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Zwönitztaler Anzeiger : 16.12.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-12-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188612163
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18861216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18861216
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1886
- Monat1886-12
- Tag1886-12-16
- Monat1886-12
- Jahr1886
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 16.12.1886
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W»Wlcr ÜMM. für Zwönitz, Niederzwönitz, Kühnhaide, Thalheim und Umgebung. (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Unigegend".) Amtliches Organ für den Stadtgemetnderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. ll. Jahrgang. Redaclion, Druck und Eizenthum von s. B. Ott in Zwönik. ll. Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für l Mark 20 Pfg. lincl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion beträgt für die dreigespaltene Corpuszeile oder deren Raum 10 Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen des Blattes angenommen. .A' 127. j Donnerstag, den 16. December. ^1886. Oeffentliche Sitzung des Stadtgemeinderaths Freitag, -en 17. December 1886 Abends 6 Uhr. Die Tagesordnung ist am Verhandlungstage in der Flur des Nathhauses angeschlagen. Zeitliche und Sächsische Angelegenheiten. — Se. Mas. der König hat dem Prinz-Regenten Luitpold von Bayern, königl. Hoheit, das in Zittau in Garnison stehende Infanterie- Regiment Nr. I02 verliehen. Der Oberst dieses Regiments, 2 Hauvt- leute und ein Premierlieutenant überbrachten bereits dem Prinz- Regenten die Huldigung des Regimentes. — Zur Geschichte des 3. Infanterie-Regiments Nr. I02 durfte es von Interesse sein, »och das Folgende zu erwähne». Wie be reits bemerkt, nahm mit den übrigen sächsischen Truppentheilen auch die — nach der damaligen Armeeeintheilung — aus 4 Infanterie- Bataillonen bestehende Brigade Kronprinz am böhmischen Feldzuge I866 Theil. Besonders schwere Verluste erlitt die Brigade in dem Gefechte bei Gitschin, und zwar nicht nur in Folge des Zündnadel- feuerS, sondern auch des ArlilleriefcuerS der Oesterreicher, die, jeden falls durch die rothen Ausschläge der Uniformen und rothen Streifen der Mützen verführt, die Sachsen für Preußen ansahen. Ein Adjutant versuchte vergebens die Oesterreicher über den Jrrthum auszuklären, er fiel. Endlich gelang es einem Major, mit dem weißen Tuch in der Hand, das infernalische Kreuzfeuer zu beenden. Hier war es auch, wo Oberst v. Boxberg den Heldentodt starb. Die tapfere Haltung der Sachsen bei Königgrätz, an welcher Schlacht auch die 1. Brigade hervorragenden Antheil nahm, steht auf einem der ehren reichsten Blätter der sächsischen Armeegeschichte — Der Feldzug der glorreichen Jahre 1870 und 1871 fand die ehemalige Brigade Kronprinz bei den Waffenthaten des XII. Armeecorps wieder als 3. und 4. Infanterie-Regiment Nr. 102 und 103. Das Regiment Kronprinz insbesondere »ahm an den Schlachten bei Gravelotte vom 18. August 1870, in der es besonders bei der Erstürmung von St. Privat betheiligl war, bei Beaumont am 30. August, nachdem es am Tage zuvor mit anderen sächsischen Truppentheilen bei Nouart unter besonders schweren Verlusten ge kämpft, bei Sedan auf der Linie Givonne-Daigny und an der Um schließung und Einnahme von Paris Theil. Jetzt steht es seit dem Kriege, wie schon vor demselben in Zittau in Garnison und wird, wenn es sein König, der es in diesen Tagen so hoch auszeichnete, zu den Waffen ruft gegen die Feinde des Reichs, den blutig er kämpften Lorbeeren neue hinzusügen! — Der unter dem Protektorate Sr. Maj. de« Königs stehende Dresdner Verein zum Schutze der Thiere hat in Verbindung mit dem Verbände sächsischer Thierfchutzvereine an den Reichstag eine Petition wegen Wegfalles der Hundeleine gerichtet. Die Petition geht dahin, daß der § 38 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, nach ver schiedenen Richtungen hin abgeändert werde. Insbesondere soll die Vorschrift bezüglich des Festlegens der Hunde, resp. des Führens derselben an der Leine nach einem vorgekommenen Tollwuthsfalle aufgehoben und dagegen der permanente Maulkorbzwang für Hunde in allen Orten des deutschen ReichLS eingesührt, behördlicherseits ein Normalmaulkorb vorgeschrtebcn und im ganzen deutschen Reiche eine allgemeine, den Gemeindekasien zu überlastende Hundesteuer im Einzelbetrage von nicht unter 6 Mk. jährlich auferlegt werden. Die