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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 24.01.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-01-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-185701240
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18570124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18570124
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1857
- Monat1857-01
- Tag1857-01-24
- Monat1857-01
- Jahr1857
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 24.01.1857
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Ers cheint jeden Wochentag früh 9 Uhr. Inserate wer den bis Nachmittags 3 Uhr für die nächst erscheinende Nummer angenommen. Freiberger Anzeiger und Tageblatt. Press vierteljährlich IS Ngr. Inserate werden" dir gespaltene Zeile' oder deren Raum mit S 2 berechnet. 19. Sonnabend, den 24. Januar. 1857. Ein interessanter Criminalfall. (Schluß.) Die gegen die Ahrens geführte Criminaluntersuchung ergab, daß sie sich vom März 1855 bis Juni 1856 zweier bedeutender Brandstiftungen, des nächsten Versuchs einer dritten Brandstif tung, ferner einer Menge Diebstähle, und zwar zum Theil von bedeutendem Betrage und unter erschwerenden Umständen, auch eines Betrugs schuldig gemacht hatte. Nach ihrem unumwunden abgelegten Geständnisse hat sie die zu Kämma ausgeführte Brandstiftung lediglich aus dem Grunde unternommen, damit von mehreren an ihrer Dienstherr schaft begangenen, zur amtlichen Kenntniß damals nicht gekom menen Diebereien nicht weiter die Rede sei; dagegen leugnete sie beharrlich, daß sie das Feuer angelegt, um vielleicht wäh rend des Brandes Gelegenheit zum Stehlen zu finden. Sie hatte am Morgen des 5. Mai unbemerkt eine glühende Kohle vom Küchenheerd genommen, in einem blechernen Gefäß auf den Boden getragen und in das dort aufgehäufte Stroh gesteckt. Das Haus ward in wenigen Stunden völlig eingeäschert und dabei auch der größte Theil des Mobiliars und einige Stück Vieh ein Raub Ler Flammen. Der Besitzer erlitt dadurch, trotzdem, daß er den vollen Versicherungsbetrag für das Haus mit 24VO Thlrn. empfing, dennoch einen eidlich auf mindestens 6000 Thlr. veranschlagten Schaden. Mehrere Tage nach dem Brande, über dessen Entstehung damals Näheres nicht ermittelt worden, zeigte der Beschädigte an, daß er die Ahrens im Ver dacht habe, während des Feuers beim Retten eine Geldbüchse mit 3 Thlrn. und einigen Groschen und eine goldene Uhrkette gestohlen zu haben, und es war die Ahrens geständig, die Büchse mit dem Geld« an sich genommen, das Geld verausgabt und die leere Büchse weggeworfen zu haben, während sie die Entwendung der Uhrkette leugnete. Sie wurde damals wegen dieses Diebstahls in eine dreiwöchige Gefängnißstrafe verurtheilt und nach deren Verbüßung in ihre Heimath gewiesen. Sie leistete aber keine Folge, sondern trat bei einem Landmann, un ter Annahme der Vornahmen ihrer nach Amerika ausgtwan- derten Schwester, Johanne Sophie Ahrens, in Dienst, wußte auf diese Namen einen Heimathsschein zu erhalten, producirte solchen zu ihrer Legitimation, trat später unter ihrer Schwester Namen anderweit in Dienst, wurde aber schon nach acht Tagen wieder entlassen, trieb sich in verschiedenen Wirthshäusern umher und ward am 28. November 1855 wegen Diebstahlsverdacht verhaf tet. Bereits zu Anfang des nurgedachtcn Monats hatte Lie Ahrens wieder einen Diebstahl und am 9. Novbr. eine Brand stiftung an der Scheune eines ihr völlig unbekannten Land manns verübt. Hierzu versicherte sie bei^ ihrer später« Verneh mung, daß sie anfänglich nicht an das Feueranlegen gedacht habe und daß ihr der Gedanke dazu ganz plötzlich gekommen sei, um, wenn in Folge des Brandes Verwirrung entstehe, einen Diebstahl zu begehen. Sie hatte sich auch beim Netten bethei- ligt, aber angeblich keine