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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 13.11.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-11-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187311133
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18731113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18731113
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-11
- Tag1873-11-13
- Monat1873-11
- Jahr1873
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vi -. "' ^ "> ,v *? '''. " '. "- : ' '> > . ;-E"'^:''^. ° '^',''V"' 'V< ,- ?'' -'^'^/ . ' " " ... . .. . ' ' ' ' '> >,^<' Großenhainer Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Monnement: Vierteljährlich 10 Ngr. LckchalviM «n-AnztiMM. Amtsblatt des Königlichen Gerkchtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt« zeile 1 Ngr. Onseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens srüh 10 Uhr. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. 18SS AAS Donnerstag, den 13. November Mit Bezug auf die General-Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern in Nr. 131 dieses Blattes ergeht an alle Gemeindevorstände hiesigen Amtsbezirks andurch Verfügung, nach Maßgabe des Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundes-Gesetzblatt Seite 275 flg.) zu Ausführung des Bundes-Gesetzes vom 31. Mai 1869 (Bundes-Gesetzblatt Seite 145 flg.) unverzüglich die Liste der in ihren Ortschaften befindlichen Wähler, §8 1, 3 und 7 des Bundeswahlgesetzes, nach Maßgabe des Schemas Seite 283 des Bundes-Gesetzblattes vom Jahre 1870 in alphabetischer Ordnung in doppelten Exemplaren dergestalt anzufertigen, daß diese Wähler-Listen jederzeit, sobald Solches verfügt werden wird, von Ende dieses Monats an zur öffentlichen Auslegung gelangen können. Großenhain, am 11. November 1873. DaS Königliche GerichtSamt. Pechmann. Bekanntmachung. Die am 1. November 1873 fälligen Grundsteuern auf den vierten Termin 1873 sind nach zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit längstens bis zum IS. November 1873 an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenh'ain, am 28. October 1873. Dev Stadtrath. Ludwig-Wolf, Brgrmftr. Sonnabend, den IS. dieses Monats, Mittags 12 Uhr, wird ein aus- rangirtes Dienstpferd vor dem rothen Haufe allhier öffentlich versteigert. Großenhain, am 12. November 1873. Commando des I. Reiter-Regiments „Kronprinz". Lagesnachrichten. Großenhain. Die von der hiesigen Einwohnerschaft an die Ständeversammlung gerichtete Petition wegen Ver minderung der von der Stadtgemeinde zur Unterbringung der Garnison zu beschaffenden Geldmittel soll 350 Unter schriften erhalten haben. Auch soll der Vertreter Großen hains in der zweiten Kammer, Herr Präsident vr. Schaff rath, den Inhalt der Petition als durchaus nicht unberechtigt gefunden haben. Dresden, 11. November. Die Nichtbilligung, welche die Regierung im „Dresdner Journal" über das Verhalten des „Katholischen Kirchenblattes in Sachsen" ausgesprochen, gehört zu den erfreulichsten Erscheinungen der neuesten Zeit in unserem innersächsischen Staatsleben. Bisher hatte die Ludwig'sche Anklage besonderen Werth darauf gelegt, daß das genannte Blatt ungehindert und ohne Widerspruch zu erfahren kecker Weise behaupten konnte, das Unfehlbarkeits dogma sei in Sachsen mit Umgehung der Landesgesetze dennoch veröffentlicht worden, wenigstens hatte die Betonung der Verlesung des Fuldaer Hirtenschreibens keinen anderen Sinn. Nun hatte zwar