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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 09.10.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-10-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-186010095
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18601009
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18601009
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1860
- Monat1860-10
- Tag1860-10-09
- Monat1860-10
- Jahr1860
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 09.10.1860
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und W1U2. Tageblatt. 'M der Stadträthe zu Freiberg, Sayda und Brand. 237 Dienstag, den S. October. r.issiM 'di -,iÄ «rschetut jeden Wochentag früh -Uhr. Inserate wer« dm bi« Nachmittag z Uhr für die nächst- scheinende Numm« angenoüittieN. M>älS»e Zeile odör d-MtzaMM^Pf. 18K». Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Königl. GertchMmttt und Freiberger Anzeigers Taqesoeschichle. Leipzig, 5. Oktober. Neber die Vorgänge bei der am 23. v. MtS. staitgefuudenen AndachtSübnug der hiesigen dcutscb-katholischen Gemeinde, welche das Einschreiten der Staatsanwaltschaft zur Folge batten, giekt die ,,L. Ztg.", gestützt auf authentische Unterlagen, den Sachverhalt, soweit er gegenwärtig festgestcllt ist, in Nachstehendem vollständig. Seit ungefähr drei Monaten fungirt, nachdem die hiesige deutsch-katholische Gemeinde eines eigenen Predigers längere Zeit entbehrt hatte, als solcher der l)r. phil. Bever, ein dem Vernchuten nach aus Baiern stammender früherer Predigtamtscandidat der lutheri schen Kirche. Unter seiner Leitung fanden die sonntägigen Andachts- Übungen der Gemeinde in der hiesigen lutherischen Pcterskirche statt, deren Mitbenutzung der Gemeinde vom hiesigen Stadtrath gestattet worden war. Die Prcdigtweisc Beycr's hat schon seit längerer Zeit öffentliches Aergerniß gegeben; zum Beleg dessen bedarf es eines einfachen Einblicks in seine zum Theil im Druck vorliegenden Kauzelvorträge und einer Erinnerung daran, daß er z. B. in seiner sogenannten Erntepredigt sagt: „Ein Stück verdientes Brod sei besser als eine Oblate und ein Schluck Wein aus der Hand des Priesters." Alles Vorhergegangene wurde aber weit überboten durch die Predigt, welche I)r. Beyer am 23. v. M. hielt. Er hatte dieselbe in der Einleitung als den ersten von drei aufeinander folgenden Vorträgen über das Wesen Gottes angeküudigt und cs sich zur Aufgabe gestellt, darin darzulegcn, baß cs keinen persönlichen Gott gebe und demnach auch mit der heiligen Dreieinigkeit nichts sei. In der zweite» Predigt sollte dann der Beweis, daß Christus nicht Gottes Sohn sei, versucht und in der dritten ansgefübrt werden, was eigentlich Goft sei. Der Vortrag war voll oberfläch licher Gemeinplätze, zum Theil mit Auekdötcn verwoben, deren In halt die Glaubenslehren der verschiedenen Confessiouen der christ lichen Kirche dem Spott und der Verachtung preiszugebe» bezweckte. Nachdem er den Glauben an die göttliche Dreieinigkeit auf eine das Gefühl tief verletzende Weise zergliedert und als einen „wider allen gesunden Menschenverstand streitenden" bezeichnet, erzählte er, „um seine Zuhörer mit dem Vvlksgciste bekannt zu machen", Folgendes: Die Personen der heiligen Dreieinigkeit hätten mitein ander darüber Bcrathung gepflogen, wer von ihnen zur Erlösung der Menschen auf die Erde' gehen solle. Gott der Vater habe ge sagt: „Ich bin zu alt", der Heilige Geist: „Ich kann nicht wegen meiner absonderlichen Gestalt. Es würde lächerlich aussehcn, wett» ich mich wollte als Taube an das Kreuz schlagen lassen." Endlich habe Christus mit beu Worten sich entschlossen: „Ich sehe schon, daß die ganze Geschichte auf mich gemünzt ist." Bei der Rückkehr Christi in den Himmel habe Gott seine Zufriedenheit ausgedrückt und die Absicht zu erkennen gegeben, ihn nocb einmal auf die Erde zu schicken. Christus habe jedoch solches mit den Worten abgelchnt: „Da möge lieber der Heilige Geist gehen; der könne doch fortflicgen, wenn sie ihn martern wollten." In einer dritten Anekdote wurde der Heilige Geist mit einer Frau vergliche», die Alles verbrauche/ was Vater und Sohn mit einander verdienten. Man hörte in der Versammlung wiederholte Ausrufe des Unwillens; einzelne Zuhörer verließe» die Kirche mit dem laute» Ausrufe „Das ist ja Gotteslästerung!" Der Staats anwalt, welcher, schon durch die früher» Vorträge Beyer's aufmerk- geworden, dem Gottesdienste beiwohnte, entschloß sich, seiner erstatteten Anzeige zufolge, sofort ein strafrechtliches Einschreiten gegen denselben aus Grund von Art. 232 des Strafgesetzbuchs zu veranlassen, und verfügte sich deshalb alsbald nach Requisition eines Polizoicommiffars in die mit einem nach der Straße führenden Ausgang versehene Sakristei, um hem i-r. Beyer bei seiner Rück« kunft von der Kanzel das Concept seines Vortrags, welches er 'M 'M während des Vortrags vor sich liegen gehabt, NbzUfordet«. - Ge st« hielt auch dasselbe ausgehändigt und es wird nNNmcht dkv Aus gang der Untersuchung abzuwartcn sein. Dies hat indessen die Ergreifung solcher Maßregeln nicht aufhalten können, welche doiS Kirchenregimcnt, um dem von vr. Beyer verschuldeten Mißbrauch seiner Stellung sofort ein Ziel zu setzen, von seinöm StaNtzpUNN aus aus dem Grunde für nothwenvig erachtete, Weil die Vorträge Beyer's nicht nur alles religiösen und sittlichen Inhaltes entbehren, sondern sogar de» dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der dentsch- katholischcn Glaubensgenossen vom 2. Nov. 1848, beigefügten Glaubensartikeln dex deutsch-katholischen Gemeinde birect zuwider« laufen. ES ist daher nicht nur auf Anordnung der hiesigen könig« lichen Kreisdirection, als Consistorialbchörde, der hiesige» chzptsch- katholischen Gemeinde die Benutzung der Pcterskirche oder irgend einer andern evangelisch-lutherischen Kirche hiesiger Stadt zur Ah»' Haltung ihrer Gottesdienste bis auf weiteres entzogen worden, son dern cs bat auch das königliche Ministerium des Kultus Md öffent« lichen Unterrichts die dem l)r. Beyer durch BerordnÜng vom 28. April d. I. provisorisch crtheilte Genehmigung zur Verwaltung der Function eines Predigers der deutsch-katholische» Gemeinde zu Leip zig wieder zurückgezogen. . Die hiesige deutsch-katholische Gemeinde hat infolge dieser Bors- gänge dem Vernehmen nach am 30. v. M. unter Vyrsttz des Pro, scssors Roßmäßler im Saale der Stadtverordneten eine zahlreich besuchte Versammlung abgehaltcn, worin eine sieb über den vor, stehend berichteten Sachverhalt verbreitende Denkschrift zur Vorlage und Annahme gelangt ist, in welcher nicht nur die Predigtweise des I)r. Beyer zu beschönigen und in Einklang inst dem gesetzlich statnirtcn Glaubensbekenntnisse der Deutschkatholiken in Sachsen zü bringen versucht, sondern auch behauptet wird, die Störung der Versammlung am 23. v. M. (durch die Ausrufe: ,,Das ist ja Gotteslästerung!") habe „auf einem vorbereiteten Plane beruht und die 20—25 Ruhestörer hätten sich truppweise so vcrtheilt, daß sie einem von ihnen befürchteten Einschreiten der Gemeinde gegen sie! sogleich auf kürzestem.Wege entrinnen konnten". Nach dem Vor- angegebenen wird cö für den unbefangenen Beuttheiler der Sachs nicht nothwcudig sein, diese Auslassungen noch besonders als aüS der Lukt gegriffene Verdächtigungen zu bezeichnen. Wöhl aber ge reicht cs zur Genugthuung, die Thätsache zu constätiren , daß mass fast allenthalben den Ausdruck tiefer Entrüstung über eine so maH- losc Herabzichuug des Heiligsten vernommen, und baß das Erns schreiten der Behörden gegen einen solchen Geistlichen entschieden^ Billigung, selbst in denjenigen Kreise» gefunden hat, welche man, weder in kirchlicher noch in politischer Hinsicht zu den sogenannte» reactionäreu zu zählen berechtigt ist. Und wenn wir, obgleich dis^L Feber sich sträubte, jene berüchtigten Stellen aus bem Vorträge deßH Ör. Beyer wortgetreu refcrirten, so geschah es selbstverständlich üut^ zu dem Zwecke, um die öffentliche Meinung, die man von gewisser Seite so gern irre leiten möchte, vollständig aufzuklättit., Berlin, 5. October. (N.-Z.) Nach der eben ausgegebenen diesjährigen Rang- und Quarticrliste besitzt die preußische Armes zur Zeit l Feldmarschall, Frhr. v. Wrangel, 1 Generaloherst der Infanterie, den Prinzen Karl von Preußen, Beide ebenfalls im Fcldmarschallsrang, sonst aber eine Generalität von 32 Generales der Infanterie und Kavallerie, 37 Generalleutnants und 82 Ge-j neralmajors. Oberste» befinden sich bei der Armee activ 125, wo von 82 bei der Infanterie, 19 bei der Cavalerie, 15 von der Artillerie, 7 bei den Ingenieurs und 2 vV» der Landweht, wie ferner noch an Stabsoffizieren: 17l Oberstleutnants und 5Ll Majors'.' Prinzen und sonst fürstliche Personen befinden'sich in det diesjährigen Rangliste 56, wovon 10 preußische Prinzen aufgefühxt. Das? bürgerliche zum adeligen Element verhält sich in de» höher» Ratig^ stufen der Armee solgendermatzen; unter den Generalen kein bürg«-
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