Großenhainer MtkrhMmgs- M AizciztblM Amtsbiatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Nedigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 92. Sonnabend, den 8. August 1868. Die Liste der Wahler für den Kirchenvorstand unserer Gemeinde ist nun festgestellt und es ergeht hiermit die Aufforderung an die Stimmberechtigten, sich zur Wahl zu bereiten und in der Kirchen gemeinde nach Männern von gutem Rufe, bewahrtem christlichen Sinne, kirchlicher Einsicht und Er fahrung, welche das dreißigste Jahr zurückgelegt haben, sich umzuschauen und ihre Namen auf die Wahlzettel zu verzeichnen. — Die Wahlhandlung ist durch den Wahlausschuß auf den nächsten Sonntag, den 9. August, festgesetzt worden und haben die Wahler an diesem Tage ihre Stimm zettel in der Thurmhalle der Kirche vor dem Wahlausschüsse abzugeben und zwar die aus den ein- gepfarrten Dörfern mit je Einem Namen beschrieben sofort nach Schluß des Vormittagsgottesdienstes bis 11 Uhr, die aus der Stadt mit 11 Namen beschrieben von 11 Uhr an, so daß um 12 Uhr die Wahlhandlung geschloffen werden kann. Die abgegebenen Stimmen werden Montags darauf auf der Superintendur früh von 9 Uhr ab durch den Wahlausschuß gezahlt und wird den Erwählten die auf sie gefallene Wah! sofort bekannt gemacht werden. Der Herr walte mit seinem heiligen Geiste über den Wahlern, daß ihr Eifer nicht erkalte und sie vollzählig herzutreten und der Gemeinde solche Vorsteher geben, welche das Todte beleben, das Schwache starken, das Zerstreute sammeln und Warme des Glaubens und Reinigkeit des Lebens in der Gemeinde fördern helfen. Der Wahlausschuß durch k. Clauß, 8ux. hctt sich der wider den Zimmermann Johann Friedrich August Hempel von Walda unter dem 23. vorigen Monats erlassene Steckbrief. Großenhain, den 31. Juli 1868. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. F. BekanntmaMngT^^^^L^ zeichnete L-tadtrath beschloßen: 1) diejenigen Kriegseinquartierungen von den Monaten Juni bis September 1866, für welche die Einquartierungsbillets der von der Einquartierungsbehörde im Amtsblatt des umerz. Stadtraths Nr. 77 v. I. 1866 getroffenen Bestimmung entgegen von den betr. Quartierwirthen nicht zur Abstempelung produzirt worden sind, noch nachträglich aus der Serviscaffe zur Auszahlung bringen zu lassen, sowie 2) die Vergütung für die im Monat Januar 1867 einquartiert gewesenen Königlich preußischen Recruten, für welche deshalb, weil die Einquartierung nicht über drei Tage angedauert hat, eine Vergütung von den preuß. Behörden nicht erlangt werden kann, auf die Serviscasse zu übernehmen, nicht minder auch 3) diejenigen etwa noch vorhandenen Quartierentschadigungsansprüche einzelner Quartierwirthe von den Friedenseinquartierungen aus den Monaten November und December 1866 und Januar bis Mai 1867 aus der Serviscasse zu übertragen. Es werden daher die betr. Quartierwirthe andurch aufgefordert, ihre bezüglichen Ansprüche zu nächst zur Anfertigung einer Liste persönlich und unter Ueberreichung der die vermeintlichen Ansprüche bescheinigenden Quartierbillets an Rathsexpedilionsstelle dem mit der Entgegennahme der Anmeldungen betrauten Marktmeister Meyer in den Tagen des 10. und 11. August a. e. von Nachm. 2 bis 6 Uhr anzumelden. — Die Prüfung und Entschließung auf die geschehenen Anmeldungen bleibt Vorbehalten. Großenhain, den 4. August 1868. Der Stadtmtb. Kunze. Kr., Contr. Um dem hervorgetretenen Bedürfniß nach vermehrten Schul- o* localitaten Befriedigung zu verschaffen, ist von den beiden städtischen Collegien im Einverstandniß mit dem Schulvorstande und der Königlichen Superintendentur, als Districtsschulinspection, beschlossen worden, das derzeitige Armenhaus an der Promenade in ein Schulgebäude umzuwandeln, das jetzige, als Militarhospital benutzte Krankenhaus aber nach dessen Räumung zu einem Armenhause emzurichten. — Ein Theil der bei der Umwandlung des Armenhauses zu einem Schulhause nöthigen Arbeiten soll in Accord gegeben werden, und werden daher diejenigen hiesigen Herren Baumeister, welche bei diesem Baue concurriren wollen, aufgefordert, Blankets von unserer Rathserpedition sich behändigen und daselbst auch die Baupläne sich verlegen