Großenhainer MrrhMWS - md AykUblalt Amtsblatt des König!. Gerichtsamtö und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. x°. 3. Donnerstag, den o. Januar 1888. kW- Das Großenhainer Unterhalt«»«-- und Anzeigeblatt erscheint wöchentlich drei Mal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends, ausschließlich der Feiertag«, für den voraus zu bezahlenden Preis von 77, Ngr. (durch die Post bezogen » Ngr., mit Bestellgeld 11 Ngr.) vierteljährlich. Inserate sind spätestens bis Tags vorher früh S Uhr «inzusenden. Die Expedition. Verordnung, die Maßregeln wegen der Rinderpest betreffend, vom 28. December 1867. Da die Rinderpest in Schlesien seit der Verordnung vom 2. November dieses Jahres auf die damals davon be troffenen Kreise beschränkt geblieben und in Folge der getroffenen Maßregeln in einigen Kreisen bereits wieder erloschen ist, so daß eine Weiteroerbreitung derselben nicht mehr zu befürchten steht, so findet das Ministerium des Innern für thunlich, die Einfuhr von Vieh und von im frischen Zustande befindlichen thierrschen Rohproducten aus Schlesien und der preußischen Oberlausitz, soweit selbige nach der Eingangs gedachten Bekanntmachung bisher verboten war, wieder zu gestatten, wenn und insoweit durch beigebrachte behördliche Zeugnisse dargethan wird, daß die einzuführenden Thiere und Produkte aus seuchenfreien Orten und Kreisen kommen, auch verseuchte Gegenden auf dem Wege nicht passirt haben, und was das Vieh anlangt, dieses seit mindestens vier Wochen an seuchenfreien Orten gestanden hat. Abgesehen hiervon bleibt aber die Verordnung vom 2. November dieses Jahres bis auf Weiteres in Kraft. Dresden, am §8. December 1867. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Großenhain, den 31 December 1867. Der Stadtrath Kunze. M^^^IHH^HlFl^IllllIßl Die in das Jahr 1867 gehörigen Rechnungen für die einzelnen städtischen Caffen allhier find bis längstens den 11. Januar 1868 in der Rathsexpedition von den betreffenden Gewerken, Pro- fesfionisten u. s. w. abzugeben. — Die an die eommunlichen Caffen schuldenden Restbeträge aus dem Jahre 1867 und bez. aus früheren Jahren find ebenfalls bis ZUw 11. Januar 1868 an Stadthauptcaffenexpeditionsstelle zu bezahlen, da alsdann die Heberegister abgeschloffen, die Restverzeichniffe aufgestellt werden und gegen die Restanten unuachfichtlich das Executionsverfahren eingeleitet werden wird. Behufs Abschlusses der Contobücher für die Jahresrechnung 1867 die Sparcasse an den Nachmittagen des Monats Januar a. e. für das Publicum geschloffen. Der Stadtrath. Großenhain, am 31. December 1867. Kunze. Zur Bestreuung der Fußwege vor den Hausgrundstücken in hie- stger Stadt sind nicht blos die Besitzer von Hausern, vor denen Trottoirs gelegt sind, verpflichtet, sondern auch solche Hausbesitzer, vor deren Hausern nur gepfla stert ist. — Uebrigens sind die Wege nur mit Sand oder Asche, nicht aber mit Sagespanen zu bestreuen. Der Stadtrath. Großenharn, am 8. Januar 1868. Kunze. Tagesnachrichten. Sachsen. Die zweite Kammer hat sich am 2. und 3. Jan. mit Berathung der in den beider seitigen Kammerbeschlüssen bezüglich der Kirchen vorstands- und Synodalordnung bestehenden Dif ferenzen beschäftigt und die Beschlüsse der ersten Kammer bezüglich des Vorsitzenden im Kirchen vorstande und der Zusammensetzung der Synode abgelehnt, ist überhaupt in allen Hauptdifferenzen bei ihren früheren Beschlüssen stehen geblieben. — Am 7. Jan. hat die erste Kammer die Berathung der Berichte ihrer Zwischendeputation, den Ent wurf eines allgemeinen Berggesetzes betreffend, begonnen und die Generaldebatte darüber zu Ende geführt, wahrend die zweite Kammer den Depu tationsbericht über die vom pädagogischen Vereine und Genossen eingegangene Petition um eine zeit gemäße Gehaltserhöhung der Lehrer des Landes erledigte. — Das Ministerium des Innern hat alle Behörden ermächtigt, Sammlungen und Auf rufe für die Nothleidenden in Ostpreußen ohne Weiteres zu genehmigen. In Dresden ist bereits ein Comite von Notabilitaten zusammengetreten, der eine warme Bitte um Linderung der großen Noth erlassen hat. Nach der neuen Post-Ein-