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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 02.10.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-10-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187310020
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18731002
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18731002
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-10
- Tag1873-10-02
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Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Monnement- Vierteljährlich 10 Ngr. Großenhainer Werh Mmgs- und AnWMaL ^kmtövlatt Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt zeile 1 Ngr. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 1« Uhr. des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starte in Großenhain. Donnerstag, den 2. Lctober 18»» DatEons-NeM. Die diesjährigen Herbst - Control - Versammlungen im Gerichtsamts - und Stadt-Bezirke Großenhain finden wie folgt statt: Montag, den 13. Oetober dieses Jahres, Vormittags Uhr die Dispositions-Urlauber und Reserve-Mannschaften der Infanterie mit Ausnahme des Jahrgangs 1867 a. Montag, den 13. Oetober dieses Jahres, Nachmittags /»2 Uhr die Mannschaften des Jahrgangs 1867 a. der Infanterie und sämmtliche Mannschaften der Landwehr - Infanterie. Dienstag, den 14. Oetober dieses Jahres, Vormittags Uhr sämmtliche Mannschaften der Cavallerie und Artillerie. Dienstag, den 14. Oktober dieses Jahres, Nachmittags ^2 Uhr sämmtliche Mannschaften der Schützen, Jäger, Pioniere, Train, Oeconomiehandwerker, Bäcker und Sanitätssoldaten. Die Mannschaften haben sich zu den vorerwähnten Zeiten pünktlich auf dem Schießhausplatze zu Großenhain einzufinden. Meißen, am 29. September 1873. Königliches Landwehr-Bezirks-Commando daselbst. v. Mandelsloh, Oberstlieutenant. Verpachtung einer Sandgrube. Die mit Schluß des Jahres 1873 pachtlos werdende Sandgrube auf Raschüßer Forstreviere soll den 1S. Oetober 1873 Vormittags 9 Uhr im Gasthofe zu Weißig am Raschütz unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen anderweit auf fünf Jahre, von 1874 bis 1878, oder nach Be finden auch auf kürzere Zeit meistbietend verpachtet werden, was für Pachtlustige hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Königs. Oberforstmeisterei und Königl. Forstrentamt Moritzburg, am 27. September 1873. Rüling. Gras. Bekauutmachuug. Die städtischen Centralanlagen auf das dritte Vierteljahr 1873 sind am 15. d. Mts. fällig und bis längstens den S. Oktober 1873 an Stadthauptcassenexpeditionsstelle zu bezahlen. Großenhain, am 13. September 1873. Der SLadLrath. Franke, stellv. Vors. Bekanntmachung. Der Schoß, die Erbzinsen und das Wächtergeld aufs Jahr 1873, die Pachtgelder, Schank-Canons und die Röhrwafserzinsen aufs zweite Halbjahr 1873 sind bis längstens den 8. November 1873 an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 1. October 1873. Der Stadtrat h. Franke, stellv. Vors. Tagesnachrichten. Großenhain. Unter einer Betheiligung von 65 Mit gliedern hielt am Montag Nachmittag der hiesige Vorschuß- und Credit-Verein seine dreizehnte ordentliche General versammlung im Saale des Gasthofes zur Krone ab. Aus einem gedruckt vorliegenden Rechenschaftsberichte und aus sonstigen von dem Vereinsdirectorium gegebenen Aufschlüssen lassen sich folgende Bemerkungen wiedergeben. Am Schluffe des Geschäftsjahres, am 30. Juni 1873, bilancirten sich Activen und Passiven des Vereins mit 256,640 thlr. 9 ngr. 9 ps. Die hauptsächlichsten Posten der Activen waren außenstehende Forderungen in Höhe von 156,031 thlr. und vorhandene Effecten im Betrage von 86,708 thlr. 14 ngr. 5 pf. Bei den Passiven waren 28,120 thlr. 6 ngr. 7 pf. Mitgliederbeiträge und 136,252 thlr. 18 ngr. 5 pf. ver zinsliche Einlagen von Mitgliedern die Hauptposten, wogegen Darlehne von Nichtmitgliedern nur mit 79,584 thlr. 7 ngr. figurirten. Der Gesammtumsatz des Vereins hat im letzten Jahre 1,333,818 thlr. 9 ngr. 1 pf. betragen und ist hiernach gegen das Vorjahr um 172,057 thlr. — ngr. 5 pf. gestiegen. Bei einem Brutto-Gewinn von 4,835 thlr. 22 ngr. 2 pf. bleibt ein Netto-Gewinn