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Sächsische Staatszeitung : 11.05.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-05-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191705119
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19170511
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19170511
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1917
- Monat1917-05
- Tag1917-05-11
- Monat1917-05
- Jahr1917
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 11.05.1917
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Landtags-Beilage zur Sächsischen Staatszeitung. Nr. 76. Beauftragt mit der Herau-gab«: Hofrat Do enge» in Dresden. 1917. zu bekommen. Tas sei also eine Reihe von Fällen, die möglich«: »och staat nicht bloß das Recht, sondern die Pflicht habe, den Bedarf an Kohle zu decken. ES bestehe eine gewisse Gefahr, vor. eiten !»ine iraet -tuckio dieses große Werk zum Segen unseres ganzen Formen herausgebildet, und wenn es sich darum handle, diese Formen, soweit sie mit den sonstigen geschäftlichen Gepflogenheiten winnung von Kohlen nur stattfinde, um einen Geldgewinn her- auszuwirtschaften, und daß die Petenten doch das ruhig heiaus- Parteisreunde bestimmend gewesen für die Stellung, die sie gegen über den Maßnahmen deS Staaies, die auf eine staatliche Wirtschaft hinzielten, eingenommen hätten. Ter Abg. vr. Böhme habe ausgesührt, daß von einem Staatsmonopol wisse wohl, daß eine ganze Reihe von derartigen Gesuckrcn an das Finanzministerium gekommen seien, aber er habe bisher noch nicht gehört, daß eins dieser Gesuche beantwortet worden sei, oder daß überhaupt eine Zustimmung erfolgt sei. Er nehme an, daß die Re gierung diese Antwort verzögert habe, um diese Sackum als Ma terial für die Borbereitung des Rcgalgesetzes mit zu benutzen. Weiter hin fei zu berücksichtigen, daß die Wirkungen des Lperrgcsetzes auch schon in verhängnisvoller Weise sich gezeigt hätten durch eine Ab wanderung des Kapitals. Ein Teil von Kapitalien sei in das benach barte Böhmen gewandert, um sich dort für die Zukunft durch An kauf von Kohlenfcldern zu sichern. Deswegen sei es eben notwendig, daß möglichst auf gesetzmäßigem Wege die Rechte der Gruben fest- gelegt würden. Run sei ja in dem Gesetzentwürfe Fürsorge ge troffen, daß geivissermaßen jedes Werk sein Gnibenseld bekomme. Der Begriff „Gnibenseld" kehre namentlich in der Begründung wieder; aber cS fehle eine gesetzmäßige Festlegung. Sei das ^.Gruben- feld" der tatsächliche Besitz eines Werkes, die Summe der einzelnen Parzellen oder handele cs sich um ein abgeschlossenes geographisches Ganze,was den Abbau von einer Stelle aus ermögliche? (Lehr richtig! rechts.) Es wäre vielleicht besser, wenn man vorläufig den Ausdruck „Gnibenseld" durch „Interessengebiet" ersetzt hätte, wenn man im Brannkohlcngebiete Interessengebiete der bestimmten Werke seft- sehte und gewissermaßen eine Demarkationslinie ziehe, wie weit der Bereich des einen Werkes und der des anderen Werkes gebe. Weiterhin vermisse er in dem Gesetze eine Rücksichtnahme au» die bestehenden Werke, die aber jetzt während deS Krieges nicht in der Lage seien, ihren Betrieb ansrechtzuerhalten. Es seien das kleinere Werke die den Betrieb geschlossen hätten. Aber die könnten doch nicht glattweg durch das Gesetz nackiher für die Enngkeit zur Untätigkeit verurteilt werden! Weiterhin wäre eine Rücksichtnahme notioendig auf solche kleinere Werke, deren ganzer Abbau auf ein Pachtverhält nis begründet sei. Man habe eine Reihe von Werken, wo nur zwei