Suche löschen...
Der Grenzbote : 11.08.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-08-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1836929153-190408113
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1836929153-19040811
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1836929153-19040811
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer Grenzbote
- Jahr1904
- Monat1904-08
- Tag1904-08-11
- Monat1904-08
- Jahr1904
- Titel
- Der Grenzbote : 11.08.1904
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Der Grrnzbolr Ä^ebllltt Wh AHM li Der Grenzbvte erscheint täglich s mit Ausnahme des den Sonn- und Feiertagen « folgenden Tages und kostet vierteljährlich, vorauS- s bezahlbar, 1 Mt. 2o Pfg. Bestellungen werden ! in der Geschäftsstelle, von den Austrägern des s Blattes, sowie von allen Kaiserl. Postanstalten und Postbote» angenommen. für Adorf «nd das obere Vogtland Inserate von hier und aus dem BerbreitungS- bezirk werden mit 10 Pfg., von auswärts mit 15 Pfg. die 4 mal gespaltene Grundzeile oder deren Raum berechnet und bis Mittags 12 Uhr für den nächstfolgenden Tag erbeten. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Verantwortlicher Redacteur, Drucker und Verleger: Htto Weyer in Adorf. Fernsprecher Nr 14 Hierzu Sonntags die illuftr. Gratisbeilage „Der Aeitspiegel". Fernsprecher Nr 14, H 185. Donnerstag, den 11. August Iahrg. 68. Im Namen des Königs! In der Privatklagesache der Vorstandsmitglieder des Wirtschaftsvereins zu Adorf, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Robert Jugel, Oswald Heigis und Gustav Herold, sämtlich in Adorf — bevollmächtigter Vertreter: Rechtsanwalt vr. Pezoldt in Plauen i. B. — Privatkläger, gegen den Kaufmann Julius Staudinger jr. iu Adorf, Angeklagten, wegen Beleidigung, hat das Königliche Schöf fengericht zn Adorf in der Sitzung vom 11. Mai 1904, an der Teil genommen haben: 1. Amtsrichter Magirius als Vorsitzender, 2. Tischlermeister Riedel in Adorf 3. Gutsbesitzer Adler in Mühlhausen als Schöffen, Referendar Zeidler als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt: Der Angeklagte wird wegen Beleidigung nach §186 Reichsstrafgesetzbuchs zu einer Geldstrafe von vierzig Mark, an deren Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Gefängnisstrafe von acht Tagen zu treten hat, sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Auch hat er den Privatklügern die diesen erwachsenen notwendigen Auslagen zu erstatten. Den beleidigten Privatklägern wird die Befugnis zugesprochen, die Verurteilung des Angeklagten auf dessen Kosten durch einmaligen Abdruck des verfügenden Teiles des Urteils im „Grenzboten, Tageblatt und Anzeiger für Adorf und bas obere Vogtland" öffentlich bekannt zu machen. Den Privatklägern ist zu Händen ihres Vertreters eine Ausfertigung des Urteils zu erteilen. Gründe: pp. PP- Magirius, AR. Auszugsweise ausgefertigt am 4. August 1904. Der Gerichtsschreiber des König!. Amtsgerichts Adorf. (U. 8.) Aktuar Illing. Politische Ran-schau. Berlin, 9. Awgust. Die Dortmunder „Tre- mvwia" teilt, angeblich aus den Akten des Dort munder Landgerichts, über die Affaire Prinz Sayn-Wittgenstein—v. Mirbach mit, daß, wäh rend. die Klage des Prinzen gegen die drei Pfleger beim Obertandesgericht Hamm schwebte, man den noch sehr jugendlichen Prinzen auf alle mögliche Weise zu veranlassen versuchte habe, die unbequeme Klage zurückzuziehen. Auch der Prinz, heißt es weiter, hatte schon früher durch seinen Onkel, den früheren Reichskanzler Fürsten Hohenlohe, eine gütliche Regelung der Sache versucht. Hohenlohe erklärte aber, nichts gegen v. Mirbach machen zu können. Eines Talgs erhielt nun der in Düsseldorf stehende Prinz den dienstlichen Befehl, sich im Militärkaibinett Sr. Majestät iu Berlin zu melden. Hier wurde ihm bedeutet, daß er nach! eineml Hotel in Ber tin zu gehen und dort sich mit den Pflegern zu einigen habe. Der Prinz unterschrieb, denn auch aus Furcht, Schwierigkeiten in seiner militäri schen Laufbahn zu haben, und. nach den bekann ten Versprechungen von. Mirbachs ider Prinz war damals mit einer bürgerlichen Dame aus Köln verlobt), sowie in der Hoffnung, dann sofort sein Vermögen zu erhalten, einen Revers, daß ihm Rechnung gelegt sei. Da