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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 29.05.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-05-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-185705293
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18570529
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18570529
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1857
- Monat1857-05
- Tag1857-05-29
- Monat1857-05
- Jahr1857
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 29.05.1857
- Autor
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UW - Erscheint jeden Wochentag früh S UHr. Inserate wer« de» bi« Nachmittags Z Uhr für die nächst- erscheinende Nummer angenommen. Freiberger Anzeiger - gespaltene Zelle oder deren Raum mit S» Tageblatt. 121. Freitag, den S». Mai. 1857- Tages^eschichte. Freiberg. Gerichtsverhandlung den 9. Juni Vormittags '/zS Uhr: Hauptverhandlung bis zur Verkündigung des Er kenntnisses in geheimer Sitzung in der Untersuchung wider Carl Gottlob Lichtenberger aus Freiberg, Unzucht betreffend. Oeffentliche Gerichtsverhandlung den 9. Juni Nachmittags 4 Uhr: Verhandlungstermin in Privatanklagesachen des Herrn Rittmeister Ultmann gegen Herrn Zimmermeister Rau in Freiberg. Leipzig, 27. Mai. Als Manuskript gedruckt ist bei C. C. Meinhold u. Söhne in Dresden eine „Denkschrift der vereinig ten Buchhändler zu Dresden über die den Buchhandel be treffenden Bestimmungen des Entwurfs einer Gewerbeordnung für das Königreich Sachsen" erschienen, in welcher mehrfache Bedenken gegen verschiedene Bestimmungen des gedachten Ent wurfs ausgesprochen und deren Gefahr für das buchhändlerische Gewerbe mit Gründen nachgewiescn wird. Es heißt am Schluß der Denkschrift: „Sollen die Schranken fallen, die uns zeither noch Schutz gewährten, so mögen sie lieber ganz fallen, so möge uns lieber eine volle Gewerbefrciheit werden, die nicht wie der Entwurf der Gewerbeordnung unserm Stande nur Rechte, Bil dung und Erwerb entzieht, sondern welche auch für Das, was sie Ms nimmt, als Ersatz eine freie Entfaltung auf dem gan- Pn Gebiete des Handels gestattet." Hohenstein, 24. Mai. (Dr. I.) Heute früh -/«2 Uhr brach auf Lem Strohboden des massiven Kuhstalles im fürstli chen Vorwerk zu Rüsdorf auf bis jetzt noch unermittelte Weise Feuer aus und brannte das mit Schiefer gedeckte Sparrwerk ab. Leider sind in der über diesem Stalle befindlichen Mägde kammer ein Knecht und drei Mägde mit verbrannt. Einer vier ten Magd und einem Eisenbahnarbciter gelang es, unangekleidet sich durch ein Fenster zu flüchten. In Wien hat endlich die Frage über die Anlage eines Friedhofs für die beiden evangelischen Gemeinden Augoburgi- schcr lind helvetischer Confessio» ihre befriedigende Lösung erhal ten. Wie nämlich Lie „Presse" schreibt, hat der Wiener Ge- meinderath den beiden evangelischen Schwestergemeinden ein städtisches Grundstück, im Ausmaße von beiläufig fünf Joch oder 8000 Quadratklaftern, die Quadratklafter um den Preis von 1 Fl. C.-M., und zwar vor der Matzleinsdorfcr Linie, an der Badnerstraße gelegen, überlassen. Wie», 27. Mai. (D. I.) Soeben ist ein wichtiges al lerhöchstes Handbillet veröffentlicht worden: Die confiscirten Güter kriegsgerichtlich Vcrurtheilter werden, und zwar auch an deren Erben, zurückgegeben und den außer Land befindlichen Flüchtlingen ist, wenn sic darum nachsuchen, die Erlaubniß zur straffreien Rückkehr in Aussicht gestellt. Wie die „Augsb. Allg, Ztg." berichtet, hat sich in Mün chen im Privatbcsitz eine wenhvolle Reliquie vorgefunden, wenn deren Echtheit, wie es den Anschein hat, sich bestätigt, nämlich: der an Luther von Katharina v. Bohra gegebene Verlobungö- ring. Der einfache, mit einem Rubin geschlossene Reif ist durch das Kreuz gebildet, das mit Len Lcidenüwerkzcugen Christi: Leier und Schwert, Speer und Schwamm, nebst dem Schweiß tuch und der Aufschrift in erhabener und durchbrochener Arbeit geziert ist. Die innere Schrift aber lautet: „0. Nartiuo Ini tiier» Oatüarina a Lora"; in der innern Seile deS Schwertes: „13. 