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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 01.11.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-11-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187311019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18731101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18731101
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-11
- Tag1873-11-01
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»8»» ISS Sonnabend, den 1. November Atöert Richard Freiherr von Friesen. Georg Friedrich Alfred von Fabrice. Herrmann von Nostitz-Wallwitz, vr. Karl Friedrich Wilhelm von Gerber. Christian Wilhelm Ludwig Abeken. weitere Bestimmung pflichtmäßig fortsetzen. Gegeben zu Pillnitz, am 29. October 1873. Bekanntmachung, das Ableben weiland Sr. Majestät Johann, Königs von Sachsen rc. rc. rc. betreffend, vom 29. October 1873. Wr, Atöert, von GGHHLS Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. thun hiermit kund und zu wissen: Nachdem durch Gottes unersorschlichen Rathschluß des Allerdurchlauchtigsten Königs und Herrn, Johann, Königs von Sachsen, Unseres vielgeliebten Herrn Vaters Königliche Majestät, zum größten Schmerze Seines Hauses wie Seiner gesammten Unterhanen aus diesem Leben abgerufen worden ist, haben Wir die Regierung des Königreichs Sachsen vermöge des nach der verfassungsmäßigen Erbfolge an Uns geschehenen Anfalls der Krone, übernommen. Wir versehen Uns daher zu Unsern getreuen Stünden, den Königlichen, sowie den sonst in öffentlichen Diensten angestellten geistlichen und weltlichen Beamten und Dienern, auch zu allen Unterthanen und Einwohnern Unseres Königreichs, daß sie Uns als dem rechtmäßigen, angestammten Landesherrn die schuldige Dienstpflicht, Treue und Gehorsam so willig als pflichtmäßig leisten werden. Dagegen versichern Wir sie Unserer, auf Handhabung von Recht und Gerechtigkeit und Beförderung der Wohlfahrt und des Besten des Landes unausgesetzt gerichtete« landesväterlichen Fürsorge, werden auch die Verfassung des Landes in allen ihren Bestimmungen während Unserer Regierung beobachten, aufrecht halten und beschützen. Damit der Gang der Staatsgeschäste nicht unterbrochen werde, ist Unser Wille, daß sämmtliche Behörden ihre Verrichtungen bis auf Unsere Die Cutturdeputation. Großenhain, den 1. November 1873. Lustbarkeiten im ganzen Lande in der Zeit von heute, dem 29. October bis mit dem 7. November dieses Jahres stattzufinden hat. Dresden, am 29. October 1873. Die Ministerien des Innern und des Cultus und öffentlichen Unterrichts. v. Nostitz-Wallwitz. Vr. v. Gerber. Bekanntmachung. Der schon längere Zeit vom Räumen und Heben der Gräben auf den communlichen Wiesen entstandene Auswurf ist binnen 14 Tagen in Cemposthausen zu bringen, sowie das Schilf in den Gräben gründlich auszuhauen. Die Unterlassung dieser Anordnung Verordnung, - die Landestrauer für Seine Majestät weiland König Johann betreffend. Unter Bezugnahme auf die bereits erfolgte Bekanntmachung über das Ableben Seiner Majestät des Königs Johann und die aus diesem Anlasse auf dem gewöhnlichen Wege ergehende besondere Verordnung des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts werden sämmtliche Obrigkeiten und Kircheninspectionen hierdurch angewiesen, innerhalb des § Bereiches ihrer amtlichen Wirksamkeit dafür Sorge zu tragen, daß die durch das Mandat vom 13. April 1831 für den Fall des Ablebens des Königs getroffenen Bestimmungen über die Landestrauer alsbald in Vollzug gesetzt werden, und zwar Allerhöchster Anordnung zieht nach § 5 des Pachtcontracts sofortige Lösung des Pachtverhältnisses nach sich, zufolge mit der Maaßgabe, daß die vorgeschriebene Einstellung der Musik und öffentlicher Großenhain, den 1. November 1873. ' Sr. Majestät des hochseligen Königs Johann die Trauer auf 24 Wochen, vom 30. October bis 15. April 1874, angelegt. Die Ueberführung der Hohen Leiche Sr. Majestät des Königs Johann vom Schloß Pillnitz in die katholische Hof kirche zu Dresden sollte nach dem vom königl. Oberhof marschallamte ausgegebenen Programm zu Wasser mittelst Dampfschiffes Donnerstag den 30. October Abends, die öffentliche Ausstellung der Hohen Leiche am Freitag, den 31. October, von Mittags 12 bis Nachmittags 6 Uhr und die feierliche Beisetzung Abends 9 Uhr stattfinden, während die Exequien für Se. Majestät den hochseligen König auf Dienstag den 4. November bestimmt sind. Im Laufe des 29. und 30. October ist die anläßlich des Regierungsantritts Sr. Majestät des Königs Albert vor zunehmende anderweite Verpflichtung der königl. Armee mit den resp. Garnisonen zur Ausführung gekommen. In Dres den fand dieselbe am 30. October Mittags 12 Uhr im Hofe der Cavaleriecaserne in der Neustadt statt und hielt hierbei Se. Excellenz der General der Cavalerie, Kriegsminister v. Fabrice eine längere Ansprache an die versammelten Truppen. Das in Straßburg garnisonirende k. sächsische Infanterieregiment Nr. 105 hat am 30. October Nachmittags auf der Esplanade der Citadelle Sr. Majestät dem König Albert den Fahneneid geleistet. Die gemeinnützige