bi- drei Leute beschäftigt feien, die ein bis zwei Acker gepachtet hatten und doch zwei bis drei Dörfer mit Kohle zu versorgen imstande feien. Die Bauern kämen mit ihren Kohlenwagen, schafften die Abg. Or. Philipp (kons): Der Hr. Vorredner habe davon gesprochen, daß hier auf der Rechten eil» verschiedener Eigentumsbcgriff zu herrschen scheine. Er stelle scst, daß die Rechte in der Beziehung vollkommen einmütig sen der Eigentumsbegriff sei seiner Meinung nach juristisch sestgelcgt (Sehr richtig! rechts.) Er habe aber vielleicht noch etwas anderes gemeint, (Abg. Müller: Konservative Judikatur!) als gelte hier in der lonservativen Gruppe eine Richtung, die mit den ganzen Zielen unserer Zeit, wie sie ja auch in diesem Gesetze zum Ausdrucke kämen, nicht einverstanden sei. Er befinde sich auch darin im Irrtum. Tie Konservativen seien alle der Meinung, daß es keinen Zweck habe, schützten. Run seien ja derartige Maßnahmen in dem Gesetze vor gesehen. Aber es heiße immer: „Tas Finanzministerium kann", eS ist in das Belieben des Finanzministeriums gelegt", ob es einem Privatwerke Schlvierigkeiten bereiten könnte oder nicht. Hier müsse seines Erachtens eine etwas klarere gesetzliche Formulierung ge funden werden, die ein gesetzliches Recht den Privatwerken gewähre, für ihre weitere Entwicklung Sorge tragen zu können. Tie Erfah rungen, welche man mit der im Gesetze vorgesehenen finanzministeriel- len Genehmigung bei dem Sperrgesctze gemacht habe, sei nicht gc- rade ermutigend. Es sei da auch vorgesehen gewesen, daß das Finanz ministerium von dem Gesetze Dispensationen erteilen könne. Er Vaterlandes gedeihen iverde. (Bravo! rechts.) Abg. Müller (Zwickau) (soz ). Tie Ltellung, welche die bürgerlichen Parteien schon bei öcr Vorbereitung des Sperrgefetzcs eingenommen hätten, ließe eine andere als die vorgcschlagenc Regelung gar nickt erwarten Er brauche wohl nicht noch einmal darauf zu verweisen, daß die sozial demokratische Fraktion sich mit ihrer Zustimmung mit dem damaligen Anträge weder ideell noch materiell festgelegt habe. Taß auck die Staatsregierunq nicht daran gedacht habe, fich wcitergehcnde Ziele zu stecken, das bewiese, daß sie aus den» Lnstem der gesetzgeberischen Halbheiten zweifellos nicht hcrauskomme. Daran ändere auck die Tatsache nichts, daß sie jetzt bemüht sei, Kohlenfclder in größerem Umfange freihändig anzukausen, teuer natürlich wie gewöhnlich. Dieser Vorwurf sei nickt neu, er sei zu wiederholten Malen hier auck beweiskräftig nachträglich erhoben ivorden. Tas beweise aber, daß mar» auf der anderen Seite empfindlicher sei, als auf dieser. Tie Vorlage stelle zweifellos eine solche gesetzgeberische Halbheit dar, ausgestattct mit all den Widersprüchen, die sich ans der Ver koppelung von Privat- und von Gcmeindeinteressen ergäben und umgekehrt. Bei der in diesem Falle so notwendigen Wahrung des Gemeininteresses müsse zweifellos unter allen Umständen das Pri vatinteresle weicken. Mit diesem Gedanken hätten auck die Herren Redner der bürgerlichen Mehrheitsparteien bei der Beratung des Sperrgesetzes sehr qeliebäugelt, nur hätten sie in dieser Frage zweifel los die praktische Nutzanwendung vergessen. Es fei interessant, die Rede des Abg vr. Niethammer in der Sitzung vom 24. Lk- tober vorigen Jahres zu verfolgen, der von seinen» industriellen Standpunkt aus ein Fürsprecher eigentlich für die Auffassung der sozialdemokratischen Partei über die Einführung des Staatsbetriebes in der Ausbeutung der Kohlenschäye und der unterirdisch» Mine ralien überhaupt im Interesse