Petition betont, daß die Meinung in den meisten der in den letzten Jahren von der Hundesperre wiederholt betroffenen größeren Orte dahingehe, daß durch da« Festlegen der Hunde, welchem nach einem Zusatz in H 38 des angeführten Gesetzes das Führen des mit sicherem Maulkorb versehenen Hunde« an der Leine gleich zu achten ist, schwere sanitäre Nachtheile für die Hunde herbeigeführt würden, welche einzeln oder zusammen die spontane Entstehung der Hunds wuth begünstigen. — Reichsgerichtsentscheidung. Ein Hau-eigenlhümer, welcher Miether in seinem Hause aufnimmt, ist verpflichtet, die Flure und Treppenaufgänge seines Hauses, welche nach ihrer Beschaffenheit im dunklen Zustande jeden Passanten der Gefahr aussetzen, sich zu be schädigen, bei eiutretender Dunkelheit so lange zu beleuchten, als der regelmäßige Verkehr in dem Hause stattfindet. — Aus Grund einer aufgenommenen Statistik ist festgestellt, -daß im sächsischen Bergmannsstande die Wahrscheinlichkeit der Ehe schließungen bedeutend größer ist als für den Durchschnitt der Ge- sammtbevölkerung. Als Ursache dieser Erscheinung, welche die sitt lichen Zustände unter den Bergleuten in ein vortheilhafteS Licht stellt, kann nur das wohlgeordnete Knappschaftswesen angesehen werden, welches dem Bergmanue den Entschluß zum Eingehen einer Ehe sehr erleichtert, indem es ihm das gesicherte Fortbestehen seiner Familie auch für den Fall seines Todes oder seiner Erwerbs unfähigkeit bis zu einem gewissen Grade verbürgt. Man hat hier einen Anhaltspunkt für die von den Maßregeln der Socialreform zu erwartenden ethischen Wirkungen, die selbstverständlich erst nach längerer Wirksamkeit der einzelnen Maßregeln eintreten können, dann aber auch werden Gerade um dieser Wirkung willen ist der Social- democratie die Sccialreform so verhaßt. — Mit dem 15. December ging sowohl in Sachsen, als auch in Preußen die Jagd auf weibliches Rehwild zu Ende und es ge nießen diese Thiere nun wieder volle zehn Monate hindurch Schutz. — Unter den sächsischen Städten, welche sich um Erhaltung einer Garnison bemühen oder solche wünschen, sind zu verzeichnen: Plauen, Wurzen, Roßwein, Schneeberg, Radeberg, Annaberg, Löbau, Crimmitschau, Meerane und Glauchau. Die fünf erstgenannten hatten früher Garnisonen. — In das Gcrichtsgefängniß zu Freiberg wurden dieser Tage von der österreichischen Behörde mehrere 16- bis 18jährige Burschen aus der Marienberger Gegend eingeliefert, welche sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstählen und Wilddiebereien verbunden hatten. Außer verschiedenen anderen Einbruchsdiebstählen hat die Bande, deren Anführer ein ehemaliger Zögling der Marien berger Unteroffizierschule war, aus dem Depot gedachter Schulanstalt mehrere Gewehre und eine Anzahl scharfer Pcfironen entwendet und noch weitere Munition zu entwenden versucht, um dieselbe beim Wildern zu gebrauchen, außerdem in Bayern nicht weniger als vier Kirchenraube ausgesührt. Die jugendlichen Verbrecher sehen ihrer Bestrafung entgegen. — Beim Auslegen eines Treibriemens gerieth in der Vogel'schen Maschinen-Fabrik in Sellerhausen der Schmied Neubert in das Zeug. Im Nu war ihm der linke Arm vollständig vom Rumpfe gerissen. — Die Dresdner Maurergesellen verfahren sehr diktatorisch gegen ihre Arbeitgeber. Die „Lohncommission der Maurer von Dresden und Umgegend" macht jetzt öffentlich bekannt: „Wir Maurer fordern ein Minimallohn von 38 Pf. pro Stunde und 10 stündige Arbeit für das Jahr 1887. Wir ersuchen daher alle Baumeister und Bauunternehmer, bei etwaigem Veranschlagen und Abschlieben von Bauausführungen für das kommende Jahr unsere Forderung in Rechnung zu stellen." Das ist allerdings „kurz und bündig". Bemerkenswerth ist noch, daß in einer dieser Tage abgehaltenen Maurerversammlung beschlossen worden ist, für den Fall der Nicht erfüllung obiger Forderungen im Frühjahr 1887 zu streiken. Der bisherige Mäximallohn, den die Maurer beim diesjährigen Streik durchsetzten, betrug 35 Pfg. pro Stunde bei zwölfstündiger Arbeitszeit. — Von dkr Dresdner Polizei ist am 8. d. M. ein 16jähriger Commis aus Nürnberg verhaftet worden, welcher dort seinem Prinzipal einen Betrag von 1400 Mk., den er zur Post befördern sollte, unter schlagen hatte und flüchtig geworden war. Im Besitze des ungetreuen Burschen wurden noch 1000 Mk. vorgefunden, den Rest hatte er in wenigen Tagen vergeudet. — Auf der Freiberger Straße ist am Freitag früh ein Kutscher tödtlich verunglückt. Er kam mit einem
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