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Elbeblatt und Anzeiger : 10.01.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-01-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-187301104
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18730110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18730110
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-01
- Tag1873-01-10
- Monat1873-01
- Jahr1873
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 10.01.1873
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187S QuaaS II. Diejr« Blatt ^«ldMatt and erscheint in Riesa wöchentlich zweimal, Dienstag, und Freitag«, und koket viertrljiihrlich lp Rgr. — «eftelvmgm in unstrrn Lrpebitionen in dtiesa und Strehla sowie von allen unser» Boten rutgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen sind ferner bevollmächtigt Haasenst g Hambuig-Altona, Leipzig und Frankfurt a. «ofse in Leipzig, -. W. «aalbach in Dre«d«n und Lugen Fort m «eipz»». 7 - - - Der S t a d t r a t h. Steger. Bekanntmachung. Alle militärpflichtigen Mannschaften, welche einem deutschen Staate angehören, im Jahre 1853 geboren worden find, in hiesiger StM oder im hiesigen Rittergutsbezirke wohnen oder daselbst ihr gesetzliche- Domicil habe» oder daselbst geboren find, sowie alle Mannschaften früherer Jahrgänge, welche zurückgesteüt worden sind oder ihrer Militärpflicht »och nicht Genüge geleistet haben, werden hiermit aufgefordert, fich inner halb der Zeit vom LS. Januar bis L. Februar d. I. entweder persönlich oder durch ihre Eltern, Vormünder, Lehr«, Brod- oder Faortkherren bet Vermeidung der gesetzlichen Strafen in unserer Ralhvrxpedilio» zur Stammrolle anzumelden und dabei ihre GeburtS-, LoosungS- oder SestrllungSschetne'mitzubringen. . Spätere Aufenthaltsveränderungen der hier zur Stammrolle angemeldeten Mannschaften sind bei uns bei Vermeidung «uer Geldstrafe vls zu 10 Thr. — - — - ebenfalls anzumelden. Riesa, den 3. Januar 1873. Nachbestellungen aus das I. Quartal nehmen noch sämmtliche Kaiserliche Postanstalten, un sere Boten, sowie unsere Expeditionen in Strehla und Riesa entgegen. EUMall mid Alycigkr. Amtsblatt für die Königl. Gerichtsäutter sowie die Stadträthe zu Riesa und Strehla Bekanntmachung, die diesjährige Recrutirung betr. , Innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1873 haben sich, behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle, bei den Mtze- meindevorstänbeu folgende Militärpflichtigen, welche im Jahre 1873 ihr 20. Lebensjahr vollenden, unter Vorzeigung ihres Geburtsscheines zu melden, und zwar: .1) Diejenigen, welche in einem Dorfe des hiesigen GerichtsamtSbezirks ihren wesentlichen Wohnsitz haben und sich daselbst, oder doch im hiesigen Musterungsbezirke, welcher aus den Strehlaer und Oschatzer Gerichtsamlsbezirken besteht, aufhalten, , d) Haus, und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Dienstboten, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Ver hältnissen lebende Militärpflichtige, welche, ohne daselbst geboren zu sein, oder ihren wesentlichen Wohnsitz zu haben, doch in einem hiesigen Ämtsdorfe sich aufhalten und Angehörige eines Staates des Norddeutschen Bundes sind, es müßte denn thr wesentlicher Wohnort zu dem selben Musterungsbezirke gehören. Die bet früheren Aushebungen Znrückgeftellten, welche weder einem Truppentheile zur Ableistung der gesetzlichen Dienstpflicht überwiesen, noch durch Empfang eines besonderen Scheines von der Anmeldung entbunden find, haben sich unter Vorzeigung des GeburtS- (bez. Bestellscheines) zu melden. Sind Militärpflichtige, welche hier wesentlich wohnhaft sind, nicht anwesend, oder find die sonst oben erwähnten Meldung-pflichtigen zur Zeit z. B. auf der Reise, abwesend, so Haden ihr- Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie anzumelden. Die Unterlassung der Anmeldung zieht die im § 176 der Milttär-Ersatztnstruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 ange drohten Strafen und Nachtheile nach sich. Diejenigen Militärpflichtigen, welche in» Lause des Jahres, in welchem sie sich anzumelden haben, ihren Wohn- oder Aufenthaltsort verlassen und denselben in einen anderen Musterungsbezirk verlegen, haben dies sowohl beim Gemeindevorstande ihre» bisherigen als auch bei der Behörde de» künftigen Wohn- oder Aufenthaltsortes, behufs Berichtigung der Stammrolle, ohne Verzug bei Vermeidung einer bis zu 10 Thlr. — - — - ansteigenden Geld- bez. verhältnißmäßigen Gefängnißstrafe, anzumelden. Strehla, am 3. Januar 1873. DaS Königliche Gerichtsamt das. Straah. Druck und Verlag von E. F. Srellmann in Riesa Freitag, den 1V. Januar die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Stammrolle betr. Alle in Strehla aufhältlichen, im Jcchre 1853 gebornen oder bei früheren Aushebungen au» irgend einem Grunde zurückgestillten Militär- pflichtigen Mannschaften, welche de« Königreiche Sachsen oder einem andern deutschen Staate angehören, werden hierdurch ausgefordert, in der Zeit vom I». Januar bl» I. Februar L87S prr Einschreibung in di« Stammrolle, unter Vorzeigung ihres Geburtsscheine» oder Gestellungsattestes, bet dem unterzeichnete» Bürgermeister sich anzumelden. Militärpflichtige, welche diese Anmeldung unterlassen, können nach 88 176 und 177 der Mtlitärersatz-Jnftrutttost, je nach de« Grade der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher die unterlassene Anmeldung zuzuschretben ist, unter Verlust der Berechtiauna. an der Lvosuna tbeiliunebmen. etwaigen ReclamalionSgründen erwachsenden Anspruch«» auf Zurückstellung bez. Befreiung vom Militärdienste « Militärdienst« herangezoaen und außerdem mit Geld bis zu 10 Thlr. - - —. »der verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe bestraft werden. «Richtige, »Ach« sich zu »em bevorstehenden «rfatzqeschäfte «er zur Stammrolle anzumelden haben, ihren Aufenthalt aber b» «ine« «Hern tz de» GerichtSamtSbezkkn Strehla und Oschatz gebildet«» «usterungSbeztrbe nehmen, haben dies sowohl bet ihm« Abgang« von Strehla bet unS, al» auch bet der Behörde de» neuen Aufenthalt»»««», behufs Berlchstgmig der Stammrolle, ohne Berzug bet Bmuädung einer bi» zu 10 — ansteigenden Geld- bez. Geplngnißstraft annnnAden. chttge, welch« nur Leitweillg von hitt cckwefen» sind, stad p» Mchen Zwecken von ihren Ettern, Vormündern, Lehr-, Brod- oder »«„I-.E -I "
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