147. 27. Mai 183g. Herausgeber: F. G ü n tz. Gedruckt in der Gärtnerischen Buchdruckerei. Bekanntmachung. Atit Genehmigung des Königl- hohen Ministeriums des Innern haben der Stadtrath und die übrigen städtischen Localbehörden allhier zu Adhülfe eines oft fühlbar gewordenen Bedürfnisses beschlossen, den Dresde ner Anzeiger zu einem amtlichen Organe im Bereiche ihrer Verwaltungsangelegenheiten zu erheben und sich dieserhalb mit dem jetzigen- Eigenthümer des Adreß - Eomtoirs, als Herausgeber dieses Blattes, rücksichtlich der zu stellenden Bedingungen zu vernehmen. Nach hierüber allseitig getroffener Vereinigung ist nun, um eines Theils dem Dresdener Anzeiger wegen der ihm ertheilten amtlichen Eigenschaft und des damit in engster Verbindung stehenden allgemeinem Interesses eine möglichst ausgedehnte Verbreitung zu verschaffen, andern Theils aber denselben einem Jeden der hiesig'N Einwohner für einen verhältnißmäßig nur geringen Geldbetrag zugänglich zu machen, unter Andern festgesetzt worden, daß der prnonumerancko zu entrichtend- Preis eines Exemplars des Dresdener Anzeigers anstatt wie bisher mit 5 Thlr. 8 gl. Convenlionsgeld nur mit 4 Thlr. Pr. Cour, jährlich berechnet werde. Diese Preis abminderung ssowohl, als auch der dem Localblatte beigelegte amtliche Cha- racter lassen nun voraussehen, daß ein großer Theil der hiesigen Einwohner und namentlich die Herren und Frauen Hausbesitzer, welche nach vorheriger mit ihren Miethbewohnern zu treffenden Vereinigung ge gen ein, wie schon aus einer oberflächlichen Berechnung hervorgeht, weit geringeres Lesegeld als zeither, das Blatt im Hause rouliren lassen können, den Dresdener Anzeiger für ihre Person halten werden. Aus diesem Grunde und damit die möglichst schnelle Verbreitung des Blattes erzielt, zugleich aber auch der wegen dessen zeitiger Ausgabe oft laut gewordene Wunsch des geehrten Publikums erfüllt werde, beabsichtigt das Adreß-Comtoir die Einrichtung zu treffen, den Dresdener Anzeige durch besondere, im Dienste des Eomtoirs stehende verpflichtete Männer den Pränumeranten — gegen eine dafür zu ent richtende kleine Vergütung von vierteljährlich 4 Groschen, für ein Exemplar — in den frühen Morgen stunden von 7 bis 9 Uhr täglich ins Haus zu senden. Um jedoch rücksichtlich dieser unmittelbaren Zusendung des Anzeigers, welche die Anstellung mehrer zu verlässiger Austräger.^erfordert, bei Zeiten die nöthige Einrichtung treffen und besonders die Zabl der Aus träger, die nach einzelnen Stadtbezirken vertheilt werden sollen, nach der der Abonnenten bestimmen zu können, ist es wünschenswerth, vorher von der Anzahl der Pränumeranten und deren Wohnungen sichere Kmntniß zu erhalten. Indem nun das Adreß - Comtoir, welches eine günstige Aufnahme obiger allerdings mit manchen Opfern verbundenen neuen aber zeitgemäßen Einrichtungen wohl verhoffen darf, sich erlaubt, das geehrte Publikum von der bevorstehenden Veränderung und daß diese mit dem nächsten Quartale, also den U Juli dieses Jahres, ins Leben treten soll, hiermit in Kenntniß zu setzen, ersucht es zugleich unter Hinweisung auf die gebotenen Vortheile alle diejenigen, die zu pränumeriren gemeint sind, sich dieserhalb recht bald und zwar noch im Laufe dieses Monats im Adreß-Comtoir (Wilsdruffer Gasse Nr. 228. eine Treppe) zu melden. Wie zeither erfolgt die Pränumeration einvierteljährlich und wird als fortbestehend angesehen, wenn nicht 14 Tage vor Ablauf des alten Vierteljahres Kündigung eingetrettn ist. Was schlüßlich die Ausstattung des Blattes anlangt, so soll dasselbe wie zeither auf gutem Papier gedruckt erscheinen und die Nedaction wird es stets sehr dankbar erkennen, wenn recht zahlreiche, für das „Oe etliche" passende Aufsätze, die, soweit es der Raum gestattet, sofortige unentgeldliche Aufnahme finden sollen, eingesendet werden- Dresden, den 15. Mai 1839. Dresdener Das Königs. Sachs, pr. Adreß-Comtoir.