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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 25.03.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-03-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187303255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18730325
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18730325
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-03
- Tag1873-03-25
- Monat1873-03
- Jahr1873
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Großenhainer Abonnement: Vierteljährlich I» Rgr. Erscheinen: Dienstag. Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage Werh Mn§s nnd AnMedkU. Amtövlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Znseratenjireis: Für den Raum einer Spalt zeile l Ngr. InseralenMnuhme: Bis Tags vorher spätestens früh 10 Uhr. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. M SS. Dienstag, den 25. März L8SL Bekanntmachung. Um dem bei Unterlassung des Rauhens drohenden Raupeufraße vorzubeugen, ergeht hiermit an alle Grundstücksbesitzer hiesigen Amtsbezirks oder deren Administratoren Auf- fordernng, alljährlich spätestens im Monate März alle Bannte und Sträucher, sowie alle an Gärten anstoßende Gebäude und Wände von Raupennestern, Raupen - und Roggeneiern sorgfältig und gründlich zu Vermeidung der im § 368 iwll- 2 des Reichs-Strafgesetzbuchs bestimmten Strafe zu reinigen, die Ortsgerichten aber werden angewiesen, Aussicht zu führen, daß dieser Anordnung gehörig nachgegangen werde und Zuwiderhandlungen zur Bestrafung anher anzuzeigen. Großenhain, am 19. Mär; 1873. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Hpsr Bekanntmachung. Erbtheilungshalber soll den 7. April 1873 das zum Nachlaß des am 2. Januar dieses Jahres verstorbenen Johann Carl Thiele gehörige Hansgrundstück Fol. 21 des Grundbuchs, Nr. 35 des BrandcatasterS für Zabeltitz, welches am 17. Januar dieses Jahres von den Ortsgerichten zu Zabeltitz ohne Berück sichtigung der Oblasten auf 475 Thlr. — — - gewürdert worden ist, unter Leitung des unterzeichneten Gerichtsamts im Gasthofe zu Zabeltitz freiwillig versteigert werden, und werden daher Erstehnngslustige aufgefordert, sich am gedachten Tage des Vormittags 11 Uhr daselbst einzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und sich zu gewärtigen, daß Mittag 12 Uhr mit der Subhastation werde verfahren werden. Die Erstehungsbedingnttgen sind der im Gasthofe zu Zabeltitz und im Amtshause aushängenden Bekanntmachung beigefügt. Großenhain, den 18. Mar; 1873. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. v. Loeben. Bekanntmachung. Vom Gcseu - und Verordnungsblatt für das Königreich Saebsen ist das 3. Stück vom Jabrc I873 erschienen, nnd liegt zu Jedermanns innsicht im Rnmcldezimmer, Kloster, I. Etage, bereit. Dasselbe entbal! Ar. 8. Verordnung, die Abtretung von Grundeigentum» zu Erbauung der nach gedachten Eisenbalm betreffend: vom 21. Deeember 1872. Ar. 9. Deeret wegen «Oneessionirung der «siienmugz Veivziger tUsenbalm, vom 2 t Deeember 1872. Ar. l<>. Verordnung, die Cinfübrung des durch AUerbochsicn 6 naß vom l M August 18äü genebmigten Reglements der Kömglich Preußischen Ministerien des Fnnern, Finanzen nnd des Krieges vom 26. Juli 1833 über die Gewährung von Unterstützungen für Militär Familien während des Kriegszustandes betreffend: vom 1V. Januar 1878. Ar. II. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in den Statuten des Spar- und Vorschnßvereins zu Leipzig enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend: vom 3. Februar 1878. Ar. 12. Bekanntmachung, die ländlichen Gemeindewahlen betreffend; vom 4. Febr. 1873. Ar. 13. Bekanntmachung, die Aushebung des Gerichtsamts Schönfeld betreffend : vom 7. Februar 1873. Ar 11. Verordnung, die Bearbeitung einer neuen geologischen Karte des Königreichs Sachsen betreffend: vom 31. Januar 1873. Ar. l.'>. Bekanntmachung, die Ueberlragnng der Geschäfte der Bauverwalterei zu Anna- berg an das dortige Forstrentamt betreffend: vom 31. Januar 1873. Ar. 16 Gesetz, ein Depositum der vierproeentigen Staatsschuldencassenscheiue der An leihe vom 2. Fanuar 1869 und die tbeilweise Umwandlung der kleineren Appvints dieser Anleihe in größere betreffend: vom 17. Februar 1873. Ar 17. Verordnung, die «Opropriatüm von Grundeigentbum für Erweiterung des Bahnhofs zu Radeberg betreffend: vom 19. Februar 1873. Ar. 18. Bekanntmachung, die Gerichtsbarkeit über die auf der in Oesterreich gelegenen Strecke der Eisenbaim von Großschönau nach Warnsdorf und auf dem Bahnhöfe zu Warne dorf dienstlich verwendeten Sächsischen Staatsangehörigen betreffend: vom 17. Februar 1873. Ar. I n. Landtagsabschied für die Ständeversammlung vom Jabre I87I bis 1873: von, lu. März S73. Großenhain, am 21 März 1873. Der Airttz dafelbsil. Bekanntmaekung. Vom Gesetzblatt für das Deutsche Reich aus das Jahr 1873 ist das 8. Stück erschienen. Dasselbe enthält^ Ar. 913. Gesetz, betreffend die «Anführung des Reicbsgesetzes über die Freizügigkeit 1 vom 1. Aovember 186 7 nnd des ReiebsgJetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870. Vom 8. Januar 1873. Ar. 9 l! Verordnung, betr. die Aufhebung des Kriegszustandes. Vom 12. März 1873. Ar. 913. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung einer Ober-Poftdirection in Hamburg nnd die Abgrenzung der Bezirke anderer Ober-Postdircctionen. Vom 3. März 1873. Jin Ercmpwr liegt zu Jedermanns Ginsicht im Anmeldczimmer, Kloster, I. Etage, bereit. Großenhain, am 2". März 1873. Der Ratt) daselbst. Dou 26. Mär; 1873 Nachmittags 5 Uhr öffentliche Sitzung der Stadt verordneten im Rawssitznngszinnner. Tagesordnung: Vortrag über die allgemeine Krantennnterst^ Centralanlagencasse, Rathssporteleasse nnd Stadteassenrechnung sür 1871, das CinguartiernngSreguiativ nnd ein ansznstellendes Aetorium. Tagesnachrichten. Groszenhain. Die hiesige Garnison beging den Ge burtstag des deutschen Kaisers am vergangenen Sonnabende mit einer von deren Trompetercorps in den frühen Morgen stunden ansgeführten Reveille. Dieser Tage hat man hier einen Arbeiter deshalb ver haftet, weil derselbe sich aus der jetzt im Abbruch befind- ' lichen Rathhansbrandrnine verschiedene Metalle hat aneignen wollen. Sachsen. Se. königl. Hoheit der Kronprinz, General- seldmarschall, hat sich am 21. Mär; früh nach Berlin begeben, um Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser zu Aller höchstdessen Geburtstage zugleich die Glückwünsche Sr. Ma- ! jestät des Königs zu überbringen. Der Geburtstag Sr. Majestät des Deutschen Kaisers - ist sowohl in Dresden, als auch in den meisten Städten ! des Landes, namentlich in Leipzig und Chemnitz, in fest kicher Weise begangen worden. Nach dem jetzt pro 1872 erschienenen Geschäftsbericht der Leipzig Dresdner Eisenbahn Compagnie haben sich die Betriebseinnahmen sännntlicher