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Leipziger Monatsschrift für Textil-Industrie : 26.02.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-02-26
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
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- Digitalisat
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- ZeitungLeipziger Monatsschrift für Textil-Industrie
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Nr. 9. XXXIV. Jahrgang. Wochenberichte Leipzig, 26. Februar 1919. Handeisteil der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie 1 Zugleich: Wochenschrift für Spinnerei und Weberei. Handeisblatt Allgemeine Zeitschrift für die Textil-Industrie Begründet 1884 in LEIPZIG. für die gesamte Textil-Branche. vormals „Die Textil-Zeitung“. Fachzeitschrift für die Woll-, Baumwoll-, Seiden-, Leinen-, Hanf- und Jute-Industrie, für den Garn- und Mannfakturwarenhandel, sowie die Tuch- und Konfektionsbranche. Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Organ der Sächsischen Organ der Vereinigung Organ der Norddentsehen Textil- Berufsgenossenschaft. Sächsischer Spinnerei- Besitzer. Textil - Brrufsgenposenschaft. Leipzig,' Bro n mm G esk h rEckejoto ||| Herausgegcbeii von Theodor Martins Textilverlag in Leipzig. Teiegr?mT p AT<^ Diese Wochenberichte erscheinen jeden Mittwoch und bilden den Handelsteil der „Leipziger Monat schrift für Textil-Industrie“. — Der Preis für die „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie • mit den vierteljährlich erscheinenden „Sonder-Nummern“ und den Beiblättern: Muster-Zeitung und Mitteilungen aus und für Textil-Berufsgenossenschaften beträgt für Deutschland und Öster reich-Ungarn pro Halbjahr Mk. 8,—, für die übrigen Länder pro Halbjahr Mk. 12,50. Die Wochenberichte“ können zum halbjährlichen Preise von Mk. 7,— für Deutschland u. Österreich- Ungarn, für die übrigen Länder zum halbjährlichen Preise von Mk. lu.— bezogen werden. In der deutschen Po s t-Z ei tu n gs p r e is 1 i s te sind die Monat sch ri ft nebst Beiblättern (auf Seite 203) unter „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“, die Wochenberichte (auf Seite 369) unte” dem Titel „Wochenberichte der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ eingetragen. DieBezugs-Gebühren sind im voraus zahlbar. Wenn ein Bezug spätestens einen Monat vorSchluß des Halbjahres nicht gekündigt wird, gilt derselbe als fort’estehend. — Die In sertions-Gebühren betragen pro Petitzeile (zirka 3 mm hoch und 54 mm breit) oder deren Raum 70 Pfennig. Bei Wiederholungen Rabatt nach Tarif — Beilagen nach feststehendem Tarif. Adresse für sämtliche Zuschriften und Geldsendungen: Leipziger MonatSClirift für Textll-IndUStrle, Leipzig, Brommestr. 9. Verordnung über wirtschaftliche Maßnahmen auf dem Textilgebiete. Vom 1. Februar 1919. Für die Dauer der Geltung der Verordnung über wirtschaftliche Maßnahmen für die Übergangswirtschaft auf dem Textilgebiete vom 27. Juni 191b (Reichs-Gesetzbl. S. 671) wiid mit Gesetzeskraft verordnet, was folgt: §1. Der Staatssekretär des Reichswirtschaftsamtes wird ermächtigt, die kommerzielle und industrielle Beschaffin g, Verteilung, Verarbeitung, Lage rung, den Absatz, den Verbrauch und die Preise textiler Rohstoffe sowie von Halb- und Fertigerzeugnissen zu regeln. Auch kann er Bestimmungen über Beschlagnahme und Enteignung treffen. Der Staatssekretär des Reichswirt schaftsamts kann die ihm hiernach zustehenden Befugnisse ganz oder teil weise durch andere Stellen au üben lassen. Die im Eigentume der Heeresverwaltungen und der Marineverwaltung stehenden oder zu ihren Gunsten beschlagnahmten Gegenstände unterliegen vorstehender Regelung nur insoweit, als sie von den Heeresverwaltungen und der Marineverwaltung freigegeben werden. §2. Bei Enteignungen wird im Streitfall der Ubernahmepreis durch das Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft endgültig festgesetzt. Nähere An ordnungen über die Besetzung des Gerichts und das Verfahren trifft der Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts. § 3. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 15000 -#. oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer den auf Grund dieser Ver ordnung erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt. Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag derjenigen Stelle ein, die die Anordnung erlassen hat. 5 4. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Bekanntmachung über Befuanisse der Reichsstelle für Textilwirtschaft und der ber Reichswirtschaftsstellen auf dem Textilgebiete. Vom 1. Februar 1919. Gemäß § 1 der Verordnung über wirtschaftliche Maßnahmen auf dem Textilgebiete vom 1. Februar 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 174) wird folgende Bekanntmachung erlassen: § 1- Die Reichsstelle für Textilwirtschaft wird ermächtigt, die im § 1 der Verordnung vom 1. Februar 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 174) vorgesehenen Be fugnisse auszuüben, soweit es sich um Anordnungen für das gesamte Textil gebiet oder um Anordnungen für das Gebiet mehrerer Reichswirtschafts stellen handelt. Den beteiligten Reichswirtschaftsitelien soll vor Erlaß solcher An ordnungen Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. §2. Soweit es sich um Anordnungen handelt, die ausschließlich ein einzelnes Rohstoffgebiet betreffen, werden die auf dem Textilgebiete ge bildeten Reichswirtschaftsstellen ermächtigt, die im § 1 der Verordnung vom 1. Februar 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 174) vorgesehenen Befugnisse auszuüben. Der Erlaß allgemein verbindlicher Anordnungen bedarf der Zustimmung der Reichsstelle für Textilwirtschaft. 4 . . §3- Solange und soweit der Reichsbekleidungsstelle und der Reichssack- stelle bezüglich der Bewirtschaftung bestimmter Erzeugnisse Befugnisse übertragen sind, erstrecken sich die Ermächtigungen in 1 und 2 nicht a, >f diese Erzeugnisse. D’ 1 § ' I Ori’-anen'e t -T Reicll3amt für wirtschaftliche Demobilmachung und seinen nicht berührt ten Befugnisse werden durch die vorstehenden Ermächtigungen § 5. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. | Tagung der Forschungsstelle Sorau des Verbandes Deutscher Leinen-Industrieller. Nach voraufgegangener Vorstands- und Kuratoriumssitzung tagte am 30. Januar im Stadtverordneten-Sitzungssaal der Verwaltungsrat der Forschungsstelle Sorau. Generaldirektor Hildebrandt-Zillerthal führte den Vorsitz und teilte nach Eröffnung der Verhandlungen mit, daß ein im Be zirk ansässiger Industrieller der Forschungsstelle ein Kapital von 25 000 überwiesen hat. Die Spende, die dazu beiträgt, der Forschungsstelle einen festen Untergrund zu sichern, wurde unter herzlichen Dankesw’orten au den Spender freudig begrüßt. Sodann berichtete Direktor Urban-Linderode über die Sitzung des Vorstandes und des Kuratoriums, sowie über Kasse und Haushaltungsplan der Forschungsstelle. Eine rege Aussprache knüpfte sich an die Frage der Unterbringung der Forschungsstelle. Sie ist, um diese Frage anzuschneiden, vorstellig ge worden, ihr pachtweise den Südflügel des Fachschulgebäudes für Textil industrie zu überlassen, und zwar vorläufig als Notbehelf, ausgehend vom Gesichtspunkt der sparsamen Wirtschaft. Die Errichtung eines eigenen Ge bäudes soll erst erfolgen, wenn einerseits die Entwickelung der Forschungs stelle zu übersehen ist und andererseits eine günstigere