aber weder die Rechnungslegung, noch die Herausgabe des Ver mögens erfolgte, noch auch seitens von Mirbachs irgend etwas geschah, um die Zusage, daß die zukünftige Gemahlin des Prinzen den Prin- zeffinnen-Titel führen dürfe, zu verwirklichen, so war der Prinz gezwungen, Zwangsvollstreck- ungsmaßregeln zu ergreifen. Er erwirkte zu nächst die Rechtskraft des Urteils des Land gerichts Dortmund und stellte dann beim Land, gerächt Dortmund den Antrag, die Pfleger bei Festsetzung einer Strafe von 1500 Mark zur Rechnungslegung anzuhalten. Gegen diese Zwangsvollstreckungsmaßregel klagten nun die Pfleger mit der Behauptung, daß der Prinz rechtsgültig auf Rechnungslegung verzichtet habe. Mit dieser Klage wurden die Pfleger durch drei Instanzen rechtskräftig abgewiesen, zuletzt Ende Juli durch das Reichsgericht. Danach be steht also das erste Urteil des LandgerichtsDort- mund zu Recht, und man darf gespannt sein, ob die Pfleger jetzt dem Urteil Nachkommen oder es auf die Straffestsetzung ankommen lassen werden. Paris, 9. August. Einem Gewährsmann des Figaro gab. Merry del Bat folgende Erklä rung, die der Staatssekretär ausdrücklich als für die Oeffentlichkeit bestimmt bezeichnete: „Der Vatikan verlangt nicht die weltliche Macht, son dern die materielle Möglichkeit, unabhängig, mit den 400 Millionen Katholiken zu verkehren." Diese Erklärung bedeutet ein Zugeständnis an Italien, da durch sie zum ersten Male von vati kanischer Seite der italienische Grundsatz „Roma intangibile" anerkannt wird. . — Aus Petersburg wird gemeldet, daß der Zar, als er von der Beerdigung Ptehwes zurück kehrte, in seinem Arbeitszimmer im Palais zu Peterhof ein Manifest der russischen Revolu tionäre sand, in welchem die Gründe der Ermor dung Plehwes auseinandergesetzt waren und gleichzeitig erklärt wurde, daß die Terroristen partei in Ausführung des Beschlusses ihres Ak tionskomitees sortfahren werde, alle Hindernisse und Personen zu beseitigen, welche der Befreiung des russischen Volkes von der Despotie im Wege stehen. Der Zar übergab das Dokument dem Ju- stizminifter Murawiew und beauftragte ihn, die Untersuchung selbst zu führen. Der Palaisköm- mandeur General Hesse soll seines Amtes ent hoben werden. — Nach Petersburger Meldungen steht die Mobilisierung des 13. Armeekorps (Smolensk) unmittelbar bevor; dagegen will man die von Küropatkin dringend begehrten kaukasischen Korps aus Besorgnis vor Politischen Schwierig keiten nicht nach Ostasien entsenden. Das An suchen von 250 kaukasischen Offizieren, unter Küropatkin dienen zu dürfen, wurde in Peters burg abgelehnt. — Sie Japaner haben die schwersten Opfer an Menschenleben bei den letzten Sturmangriffen auf Port Arthur doch nicht umsonst gebracht. Ist auch der eigentliche, innere Fortgürtel im Besitz der Russen geblieben, so haben die An greifer doch, im Vorgelände weitere Fortschritte gemacht und insbesondere den vielfach erwähn ten, im Südwesten der Festung gelegenenWolfs- berg erobert. Die Einschließung des Platzes ist also durch diese blutigen Kämpfe wieder»in enger geworden, was besonders dem artilleristischen Angriff zugute kommen muß. Aus Port Arthur in Tschifu eingetroffene russische und. chinesische Flüchtlinge, welche einen Teil der dreitägigen Schlacht sahen, bestätigen, daß diese nicht eine Werst, sondern je nach dem Terrain 10 bezw. 15 Werst von den inneren Forts entfernt ftatt- fand. Die Japaner seien damit beschäftigt, ihre Verschanzungen näher an die Festung heran zulegen; der Widerstand der Russen beschränkte sich, darauf, die an den Schanzen arbeitenden Ja paner durch Artillerie zu beschießen. Auf dem Wolfshügel. soMen jetzt 60 japanische Geschütze stehen. Ein Flüchtling, welcher dem Kümpfe am Wolfshügel beiwohnte, erzählt, dieser sei von 4000 Russen verteidigt worden, welche auf die anstürmenden Japaner Felsblöcke hinabgerollt und. hierdurch eine verheerendere Wirkung aus geübt hätten als durch ihr Gewehrfeuer. Auch seien durch geschickt geleigte und zur Explosion gebrachte Minen Felsstücke eine bis zwei Werst weit geschleudert worden. Durch solchech Minen seien zwei japanische Schtoadroncn aufgerieben worden. Die Flüchtlinge 'bestätigen, daß die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite