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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 18.04.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-04-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-188204183
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18820418
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18820418
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1882
- Monat1882-04
- Tag1882-04-18
- Monat1882-04
- Jahr1882
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 18.04.1882
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Erscheint jeden Wochentag Abends « Uhr für den andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 2b Pf., zweimonatlich 1 M. SO Pf. u. eimnonatl. 7b Pf. 34. Jahrgau, Dienstag, den 18. April. und Tageblatt. Amtsblatt für bk königlichen nnd städtischen Behörden zu Freiberg and Brand. Benmtwortltcher Redakteur JUliuS Braun iu Freiberg. Inserate werden bis Vormittags 11 Uhr angenom- „ men und beträgt der Preis für die gespaltene Zeile D oder deren Raum 1S Pfennige. § Tagesschau. Freiberg, 17. April. Kaiser Wilhelm hat, von seinem Unwohlsein herge- stcllt, die Regierungsthätigkeit in vollem Umfange wieder ausgenommen. Am 10. April ertheilte Se. Majestät dem Botschafter Grafen Hatzfeld eine Audienz, der nach der Rückkehr aus Italien die Geschäfte des auswärtigen Amtes wieder übernommen hat. Ueber den IZeitpunkt der Ab reise nach Wiesbaden ist eine endailtige Bestimmung noch nicht getroffen worden. — Der Reichstag wird mittels kaiserlicher Verordnung vom 14. April auf den 27. d. M. einberufcn. — Im Bundesrathe ist das Referat über das Tabakmonopol von den Ausschüssen für Zölle und Steuern, Handel und Verkehr und Rechnungswesen dem großherzoglich sächsischen Geh. Finanzrath Hecrwart, das Referat über Unfallversicherung, Krankenkassen und Abänderung der Gewerbeordnung dem königlich bairischen Ministerialrath Herrmann übertragen. Die erste Sitzung der Finanzminister der deutschen Staaten im Bundesrath soll morgen stattfinden. Dem Vernehmen nach wird dem Bundesrath binnen Kurzem noch ein Gesetz-Entwurf, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen von Angehörigen des Reichshcercs und der kaiserlichen Marine zugchcn.—In der Begründung zu dem dem Bundesrathe zuge gangenen Gesetzentwurf über die Krankenversicherung der Arbeiter bezeichnen die folgenden allgemeinen Sätze den Kernpunkt und die Richtung des. Entwurfs. „Soll die Krankenversicherung", so wird ausgcführt, „eine aus reichende Ergänzung der Unfallversicherung bilden, so muß durch die Gesetzgebung Sorge dafür getragen werden, daß alle Arbeiter, welche gegen Unfall zu versichern sind, auch gegen Krankheit versichert werden, daß die Krankenunter stützung eine ausreichende ist und daß die Karenzzeit ganz beseitigt oder auf eine minimale Dauer beschränkt wird. Eine Revision der Krankenkassengesetzgebung in der be zeichneten Richtung erscheint aber auch unabhängig von dem Bedürfniß einer Ergänzung der Unfallversicherung im Interesse einer Verbesserung der wirthschaftlichcn Lage der Arbeiter und einer Erleichterung der öffentlichen Armen last dringend geboten und kaum minder wichtig, als die Regelung der Unfallversicherung. Die Verarmung zahl reicher Arbeiterfamilien hat ihren Grund darin, daß sie in Zeiten der Krankheit ihrer Ernährer eine ausreichende Unterstützung nicht erhalten. Sind diese, weil gegen Krank heit nicht versichert, lediglich auf die öffentliche Armen pflege angewiesen, so erhalten sie eine Unterstützung in der Regel erst dann, wenn Alles, was sie an Ersparnissen, an häuslichen Einrichtungen, Arbcitsgeräth und Kleidungs stücken besitzen, für die Krankenpflege und den