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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 31.08.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-08-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187208314
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18720831
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18720831
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1872
- Monat1872-08
- Tag1872-08-31
- Monat1872-08
- Jahr1872
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Großenhainer Unterhaltungs und AMzMaü. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. Ao. ROT.Sonnabend, den 31. August 18V2. Dank. So wie wir den geehrten städtischen Collegien, dem Kirchen- vorstande und allen Bewohnern unsrer Stadt, welche der ab gehaltenen Jahresversammlung des Dresdner Hauptvereins zur Gustav-Adolph-Stiftung so bereitwillige und thätige Förderung haben angedeihen lassen, zu dem aufrichtigsten Danke uns ver pflichtet fühlen und denselben hiermit öffentlich aussprechen, so bringen wir diesen Dank insbesondere auch den Familien dar, welche zur gastlichen Aufnahme der Abgeordneten sich erboten und dieselbe gewährt haben, so daß sie unter der vielfach und warm ausgesprochenen Versicherung von uns geschieden sind, der Aufenthalt in unserer Stadt werde ihnen in dankbarer Er innerung bleiben. Großenhain, am 29. August 1872. Dev Festeomite. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 7. Qktober 1872 das Gottfried Karl Menzeln von Mühlbach zugehörige Hutungsgrundstück, Parzellen - Nr. 551 des Flurbuchs, Nr. 111 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Schönfeld, welches Grund stück am 8. Juli 1872 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 80 Thlr —- —- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Gasthause zu Schönfeld aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, den 24. Juli 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Tke. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 3. November 1872 das dem früheren Hausbesitzer Johann August Lehmann hier zugehörige Steinbruchs-Grundstück, Nr. 40 u des Flur buchs von Mülbitz und Fol. 112 des Grund- und Hhpotheken buchs für diesen Ort, welches Grundstück am 17. dieses Monats ohne Berücksichtigung der Oblasten auf Einhundert Thaler — - — - gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstette und im Gasthofe zu Mülbitz aushängenden Anschlag hierdurch be kannt gemacht wird. Großenhain, am 22. August 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Gldr. Bekanntmachung. Die städtischen Centralanlagen auf das dritte Vierteljahr 1872 sind am 1. September 1872 gefällig und längstens bis zum 28. September 1872 an Stadthauptcassenexpeditionsstelle zu bezahlen. Großenhain, am 27. August 1872. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung, den Jahrmarkt betreffend. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden nachstehende Be stimmungen zur gehörigen Beachtung bekannt gemacht: 1) Der Jahrmarkt beginnt Dienstag den 3. September Morgens und dauert bis Mittwoch, den 4. desselben Monats, Abends 10 Uhr. Außerhalb dieser Zeit ist der Detailhandel und das Auslegen der Waaren bei 5 Thlr. Strafe, beziehentlich Beschlagnahme der ausgelegten Waaren, verboten und nur der Grossoverkehr am Montag den 2. September von Mittags 1 Uhr an zugelassen. 2) Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen der mit der Marktaufsicht betrauten obrigkeitlichen Personen nachzugehen. 3) Die tarifmäßigen Stättegelder sind in dem in der ersten Etage des Rathhauses befindlichen Stadtcassenexpeditionslocale, wo von früh 8 bis Mittags 12 Uhr erpedirt wird, vor Eröffnung des Markt betriebes zu erlegen. Wer bei der Nachmittags stattfindenden Revision die Erlegung des Stattegeldes nicht bescheinigen kann, oder wer dabei un richtiger Angaben hinsichtlich seiner Zahlungsverpflichtungen überführt wird, hat nicht nur das hinterzogene Stättegeld nachzuzahlen, sondern auch den vierfachen Betrag als Strafe zu entrichten. 4) Des Nachts dürfen Stangen und andere Vorrichtungen, welche in die Straßen hervorragen, an Buden und Verkaufsständen nicht stecken, ingleichen Kisten und sonstige Hindernisse in der Passage nicht stehen oder liegen gelassen werden. 5) T)as Abladen und Beladen der die Marktgüter führenden Wagen ist lediglich in der inneren Naundorfer und in der Schloß- Gaffe gestattet. Die Fuhrwerke dürfen jedoch weder beladen, noch un beladen daselbst stehen gelassen werden; auch ist das Verladungsgefchäst möglichst zu beschleunigen. Fuhrwerksbesitzer, welche für ihre Geschirre ein Privatunterkommen nicht haben, können dieselben, jedoch außerhalb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, auf dem Radeburger Platze aufstellen. 6) Die Schau- und Schießbuden, Carrousels rc. sind Nachts 14 Uhr zu schließen. 7) In den Verkaufsbuden dürfen des Abends blose Lichter nicht ge brannt werden, vielmehr hat man sich Lampen mit gutschließenden Glas- cylindern oder Laternen zu bedienen. 8) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen 8ud 4—7 werden mit entsprechenden Geld-, beziehentlich Gefängnißstrafen geahndet werden. Großenhain, den 30. August 1872. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung. Diejenigen Marktfieranten, welche nicht im Besitze gelöster Stellen sind, haben vor Abholung ihres Stättegeldzettels in hiesiger Stadtkassen-Expedition eine Bescheinigung vom Markt meister über die Größe ihres Standes beizubringen. Großenhain, den 30. August 1872. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung. Wir nehmen hierdurch Veranlassung darauf hinzuweisen, daß während der jetzigen Abwesenheit der hiesigen Garnison Seiten der Quartierwirthe die sich nöthig machenden Reparaturen in den Ställen, an Krippen, Standbäumen rc. vorzunehmen sind, bez. auch das Ausweißen der Quartierräume und der Ställe zu erfolgen hat. Großenhain, am 30. August 1872. Der Rath daselbst. Kunze.
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