der Allgemeinheit und der Verbraucher gewesen sei. Sei man zu der Erkenntnis gekommen, daß die privat kapitalistischen Tendenzen in der Ausbeutung und Verwertung der wichtigsten unserer natürlichen Schätze einen Charakter angenommen hätten, der gemeingefährlich wirke, so müsse dieser Einfluß beseitigt werden. Das könne inan zweifrllos nnr dann, wenn man diesen Ten denzen die Grundlage der wirtschaftliclwn Ausnutzung entziehe. Abg. vr. Niethammer habe damals ans die fiskalische Wald- und Verkehrs- Wirtschaft verwiesen, der Hr. Finanzminister als Gegenbeweis auf das »aatlicke Salz- und Mineralcrzmonopol. Man habe beute gegen über dicfer Festlegung des Eigentumsbegriffs des Staates ai» ganz bestimmten allgemeinen Bodenschätzen eine Definierung des soge nannten gesetzlichen Eigentumsbegriffs vom Abg. Ilr. Bohme ge hört, und zwar sei er über dieses Privatkolleg sehr dankbar, nur sei der Hr. Vorredner bemüht gewesen, diesen konservativen Eigentums- begrisf so durcheinander zu schütteln, daß beiin besten Willen gar uichtS mehr übriggebUeben sei. Aber warum gehe man dann nicht einen Schritt weiter und entziehe der Privatwirtschaft, was ihr vou Rechts wegen gar nicht gebäre, die Ausbeutung der Sohle? Aber im Widerspruch ständen und insoweit sie geeignet seien, die Inter essen der Gesamtheit zu schädigen, zu ändern oder wenigstens den» Einfluß dieser wirtschaftlichen Formen entgegenzuarbeiten, werde man seine Partei jederzeit auf den» Poste»» finden. Run habe sich der Abg. ü»r. Böhme mit der Überspannung der Ersten Kammer, soweit die Begriffe des Eigentumsrechtes in Frage kämen, beschäftigt. Er sei den Ausführungen des Hrn. Abg. t r. Böhme nicht entgegen, meine aber, die Auffassungen, die in der Ersten Kammer über den Gesetzentwurf zutage getreten seien, begründeten sich auf andere Umstände und nicht auf einen ab weichenden Begriff in bezug auf das Eigentumsrecht. Er könne sich auch nicht verjagen, darauf hinzuweisen, daß, wenn der Abg. 1". Böhme seine Auffassung mit der Stellung als Konservativer begründet habe, eine vernünftige Auffassung des Begriffes des Eigentumsrechtes auch in anderen Parteiei» vollständig getellt werde. Er meine sogar, die Auffassung, die er heute zum Aus drucke gebracht habe, sei nicht zu unterscheiden von der Auffassung, die man bisher von seiten der Sozialdemo ¬ kratie gehört habe. Er habe das Gefühl, als ob es dem Abg. Böhme darum zu tun wäre, eine gewisse Art von Suggestion gegenüber von seinen Fraktionsfreunden auszuübcn, die in bezug auf das Eigentumsrecht vielleicht anderer Meinung leien wie er, und man werde jedenfalls noch hören, ob die An- sichten, die er über diese Begriffe habe, sich vollständig mit den Ansichten seiner Fraktion deckten. (Zuruf rechts: Dos ist Gesetz! Er gebe aber dem Abg. I)r. Böhme recht und seine Fraktion stehe auf demselben Standpunkte, wenn er der Meinung sei, daß alles vermiede,, werden müsse, was einen Raubbau »nit dem Kohlcnunterirdischen darstelle. Auch »nit einer größeren Stetig keit in den Preisen sei sie einverstanden, denn unter diesen wech selnden Preisen leide außer den einzelnen Haushaltungen in »vcit größerem Maße die sächsische Jndustr e. Wenn er auch nicht auf Emzclheitx,, eingehen wolle, so möchte er zum Schluß doch darauf Hinweisen, daß in Dekret mehr der Schutz der Grundeigentümer betont worden sei als der Schutz der bestehenden Werke. Seine Parteifreunde würden in der Deputation außerordentlichen Wert darauf legen, daß die bestehenden Werke einen bestimmten Schutz (Abg. vr. Zöphel: Sicheren