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Leipziger Monatsschrift für Textil-Industrie : 03.03.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-03-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1679160729-191503031
- PURL
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- oai:de:slub-dresden:db:id-1679160729-19150303
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- ZeitungLeipziger Monatsschrift für Textil-Industrie
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Prämiiert auf der Weltausstellung in Chicago 1893 mit der Preismedaille. Prämiiert auf der Landesausstellung in Troppau 1893 mit der goldenen Medaille. Wochenberichte Leipzig, 3. März 1915. Handelsteil der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie. > Zugleich: Wochenschrift für Spinnerei und Weberei. I Allgemeine Zeitschrift für die Textil-Industrie Begründet 1884 in LEIPZIG. | vormals „Die Textil-Zeitung*. Handelsblatt für die gesamte Textll-Branche. Fachzeitschrift für die Woll-, Banmwoll-, Seiden-, Leinen-, Hanf- und .Jute-Industrie, für den Garn- und Manufakturwarenhandel, sowie die Tuch- und Konfektionsbranche. Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Organ der Sächsischen Organ der Vereinigung Organ der Norddeutschen Textil-Berufsgenossenschaft. Sächsischer Spinnerei-Besitzer. Textil-Berufsgenossenschaft. Adresse für sämtliche Zuschriften und Geldsendungen: Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie, Leipzig, Brommestr. 9. Redaktion, Expedition, Verlag: LEIPZIG Brommestraße 9, Ecke Johannis-Allee. Herausgegebei vor Theodor Martins Textilverlag In Leipzig. Fernsprech-Anschluß: No. 1058. Telegramm-Adresse: Textilschrift, Leipzig. Diese Wochenberichte erscheinen jeden Mittwoch als Beiblatt zur „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ und bilden den Handelsteil der letzteren. — Der Preis für die „Leipziger Monat- lohrlft für Textil-Industrie“ mit den vierteljährlich erscheinenden „Spezlainummern“ und den 3 Bei blättern: 1. Wochenberichte, 2. Muster-Zeitung, mit zahlreichen Musterkompositionen und Stoff proben (Neuheiten), und 3. Mitteilungen aus und für Textll-BerufSgenossensohaften beträgt für das Deutsche Reich und Österreich-Ungarn pro Halbjahr nur Mk. 8,— resp. Kronen 10,— 5. W., für die übrigen Länder: a) Bei direktem Bezug unter Streifband pro Halbjahr Mk. 10,50 i.ink’nsire Porto); b) bei Bezug durch die Buchhandlungen oder Postämter pro Halbjahr Mk. 9,—. Die Wochenberichte" können auch allein (ohne die Monatschrift) bezogen werden ram halbjährlichen Preise von Mk. 5,— resp. Kronen 6,25 ö. W. für Deutschland und Österreich- Ungarn. and zu folgenden Preisen für die übrigen Länder: a) Bei direktem Bezug unter Streif- band pro Halbjahr Mk. 7,50 (inklusive Porto); b) bei Bezug durch die Buchhandlungen oder Post ämter pro Halbjahr Mk. 6,—. Bestellungen nehmen an: Die Expedition der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie in Leipzig, Brommestraße 9 (Ecke Johannis-Allee), sämtliche Buchhandlungen des In- und Aus landes, sowie die Postanstalten. (Im deutschen Post-Zeitungskataloge sind die Monat* schrift nebst Beiblättern (auf Seite 239) unter „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“, die Wochenberichte ohne Monatschrift (auf Seite 442) unter dem Titel „Wochenberichte der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ eingetragen.) Die Abonnementsgebühren sind pränume- rando zahlbar. Wenn ein Abonnement spätestens 1 Monat vor Schluß des Halbjahres nicht gekündigt wird, gilt dasselbe als fortbestehend. — Die Insertionsgebühren betragen pro Petitzeile (za. 3 mm hoch und 54 mm breit) oder deren Raum 40 Pfennig. Beilagen werden zum Preise von Mk. 12,— pro Tausend angenommen- Zeichnet die zweite Kriegsanleihe! Die Stunde ist gekommen, da von neuem an das gesamte deutsche Volk der Ruf ergehen muß: Schafft die Mittel herbei, deren das Vaterland zur Kriegs führung notwendig bedarf! Von der ersten deutschen Kriegsanleihe hat man gesagt, sie be deute eine gewonnene Schlacht. Wohlan denn, sorget dafür, daß das Ergebnis der jetzt zur Zeichnung aufgelegten zweiten Kriegs anleihe sich zu einem noch größeren Siege gestalte. Das ist mög lich, weil Deutschlands finanzielle Kraft ungebrochen, ja uner schöpflich