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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 07.03.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-03-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187203076
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18720307
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18720307
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1872
- Monat1872-03
- Tag1872-03-07
- Monat1872-03
- Jahr1872
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Großenhainer Mterhaltungs- MAWgMatt. Mmtsvkatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Nedigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 28. Donnerstag, den 7. März 1822. Auf Folium 45 des hiesigen Handelsregisters ist heute das Erlöschen der Firma: „Gebrüder Eckhardt" auf Grund der Anzeige vom 26. ree. am 28. Februar 1872 verlautbart worden. Großenhain, am 4. März 1872. Das Komqliche Genchtsamt. Pechmann. In das Handels-Register des unterzeichneten Gerichtsamtes ist unter Folium 152 die lt. Statuts und Notariats-Protocolls vom 21. Februar 1872 unter der Firma: Sächsische Wollen garnfabrik (vormals Gebrüder Eckhardt) neubegründete Aktiengesellschaft in Großenhain, deren Zweck der Betrieb der Wollengarnfabrikation in Sachsen, deren Zeitdauer unbeschränkt ist und deren Einlage in 350,000 Thlrn. in 3,500 auf den Inhaber lautenden Actien zu 100 Thlrn. besteht, eingetragen worden. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen unter der Unterschrift der Firma und werden im Dresdner An zeiger und der Berliner Börsenzeitung veröffentlicht. Großenhain, am 4. März 1872. Das Königliche Gerichtsamt. —— Pechmann. Bekanntmachung. Auf Antrag des Königlichen Bezirksarztes allhier wird für alle an den Blattern verstorbenen Personen in der Parochie Großenhain das stille Begräbniß hiermit angeordnet. Dasselbe besteht nach Z 6 der Verordnung vom 20. Juli 1850 hauptsächlich darin, daß der Eintritt in das Sterbehaus nur den unmittelbar mit dem Leichendienste beschäftigten Personen und den nächsten Verwandten des Verstorbenen zusteht, das Ausstellen der Leiche im letzteren unterbleibt und die Begleitung der Leiche sich außer den dabei beschäftigten Personen nur auf die nächsten Verwandten beschränkt. Großenhain, am 5. März 1872. Der Ratb daselbst. Kunze. Bekanntmachung. Zu Begegnung irriger Ansichten wird hiermit bekannt ge macht, daß die Essen in Schmiede- und Schlosserwerkstätten von den Schornsteinfegern ebenfalls zu reinigen sind. Und zwar soll diese Reinigung mindestens vier Mal im Jahre erfolgen. Großenhain, den 5. März 1872. Der Stadtrach. Kunze. Donnerstag den 14. März k—1/ l 1 von 8 —Vrio Uhr Cl. 1 rz in in der 1/210 —n Uhr Cl. II 1t —12 Uhr Cl. Hl 2 — 3 Ubr Cl. 1V 3 — 4 Uhr Cl.V 4 — 5 Uhr Cl.VI dem Schulgebäude „ 2 —3 Uhr Cl.V „ 3 —4 Uhr Cl.VI Freitag den 22. Mä von 8 —V^lO Uhr Cl. I „ 72W—11 Uhr Cl. U „ 2 —3 Uhr Cl. IH „ 3—4 Uhr Cl. IV Freitag den 15. März von 8 — 9 Uhr Cl.V „ 9—10 Uhr Cl.VI Großenhain, den 4. März 1872. das Scbuldirectorium. Mushacke. Mädchenschulen: Montag den 11. März von 8 —10 Uhr Cl. I I „ 10 —^12 Uhr Cl. II . „ 2 —3 Uhr Cl. I V „ 3 —4 Uhr Cl.V Dienstag den 12. März von 8 — '/2!0 Uhr Cl. III „ 10 —12UhrCl. 1 „ 2 —3 Uhr Cl.V „ 3 —4 Uhr Cl.VI Mittwoch den 13. März von 8 — 1/210 Ubr Cl. II D „ 1/210-1/211 Uhr Cl. III „ >/2N--'ZrI2 Uhr Cl. IV „ 10 —-/2l2 Uhr Cl. II Donnerstag den 21. März von 8-1/210 Uhr Cl. III „ V2IO-HUHrCl.lv Bekanntmachung. Nachdem bei uns angezeigt worden, daß die mit der fort laufenden Nr. 121 versehene Hundesteuermarke nebst einem Halsband entwendet worden sei, so wird dieselbe hiermit für ungültig erklärt und Jedermann vor Ankauf bez. Gebrauch der selben gewarnt. Großenhain, am 4. März 1872. Stadtpolizeibehörde. Kunze. Bekanntmachung. Die diesjährige öffentliche Prüfung der einzelnen Classen hiesiger Bürgerschulen, mit welcher zugleich eine Ausstellung der in unseren Schulen vorhandenen und gebrauchten Unterrichts hilfsmittel verbunden werden soll, wird in der Zeit vom 11. bis 22. März in folgender Ordnung abgehalten werden. Zu diesen Prüfungen, welche Frievrichsgasse abgehalten werden sollen, werden Freunde und Gönner des Schulwesens hierdurch ergebenst eingeladen durch » Knabenschulen: Montag den 18. März von 8—10 Uhr Cl. I „ IO-V2l2UhrCl.il „ 2 —3 Uhr Cl.VI! „ 3 —4 Uhr Cl. VIII »i Dienstag den 19. März von8—i/,W UHr Cl. III „ V-IO—H UHr Cl. IV - „ 2—3 Uhr Cl.V „ 3—4 Uhr Cl.VI Mittwoch den 20. März von 8 — 10 Uhr Cl. I Tagesnachrichten. Sachfen. Die zweite Kammer begann am 4. März die Berathung über das Volksschulgesetz. Im Laufe der Debatte leitete der Cultusminister Staatsminister Vr. v. Gerber die Nothwendigkeit einer Reform des Schulwesens aus der Gestal tung des wirtschaftlichen und politischen Lebens der Gegenwart her, vertheidigte den Entwurf gegen die Amendirung, welche die Mehrheit der Deputation ihm hat angedeihen lassen, beleuchtete das Interesse, welches Staat, Gemeinde und Kirche gemeinsam an der Schule haben, bemerkte unter dem Beifall der Rechten, die Beschlüsse der Deputationsmehrheit würden die confessions- lose Schule, wenn auch unbewußt, herbeisühren, und bat, den Entwurf nicht vom politischen Parteistandpunkt aus zu beurtheilen.
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