Schützt) erführen. Es handle sich um bestehende sächsiscl-c Unternehmen, die man nicht prei-gcben dürfe, denen man in der Rot, in die sie gekommen, beizustehen habe. ES würde geradezu ein unerträglicher Zustand sein, wenn em Werk, m da- Millionen hineingesteckt feien, das erweiterungs fähig sei und das auf Jahre hinaus damit rechne, bestehen zu können, mit einem Male auf das Trockene gesetzt werde, oder wenn eS jetzt schon ausrechnen könne, daß e» in absehbarer Zeit nicht weiter existieren könne. (Sehr wahr! rechts.) Er sei der festen Überzeugung, daß sich bei guten» Willen ein Ausweg finden lasse, und er glaube kaum, daß ihre Zustimmung zu dem Ganzen an dieser Frage scheitern werde, denn auch der sächsische Staat als Unter nehmer werde kaum dazu übergehen, um auf jedem Kohlenseld, das nicht mit seinen eigenen Werken in Verbindung steht, eigene Kohlenwerke zu errichten, sondern er werde dazu übergehen, diese Felder an die nächstliegenden größeren Werke abzutreten. Auch hier müsse man darauf bedacht sein, gut zu wirtschaften und nicht durch eine Überproduktion — wenn er sich so ausdrückcn dürfe — an Werken selbst die Sache besonders zu belasten. Wenn seine Parteifreunde diesen Standpunkt einnähmen, dann geschehe das aus einem ganz besonderen Gesichtspunkte. Man müsse doch zu geben, daß durch die staatliche Elektrizitätsversorgung vor allen Dlngen die sächsische Braunkohlenindustrie schwer in Mitleiden- lckaft gezogen^worden sei, daß ihr ein großer Teil des Absatzes im Kc mgreich Sachsen mit der zunehmenden staatlichen Versorgung verlmen gehe. Man müsse weiter berücksichtigen, daß der Staat als Konkurrent und jedenfalls als nicht ganz angenehmer Kon kurrent für die privaten Werke in die Erscheinung trete, nicht ganz angenehm insofern, als er durch seine Machtmittel, durch die Intelligenz seiner Beamten, durch den kaufmänischen Geist usw. (Große Heiterkeit) eine schwere Konkurrenz für seine Konkurrenten werden würde. (Abg. Müller: Ein sehr zweifelhastes Kompli ment!) Wenn der Staat notgedrungen natürlich die Braun- kohlenwcrke in eine schwierige Lage bringe, dann werde es ihm auch nicht schwer fallen, bei Erledigung dieses Stoffes eine be sondere Rücksicht auf die durch die Verhältnisse geschaffene Lage der Braunkohlenwerke zu nehmen. (Bravo! bei den National liberalen.) Kohlen teilweise selber an den geeigneten Stellen heraus und ichaff« ten sie fort. Es seien das zwar nur kleinere Gruben; aber man sollte über dem Schutze der berechtigten Interessen der Großindustrie auch nicht die dieser kleinen und kleinsten Werke vergessen. Run zur Frage der Entschädigung! ES werde natürlich durch die Einführung des Regals dem Grundbesitzer eine Verfügungsrecht genommen. Es fei selbstverständlich, daß dementsprechend eine Entschädigung erfolge. Tas sei ja auch schon in dem alten Rechte vorbereitet; aber freilich gingen die Meinungen in diesem Hohen Hause über die Höhe dieser Fördergabe auseinander. Gegen den Abg. Günther glaube er feststellcn zu können, daß die Mehrzahl seiner Freunde jedenfalls die Höhe von b Proz. nicht für unangemessen halten werde, u» d wenn er die Bauern in der Lausitz oder der Leipziger Gegend fragen »verde, dann würde denen vielleicht sogar 5 Proz. noch zu wenig sein. (Abg. Hettner: Das glaube ich, daß das die Bauern sagen!) Man müsse nun bei dieser Entschädigung besondere Rücklicht auf die Kohle führenden Grundstücke nehmen, welche nach dem Gesetze unter das Regal fielen, die Kohlenwerkcn gehörten, die ernstlich Abbau trieben, und solche, die bloß