3unius 1525". In Lobenstcin sind am 22. Mai 8 Wohnhäuser, 18 ' Scheunen und 11 Schuppen abgebrannt. Das Uiiglück hat j leider nur den ärmern Theil Ler Bevölkerung betroffen, auch sind mit Ausnahme von drei Wohnhäusern weder Gebäude noch sonst etwas versichert, weil sie ihrer alten, feuergefährlichen Bau art halber in keiner Assecuranz unterzubringcn waren. Die ,,A. P. N." melden aus Eickel, 17. Mai: Ein be- klagenswerthcs Unglück hat sich gestern auf der Zeche „Hanni bal" ereignet. Nach zehn Uhr, da schon allgemeiner Feierabend war, wollten drei junge Leute noch eine Schicht verfahren. Die Maschinenwärter hatten schon die Dämpfe abgelaffen und sich entfernt, als der Steiger einem Schmiedt befahl, diese Leute auf dem Förderkorbe htnunterzulassen. Kaum zehn Lachter in die Tiefe hinab, setzt sich der Korb im Schachte fest, daS Seil reißt — und der Korb stürzt mit seiner Ladung in den 42 Lachter tiefen Schacht hinab, und als Leichen werden die Un glücklichen in der nämlichen Stunde wieder zu Tage gefördert. Der Schmerz der Angehörigen ist unermeßlich, da jeder der drel Verunglückten der einzige Sohn seiner Aeltern war. Paris, 27. Mai. Der heutige „Moniteur" meldet die erfolgte Beilegung der neuenburger Frage in folgender Weise: Die sechs Bevollmächtigten haben am 26. Mai den Vertrag unterzeichnet, welcher in definitiver Weise die neuenburger Frage regulirt und zwar durch den Verzicht des Königs von Preußen auf die Souvcränetälsrechte, welche ihm kraft der Verträge auf das Fürstenthum Neuenburg zustande», und mittelst des Ein gehens auf die in Vorschlag gebrachten Bedingungen, wodurch die Schweiz der Fürsorge des Königs für die Neuenburger ent sprochen hat. Der Vertrag wird publicirt werden nach Aus wechselung der Ratificationen, welche binnen 21 Tagen stattfin- den soll. Kopenhagen. Die „Hamb. Nachr." geben nachstehend den Wortlaut der unterm 13. d. M. vom Kopenhagener Cabk- net an seine Gesandten in Wien und Berlin gerichteten Depesche: „Nachdem die Reconstruirung des Ministeriums nunmehr- erfolgt ist, beeile ich mich, in Gemäßheit allerhöchsten Befehls , meines allergnädigsten Königs und Herrn, Ew. ... zur weitern ! gefälligen Mittheilung an Se. Excellenz den Grafen Buol (Frei- Herrn v. Manteuffel) davon zu benachrichtigen, daß es in der allerhöchsten Absicht Sr. Maj. des König« liegt, sofort nach Beendigung der erforderlichen Vorbereitungen die holsteinischen Provinzialstände zu einer außerordentlichen Versammlung ein- ! zuberufen, um denselben einen revidirten Entwurf der Verfas sung für die besondern Angelegenheiten des Herzogthums Hol stein zur verfassungsmäßigen Verhandlung vorzulegen. Unter dem Bemerken, daß der Zusammentritt der gedachten außeror dentlichen Ständeversammlung spätestens im Laufe des MonatS August d. I. stattfinden wird, erlaube ich mir hinsichtlich deS Gegenstandes der beabsichtigten Vorlage ausdrücklich hervorzu heben, daß letztere auch namentlich diejenigen Bestimmungen be fassen wird, welche den Umfang der besondern Angelegenheiten' des Herzogthums Holstein näher regeln, und daß somit der Pro- vinzialständeversammlung vollständig Gelegenheit gegeben wird, sich über die Abgrenzung der ständischen Kompetenz frei und ungehindert auszusprechen, während die hierauf btzüglichen Be stimmungen bei der früher« Vorlage der ständkschen Berathung^ entzogen und der Versammlung derzeit nur nachrichtlich mitge» theilt waren. Nachdem die königliche Regierung mit Beziehung auf Vorstehendes sich der vertrauensvollen Hoffnung hingiebt, Laß die Höfe von Wien und Berlin (Berlin und Wien) darin einen unverkennbaren Beweis finden werden, in welchem Grade die diesseitige Negierung cs sich hat angelegen sein lassen, den jenseits ausgesprochenen Wünschen zu entsprechen, hegt sie nicht weniger die Erwartung, daß auch die Stände Les Herzogthums Holstein diesem Schritte in solcher Weise entgegenkommey wer den, daß dadurch die in jeder Beziehung so wünschtnSwerthe Verständigung werde rrreicht werden. Genehmigen Ew. u. s. w." Feuilleton. * Die Jsraelitengemeinde in P. in WrstpreußeN — so erzählt Las „Bromberger Kreicblatt" — erfreut sich eineS aus gezeichneten Rabbi, der von Allen geschätzt und geliebt und von den Christen sehr geachtet wird. Diesem würdigen Manne eine Freude, eine Anerkennung zu Theil werden zu lassen, war der Wunsch und die Aufgabe der ganzen Gemeinde. Einer der Angesehensten derselben ist Großhändler. Dieser schlug vo» den, Rabbi ein Fäßchen Wein zu schenken, und damit jedes Gcmcindeglied gleichen Anspruch auf den Dank deS Rabbi habe,
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