Linien ans 3,556,607 Thlr. belaufen , wovon auf den Personenverkehr 1,201,510 Thlr. «17,246 Thlr. mehr als 18711 sür 2,768,191 beförderte Personen (495,078 mehr als im Vorjahre» entfallen. Der. Gütertransport, welcher 318,983,841 Meilencentuer um faßte, hat gegen das Vorjahr nm rund 10,100,000 Mellen . centner abgenommen und daher bei Ausschluß der für NU- iitärtransporte nachträglich eingegangenen 214,075 Thlr. eine : Mindereinnahme von 14,629 Thlr. ergeben. Unter Hinzu rechnung der 214,075 Thlr. für Militärtransporte, die sich aus den Jahren 1870 und 1871 noch hcransttellten, betrug die Gesammtbruttoeinnahme ."',770,682 Thlr. (gegen 1871 45,623 Thlr. mehr». Wie der „V. A." berichtet, ist der Kassner des Vor schußvereins zn Planen i. V. verschwunden und hat ein Kassendeficit von nahezu 24,000 Thlr. hinterlassen. Derselbe wird steckbrieflich verfolgt. Der schändliche Mordanfall des Fabritschuiieds Geiler m Chemnitz aus seine eigene Familie hat nunmehr ein Zweckes Menschenleben gefordert, indem am 21. März früh auch die Mutter des Geiler ihren schweren Wunden erlegen . ist. Von den drei Verletzten lebt jetzt nur noch das vier jährige Töchterchen. ! Deutsches Reich. Dem Bnndesrathe ist in seiner Sitzung am 18. Mär; die mit Frankreich abgeschlossene Specialcoltveutivn wegen Zahlung des Restes der Kriegs kostenentschädigung vorgelegt worden. Ferner ging demselben der Entwurf ein Gesetzes zur Beschlußfassung zu, «ach welchem zur Entscheidung der Competenzconsticte zwischen den Gerichten nnd Verwaltungsbehörden in Elsaß-Lothrin gen ein Gerichtshof errichtet werden soll, der seinen Sitz in Leipzig hat nnd aus dem Präsidenten des ReickSober- handelSgerichtS daselbst als Vorsitzendem, sowie ans acht Mitgliedern bestehen soll. Beim Reichstage ist jetzt der Entwarf des Münzgesetzes, welcher an die «Stelle der in Deutschland geltenden Landes währungen die Reichsgoldwährung mit der Mark als Rech nnngscittheck setzt, eingegangen. Der Zeitpunkt, an weichem diese Bestimmung im gesammten Reichsgebiete in Krast treten soll, wird durch eine mit Znstiinmnng des Bundesraths ,zn erlassende, mindestens sechs Monate vor dem Eintritt diejes Zeitpunktes zn verkündende Verordnung des Kaisers bestimmt, doch sind die Landesregierungen ermächtigt, auch vor diesem Zeitpunkte sür ihr Gebiet die Reickwmartrechnnng im Ver ordnnngswege einznführcn. Als Silbernuinzen sollen 5, 1, O nnd G Markstücke, als Nickelmünzen 10 nnd 5 Pfennig , als Kupfermünzen 2 nnd 1 Pfennigstücke ausgeprägt werden. Die Anßercourssetznng und Einziehung von Landesmünzen erfolgt nach Maßgabe der fortschreitenden Ansprägnng von ReichStnüuzeu. In den Motiven wird angedentet, daß das Königreich Sachsen vermöge der daselbst bestehenden Zehn- theilnng des Groschens vollkommen in der Lage sei, von der Ermächtigung znr Einführung der Martrechnung ohne Weiteres Gebranch zu machen. Ein fernerer Gesetzentwurf postnlirt aus der französischen Kriegsentschädigung die Stimme von 72 Millionen Thalern znr zeitgemäßen Umgestaltung bez. Erweitcrnng der Festungen Köln, Koblenz, Mainz, Rastatt, Ulm, Ingolstadt, Spaudan, Küstrin, Posen, Thorn, Danzig, Königsberg, Glogau, Neisse, Memel, Pillau, Kolberg, Swineminde, Stralsuud, Friedrichs ort, Sonderburg Düppel und Wilhelmshaven, sowie der Befestigungen der unteren Elbe und Weser. Für eine grö ßerc Anzahl der Plätze ist die Anlage von detachirten Forts in