von 3,495 thlr. 22 ngr. 2 pf. und nahm die Generalversammlung die Vorschläge seines Directoriums und Ausschusses in dieser Angelegenheit ein stimmig an, wonach von diesem Gewinne den dividenden berechtigten Stammeinlagen, deren Höhe 24,040 thlr. ist, eine Dividende von 10 gewährt werden soll. Hätte auch der Gewinn eine höhere Dividende gestattet, so sah man doch davon ab und schrieb lieber dem Dispositions fond 1000 thlr. und dem Reservefond 91 thlr. 22 ngr. 2 pf. zu. Der Reservefond steigt durch diesen Zuwachs auf 2,240 thlr. 16 ngr. 7 pf. und wird dadurch der Großen hainer Vorschuß- und Credit-Verein unter den gleichen Vereinen Sachsens ein solcher, welcher mit den höchsten Reservefond besitzt. Alle einzelnen Rechnungsposten, als die verzinslichen Mitgliedereinlagen, die Darlehne von Nicht mitgliedern, die Prolongationen und die Einnahmen von Provisionen und Zinsen, zeigen gegen voriges Jahr höhere Summen. Das beste Zeugniß für die steigende Entwicklung des Vereins ist aber jedenfalls die erhebliche Zunahme von Mitgliedern. Laut Bericht hat diese Zunahme im verflossenett^ Jahre 72 Mitglieder betragen und ist der Verein jetzt 579 Mitglieder stark. Auch den Anforderungen der Zeit will der Verein entsprechen; es werden demgemäß künftig von ihm mit sichern Giros versehene Wechsel beliehen oder discontirt, und Mitgliedern, welche darum nachsuchen, ein Conto - Corrent - Verkehr eröffnet. Da alle diese zum Vortrag kommenden Mittheilungen nur zufriedenstellend bei den an der Generalversammlung theilnehmenden Mitgliedern wirken konnten, so verlief dieselbe auch ruhig und ohne längere Debatten. Die Ergänzungswahlen des Vereinsausschusses fielen durchgängig wieder auf die ausgeschiedenen Herren. Sachsen. Durch eine Bekanntmachung des Gesammt- ministeriums vom 29. September werden die Stände des Königreichs Sachsen zu einem ordentlichen Landtage auf den 13. October d. I. einberufen. Das Kriegsministerium hat entschieden, daß für solche Rekruten, die wegen gänzlicher Vermögenslosigkeit nicht im Stande sind, die beim Eintreffen zum Dienste mitzubrin genden Bekleidungsstücke sich anzuschaffen, die Gemeinde, aus deren Bezirk der Rekrut zur Aushebung gekommen ist, eintreten und das Nöthige beschaffen muß. Se. k. und k. Hoheit der Erzherzog Albrecht ist, wie das „Dr. I." mittheilt, am 30. Septbr. Mittags, über Bodenbach kommend, im Sommerhoflager zu Pillnitz ein getroffen, um Ihren königlichen Majestäten einen kurzen Besuch zu machen. Se. Excellenz Herr Staatsminister Abeken ist von seiner Urlaubsreife zurückgekehrt und hat die Leitung des Justiz departements wieder übernommen. Das „Dr. I." schreibt unterm 27. September: „Wir brachten vor einiger Zeit die Nachricht von einer allgemeinen Gehaltserhöhung für alle Staatsdiener, welche die Regierung dem nächsten Landtag Vorschlägen wird, und beabsichtigten auch noch einige Notizen über andere für den Landtag be stimmte Vorlagen zu bringen. Da aber unsere erste Mittheilung von den oppositionellen Zeitungen als ein Wahlmanöver denuncirt wurde, so haben wir sie nicht weiter fortgesetzt. Jetzt kann man uns eine solche Verdäch tigung nicht mehr entgegenstellen, wenn wir an jene Mit theilung wiederum anknüpfen. Da können wir denn zuerst sagen, daß die Besorgniß, daß die beabsichtigte Gehalts vermehrung nur durch eine Steuererhöhung möglich werden würde, von der wir damals sprachen, glücklicherweise völlig beseitigt ist. Es hat sich als möglich gezeigt, auch ohne eine Erhöhung der Steuern nicht nur die beabsichtigten Gehaltsvermehrungen durchzuführen, sondern auch eine angemessene und ansehnliche Erhöhung der Pensionen der Staatsdiener eintreten zu lassen. Durch die letzte Maßregel wird einem von vielen Seiten her ausgesprochenen drin genden Wunsche Erfüllung zu Theil. — Ferner können wir mittheilen, daß die an dem letzen Landtage beantragte Gesetzvorlage über die Oberrechnungskammer im Finanz ministerium während des Sommers bearbeitet worden und jetzt soweit vollendet ist, daß sie demnächst dem Gesammt- ministerium zur Berathung und definitiven Feststellung vorgelegt werden kann. — Auch die Entwürfe der von dem