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Leipziger Monatsschrift für Textil-Industrie : 16.06.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-06-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1679160729-191506169
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1679160729-19150616
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- ZeitungLeipziger Monatsschrift für Textil-Industrie
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Prämiiert tut der Weltausstellung in Chicago 1893 mit der Preismedaille. Prämiiert auf der Landesausstellung in Troppau 1893 mit der goldenen Medaille. Wochenberichte Handelsten der Leipzig, 16. Juni 1915. Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie. A Zugleich: Wochenschrift für Spinnerei und Weberei. I Allgemeine Zeitschrift für die Textil-Industrie Begründet 1884 in LEIPZIG. | vormals „Die Textil-Zeitung“. Handelsblatt für die gesamte Textll-Branche. Fachzeitschrift für die Woll-, Baumwoll-, Seiden-, Leinen-, Hanf- und Jute-Industrie, für den Garn- und Manufakturwarenhandel, sowie die Tuoh- und Konfektionsbranche. Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Organ der Sächsischen Organ der Vereinigung Organ der Norddeutschen Textil-Berufsgenossenschaft. Sächsischer Spinnerei-Besitzer. Textil-Berufsgenossenschaft. I Herausgefleben ton Ttioodor Martins TadllwrUii In Leipzin. | '"Sgigr Diese Wochenberichte erscheinen jeden Mittwoch als Beiblatt zur „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ und bilden den Handelsteil der letzteren. — Der Preis für die „Leipziger Monat- tohrlft für Textil-Industrie“ mit den vierteljährlich erscheinenden „Spezlalnummern“ und den 3 Bei blättern: 1. Wochenberichte, 2. Muster-Zeitung, mit zahlreichen Musterkompositionen und Stoff proben (Neuheiten), und 3. Mitteilungen aus und für Textll-BerufSgenossensohaften beträgt für das Deutsche Reich und Österreich-Ungarn pro Halbjahr nur Mk. 8,— resp. Kronen 10,— 5. W., für die übrigen Länder: a) Bei direktem Bezug unter Streifband pro Halbjahr Mk. 10.50 (Inklusive Porto); b) bei Bezug durch die Buchhandlungen oder Postämter pro Halbjahr Mk. 9,—. Die „Wochenberichte“ können auch allein (ohne die Monatschrift) bezogen werden eum halbjährlichen Preise von Mk. 5,— resp. Kronen 6,25 ö. W. für Deutschland und Österreich- Ungarn. und zu folgenden Preisen für die übrigen Länder: a) Bei direktem Bezug unter Streif band pro Halbjahr Mk. 7,50 (inklusive Porto); b) bei Bezug durch die Buchhandlungen oder Post ämter pro Halbjahr Mk. 6,—. Bestellungen nehmen an: Die Expedition der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie in Leipzig, Brommestraße 9 (Ecke Johannis-Allee), sämtliche Buchhandlungen des In- und Aus landes, sowie die Postanstalten. (Im deutschen Post-Zeitungskataloge sind die Monat schrift nebst Beiblättern (.auf Seite 239) unter n Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“, die Wochenberichte ohne Monatschrift (auf Seite 442) unter dem Titel „Wochenberichte der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ eingetragen.) Die Abonnementsgebühren sind pränume- rando zahlbar. Wenn ein Abonnement spätestens 1 Monat vor Schluß des Halbjahres nicht gekündigt wird, gilt dasselbe als fortbestehend. — Die Insertionsgebühren betragen pro Petitzeile (za. 3 mm hoch und 54 mm breit) oder deren Raum 40 Pfennig. Beilagen werden zum Preise von Mk. 12,— pro Tausend angenommen- Adresse für sämtliche Zuschriften und Geldsendungen: Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie, Leipzig, Brommestr. 9. rfn unsere ißeser/ Mit der am 29. Juni er. zur Versendung kommenden Nummer 26 schließt das I. Halbjahr des laufenden Qo.J Jahrganges unserer Fachzeitschrift, und wir bitten unsere Leser, welche unser Blatt durch die Post oder eine Buchhandlung beziehen, um gefl. sofortige Erneuerung des Abonnements, damit in der Zustellung des Blattes keine Unterbrechung entsteht. Unsere Postabonnenten seien noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Postämter Zeitungen nur dann ununterbrochen weiter liefern, wenn die Abonnements-Erneuerung vor Ablauf des Quartals erfolgte; geschah letztere nach Ablauf des Quartals, so liefert die Post die im neuen Quartale bereits erschienenen Nummern nur gegen Entrichtung einer besonderen Gebühr von 10 Pfg., und zwar nur auf ausdrückliche Bestellung nach. Bei denjenigen Abonnenten, welche unsere Fachzeitung direkt durch unsere Expedition unter Kreuzband erhalten, nehmen wir die Fortsetzung des Bezuges an, wenn uns eine Abbestellung nicht zugegangen