Suche löschen...
Zwönitztaler Anzeiger : 14.07.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-07-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-191807148
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-19180714
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-19180714
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-07
- Tag1918-07-14
- Monat1918-07
- Jahr1918
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 14.07.1918
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Zwömhlaler Anzeiger Erschein! wöchenllich viermal, am Dienstag, Donnerslag, Sonnabend und Sonnlag. — Bezugspreis: Durch unsere Träger monallich 82 Psg. frei ins Kaus, durch die Posl be zogen vierleljährl.M. 2.40. Druck u.Vcrlag: Buchdruckerei C. Bernhard Oll, Zwönitz. Inhaber u. veranlw. Schrisll.: Carl Bernh. Oll, Zwönitz. Geschäftsstelle: Zwönitz, KUHn- haiderslr. 736/74. Fernspr. Nr. 23. Poslsch. 4814 Leipzig. Amts Blatt für -as Königliche Amlsgerichl und die ----- sMischen Behörden zu Zwönitz — Anzeigen: Diesechsgespallene(43mm)Kleinzeileoderderen Raum20Psg.,bei Familienanz.,Sammelanz.,labellar.Satz u.auswärl.Anz. 25 Psg. die Zeile, die dreigespall.Zeile im Reklamel.u.im amll. Teile 60Ps. Mindestpreis einer Anz. 1 Mb. BeiWiederholungenPreisermäß. «.Vereinbarung. Bei Konkursen, Klagen, Vergleichen und Zielüberschreilung sälll jede aus Anzeigen gewährle Preisermäßigung weg. Anzeiger sür Zwönitz,NieSerzwvnih,Kühnhaide,Lenkersdors,Dorfchemnitz,Giinsdorf und anbereOrlschaslenimZwönihlale II! III! Nr. 105 43. Jahrg. Sonntag, den 14. Juli 1918. Amtlicher Teil. Nene Lebensmittelkarten werden Montag, den 15. Juli gegen Abgabe der bisherhigcn Karten ausgegeben. Wer die alte Karte abgibt, ist zur Empfang nahme der neuen Karte berechtigt. Die Aus gabe der Karten erfolgt aber nur an Erwachsene und ältere Kinder, und zwar in der Nummcrnfolgc der alten Karten wie folgt: 2—3 Uhr: Nr. 1 120 im Verkaufszimmer (Erdgeschoß), Nr. 121—250 in der Ratskanzlei (Assist. Süßmann), 3- 4 Uhr: Nr. 25l -300 im Verkanfszimmer, Nr. 361 500 in der Ratskanzlei, 4—5 Uhr: Nr. 501 600 im Verkanfszimmer, Nr. 601 -770 in der RatSkanzlei, 5—6 Uhr: Nr. 771—950 im Verkaufszimmer, Nr. 951—1180 in der Ratskanzlei, 6—7 Uhr: Nr. 1181—1290 im Verkanfszimmer, Nr. 1291—1470 in der RatSkanzlei. Zwönitz, am 13. Juli 1918. Der Bürgermeister. Die amtlichen Bekanntmachungen der Amts hauptmannschaft sind dem Amtsblatte dieser Behörde entnommen. Ortsbchörden Aus Abschnitt 27 der Nährmittelkartc sind nächste Woche (14. bis 20. Juli) auszugeben: Karte -V und li 250 Gramm Kindergerstenmehl und 125 Gramm Grieß, Karte 6 350 Gramm Graupen oder Grütze, Zusatz- kartcn 100 Gramm Graupen oder Grieß. Stollberg, den 12. Juli 1918. Der Kommunalverband. Str. 2. SMMWW Ser Änimrlc siir IMK 1. Diejenigen Landwirte im Bezirk der AmtShauPt- mannschaft Stollberg (einschl. der Stadt Stollberg), die vom 16. August ab vom Rechte der Selbstversorgung mit Ge treide und Hülsensrüchten nach Lj 8 der Rcichsgetreide- ordnung für die Ernte 1918 vom 29. Mai 1918 - Reichs gesetzblatt Seite 435 slgde.— Gebrauch machen wollen, haben sich spätestens bis Sonnabend, den 2V. Juli 1918 bei der Ortsbehörde ihres Wohnortes in die Selbst versorger-Ortsliste eintragen zu lassen. Auch die jenigen Selbstversorger haben sich erneut zu mel den, die schon bisher Selbstversorger waren. Mel dungen nach Ablauf dieser Frist können nicht berücksichtigt werden. 