nothdürf- tigstcn Unterhalt geopfert ist. Und selbst dann, wenn die öffeutlicheArmenpflcge mit ihrerHilfe früher eintritt, oder der Erkrankte einer Krankenkasse angchört, ist die Unterstützung meistens so ungenügend, daß sie eine ausreichende Pflege des Kranken nicht ermöglicht und den Ruin seiner Wirthschaft nicht zu verhindern vermag. Bei vielen Arbeitern ist daher eine ernstliche Krankheit die Quelle einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn nicht völliger Erwerbsunfähigkeit für die ganze Lebenszeit, und selbst Diejenigen, welche ihre volle Erwerbsfähigkeit wicdcrerlangen, können nur durch jahrelange Anstrengung und Entbehrung das während der Krankheit Verlorene so weit ersetzen, daß sie wieder zu einem geordneten Haushalt gelangen. Dazu fehlt es aber der Mehrzahl unserer Arbeiter an der erforderlichen Energie und Umsicht. Eine durch Krankheit und namentlich durch wiederholte Krankheit heruntergekommene Arbeiterfamilie gelangt daher nur selten wieder zu geordneten wirthschaft- ichen Verhältnissen- Die Zahl der Arbeiterfamilien, sowie )cr Wittwen und Waisen, welche der Noth und der öffent- ichen Armenpflege dauernd anheimfallen, weil ihre Wirth- chaft durch mangelhafte Unterstützung in Krankheitszeiten zerrüttet oder ihr Ernährer in Folge mangelhafter Pflege erwerbsunfähig geworden oder gestorben ist, dürfte größer ein, als die Zahl Derjenigen, welche durch die Folge von Unfällen bedürftig werden." Es folgt dann ein Nachweis, daß die allgemeine Durchführung der Krankenversicherung, welche hiernach als eine der wichtigsten Maßregeln zur Verbesserung der Lage der Arbeiter bezeichnet werden müsse, durch die Gesetzgebung vom Jahre 1879 nicht er reicht werden könne, unter Hinweis darauf, daß die weit überwiegende Mehrzahl von Krankenkassen für Arbeiter ihre Entstehung nicht der eigenen Initiative letzterer ver dankt. Nach Begründung der Bedürfnißfrage wendet sich die Begründung zu der Begrenzung des Krankenversicherungs zwanges, zu den Gruppen solcher Personen, welche im stehenden Gewerbebetriebe beschäftigt werden und von dem Zwange auszuschließen sind, und ganz besonders zu den Gründen, weshalb die landwirthschaftlichcn Arbeiter dem Zwange nicht zu unterwerfen sind. Bei diesen sei das Bedürfniß der Krankenversicherung in der Regel nicht so dringend, wie für die gewerblichen Arbeiter. „Für die landwirthschaftlichcn Arbeiter", sagt die Begründungsschrift, „kommen Familienhilfe und Nachbarhilfe, Unterstützung in Form von Dienstleistungen und Verabreichung von Natura lien in Betracht, und die Formen der gegenseitigen Unter stützung allgemein durch ein nothwendig auf Gcldwirth- schaft zu basirendcs System von Krankenkassen zu ver drängen, dürfte im Interesse möglichster Erhaltung der den ländlichen Verhältnissen am meisten entsprechenden Naturalwirthschaft nicht erwünscht und um der morali schen Wirkungen willen nicht unbedenklich erscheinen." Ucberdies sei die Durchführbarkeit des Versicherungs zwanges hier nicht zu erreichen und erscheine der häufige Wechsel der Beschäftigung der ländlichen Arbeiter bei verschiedenen Arbeitgebern als eine weitere Schwierigkeit. Schließlich werden die Grundlagen des Gesetzes bezeich net. Der Krankcnversicherungszwang wird unmittelbar durch gesetzliche Vorschrift für alle der Unfallversicherung unterliegenden und daneben für alle diejenigen in gewerb lichen Betrieben beschäftigten Personen ausgesprochen, für welche aflaemzin das Bedürfniß der Krankenpflege anzu- erkennen ist und für welche gleichzeitig durch allgemeine gesetzliche Vorschrift ohne besondere von örtlichen Ver hältnissen abhängige Regelung die Durchführung des Zwanges gesichert werden kann. Auf diejenigen in ge werblichen