Baukonjunktur die Vorbedingung dafür bietet. Der Gedanke, die Forschungsstelle in der Fach schule als selbständiges Sonderinstitut unterzubringen, warf natürlich einen ganzen Komplex wichtiger Fragen in die Aussprache, wobei die von Prof. Stolzenburg, der als Vertreter der Kriegs Rohstoff-Abteilung im Kriegs ministerium an den Beratungen teilnahm, vorgetragenen Gesichtspunkte und Anregungen besonders zur Klärung beitrugen. Auf der einen Seite stehen die Lehraufgaben der Fachschule, die durch eine räumliche Einschränkung nicht gemindert werden dürfen — auch Fragen des Lehrpersonals spielen noch hinein, — auf der anderen Seite stehen die Interessen der Forschungs stelle, das Belehrungsbedüifnis für die Industrie usw. Es wurde schließlich ein Weg gefunden, der geeignet ist, den Ausgleich der beiderseitigen Inter essen in kürzester Frist anzubahnen. Es werden in dieser Angelegenheit so- fo t voibereitende Schritte getan werden, die es ermöglichen, in einer münd lichen Verhandlung zwischen dem Vertreter des Handelsministeriums, den nachgeordneten beteiligten Stellen, dem Schulvorstand und der Forschungs stelle das Problem der Unterkunft zur Lösung zu bringen. An den Schul vorstand, der durch Landrat v. Schönfeldt und Fabrikbesitzer Heinrich Aeumann vertreten war, erging die Bitte, der Forschungsstelle schon jetzt einen dauernden Sitz im Schulvorstande einzuiäumen. Professor Dr. Herzog erstattete sodann einen hochinteressanten Be richt über die bisherigen Arbeiten der Forschungsstelle auf rein wissenschaft lichem Gebiete. Er sprach über die künstliche Trocknung der Bastfaser, die der vollständigen Lösung zugeführt ist, über die Arbeiten in der Geruchs und Abwässerfrage, ferner über die neu aufgenommene Frage nach den Ur sachen der natürlichen Färbung der Faserstoffe. Die technische Faser weist nämlich je nach der Aufbereitungsart eine ausgesprochene Färbung auf, die offenbar als eine Oxidationswirkung anzusprechen ist. Es handele sich jetzt nur noch darum, in weiteren Versuchen die Vergiftung näher zu prüfen. Sodann berichtete der Vortragende über den Einfluß des Reifegrades beim Flachsbrechen auf die Beschaffenheit der Bastfaser — die frühe Gelbreife sei noch nicht das Ideal, sondern man müsse weitergehen bis zur ausgespro chenen Gelbreife — ferner über die Veränderungen der Verholzung des Stengels im Stadium der Reife. In weiteren Ausführungen verbreitete sich der Redner über die Ersatzfasern, ihre Eigenschaften und sichere Erkennung, wobei er erwähnte, daß Geh. Rat Abderhalden, der bekannte Biologe, ihm die Bearbeitung des Kapitels der chemischen Faserstoffe in seinem neu er scheinenden Handbuch übertragen habe. Die Forschungsstelle sei jetzt in der Lage, für jeden Flachsstengel angeben zu können, ob die Flachsfaser eine gute oder eine mindere ist. Das sei von weittragender Bedeutung und Wichtigkeit für die Züchtung des Flachses durch die Anbauer. Leicht werde aber die Züchtung des Saatgates nicht sein, besonders nicht die Kreuzung, weil der Lein zu den Selbstbefruchtern gehört und die Befruchtung schon im Knospenstadium eintritt. Redner ging dabei noch auf die Sortierung des Saatgutes und den ungleichmäßigen Reifegrad des Samens ein. Nach diesem fesselnden Ausschnitt aus der wissenschaftlichen Arbeit der Forschungsstelle, der hier nur in Kapitelüberschriften behandelt werden konnte, aber schon darin den Umfang und die Gründlichkeit des Studiums und das liebevolle Versenken in den Gegenstand erkennen läßt, berichtete Assistent Vogel von der landwirtschaftlichen Abteilung Gießen als Ver treter des erkrankten Prof. Dr. Kleeberger über die rein landwirtschaf t-
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