letzten Landtage beantragten Steuerreformgesetze sind nahezu vollendet. Die Commission, welche zur Berathung der Geschäftsanweisung für die Abschätzung der landwirthschaft- lich benutzten Grundstücke und der steuerpflichtigen Gebäude zusammenberufen worden war, hat mit angestrengtem Fleiße und großer Gründlichkeit in einer verhältnißmäßig kurzen Zeit ihre Aufgabe vollendet. Die Ergebnisse ihrer Arbeiten, die voraussichtlich in allen wesentlichen Punkten die Zu stimmung der Regierung finden dürften, werden mit an die Kammern gelangen. — Auch über eine entsprechende Vermehrung der Gehalte der Schullehrer ist ein Gesetzent wurf vorbereitet worden. Endlich wird selbstverständlich auch der Entwurf des am vorigen Landtage nicht zu Stande gekommenen Gesetzes wegen einiger Abänderungen der Ver- fassungsurkunde den Kammern wieder vorgelegt werden." Nach einer neuen Anordnung des kaiserlichen General postamts sind die österreichischen Viertelgulden von den Postanstalten nur noch in einzelnen Stücken Lei Berich tigung von Postgefällen anzunehmen, während die Annahme der Viertelgulden in größeren Quantitäten bei allen Zah lungen ausgeschlossen bleibt. Am 28. September Abends kurz nach VrIO Uhr stießen im Dresdner Bahnhofe zu Leipzig zwei Züge aufeinander. Ein Unglück wurde bei diesem Unfälle dadurch verhütet, daß beide Locomotivführer und die Bremser die an sich schon langsam fahrenden Züge vor dem Zusammenstöße noch fast ganz zum Halten brachten. Der angerichtete Schaden be schränkt sich auf die Beschädigung einiger Puffer, während sich einige Passagiere einige Brauschen zugezogen haben; eine eigentliche Verletzung ist jedoch nicht vorgekommen, auch ist an beiden Zügen ein Wagen oder eine Maschine nicht entgleist. Eine Viertelstunde später war die Bahn wieder frei und von dem Unfälle nichts mehr zu sehen. Preußen. In Bezug auf die Combinationen verschie dener Zeitungen bezüglich einer Reorganisation des preußischen Staatöministeriums im Zusammenhänge mit einer Ausbildung der obersten Reichsbehörden scheint es der „Nat.-Ztg." kaum glaublich, daß in der letzten Zeit in jener Beziehung etwas geschehen ist, und nicht sehr wahrscheinlich, daß in der näch sten Zeit — Fürst Bismarck soll beabsichtigen, bis zum Jahresschluß in Varzin zu bleiben — etwas geschehen wird. Auch die „N. Pr. Z." kann nach zuverlässiger Erkundigung versichern, daß im gegenwärtigen Augenblicke Nichts vor liegt, was neuerdings zu jenen Combinationen hätte Anlaß geben können. Wie man der „Sp. Z." angeblich aus guter Quelle mittheilt, ist der altkatholische Bischof Reinkens aufgefordert worden, nach Berlin zu kommen und sich hier vereidigen zu lassen. Die Vereidigung soll nicht von dem Oberpräsidenten der Provinz, wo der Bischof domicilirt, sondern von dem Cultusminister geschehen. Der Bischof habe dann das Recht, im Einverständnisse mit dem Staate Parochien zu errichten und die von ihm ernannten Geistlichen können rechtsgiltige Acte — Trauungen u. s. w. — vollziehen, während den Amtshandlungen der gesetzwidrig angestellten neukatholischen Geistlichen die bürgerliche Rechtsgiltigkeit fehlt. Die „Ostpr. Ztg." bringt ein ausführliches Referat über die stattgehabte Beerdigung des kürzlich in Königsberg gestorbenen Altkatholiken, dem von dem Propste Dinder das Begräbniß in geweihter Erde versagt worden war. Hier nach ist zum Zweck der Herstellung des Grabes die Thüre zum Kirchhofe, die verschlossen gehalten wurde, unter Assistenz der Polizei geöffnet worden. Propst Dinder hat bei dem Polizeipräsidium schriftlich dagegen Protest eingelegt. Die Beerdigungsceremonie selbst, bei der der altkatholische Pfarrer Grunert functionirte, verlief ohne jede Störung. Nach der „Pos. Ztg." hat das Oberpräsidium auf Anordnung des Cultusministers bestimmt, daß die Polizei behörden der Provinz Posen überall, wo Geistliche gegen die Vorschriften des Gesetzes eingesetzt seien, die Kirchen bücher und Kirchensiegel mit Beschlag belegen und an die Regierung ausliefern, welche auf Antrag der Interessenten die Kirchenzeugnisse aus dem Kirchenbuche ertheilen wird.
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