Betrieben beschäftigten Personen, für welche die Voraussetzungen nicht zutreffen, sowie auf die land- withschaftlichen Arbeiter kann der Krankenversicherungs zwang im Wege örtlicher Anordnung ausgedehnt werden. Als organisirtc Krankenkassen werden vorgesehen die Orts krankenkassen, Fabrik-, Baukrankenkassen, Knappschaftskasscn, Jnnungskrankenkassen und die freien Hilfskaffen. Der bairische Landtag hat den Militärctat mit 82 von 83 Stimmen genehmigt. — Dem König von Würt temberg ist vom italienischen König der Annunciaten- orden verliehen worden. — Wie aus Elsaß-Lothringen gemeldet wird, ist zur Herbeiführung eines geregelten und wirksamen Sicherheitsdienstes gegen Rhein-Ueberschwem- mungen die Herstellung einer telegraphischen Verbindung von Hüningen den Rhein entlang bis Straßburg in Vor bereitung begriffen und wird mit den Arbeiten für Her stellung der neuen Linie binnen Kurzem begonnen. Auch mit der großherzoglich badischen Regierung sind die be hufs Regulirung der Strom-Verhältnisse bei Rheinau ge pflogenen Verhandlungen zum Abschluß gelangt. In Oesterreich-Uugaru wendet sich das Interesse der politischen Kreise den Berathungen der Delegationen zu, welche am Sonnabend begonnen haben. In der öster reichischen Delegation eröffnete Schmerling die Sitzung mit einer Rede, worin er konstatirt, daß die seinerzeit ausgesprochene Erwartung der baldigen Pazifikation sich thatsächlich erfüllte. „Wir haben," fuhr er fort, „die Be ruhigung, daß im großen Ganzen der Aufruhr sein Ende erreichte. Wir danken dies der umsichtigen Führung der Befehlshaber und der ausnehmenden Tapferkeit der braven Truppen, die auch diesmal alle militärischen Tugenden auf das Glänzendste betätigten, insbesondere auch durch eine Selbstverleugnung m Tragung von ungewöhnlichen Beschwerden, die kaum ein Beispiel in der Kriegsgeschichte finden. Unter den aus allen Reichstheilen dahin degagir- ten Truppen herrschte die edelste Waffenkameradschaft, auch die dalmatinischen Regimenter betheiligten sich an der Aktion, und auch diese braven Soldaten bewiesen, daß sie dort keinen Bruder kennen, wo es sich um die Be kämpfung von Hochverräthern handelt. Nach der Pazi fikation tritt an die Regierung die Aufgabe heran, Vorsorgung zu treffen, daß die Wiederholung ähn licher Ereignisse erspart bleibe. In diesen Gebiets theilen ist nur der Ernst in gewissem Grade und in einer gewissen Strenge angezeigt, daher hat dort die Einführung der konstitutionellen Einrichtungen vorläufig kaum Platz greifen können. Andererseits gilt es, in diesen Gebieten gerechte Wünsche zu erfüllen, wobei cs die Auf gabe der Regierung sein wird, diesen Volksstämmen den Unterschied zwischen der türkischen und der österreichischen Regierung klar zu machen. Und so hoffe ich, daß es ge lingen wird, in einiger Zeit geordnete Zustände einzu- sühren und den Moment vorzubereiten, wo diese Länder, wie dies zweifellos der Fall sein wird, in den Rahmen des Kaiserstaates eingesügt werden können. „Die gemeldete Regierungsvorlage wird dem Budget-Ausschuß zugewiesen. Der Budget-Ausschuß wies die Vorlage dem Referenten Ruß mit dem Ersuchen zu, über dieselbe baldmöglichst zu berichten. Die Vorlage beansprucht den Betrag von 23 733 000 fl. und besagt: Nachdem Mitte Februar die Bewegung des Okkupationsgebiets in Dalmatlen an In tensität und räumlicher Ausdehnung zunahm und schließlich Nordbosnien zu ergreifen drohte, waren umfassende Maß nahmen unabweisbar. Die bisherigen militärischen Aktionen ergaben ein befriedigendes Resultat, so daß die Insurrektion im großen Ganzen nicdergeworfen, in physischer und mo ralischer Kraft gebrochen wurde und nunmehr den Cha rakter der Brigantaggia annahm. Zur wirksamen Be kämpfung