Staatsminister vr. v. Gerber die Nichtigkeit der Behauptung mit dem Hinweis auf die staat liche Ungiltigkeit der Veröffentlichung des Dogma nachgewiesen, allein es konnte die öffentliche Meinung damit nicht Be ruhigung fassen, denn Behauptung stand da der Behauptung in den Augen aller jener Katholiken gegenüber, welche in den beiden Hofpredigern Wahl und Potthoff und in dem von ihnen redigirten Kirchenblatte ihren geistlichen Rath und Beistand zu erkennen gewohnt sind. Und nicht darauf kommt es ja an, was wir Protestanten von dem Unfehlbarkeits dogma halten, sondern ob unsere katholischen Mitbürger daran glauben und wir in ihren Augen fort und fort als Ketzer dastehen. Jetzt, nachdem die Regierung die Unver schämtheit des Blattes — man kann es nicht glimpflicher ausdrücken — zurückgewiesen, bleibt diesen, wie überall im deutschen Reiche nur übrig, entweder als gute Staatsbürger mit der Regierung, welche dem Unfehlbarkeitsdogma nicht zustimmt, oder mit dem Papste und den Ultramontanen zu gehen, welche der weltlichen Obrigkeit aller beschönigenden Phrasen ungeachtet nur Hohn sprechen. Sachsen. Se. Majestät der König haben am 8. Novbr. folgende Deputationen empfangen: 1) der Städte Chemnitz, Zwickau, Glauchau, Freiberg, Zittau, Bautzen, Meißen, Wurzen, Grimma, Kirchberg, Penig, Burgstädt, Geithain, Königstein, Schandau und Bischofswerda; 2) der sämmt- lichen Militär-Vereine des Landes; 3) des Lehrerstandes, vertreten durch 5 Directoren der Volksschulen der Residenz; 4) der Handels- und Gewerbekammern des Landes; 5) der königlichen Gesellschaft der Wissenschaften zu Leipzig, ver treten durch ihre beiden Klassen - Secretäre; 6) der evan gelischen Hof- und Stadt-Geistlichkeit der Residenz; 7) der israelitischen Religionsgemeinden zu Dresden und Leipzig. Ueberdem wurde auch das Offizierscorps des Gardereiter regiments, unter Führung des RegimentScommandeurs, em pfangen. Am 11. Novbr. von Vormittags 11 —V,1 Uhr fand bei Ihren Majestäten dem Könige und der Königin eine Condolenzcour statt, in welcher die Herren Staats minister, das diplomatische Corps, die Generalität, das Offiziercorps rc. empfangen wurde. In Leipzig ist ein Comitö zusammengetreten, welches daselbst für den verstorbenen König Johann wegen seiner Verdienste um Stadt und Universität ein Denkmal errich ten will. Der „Pirn. Anz." schreibt unterm 9. Novbr.: Die an läßlich des Bruches der Pirnaer Bank angestellten ftaats- anwaltschaftlichen Erörterungen scheinen immer größere Dimensionen anzunehmen. So ist, wie wir hören, der früher verfügte Hausarrest des Directors Bretschneider in Untersuchungshaft verwandelt und gestern auch ein Beam ter der Großenhainer Filiale gefänglich eingezogen worden. Leider mehren sich auch von Tag zu Tag die Anzeigen über Unterschlagungen von zum Jncasso übersendeten, noch kurz vor der Zwangsschließung der Bank eingelegten, zum Theil sehr beträchtlichen Papieren. In Penig sind durch ein am 7. Novbr. Mittags aus gebrochenes Feuer 25 Scheunen und drei Schuppen mit den reichlichen Erntevorräthen vollständig zerstört worden, während eine Scheune zur Sicherung der sehr gefährdeten Vorstadt abgebrochen werden mußte. Nur vier der Be schädigten hatten ihre Vorräthe versichert; man vermuthet, daß Kinder den Brand verwahrlost haben. In Grünberg bei Schellenberg ereignete sich am 7. Nov. Nachmittags ein höchst trauriger Vorfall. Die Frau eines zur Zeit in Dresden in Arbeit stehenden Maurers ging nämlich in Geschäften auf das