ist. Das ist nötig, denn Deutschland muß gegen eine Welt von. Feinden sein Dasein verteidigen und alles einsetzen, wo alles auf dem Spiele steht. Und schließlich: Es ist nicht nur Pflicht, sondern Ehrensache eines jeden Einzelnen, dem Vaterlande in dieser großen, über die Zukunft des deutschen Volkes ent scheidenden Zeit mit allen Kräften zu dienen und zu helfen. Unsere Brüder und Söhne draußen im Felde sind täglich und stündlich bereit, ihr Leben für uns alle hinzugeben. Von den Daheimge bliebenen wird kleineres, aber nicht unwichtigeres verlangt: ein jeder von ihnen trage nach seinem besten Können und Vermögen zur Beschaffung der Mittel bei, die unsere Helden draußen mit den zum Leben und Kämpfen notwendigen Dingen ausstatten sollen. Darum zeichnet auf die Kriegsanleihe! Helfet die Lauen aufrütteln. Und wenn es einen Deutschen geben sollte, der aus Furcht vor finanzieller Einbuße zögert, dem Rufe des Vaterlandes zu folgen, so belehret ihn, daß er seine eignen Interessen wahrt, wenn er ein so günstiges Anlagepapier, wie es die Kriegsanleihe ist, erwirbt. Jeder muß zum Gelingen des großen Werkes beitragen. ® ® @ Umtausch der Zwischenscheine zu den Kriegsanleihen. Die Zwischenscheine zu den 5°/ 0 Schuldverschreibungen des Deutschen Reichs von 1914 (Kriegsanleihe) — unkündbar bis 1. Oktober 1924 — können vom 1. März d. J. ab in die endgültigen Stücke mit Zinsscheinen umgetauscht werden. Der Umtausch der Zwischen scheine zu den 5°/ 0 Reichsschatzan weisungen von 1914 (Kriegsanleihe) findet gemäß der vom Reichs bank-Direktorium Ende Januar veröffentlichten Bekanntmachung bereits seit dem 1. Februar d. J. statt. Alles Nähere ist aus einer im Inseratenteil vorliegender Nummer ab gedruckten Veröffentlichung des Reichsbank-Direktoriums zu ersehen. Neue Vergeltungsmaßregeln gegen Frankreich und England. Nachdem Frankreich und England die Einfuhr deutscher Waren ver boten haben, ergreift Deutschland jetzt Vergeltungsmaßregeln. Der Bundesrat hat nämlich durch Verordnung vom 11. Febr. er. dem Reichs kanzler das Recht eingeräumt, „im Wege der Vergeltung die Ein- und Durch fuhr von Boden- und Gewerbserzeugnissen feindlicher Länder über die Grenze des Deutschen Reiches zu verbieten“. Von diesem Recht hat der Reichs kanzler unverzüglich Gebrauch gemacht und mit sofortiger Wirkung folgende Bekanntmachung erlassen: Die Einfuhr und Durchfuhr der nachstehend aufgeführten Boden- und Gewerbserzeugnisse von Frankreich und Großbritannien sowie von den Kolonien und Schutzgebieten dieser Länder über die Grenzen des Deutschen Reiches ist verboten: Champignons; Blumen; Hummer in luftdicht verschlossenen Behält nissen; Wein von Trauben in Fässern oder Kesselwagen; Schaumwein; Parfümerien und kosmetische Mittel; Waren, ganz oder teilweise aus Seide (Rohseide, künstlicher Seide, Florettseide); Spitzenstof‘e und Spitzen aller Art aus Baumwollgespinsten; Spitzenstoffe und Spitzen aller Art aus Gespinsten von anderen pflanzlichen Spinnstoffen als Baumwolle; Kleider, Putzwaren und sonstige genähte Gegenstände aus Seide; Frauenhüte; Zigarettenpapier; Zigaretten hülsen; Films; Schreibfedern aus Stahl; Tressenwaren; Trockenplatten für photographische Zwecke aus Glas. Die meisten Produkte, deren Einfuhr jetzt aus den feindlichen Ländern Frankreich und England nach Deutschland verboten ist, stellen Luxus artikel dar, die wir sehr gut entbehren können. Andererseits spielen sie im Export von Frankreich und England teilweise eine nicht zu unterschätzen de Rolle. ® ® ® Generalversammlung der Bremer Baumwollbörse. Die 43. Ordentliche Generalversammlung der Mitglieder der Bremer Baumwollbörse findet am Sonnabend, den 20. März 1915, nachmittags 5 Uhr im Konventsaal der Börse in Bremen statt. Die dafür aufgestellte Tagesordnung lautet: a) Wahl eines Vorsitzers und eines stellvertretenden Vorsitzers für die im Laufe des Geschäftsjahres stattfindenden Generalversammlungen; b) Bericht und Rechnungsablage des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr; c) Bericht der Revisoren; d) Budget für das laufende Geschäftsjahr und Feststellung der Jahres beiträge; e) Wahl zweier Revisoren zur Prüfung der Rechnungsablage des Vor standes; f) Neuwahlen für den Vorstand; g) Anträge.
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