derselben und zur Behauptung der erzielten Erfolge, sowie zum Schutze der friedlichen Einwohner und Herstellung der noch immer gestörten Ordnung der Sicherheit und Anbahnung dauernder Konsolidirung sind die Belassung der dortigen Heercstheile auch für die nächste Zukunft in der gegenwärtigen Stärke unerläßlich, überdies ist Vorsorge für gesicherte Unterkunft der Truppen, die Verbindung einzelner Orte, die Eskortirung der Kricgs- transporte, die Sicherung der Verkehrslinien, Herstellung praktikabler Straßen und die Ausführung der bereits in der früheren Vorlage betonten fortifikatocischcn Maß nahmen nothwendig. Das Erforderniß ist bis zu Ende des Herbstes berechnet unter der Voraussetzung, daß noch vor Beginn des Oktober wenigstens eine theilweise Truppen reduktion möglich sein werde. — Die ungarische Delegation wurde durch Erzbischof Ludwig Haynald mit einer An sprache eröffnet, worin er betont, daß das Ziel der Nieder werfung der in den südlichen Theilen der Monarchie und der benachbarten okkupirten Provinzen ausgebrochencn auf rührerischen Bewegungen und des bewaffneten Wider standes gegen die Staatsgewalt bisher noch nicht voll ständig erreicht worden sei, daß die gewaltthätigen Un ruhen nur durch die Geltendmachung gehöriger Macht niedergeschlagen werden können und daß nur so ernst liche Komplikationen vermieden werden können, nur auf diese Weise der Permanenz oder der zeitweiligen Wiederkehr der Bewegungen vorgebeugt werden könne. Der gemeinsame Finanzminister v. Szlavy überreichte hierauf dieVorlaae betr. das Erforderniß von 23 733 000 fl. Auf Antrag des Präsidenten wurde dieselbe dem vereinigten Vierer-Ausschüsse zugewiesen, welcher in einer späteren Sitzung den Schriftführer Baroß mit dem Referate hierüber betraute. — Das „Wien. Tgbl." schreibt: In der ungarischen Delegation erregt die in dem Kredite von 23 733000 Gulden enthaltene Detailfordcrung von 5699000 Gulden zuFor- tifikationszwecken in der Richtung große Bedenken, weil die Auffassung, und zwar sowohl in den Kreisen der Re gierungspartei, als in den der Opposition, vorwaltet, daß die Bewilligung dieser Summe nach dem Gesetze über die bosnische Verwaltung nicht von den Delegationen, sondern von den beiden Parlamenten zu geschehen hat, well es sich hier um eine Investitions-Ausgabe handelt. In welcher Weise man über diese konstitutionelle Schwierigkeit hinweg kommen wird, bleibt abzuwarten. Die Angelegenheit wird jedenfalls zu lebhaften Debatten Anlaß geben. — Das Wiener „Extrablatt" bringt eine lange detaillirte Meldung über ein großes, Wien und verschiedene Theile Oesterreichs umfassendes Netz von russischen Spionen, welches die Wiener Polizei angeblich entdeckte. — Dem „Fremden blatt" zufolge sind die österreichische und ungarische Re gierung über die Einführung der Differentialzölle auf Kaffee zu Gunsten des Handels von Triest und Fiume bereits einig geworden. — In Wien fand gestern eine große Arbeiterversammlung statt, welche sich gegen die Anti- semitmbewegung aussprach. — Die offiziöse „Montags- revuc" dementirt die Meldung, daß die Regierung eine legislative Regelung der Arbeiterfrage beabsichtige. Oester reich sei von dieser Frage glücklicherweise befreit; dieselbe zers plittere sich in eine Reihe lokaler Angelegenheiten, deren Lösung auf administrativem Wege unter wohlwollender Intervention der Behörden erreichbar sei. — Die am Donnerstag erfolgte Begebung der Märzrente zur Be deckung des diesjährigen Defizits von 37 V- Millionen Gulden hat nicht blos ein wirthschaftliches, sondern auch ein politisches Interesse. Daß nicht die Länderbank, son dern die Kreditanstalt und Rothschild den Sieg bei der
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