Feld, nachdem sie zuvor ihre beiden Kinder, Knaben von 2 und 4 Jahren, aufs Kanapee schlafen gelegt und die Stubenthür verschlossen hatte. Als sie später wieder zurückkehrte, fand sie zu ihrem größten Schrecken die Stube voll Rauch, den vor den Ofen gestandenen Holzkorb ganz verkohlt und ihre beiden noch auf dem Kanapee liegenden Kinder leblos auf. Die bei den Kindern von dem sofort herbeigerufenen Arzte angestellten Wiederbelebungsversuche waren vergeblich. In Schönfeld bei Ehrenfriedersdorf hat sich kürzlich ein V» Jahre altes Mädchen mit heißer Milch auf der Brust verbrannt und ist infolge dessen wenige Tage darauf gestorben. Preußen. Ueber das Befinden des Kaisers meldet der am 10. Novbr. Abends erschienene „D. R.-A.", daß Se. Majestät die rheumatischen Beschwerden, welche der Er kältungszustand mit sich brachte, ziemlich überwunden hat, jedoch die Besserung im Allgemeinbefinden Sr. Majestät leider nur sehr langsam fortschreitet. Dessenungeachtet habe Se. Majestät einige Geschäfte erledigen können. Weiter publicirt das amtliche Blatt vier allerhöchste Erlasse, durch welche die Präsidentschaftsfrage im Staats ministerium geregelt wird, und zwar in der Weise, daß Gras v. Roon von dem Präsidium des Staatsministeriums auf seinen Antrag entbunden, Fürst Bismarck aufs Neue zum Präsidenten und Camphausen zum Vicepräsidenten des Staatsministeriums ernannt werden. Die Eröffnung des preußischen Landtags sollte nach den neueren Bestimmungen durch den Finanzminister Camphausen als Vicepräsidenten des Staatsministeriums im Namen des Königs erfolgen. Die „N. A. Z." schreibt: „Der Brief des Papstes vom 7. August ist veröffentlicht worden, weil ohne die Kenntniß des Inhalts desselben das Schreiben Sr. Majestät, das ein Gemeingut der Nation werden mußte, nicht verständlich gewesen wäre. Wenn die „Germania" von einer Rück antwort des Papstes wissen will, deren Publication sie für wünschenswerth erachtet, so bleibt es ihr überlassen, die Veröffentlichung ihrerseits zu erwirken." Dem Erzbischof Ledochowski ist zum zweiten Male, nunmehr unter Androhung einer Strafe von 1000 Thlr., vom Oberpräsidium zu Posen die Besetzung der Propstei Filehne aufgegeben worden. Oesterreich. Das Abgeordnetenhaus des Reichsraths hat am 10. November mit 205 von 286 Stimmen den Abgeordneten vr. Rechbauer zum Präsidenten gewählt. In seiner Antrittsrede hob derselbe hervor, daß das gegen wärtige Parlament zum ersten Male seit den ephemeren Erscheinungen des Jahres 1848 aus freier Volkswahl her vorgegangen sei, berührte darauf die, besonders in Bezug auf die wirthschaftliche Krisis und auf die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche noch zu lösenden staatlichen Aufgaben und gab der Hoffnung Ausdruck, daß das vom Kaiser in der Thronrede bezeichnete Ziel der Einigung aller Völker Oesterreichs zu einem mächtigen Rechts - und Freiheitsstaate erreicht werde. Ein im Abgeordnetenhause eingebrachter Gesetzentwurf ermächtigt die Regierung, eine Silberanleihe bis zu 80 Mill. Fl. aufzunehmen, von der Nationalbank gegen Hinterlegung des Silberbetrages Banknoten bis zu gleichem Belaufe zu ent nehmen und, so lange eine vortheilhafte Ausführung dieser Creditoperation unmöglich ist, die nöthigen Beträge durch eine schwebende, aus den Darlehnseingängen zu tilgende Schuld aufzubringen. Ein Theilbetrag der Anleihe ist zur Förderung des Baues von Eisenbahnen zu verwenden, deren Herstellung zu sichern die Regierung gesetzlich ermächtigt ist. Ferner sollen für die Dauer des dringendsten Bedürfnisses dort, wo es nöthig ist, Vorschußkassen errichtet werden mit der Bestimmung, den Creditbedürfnissen des Handels- und Ge werbebetriebes durch Vorschüsse gegen Sicherheit abzuhelfen. Schweiz. Nach einer Meldung aus Pruntrut im Berner Jura, wo am 9. Novbr. die Jnstallirung des neuen Pfarrers in Gegenwart zweier Regierungsräthe stattfand, ist dort ein neuer Kirchenrath eingesetzt worden und die Verhaftung des hisherigen Kirchenraths, welcher die Heraus gabe der Kirchenschlüssel verweigerte, von den Regierungs- commiffaren angeordnet, falls derselbe auf dieser Weigerung beharren sollte. Da einige tumultuarische Auftritte statt gefunden haben, hat der Statthalter durch einen Erlaß im Falle weiterer Unruhen den Tumultuanten sofortige Ver haftung angedroht und ein Halbbataillon aufgeboten, wel ches größtentheils bei ultramontanen Bürgern einquartiert worden ist. Frankreich. Am 8. Novbr. früh hat ein Ministerrath stattgefunden, in welchem sämmtliche Minister ihre Ent lassung einreichten. Der Marschallpräsident weigerte sich indessen, das Ministerium, welches sein Vertrauen besäße, schon jetzt aufzulösen. Die Fünfzehnercommission für den Antrag Changarnier hat mit 13 gegen 2 Stimmen die Verlängerung der Ge walten des gegenwärtigen Präsidenten im Princip ange nommen und anerkannt, daß die Nationalversammlung das Recht habe, die Amtsdauer des Chefs der Executivgewalt über ihre eigene Dauer hinaus zu verlängern. Das Thier'sche Organ „Bien Public" bringt einen Artikel, welcher die allgemeine Volksabstimmung über die Frage der Verlängerung der Amtsdauer des Marschalls Mac Mahon befürwortet. In diesem Artikel heißt es: Da die gegenwärtige politische Lage eine revolutionäre sei, sei auch eine revolutionäre Lösung derselben erforderlich. Die noch immer fortdauernde Verschwörung gegen die Rechte der Natton und gegen das allgemeine Stimmrecht habe eine unwider stehliche Bewegung hervorgerufen, welche eine Berufung an das Volk und eine allgemeine Abstimmung desselben ver lange und dieselbe dringend nothwendig erscheinen lasse. Spanien. Nachdem die feindlichen Heere im südlichen Navarra sich nun mehrere Wochen hindurch so unthätig gegenüber gestanden, als ob ein Waffenstillstand abgeschlos sen wäre, scheint plötzlich eine große Schlacht geschlagen worden zu sein. Die Nachrichten über das am 7. Novbr. zwischen Miranda und Tafala stattgefundene Treffen wider sprechen sich aber. Eine Depesche des Generals Morio- nes meldet den Sieg der Regierungstruppen, welche eine Kanone erbeutet und viele Gefangene gemacht hätten. Die Carlisten schreiben sich gleichfalls den Sieg zu und wollen, 8000 Mann stark, unter den Generälen Ollo und Elio, sowie in Gegenwart von Don Carlos und Don Alfonso 18,OM Republikaner geschlagen und deren Stellungen bei Arcos genommen haben. Vom Landtage. -j- Dresden, 10. November. Die I. Kammer trat heute Mittag 12 Uhr zu einer kurzen Sitzung zusammen. Erster Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht der ersten Deputation, Ref. Bürgermeister Müller, über die Beschlüsse der II. Kammer, den vom Abg. vr. Biedermann eingebrachten Gesetzentwurf auf sofortige Inkraftsetzung von § 86 der Revidirten Städteordnung, sowie die Petition des Raths und der Stadtverordneten zu Chemnitz um als baldige Inkraftsetzung einzelner Bestimmungen der Revidirten Städteordnung betreffend. Dieselben lauten: 1) Die königl.
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