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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 04.06.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-06-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187206045
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18720604
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18720604
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1872
- Monat1872-06
- Tag1872-06-04
- Monat1872-06
- Jahr1872
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Großenhainer Werh altungs- und AkMMaL Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. -L «4. Dienstag, den 4. Juni L8VS Spruchliste der für die II. Lum talssthung des ZZezirksgeschmomen- gerichts iit Dresdeu ausgetooflen Zeschworuen. i. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 1l. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. I. Hauptgeschworne: Nr d rIahr s iste Herr Johann Zulius Bierling, Privatmann in Dresden, 12. - vr. Tbeodor Eulenstein, Privatgelehrter in Oberlößnitz, 125. - August Edmund Oscar Schauer, Kaufmann in Dresden, 75. - Carl Hermann Julius Krone, Photograph daselbst, 50. - Carl Friedr. Ferdinand Strubel, Gemeindevorst, in Dobra, 149. - Herrmann Schäfer, Rittergutspachter in Jahnishausen, 283. - Wilhelm Schreiber, König!. Oberförster in Rosenthal. 206. - Georg Alfred Hommel. Mühlenbesitzer in Skassa, 305. - Carl Rudolph Uhlig, Canzleilehngutsbesitzer in Lößnitz, 246. - Carl Traugott Voigt, Erbrichter in Leppersdorf, " 143. - Nicolaus Francois Honorä Voisin, Kaufmann in Dresden, 91. - Herrmann Gaudig, Rittergutsbesitzer in Ilkendorf, 273. - Ernst Oscar Jähnichen, Gutsbesitzer u. Gemeindevorstand in Strehlen, 133. - Abraham Eduard Römer, Fabrikbes. in Coßmannsdorf, 162. - Julius Herrm. Beschorner, Finanzprocurator u. Advocat in Dresden, 10. - Friedrich August ö Byrn, König!. Kammerherr daselbst, 64. - Johann Samuel Petzhold, Fabrikbesitzer in Döhlen. 167. - Carl Theodor Fasoldt, Advocat in Dresden, 28. - Herrmann Bodemer, Fabrikbesitzer in Naundorf, 302. » Carl Julius Siering, Canzleilehngutsbes. in Friedeburg, 243. - Emil August Eduard Leonhardi, Rentier in Loschwitz, 112. - Friedrich Rudolph Pötzsch, Schnittwaarenhändler in Pirna, 188. - Traugott Leberecht Schumann, Vorwerksbes. in Seidnitz, 132. - Carl Wilhelm Schmidtgen, Kaufmann in Dresden, 80. - Anton Oscar Weinhold, Kammergutsp. in Niedergorbitz, 118. - Carl Louis Darteldes, Rentier und Friedensrichter in Blasewitz, 102. - Car! Mende, Mühlenbesitzer u. Rathmann in Glashütte, 209. - Moritz Adolph Prölß, Kaufmann in Loschwitz, 113. - vr. Bernhard Lindau, Gutsbesitzer in Hainsberg, 163. - Carl August Münzner, Obercommissar in Freiberg, 237. II. Hilfsgeschworne: 1. Herr Carl Gustav Herrmann Lüdicke, Kunstgärtner in Dresden, 15. 2. - Friedrich Herrmann Hache, Kaufmann daselbst, 9. 3. - Friedrich Adolph Brauer, Kunst - u. Musikalienhändler daselbst, 5. 4. - Woldemar Franz Schiffner, Schirmfabrikant daselbst, 21. 5. - vr. Theodor Reuning, Geheimer Rath a. D. daselbst, 19. 6. - Herrmann Georg Nicolai, Professor und Baurath daselbst, 16. 7. - Christian Friedrich Arnoldt, Professor daselbst, 2. 8. . vr. Carl Friedrich von Posern- Klett, Archivar daselbst, 18. 9. - Carl Alexander Werner, Buchhändler daselbst, 28. 10. - Louis Alex. Seyffarth, Hosgürtlermstr. u. Stadtrath das., 23. - Johannes'Schilling, Professor und Bildhauer daselbst, 22. 12. - Franz Bernhard Dietrich, Schuldirector daselbst. 6. Dresden, am 28. Mai 1872. Königliches Bezirksgericht daselbst. . — Neidhardt. Bekanntmachung, den Jahrmarkt betreffend. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden nachstehende Be stimmungen zur gehörigen Beachtung bekannt gemacht: 1) Der Jahrmarkt beginnt Dienstag den 4. Juni Morgens und dauert bis Mittwoch, den 5. desselben Monats, Abends 10 Uhr. Außerhalb dieser Zeit ist der Detailhandel und das Auslegen der Waaren bei 5 Thlr. Strafe, beziehentlich Beschlagnahme der ausgelegten Waaren, verboten und nur der Grossoverkehr am Montag den 3. Juni von Mittags 1 Uhr an zugelassen. 2) Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen der mit der Marktaufsicht betrauten obrigkeitlichen Personen nachzugehen. 3) Die tarifmäßigen Stättegelder sind in dem in der ersten Etage des Rathhauses befindlichen Stadtcassenerpeditionslocale, wo von früh 8 bis Mittags 12 Uhr expedirt wird, vor Eröffnung des Markt betriebes zu erlegen. Wer bei der Nachmittags stattfindenden Revision die Erlegung des Stättegeldes nicht bescheinigen kann, oder wer dabei un richtiger Angaben hinsichtlich seiner Zahlungsverpflichtungen überführt wird, hat nicht nur das hinterzogene Stättegeld nachzuzahlen, sondern auch den vierfachen Betrag als Strafe zu entrichten. 4) Des Nachts dürfen Stangen und andere Vorrichtungen, welche in die Straßen hervorragen, an Buden und Verkaufsständen nicht stecken, ingleichen Kisten und sonstige Hindernisse in der Passage nicht stehen oder liegen gelassen werden. 5) Das Abladen und Beladen der die Marktgüter führenden Wagen ist lediglich iu der inneren Naundorfer und in der Schloß- Gafse gestattet. Die Fuhrwerke dürfen jedoch weder beladen, noch un beladen daselbst stehen gelassen werden; auch ist das Verladungsgeschäft möglichst zu beschleunigen. Fuhrwerksbesitzer, welche für ihre Geschirre ein Privatunterkommen nicht haben, können dieselben, jedoch außerhalb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, auf dem Radeburger Platze aufstellen. 6) Die Schau- und Schießbuden, Carrousels rc. sind Nachts 11 Uhr zu schließen. 7) In den Verkaufsbuden dürfen des Abends blose Lichter nicht ge brannt werden, vielmehr hat man sich Lampen mit gutschließenden Glas- cylindern oder Laternen zu bedienen. 8) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen sud 4 — 7 werden mit entsprechenden Geld-, beziehentlich Gefängnißstrafen geahndet werden. Großenhain, den 1. Juni 1872. Der Stadtrath. Kunze. Die am 17. Februar dieses Jahres nur erst aus der Corrections-Anstalt entlassene, nachstehend der Person nach be schriebene Johanne Rosine verwittwete Kunath von Weißig am Raschütz treibt sich seit längerer Zeit schon wieder zwecklos umher und werden daher die Polizeibehörden und polizeilichen Organe hier durch ersucht, dieselbe im Betretungssalle zu verhaften und mittelst Schubes anher zu befördern, für den Fall aber, daß sie in fester Arbeit stehen sollte, Nachricht hierüber anher ge langen zu lassen. Großenhain, den 29. Mai 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Bchnr. Die Kunath ist 534 Jahr alt, 674 Zoll lang, kräftiger Statur, hat runde Gesichtsform, gesunde Gesichtsfarbe, braune mit grauen untermischte Haare, graublaue Augen, braune Augen brauen, gewöhnlichen Mund, dergleichen Nase, rundes Kinn, ziemlich vollständige Zähne und als besonderes Kennzeichen neben dem rechten Ohre eine Warze. Bekanntmachung, das Räumen der Jahrmarktsbuden betreffend. Da das lange Stehenlassen der Jahrmarktsbuden nach be endetem Jahrmärkte mit mehrfachen Unzuträglichkeiten verbunden ist, so schreibt der Stadtrath hiermit vor, daß die für den
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