ist. Leipzig, im Juni 191p Die Geschäftsstelle. Die Aufhebung des internationalen gewerblichen Rechtsschutzes. Die Verschwörung der drei europäischen Großmächte, denen in diesen Tagen ein vierter Kumpan beigetreten ist, steuerte von Anfang an auch auf das Ziel hin, die wirtschaftliche Überlegenheit Deutschlands auf industriellem Gebiet mit empfindlichen Keulenschlägen niederzustrecken. Die Besonder heiten der deutschen Industrie, insoweit sie auf international geschützten Patent-, Muster- und Markenrechten beruhten, sollten dadurch ausgetilgt werden, daß die Verträge über den gewerblichen Rechtsschutz zu Gunsten der Gewerbebetriebe in den uns feindlichen Staaten aufgehoben wurden. Man hoffte im Auslande, der eigenen Industrie einen außerordentlichen An sporn zuwenden zu können, indem man die von deutschen Patentinhabern wohlerworbenen und gegen willkürliche Beeinträchtigungen geschützten Er finderrechte nach räuberischer Manier sich einfach aneignete. England ist in dieser Beziehung mit schlechtem Beispiel vorangegangen. Die dort sehr bald nach Ausbruch des Krieges erlassenen Gesetze ermächtigen die englischen Staatsangehörigen, die Außerkraftsetzung der den Untertanen der gegnerischen Mächte erteilten Patente zu beantragen, um ihrerseits die pa tentierten Gegenstände gewerbsmäßig herzustellen oder das patentierte Ver fahren auszuüben. Russland ist in der Aneigung fremder Patentrechte noch weitergegangen, denn Patente der mit Russland kriegführenden Mächte werden, falls sie für die Landesverteidigung dienlich sein können, von der russischen Regierung unentgeltlich eingezogen. Auch alle andern Patente, die nicht ausdrücklich als Staatseigentum bezeichnet worden sind, werden als erloschen erklärt. In Frankreich endlich hat man im Vergewaltigungsfeldzuge der Bundesbrüder gegen den gewerblichen Rechtsschutz nicht Zurückbleiben wollen und die Benutzung der fremden Patente gleichfalls freigegeben. Nach den bisherigen Ermittelungen ist es nicht wahrscheinlich, daß die feindlichen Staaten aus dem Patentraube erkleckliche materielle Vorteile erlangen werden. Die internationalen Verträge über den Erfinderschutz sind von jeher eine recht stumpfe Waffe denen gegenüber gewesen, die die Früchte deutschen Erfindergeistes und Arbeitsfleißes ohne Entgelt sich anzueignen willens waren. Während des Krieges vollends sind die deutschen Patente im Feindesland ohnehin rücksichtslosem Mißbrauch preisgegeben. Anderseits sind die Interessen der feindlichen Staatsbürger an Patenten, die sie in Deutschland erworben haben, nicht groß genug, um durch deren Beschlag nahme unserseits auf dem Wege der Wiedervergeltung einen wirksamen Druck auf die Regierungen der fremden Patenträuber ausüben zu können. Wir sind in diesem Falle wie manchen anderen Gewaltakten gegenüber in der mißlichen Lage, die empfangenen Nackenschläge nicht in derselben Stärke heimzahlen zu können. Wir müssen uns damit trösten, daß aus der wider rechtlichen Aneigung von Patentrechten noch nicht die Fähigkeit sich er gibt, nunmehr auch in einen erfolgreichen Wettbewerb mit der deutschen Industrie eintreten zu können. Wir hoffen ferner, daß bei der großen Abrechnung, die wir am Ende unseres siegreichen Waffenkampfes mit unseren Gegnern abhalten wollen, auch die Patentrechte, welche von Deutschen in den Staaten des Dreiverbandes erworben und in den Schutz der dortigen Gesetze gestellt worden sind, in die Wagschale des gerechten Ausgleichs fallen werden. Trotzdem erscheint es zweckmäßig, daß die von den feindlichen Großmächten angeordnete Rechtlosigkeit der patentgesetzlichen Privatrechte nicht ohne entsprechende Vergeltung bleibt. Der Bundesrat be absichtigt, wie die .Deutsche Volksw. Correspondenz“ vernimmt, über die Aufhebung der in den deutschen Patentgesetzen vorgesehenen Schutzrechte feindlicher Ausländer, demnächst Beschluß zu fassen. Die Verteidigung in dem uns aufgezwungenen Wirtschaftskampfe nötigt zu staatlichen Maßnahmen, die hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt einer angemessenen Antwort auf eine schnöde Verletzung deutscher Rechte zu beurteilen sind. ® ® ® Von der Leipziger Garnbörse. Die am 11. Juni er. abgehaltene Leipziger Garnbörse war wider Erwarten gut besucht. Es kam eine größere Anzahl Geschäfte zustande. Für 20er prima Webgarn aus amerikanischer Baumwolle w’urden je nach Qualität und Lieferfrist 145—152 Pfg. für '/ 2 kg erzielt. Die nächste Garnbörse soll am zweiten Freitag im September, also am 10. September 1915, stattfinden. » a a
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