2. Das Recht der Selbstversorgung wird nur solchen Landwirten zuerkannt, die soviel Brotgetreide selbst erbauen, daß sie hiermit ihre Selbstversorgung vom 16. August 1918 bis mit 15. September 1919 durch führen können: hierbei sind vorläufig auf den Kopf und die genannte Versorgungszeit (13 Monate) 13 mal 9 Kilo gramm gleich 117 Kilogramm Brotgetreide zu rechnen. 3. Da die Selbstversorger mit Rücksicht auf die Ge birgslage des hiesigen Bezirkes größtenteils Anfang August noch nicht im Besitze wahlfähigen eigenen Brotgetreides sein werden, kann ihnen auf Antrag für die Uebergangs- zeit unter entsprechender späterer Anrechnung Mehl durch den 'Kommunalverband zugewiesen werden. Dahingehende Anträge sind unter genauer Angabe der Zeit, für die das Mehl gewünscht wird, -ebenfalls bereits jetzt zu stellen, Mehlbezugsscheino werden jedoch nur für volle Monat« ausgestellt. 4. Mähere Vorschriften über den Verbrauch von Ge treide und Mehl durch „Selbstversorger" werden für das Wirtschaftsjahr 1918/19 noch besonders erlassen. 5. Selbstversorgern, die sich im letzten Versogungsjahre als unzuverlässig erwiesen haben, wird das Recht der Selbstversorgung entzogen werden, sie werden also aus der Selbstversorger-Ortsliste gestrichen. Stollberg, den 10. Juli 1918. Der Kommunalverband. WMMWmlW!iir ÄmmskiWkr »sw. des MlMm ÄbkNmüäMM. Auf Grund der Bundesratsverordnung 'über Maß nahmen zur Beschränkung des Fremdenverkehrs vom 13. April 1918 — Reichsges.-Blatt Seite 186 — wird mit Zustimmung des Reichskanzlers bestimmt: 8 I- Sommerfrischlern, Kurgästen und anderen Personen, die in einem Orte mit weniger als 6000 Einwohnern ohne Wohnsitzbegründung vorübergehend Aufenthalt gc nommen Haben, kann nebst ihren Familienangehörigen und sonstiger Begleitung der fernere Aufenthalt im Auf enthaltsorte untersagt werden, wenn sie durch Ueber- tretung der für den Nahrungsmittelverkchr getroffenen Anordnungen die Allgcmoinversorgung mit Nahrungs mitteln gefährden. Die strafrechtliche Verfolgung rechts widriger Handlungen wird hierdurch nicht berührt. 8 2. Zuständig zur Anordnung der Aufenthaltsbeschränkung ist in Städten mit revidierter Städteordnung der Stadt rat, im übrigen die Amtshauptmannschaft des Aufent haltsortes. Rechtsmittel gegen Verfügungen der in Ls 1 gewinn ten Art haben keine aufschiebende Wirkung. 8 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 1500 M. oder mit Haft bestraft. Dresden, am 10. Juli 1918. Ministerium des Innern. Höchstpreise siir Frühobst. Für Frühobst werden folgende Höchstpreise festgesetzt: Erzeuger- Höchstpreis: Großhandels preis : Mcmhandcls- preis: je Psd. M. Erdbeeren 1.20 1.50 1.65 Preß- und Marmcladen- Erdbeeren —.75 1.— 1.10 Weinbergs-) Wald- rErdbeeren 2.— 2.45 2.60 Monats- 1 Süße Kirschen —.45 -.60 -.80 Preß-, Brenn- und Marmeladenkirschen (süß und sauer) —.30 -.38 —.45 Saure Kirschen —.60 -.75 -.90 Johannisbeeren (weiß und rot —.50 -.60 -.80 Johannisbeeren (schwarz) —.60 —.70 -.90 Stachelbeeren (reif und unreif) —.45 -.60 -.80 Himbeeren in kleinen Packungen 1.50 1.80 2.10 Preßhimbeeren —.75 -.95 1.20 Heidelbeeren (Blau beeren) frei Verlade stelle —.60 -.75 —.95 Preißclbeeren frei Verladestelle —.65 —.85 1.10 Der Erzeugerpreis für Blaubeeren und Preißclbeeren frei Verladestelle kommt dem Aufkäufer oder Händler zu, der die Beeren von den (Eigentlichen Pflückern aufkauft. Der Pflückerpreis bezw. der Sammlerpreis darf diese Höhe nicht erreichen. II. Diese Preise treten an Stelle der mit Ministerial- verordnung vom 28.6.1918 - Nr. 1317 V 6 1 — Nr. 149 der Sächs. Staatszeitung vom 29. 