Gelegenheit gefunden, zu stehlen. Der Schaden, den der Eigenthümer der Scheune an derselben und den Erntcvorräthen erlitt, betrug nach Abzug der ihm ausge zahlten Versicherungssumme immer noch etwa 1000 Thaler. Seitdem noch mehrmals wegen Diebstahls bestraft, und, wie früher angegeben, aus dem Gefängnisse zu Verden entsprungen, ward sie am 7. Juni vorigen Jahres wieder verhaftet, und nun erst erfolgte die vollständige Enthüllung ihres verbrecherischen Lebenswandels. Und was der Lohn, den sie für ihre Schänd- thaten empfing? Nur eine zwölfjährige Zuchthausstrafe; der Umstand, daß sie das 18. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt, als sie jene Verbrechen beging, kam ihr zu Statten. Freilich wäre die Anwendung des Satzes: „malitia supplet aetatvw" hier mehr am Orte gewesen. Die Tugenden der Diplomatie. Sobald auf dem Gebiete des staatlichen Lebens Irrungen oder Zerwürfnisse eintreten, sind es vornehmlich zwei Mächte, welche die Sache behandeln: die Tagespresse und die Diplo matie. Die Zeitungen schreiben darüber und tischen dem Publikum Vermuthungen, Gerüchte, je nach den Parteistand punkten verschiedene gefärbte, öfters förmlich entstellte Darstel lungen der Thatsachen, eine Menge „Wenn" und „Aber" und zuletzt ministerielle Erklärungen und Noten auf. Von dieser Behandlung staatlicher Irrungen und Zerwürfnisse soll vorerst nicht die Rede sein, sondern davon, wie die Diplomatie zu Werke geht und welche Tugenden sie dabei entwickelt. Ue- brigens sei gleich von vorn herein bemerkt, daß hier nicht etwa ein Diplomat Geheimnisse ausplaudert, sondern blvS ein stiller Zuschauer die Ergebnisse seiner Beobachtungen auSspricht. Zu vörderst macht sich bei den Herren Diplomaten, — daS find nämlich bei staatlichen Zerwürfnissen ungefähr dieselben Leute, wie bei Privatstreitigkeiten die Advokaten, — ein ungemeiner Rechtssinn bemerklich. Liest man die Darstellungen von hü ben und drüben, so hat eben jede Partei daS vollste 'Recht auf ihrer Seite; was einigermaßen unbequem ist, wird geschickt übergangen oder mit bewundernswerther Kunst so umgestaltet, daß es den andern Theil beschwert. Hört man z. B. Herrn v. Scheele, so ist die dänische Regierung mit dem Verkaufe der lauenburgischen Domänen im vollsten Rechte, während die Herren in Wien und Berlin das Gegentheil beweisen; hört man die Herren aus dem Erlach er Hofe, so ist die Schweiz in der Neuenburger Sache im vollsten Rechte, während die Her ren an der Spree das Gegentheil darthun. — Eine zweite schöne Eigenschaft der Diplomatie ist die Theil nähme. Wie theilnehmend beweist sich z. B. Oesterreich für die römischen Legationen und für die Donaufürstenthümer! wie theilneh mend Frankreich für den Kirchenstaat! wie theilnehmend Eng land für Griechenland, für die Afghanen und für das himm lische Reich! wie theilnehmend wollte Rußland für die Türkei werden und wie theilnehmend ist jetzt in der Neuenburger Frage Oesterreich für Preußen! Ein europäischer Staat von 13,000 oMeilen Land existirt bekanntlich vor lauter Theilnahme der Diplomatie gar nicht mehr! Bei solchen Beweisen von Theil- nähme muß die Behauptung, daß die Diplomatie herzlos sei, offenbar zu Schanden werden. — Und welche Aufrichtigkeit ist in den diplomatischen Verhandlungen! Es war vom Für sten v. Tallcprand gewiß nicht ernstlich gemeint, wenn er sagte, der Diplomat habe die Sprache dazu, um seine Absichten zu verberge». Mit dem ehrlichsten Gesichte von der Welt, ohne allen Rückhalt, kurz mit vollster Aufrichtigkeit hat Rußland zu Anfang des vorigen Jahres die Friedensvorschläge angenom men und den Frieden in Paris unterzeichnet; ohne allen Rück halt war die Räumung des schwarzen Meeres, die Herausgabe Belgrads und der Schlangeninsel, der Rückzug der österreichischen
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