Anssicht genommen. Die Festnngen Minden, Erfnrt, Wittenberg, Kosel und Granden; solleit als solche eingehen. Die Verwendung der Geldmittel soll in der Art erfolgen, daß dem Neichstanzler für die Jahre 1873 und 1874 19 Millionen nnd für die folgenden 10 Jahre je 5,3M,000 Thaler zur Verfügung gestellt werden. Auch ist beim Reichstage der schon früher berathene Antrag ans Ausdehnung der Reichscompetenz ans das ge- samncke Eivilreckt durch den Abg. Lasker und eine große Anzahl von Mitgliedern verschiedener Fractionen wieder eingebracht worecn. Preußen. Das Abgeordnetenhaus hat am 20. März in siebenstündiger Sitzung die ersten drei Kirchengesetze mit großer Majorität in dritter Lesung definitiv angenommen. Am 21. März gelangte das vierte Gesetz, den Austritt aus der Kirche betreffend, ohne Debatte in dritter Lesnng zur Annahme. Ferner wurde das Gesetz über die Entschädigung der durch die Sturmfiuth heimgesuchten Ostseeküsten, sowie noch mehrere unerhebliche Gesetzcntwürse angenommen, worauf sich das Haus mit Rücksicht ans die bevorstehenden wichtigen Verhandlungen des Reichstags bis nach Ostern vertagte. Bayern. Die Frage der künftigen Uniformirung der bayerschen Armee hat nach der „Allg. Ztg." am 17. März ' ihre Erledigung gefunden. Soviel verlautet, bleiben die Grnndsarbe und der Schnitt der Uniformen unverändert, ebenso der Raupenhelm, doch werden die Grundabzeichen und die sogenannten militärischen Erkennungszeichen in Ein klang mit denen der deutschen Armee gebracht werden. Schwei;. Im Berner Jura ist eine wegen der Ab bernsung von 97 Geistlichen ans ihrem Amte befürchtete Störung der Rnhe bis znm 20. März nicht eingetreten. Der Eanlonalrath von Solothnrn hat das Jnitiativ- begehren der Ultramotttaneu, das Vorgehen der Regierung in der Bisthnmsangelegenheit zu mißbilligen nnd die In- , schntznahme des Pfarrers Gschwind der Volksabstimmung j zn unterbreiten, mit 70 gegen 2«! Stimmen abgelehnt. Die liberalen und radicalen Vereine des Cantons Genf ! fordern mittelst Proelamationen znr Annahme des neuen l tatholischcn Enttnsgesetzes auf; die Volksabstimmung über das letztere sollte am 23. Mär; stattfinden. Der erste Vortrag des Pater Hbazinth, welcher am i 18. Mar; vor einer Versammlung von mehr als 3000 Per- ! sonen in Genf stattfand, hatte das Verhältniß der Kirche i zum Staate der Jetztzeit zum Gegenstand und wurde mit i großem Beisalle ausgenommen. Italien. Die Depniirtentammer setzte am 20. März ! die Berathung der vom Abg. Nicotera beantragten Tages- « orduung fort, wonach die Negierung aufgefordert wird, ! einen Gesetzentwurf betreffs vollständiger, längstens bis « zum Jahre 1874 zu vollendender Armirung der Festungen - vorzulegen. Der Kricgsminister Nicotti erklärte, daß er mit den prälimiuirten ordentlichen Ausgaben von 165 Mil- « lionen nnd mit den außerordentlichen Ausgaben von 20 - Millionen für eine Armee vou 300,000 Mann ausreiche : und die Ausrüstung genügend versorgen könne. Er nehme ' keinen, irgend welche Mehranslagen verursachenden Antrag j an, welche init der ökonomischen und der finanziellen Lage - des Landes unvereinbar seien. Die Debatte sollte am ! nächsten Tage fortgesetzt werden. Der Po durchbrach am 19. März in der Länge von , 150 Metern den Damm von Malpensata, dadurch große j Verwüstung anrichtend. Am 20. war der Wasserstand des Po wieder niedriger.
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