den Grundeigentümern gehörten. Es wäre nur gerecht, wenn eine Bestimmung ausgenommen würde, daß den Bergbautrcibcnden der volle Ersatz ihrer für das kohlen unterirdische aufgewendcten Kosten geleistet werde! Besonders sei natürlich bei der Bewertung der Entschädigung zu berücksichtigen, wann die erste Zahlung der Fördergabe erfolge. Nun sei vielfach darauf hingewiesen worden, daß sich der Ztaatauf 4- bis 500 Jahre mit Kohlen eingedeckt habe. Der Bauer habe nun die tröstliche Gewiß heit, daß er in 4« bis 500 Jahren die erste Fördcrabgabe erhalte (Heiterkeit rechts.) Es sei deswegen notwendig, daß der Staat, wo unter Umständen besondere Schwierigkeiten durch dars Gesetz entstehen könnten, beizeiten hilfreich eingreife, daß er namentlich diejenigen Leute besonder- entschädige, welche »nit ihren ganzen An sprüchen durch das Gesetz in den Hintergrund träten. Derjenige, der nicht wisse, daß er Kohlen habe, der werde das, wenn später ein mal dort Kohlen gesunden würden, als ein Glücksgcschenk empfinden; aber derjenige, der vor 6 bis 7 Jahren bereits sein Grundstück habe anstellen lassen, der wisse, daß dort Kohle befindlich sei, und der bereits Anzahlungen bekommen habe, der solle doch nicht etwa liier durch das Gesetz gezwungen werden, das, was er bekommen habe, wieder herauszugeben. Tann habe man noch eine ganze Reihe von Fällen, wo es im Laufe der letzten 5 Jahre nicht möglich gewesen sei, den Verkauf, über den man vielleicht 10 Jahre vorher »erhandelt habe, zu bewerkstelligen dadurch, daß der Betreffende iui Kriege sei. Tann habe inan Fälle, in denen die hnpothekarische Genehmigung bis zum heutigen Tage für den Ankauf nicht zu bekommen gewesen sei; dann Fälle, wo Altgemeinoen ihr Kohlenunterirdisches verkauft hätten, es aber noch nicht möglich gewesen sei, die Zustimmung aller Landlagsverhandlungen, n. Kammer. Fortsetzung der Sitzung vom S. Mai. Abg. Ritzschte. Leutzsch (nl.): Er möchte zunächst dem Abg. Schulze entgegenhalten, daß alle die Mängel, die er jetzt beim Kohlenbergbau festgestellt habe, vor allen Dingen auch in völkischer Beziehung, wohl kaum durch ein Staatsmonopol behoben werden könnten. Gewiß habe man sich jetzt auch hier in Sachsen zu entscheiden, ob man die Privat- Wirtschaft zugunsten der staatlichen Wirtschaft weiter emengen »volle, und man habe aus diesem Wege bereits Schritte getan mit der Verstaatlichung der Elektrizitätsversorgung und der Erwerbung von Kohlenfeldern. Wenn der Abg. Schulze vorhin aus- geführt habe, daß zugunsten der Privatwirtschaft noch nichts ge äußert worden sei, so sei da» eben bei der Bedeutung der Privat« Wirtschaft für das gesamte Wirtschaftsleben und für das Staats- ganze eigentlich gar nicht notwendig. Der Abg. Schulze leve vielleicht in der Annahme, daß durch ein Wenigerbetonen der Wichtigkeit der Privatwirtschaft eine größere Stimmung für Staatssozialismus vorhanden sei. In industriellen Kreisen habe der Krieg davon überzeugt, daß dem StaatSsoziolisinus nur mit allergrößter Vorsicht das Wort gesprochen werden könne, aber sie ständen nicht auf dem Standpunkte, nun als Prmz'P>en' reiter auf alle Zeiten hinaus politische und wirtschastucye Dogmen anzuerkennen und die Frage nicht auf ihre Zweckmäßig« keit und ihre Wirkung prüfen zu dürfen. Sie würden also die vorliegende Frage von Grund auf prüfen, frei von Vorurteilen und nur lediglich mit Rücksicht darauf, wie die ganze Angelegen heit für die Gesamtheit, für den Staat wirte. An und für sich ständen seine politischen Freunde auf dem Standpunkte, daß der Privatwirtschaft