6. 18, Ministerial- verordnung vom 6.7.18 — Nr. 1384 V 6 1 — Nr. 155 der Sächs. Staatszeitung vom 6. 7. 18 und Ministerial- verordnung vom 8.7.18 — Nr. 1405 V (4 1 — Nr. 157 der Sächs. Staatszeitung vom 9.7.18 festgesetzten Höchst preise bezw. an Stelle der mit Verordnung vom 8.5.18 Nr. 107 der Sächs. Staatszeitung vom 10. 5. 18 fest gesetzten Richtpreise und sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes vom 4. 8. 14 (RGBl. S. 339) mit den dazu er gangenen Abänderungsverordnungen. III. Die Preise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen. IV. Diese Verordnung tritt am 16. Juli 1918 in Kraft. Dresden, am 11. Juli 1918. Ministerium des Innern. Am Wtlmg. Der Reichskanzler kehrte gestern von Berlin in das Große Hauptquartier zurück. Der Reichstag hat das Branntweinmonopol und die kleine Reichstagswahlreform angenommen. Das preußische Herrenhaus hat sich in einer Ge- heimsitznng mit der Ausschließung des Fürsten Lichnom- skh beschäftigt. In der rumänischen Kammer verurteilte der Minister des Aeuheren scharf das Moskauer Attentat. Nach Moskauer Meldungen wurden in Wologda drei russische Großfürsten wegen Propaganda gegen die Sowjets verhaftet. In: englischen Unterhaus fand die englische Politik gegen die feindlichen Ausländer allgemeine Zustimmung. Die Verurteilungen wegen der Propaganda gegen den Krieg in Italien nehmen täglich zu. Die amerikanische Regierung hat Italien einen neuen Kredit von 10 Millionen Dollars gewährt. In einer Rede vor seinen Wählern betonte Balfour, daß die Alliierten vor einem Siege nicht verhandeln wollen. * 15500 Tonnen. Amtliche Meldu n g. Bertin, I2. Juli. Auf dem nördlichen Kriegs schauplatz vernichteten unsere ll-Bootc 15 500 Brutto registertonnen feindlichen Handelsschiffsraumes. Drei von den versenkten Dampfern wurden au» stark gesicherten Ge leitzügen herausgeschossen. Der Chef des Admiral st abes der Marine. * MtilStntWchW üer vimjtts. Stockholm, 12. Juli. Am 8. Juli 1918 wurde folgende von der kommunistischen Fraktion beantragte Entschließung vom Sowjetkongretz mit erdrückender Mehrheit ange nommen: Die fünfte Landesversammlung der Arbeiter und Sol daten billigt vollständig die innere und äußere Politik des Rats der Volkskommissare und bekräftigt von neuem den unerschütterlichen Willen der Arbeiter und Soldaten, das Land nicht in einen neuen Krieg hineinziehen zu lassen. Das Rußland der Sowjets wird jedem Angrisfsversuch gegen das russische Gebiet von Seiten jedweder imperialistischen Regierung tatkräftig Widerstand leisten. Das Rußland der Sowjets wird unerbittlich gegen die Volksfeinde verfahren, welche das Vaterland zugunsten der Nationalisten der einen oder der anderen Koalition verraten. Die Landesvcrsammlung billigt gleicherweise die Er nährungspolitik und Schaffung von Komitees armer Bauern, welche nicht die Arbeit der Armen ausbeuten. Ter Zeit raum, der sich bis-zur neuen Ernte erstreckt, ist der härteste für die Arbeitsbevölkerung der Städre. Die tatkräftigsten Maßnahmen werben zur Bekämpfung der bürgerlichen Gegenrevolutionäre und ihrer Agenden ergriffen werden, welch« aus der augenblicklichen Lage Nutzen zu ziehen ver suchen. Dio Landesvorsammlung ruft alle Arbeiter und Bauern auf, einmütig für die Sowjets Anzustehen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite