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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 23.07.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-07-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187207232
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18720723
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18720723
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1872
- Monat1872-07
- Tag1872-07-23
- Monat1872-07
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Großenhainer UMH Emigs- M AMgMtt. NmtSvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Nedigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 85. Dienstag, den 23. Juli 18VT. Bekanntmachung. Auf Antrag unserer Baudeputation haben wir in Ueber einstimmung mit dem Stadtverordneten - Collegium beschlossen, den Preis für ein zweispänniges Fuder Sand aus der commun- lichen Sandgrube vou jetzt ab auf 3 Ngr. und für ein einspänniges Fuder auf 3 Ngr. festzusetzen, was wir für die Betheiligten hierdurch öffentlich be kannt machen. Großenhain, am 19. Juli 1872. Der Rätst daselbst. Franke, stellv. Vors. Wtzschl. Tagesnachrichten. Sachsen. Unter Dresden, 19. Juli, schreibt das „Dr. I.": Nachdem gesteru die zur Begutachtung des Schulgesetzentwurfs von der ersten Kammer gewählte außerordentliche Deputation Herrn Bürgermeister Löhr (Bautzen) zum Referenten bestellt und einige der Hauptgrundsätze des Entwurfs ausführlich erörtert hatte, fuhr sie hierin in einer heute Morgen 9 Uhr begonnenen Sitzung fort. Als Grundlage der Berathungen diente eine vom Kammerherrn v. Erdmannsdorff gefertigte vergleichende Gegenüberstellung der Regierungsvorlage und der Beschlüsse der zweiten Kammer. Nicht minder sind von den Organisations- gesetzen für die außerordentliche Deputation der ersten Kammer vergleichende Zusammenstellungen bewirkt und den Deputations mitgliedern zugestellt worden. Die außerordentliche Steuerreform deputation der zweiten Kammer wird ihre Arbeiten nicht vor dem 5. September wieder aufnehmen. Inzwischen sind deren Mit glieder in den Besitz vou vorläufigen Abzügen des vom Referen ten Vr. Gensel verfaßten Berichts gesetzt worden, welcher gegen 24 Druckbogen umfassen wird. -- Die zur Begutachtung des Schulgesetzentwurfs zusammengetretene außerordentliche Depu tation der ersten Kammer hat sich am 19. Juli vorläufig ver tagt, nachdem sie sich über die bei der Berichterstattung über diesen Gesetzentwurf zu verfolgenden Hauptprincipien geeinigt hat. Der Wiederzusammentritt ist vorläufig für Mitte Septem ber in Aussicht genommen und der Referent beauftragt worden, in der ihm passenden Zeit in Dresden die Vorarbeiten für den auszuarbeitenden Bericht zu beginnen. — Von den am t. Juli 1867 in der ehemaligen „Fundgrube" zu Lugau verschütteten Bergleuten wurden am 18. Juli wiederum die Ueberreste von vier Mann unter dem Bruche im Querschlage aufgefunden und zu Tage gefördert. Hoffentlich ist es möglich, die noch fehlenden 13 auch bald ans Tageslicht fördern zu können. Die Ueberreste Derer, welche bereits früher herausgeschafft werden konnten, find bald darauf unter einfacher Feierlichkeit in die für sie be stimmte Gruft auf dem Gottesacker zu Lugau begraben worden. Eine größere Todtenseier, sowie die Enthüllung des bei der Gruft aufgestellten Denkmals soll erst beim Begräbniß des Letzten stattfinden. — Aus Königsbrück schreibt man: „Die Krankheitserscheinungen der Neuzeit fangen sich auch in unserem freundlichen Städtchen an geltend zu machen; seit einigen Tagen striken die hiesigen Töpfergesellen und durchziehen singend und lärmend unsere Straßen. Sie verlangen von ihren Arbeitgebern 50 Procent Zuschlag zu ihreu Arbeitslöhnen, während die Arbeitgeber nur 20 bis 25 Procent zu verwilligen gedenken." — Am 17. Juli ist in Zschieren bei Pirna ein 12 Jahre alter' Knabe beim Baden in der Elbe ertrunken. Preußen. Der „D. R.-A." publicirt zwei Gesetze, durch welche u) die Wirksamkeit des Einführungsgesetzes zum Militär strafgesetzbuche für das deutsche Reich, sowie dieses Gesetzbuch selbst und k) die Wirksamkeit des Reichsgesetzes vom 4. Juli 1872, den Orden der Gesellschaft Jesu betreffend, auf Elsaß-Lothringen ausgedehnt wird. Beide Gesetze sind aus Bad Ems vom 8. Juli datirt. — Das am 17. Juli Abends stattgehabte zweite Fest- banket beim Bundeöschießen in Hannover verlief ebenfalls in gehobenster Stimmung und von keinem Mißton getrübt. — So ganz glatt, wie es nach den Telegrammen der norddeutschen Blätter den Anschein gewinnen kann, ist es indessen bei dem deutschen Bundesfchießen doch nicht hergegangen. Den Wiener Blättern wird nämlich telegraphirt: Beim Festbanket der uni- formirten Schützen am 16. Juli Abends kam es zu unliebsamen Demonstrationen. Nachdem ein Redner auf die Oesterreicher getrunken, dankte Redacteur Wiener, der Präsident der Wiener „Concordia", namens der Oesterreicher, worauf Rechtsanwalt Fischer, ein Anhänger der Welfenpartei, auf Schwarz-Roth- Gold trank. Der Redner sagte: So oft diese Farben erschienen, gleich der Ahnfrau, gab es Unglück im Hause Deutschlands; nach dem Frankfurter Feste 1862 kam der „Brudermord an Oesterreich"; nach dem Wiener Feste 1868 kam der Krieg um das „sogenannte einige Deutschland", welches heute auf zwei oder vier Augen ruht. Es erfolgte stürmische Unterbrechung. Fischer fuhr fort: Ich fürchte nicht anwesende Agenten Bis- marck's. Wiederholte Unterbrechung und Tumult. Fischer (fort fahrend): Man habe Oesterreich hinabgestoßen, jetzt bemühe man sich freiwillig, das gehe nicht leicht, und wieder zwingen durch Eisen und Blut, davor bewahre uns Gott. Dennoch trinke er auf die heiligen Farben, indem er auf das ersehnte, in Freiheit erstarkte einige Reich hoffe. Die Rede rief heftige Debatten und große Aufregung hervor. Die Theilnehmer des Bankets gingen nach den unliebsamen Scenen auseinander. Von den Oesterreichern sprach Keiner mehr. Die Entrüstung ist allge mein, selbst die welfischen Festgeber bedauern diese Vorkommnisse. Oesterreich. In der vorletzten Woche sind die türkischen Arbeiter aus Konstantinopel in Wien eingetroffen, welche bei der Herstellung der orientalischen Bauten auf dem Ausstellungs- platze mitwirken werden. Es ist eine aus 22 Leuten bestehende Colonie, die sich im Prater niedergelassen, ächt orientalische Figuren, die während ihres Aufenthaltes ihre heimischen Sitten und Gebräuche beibehalten wollen. Ihre Hütten haben sie mit Teppichen ausgestattet. Um ihnen die Verständigung mit den übrigen Arbeitern zu ermöglichen, sind ihnen zwei Dolmetscher beigegeben. Einer der angelangten Muselmänner entpuppte sich
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