alle Entwicklungsmöglichkeiten zu geben seien. (Sehr richtig!) Schon aus diesen» Grunde träten sie, um leinen Zweifel im Hause zu lassen, auf der ganzen Linie für de»» Schutz der Privatwirtschait ein. Wenn man aber die Privatwirtschaft schützen »volle, müsse man auch nach anderer Richtung die Augen vffcnhalten. Es bestehe die Gefahr, daß sich auf verschiedenen Gebieten Privatmonopolbestrebungen zu einer Schädigung be- slinnnter Industriezweige auswüchsen, und lediglich diese Gefahr, die man auf verschiedenen Gebieten beobachten könne, sei für seine Konzernen, in Wettbeiverb trete, daß Kampsmaßregeln von seiten der Kohlenerzeuger in den nichtsächsische,l Gebieten ein- geleitet würden. ' Auf diese Gefahr müsse man sich Vorbereitei und möglichst dafür Sorge tragen, daß sie abgeivendet »verde. Nun sei von anderer Seite gesagt worden, daß die Ge ¬ werbe. Gewiß müsse aber der Staat und die Gesamtheit das allergrößte Interesse daran haben, daß der unbedingte Gewinn aller wirtschaftlichen Unternehmungen sich in angemessenen Grenzen bewege. Aber über diese Frage habe man sich ja erst am vorigen Donnerstag unterhalten. Gewiß hätten sich in bezug auf den Handelsverkehr mit Kohle ganz besonders merkwürdige sagen möchten Er glaube wohl richtig zu urteilen, wenn er l, _ . . . . „ . meine, daß die Petenten nicht vorausgesetzt hätten, daß man zn beeinflussen. Aber in Sachsen sei man ja Gott sei Tank noch nickt Es sei seinerzeit in der Hohen jenseitigen Kammer ausgesprochen überhaupt etwas anderes annehme, denn es sei doch wohl selbst- j jo »vcit, wenigstens in der Leipziger Gegend seien cs säst ausscküeß- i worden, daß, iver für das Svcrrgesetz stimme, auch für das Regal verständlich, daß jede gewerbliche Tätigkeit auf einen materiellen lich deutsche Werke, die unabhängig zunächst von den bölnn f den gesetz cintrcten müsse. Er habe seinerzeit für das Sverrgesep gestimmt Gewinn mit hinauslause. Wenn dem nicht so wäre, dann wäre Jntcresscntengruppen die Kohlenindustric ins Lebe»» gerufen hält n, und halte sich deswegen auch für gebunden, für das Regal zu stimmen, man ja am Ende jeder wirtschaftlichen Entwicklung. (Sehr und es sei auch notwendig, daß das an dieser Stelle gesagt werde: namentlich hinsichtlich ? 1 Hinsichtlich der anderen Punkte bcbalte richtig!) Es möge nach außen hin sehr gut klingen, wenn man wenn man diese neue große Kohlenindustrie im Westen Sacksens Uck scinc Partei für die kommiijion die iveiterc Entickeidung den Standpunkt einnehme, der vorhin eingenommen worden nicht gehabt hätte, dann wäre die Kohlenkalamität in diesem W nter Aber er zweifle nickt, daß bei Prüfung der Sachlage auf beide,» sei, aber wem cs ernst sei »nit der wirtschaftlichen Weiter- eine noch viel schlimmere geworden. Es sei wohl vom Abg. - — ' cntwicklung, der müsse auch dafür Sorge tragen, daß einer Niethammer ausgeführt worden, daß die Hälfte unterer kohlen- ehrlichen Arbeit auch ein entsprechender Lohn zu teil I Produktion überhaupt von diesen neuen Werken aufrechterhalten morden sei. Es sei bitter unrecht, wenn man deswegen nicht gesetz geberische Maßnahmen treffen wollte, die die Rechte dieser Werke xwyme »)ave ausgesuyri, vag von einem Viaaismvnopv» »»»r vr» w.. ja wohl nicht die Rede sein könnte, aber fein Freund Gleisberg sick gegen Entwicklungen zu stemmen, die gewissermaßen die Natur vor der Entscheidung des Gesetzes beseitigt werden müßten, und habe schon zum Ausdruck gebracht, daß, »venu man sich den Gesetz- vorschreibe, und das sei auch bestimmend für ihre Haltung zu diesen» hier sollte der Staat grundsätzlich versuchen, diese 20 Millionen Mark, entwurs anlehe, nian doch das Empfinden habe, daß eS sich Kohlengesetz. Es habe keinen Zweck, in diesem Augenblicke gegen das ! welche für Kohlenfelderankäufe bewilligt würden, zu benutzen, um eigentlich in diesem Dekrete um ein Staatsmonopol handele, staatliche Kohlenrcgal zu kämpfen. Die Ausgabe sei, unter Aufrecht-! unnötige Härten aus den» Wege zu schaffen. Tas »verde dann wenigstens um die Anfänge zum Staatsmonopol. Tas könne sie crhaltung des grundsätzlichen Gedankens einer Einsührnng des die Annahme des Gesetzes wesentlich erleichtern. Ja er sei der Mei- aber gar nicht abhalten, sich der ganzen Angelegenheit freundlich staatlichen Kohlcnregals Sicherheitsmaßnahmen zu tressen, daß die nung, daß der Staat nicht bloß das Recht, sondern die Pflicht habe, gegenüberzustellen. Ein Unterschied bestehe zwischen der Elektri-; Einrichtungen, die am meisten durch diele Neuerung getrof'en gerade diejenigen, welche hier durch diese besondere gesetzliche Re- zitätsvorlage und der heutigen Während der Staat in der Lage ' würden, in ihren berechtigten Interessen geschützt würden. (Abg. gelung geschädigt »vürden, zu entschädigen. Weiterhin ici noch zu fei, jeden Bedarf, der in bezug aus die Versorgung mit elektri- Müller: Na also!) Er wolle sich kurz sasscn. Er sei ganz der Meinung berücksichtigen, ob es sich nicht empfehle, vielleicht einzelne Gren;- schein Strom gestellt werde, au» eigener Erzeugung zu decken, des Hrn. Abg. Nitzschke, daß Einzelheiten dieser Frage in der Devu- zipscl überhaupt aus den» Gesetz auszuscheiden, die unmvg- treffe diese Voraussetzung nicht zu, soweit es sich darum handle, tation zu erörtern seien, aber einzelne Streiflichter möchte er doch in lich in Sachsen abgebaut »verden könnten. Er halte es für wüu den Bedarf an Kohle zu decken. ES bestehe eine gewisse Gefahr, dieser Beziehung in den Vordergrund stellen. Mit Abg. Schulze schcnsweit, daß in der Tevutation die Staatsregicrung vielleicht da doch der Staat mit den anderen Unternehmungen, den großen sei er der Meinung, daß das staatliche Regal, so wie es geplant sei, auf einer kartographischen Unterlage zunächst einmal ein klares Bild Kvnzernen, in Wettbetverb trete, daß Kampsmaßregeln von im Laufe der Zeit schließlich zu einen, staatlichen Monopol führen non den vorhandenen Bcsitzverhältnissen gebe, woraus erstens Her seiten der Kohlenerzeuger in den nichtsächsischen Gebieten ein- müjsc, und weil diese Möglichkeit bestehe, müsse man besondere vorgehe, was der Staat besitze, zweitens was die privaten Werle geleitet würden. ' Auf diese Gefahr müsse man sich vorbereiten Maßnahmen treffen, um in der nächsten Zukunft ein staatliches besäßen und drittens der strittige Besitz, d. h. die Grundstücke, die kohlcnmonopol zu verhindern, und das sei nur möglich durch einen Private verkauft hätten, die aber durch das Gesetz hinten herunter- ausgesprochenen Schutz der bestchcnden privaten Kohlenindustric. fielen, und viertens halte er es für wünschenswert, daß eine Abgrcn- Man tue ihr vielfach Unrecht. Gewiß bekämpften alle den Einfluß zung der sogenannten Grubenselder zwischen den einzelnen Werken ausländischer Händler, die den Koblenhandel in ihre Hand gebracht versucht werde, so daß nachher bestimmte Interessengebiete entständen, hätten und die in» Begrissc seien, die Privatindustric selbst unheilvoll die jedenfalls die Härten, die das Gesetz bringe, beseitigen »vürden.
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