommenen Paßkarte hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Großenhain, am 14. September 1868. Der Stadtrath. Kunze. Tagesnachrichten. Großenhain, den 14. Septbr. Wie uns jetzt mitgetheilt wird, sind vom Wiener Schützen feste auch eine größere Anzahl Prämien nach hie siger Stadt gekommen. Herr M. Schilling erhielt 1) einen zahmen Rehbock nebst 60 Silbergulden (Geschenk der Freihandschützengesellschaft in Kuf stein), 2) sechs Flaschen Champagner, 3) einen Ordonnanzstutzen und 4) zwei Geldprämien, wäh rend Herr Herbst I. Geldgewinne, Herr Emmrich einen silbernen Pokal und Geldgewinne erhalten haben. Sachsen. Se. Majestät der König sind von den am 11. Septbr. beendigten Manövcrn der 1. sächsischen Division Abends aus Radeberg in Pillnitz eingetroffen. Die bei Chemnitz stattge fundenen Manöver der 2. Division wurden am 12. Septbr. beendigt, worauf sämmtliche Trup pen wieder in ihre früheren Garnisonen abgerückt sind. — Se. Excellenz der Herr Staatsminister vr. Frhr. v. Falckenstein hat am 12. Sept., nach dem er in der Nacht vorher von seinem Urlaube zurückgekehrt, die Leitung der Geschäfte wieder übernommen. — Die „C. Z." schreibt: Wegen des Baues einer Eisenbahn von Cottbus nach Großenhain und einer zweiten Bahn von Sprem- berg resp. Cottbus nach Radeberg sind zwischen der preußischen und der sächsischen Regierung Verträge abgeschlossen worden, nach welchen der Bau dieser beiden Linien von den betreffenden Gesellschaften nur bis zu der sächsischen Grenze auszuführen ist, wahrend die in Sachsen liegenden Strecken der selben von der sächsischen Regierung hergestellt werden sollen. Dagegen sollen die Gesellschaften den Gesammtbetrieb der in Rede stehenden Linien erhalten. Für den Bau der ersteren ist bereits die Concession ertheitt und der Bau demzufolge begonnen, für die letztere sind die Vorarbeiten im Gange. — Aus Chemnitz, 11. Septbr., berichtet das „CH. Tgbl.": Diesen Morgen, kurz nach 6 Uhr, wurde auf hiesigem Körnerplatze, in der Nahe des Zaunes, der um die daselbst befindliche Gärtnerei führt, ein Doppelmord verübt. Der