Gesellschaft zu Leipzig hat beschlossen, Sr. Majestät dem Kaiser ihre volle Zustimmung und ihren Dank für die in Allerhöchstdessen Antwortschreiben an den Papst ausgesprochenen Gedanken und Grundsätze in einer Adresse kundzugeben. Im ganzen Obererzgebirge herrscht das Scharlachfieber und in Annaberg derartig, daß am 28. Octbr. die Bürger schule hat geschlossen werden müssen. In Olbersdorf bei Bautzen ist am 26. October Abends ein 33 Jahre alter Bauergutsbesitzer, der seit einigen Tagen an einer am Halse befindlichen Drüsengeschwulst litt und das Bett hüten mußte, in dem Momente, als seine bei ihm wachende Mutter die Stube auf einige Augenblicke verlassen, vom Krankenlager auf und zu dem Stubenfenster hinaus in den Hof gesprungen und hat sich in den unweit des Wohnhauses befindlichen Brunnen gestürzt, aus welchem er als Leiche gezogen wurde. Nach den „B. N." ist der Schritt in einem Anfalle großer Angst und Beklemmung geschehen. Als am 28. October Morgens der Bremser Schier in Tharand nach dem Bahnhofe ging, bat ihn feine 29 Jahre alte Ehefrau noch vom Fenster herab, ja vorsichtig zu sein, weil er einige Tage vorher bald verunglückt wäre. Kaum Neue Verwicklungen. Etwas weit ab von Deutschland, aber uns dennoch berührend, sind gegenwärtig Dinge in Vorbereitung, die nicht ohne Einfluß auf die europäischen Staatengebilde bleiben werden. Es handelt sich dabei wieder einmal um das türkische Reich, oder mit Wallensteins Kapuziner zu reden, um das „ türkische Arm", denn arm in des Wortes weitester Bedeutung ist der Mann am goldenen Horn, trotz aller seiner Harems-Schätze. Auf eigenen Füßen zu stehen, ist ihm längst zur Unmöglichkeit geworden. Der Schutz, zu dem 1856 die sogenannten Garantie - Mächte sich ver pflichteten , war nur der Mantel, um seiner Armuth Blößen zu bedecken. Aber abgesehen von diesem längst durchlöcherten Flickwerk — wir erinnern an Rußlands Rücktritt von der Convention während des deutsch-französischen Krieges hat die Türkei sich selbst dadurch den Todesstoß versetzt, daß sie den mächtig nach Selbstständigkeit ringenden Va sallenstaat Egypten so gut wie ganz aus seinem Abhängigkeits- verhältniß entließ. Es war vorauszusehen, daß das Beispiel Egyptens andere Vasallenstaaten zur Nachahmung reizen werde. Heute steht Rumänien im Begriff, denselben Weg zu beschreiten und seine politische Selbstständigkeit und Unabhängigkeit nöthigenfalls mit Gewalt zu ertrotzen. Dieses Land hat unter der Regierung des Fürsten Karl in überraschend kurzer Zeit recht erfreuliche Fortschritte in seiner Entwickelung gemacht; die Wirren innerer politischer Zerfahrenheit sind verschwunden und mit der Zuversicht auf den Bestand des jetzigen Regiments ist auch die Achtung gestiegen, deren sich der kleine Volksstamm bei den großen Nationen Europas erfreut. Es bedarf nur einer energischen That, um das Nationalgefühl der Rumänier auf jene erste Stufe zu heben, welche die Vorbedingung zu weiterer nationaler Entwickelung ist. Diese Nothwendigkeit hat Fürst Karl erkannt und nachdem er umsichtig und in aller Stille die unerläßlichen Vorbereitungen getroffen, ist er Willens, jene That zu vollbringen. Das kleine Rumänien wird es wagen, der Türkei den Jahrestribut zu verweigern und sich so in die Reihe der unabhängigen Staaten zu stellen. Es ist nicht wahrscheinlich, daß es deshalb zum Kriege kommen wird; die Türkei dürfte jedenfalls klein beigeben. Hat sie doch ihre Unfähigkeit, dem Vasallenstaate energisch entgegenzutreten, schon dadurch documentirt, daß sie bei der „Garantiemacht" England — beiläufig der einzigen, aus deren Hilfe sie allenfalls noch rechnen könnte — anfragen ließ, wie es über eine Intervention zu ihren Gunsten denke. England aber lehnte jede Intervention ab und so sieht die Pforte sich den Rumäniern gegenüber allein. Diese haben sich wohl gerüstet und sind entschlossen, den Kampf, wenn es dazu kommen sollte, aufzunehmen. Seit mehreren Tagen sind 60,000 Mann unter dem Vorwande von Manöver übungen Lei Bukarest, Galacz, Jassy und Krajowa con- centrirt und alle auf Urlaub befindlichen Offiziere zum ersten November zurückbeordert worden. Am 6. November treten die rumänischen Kammern zusammen, welche der von der Regierung beschlossenen Tributverweigerung unzweifelhaft ihre Zustimmung geben werden, so daß also der Ausbruch des Conflicts ganz nahe bevorsteht. Mag er auch, wie wir glauben, nicht zum offenen Kampfe führen, so wird der Muth, den Rumänien zeigt, Sympathien in andern türkischen Provinzen wecken und zu gleicher Thatkraft auffordern. Serbien und Montenegro hängen längst wie reife Früchte am Stamm des Türkenreichs und warten nur auf den Sturm, der sie abschüttelt. Da aber ein Unglück selten allein kommt, so hat die türkische Regierung gleichzeitig einen Conflict mit Oesterreich heraufbeschworen, der ebenfalls nur mit einer Demüthigung für sie enden kann. Dergleichen diplomatische Niederlagen thun dem Ansehn und der Macht eines Landes kaum minder Abbruch, also ebenso viel verlorene Schlachten. Wenn nun vollends, wie es kaum vermeidlich scheint, bei dem dereinstigen Tode des Sultans noch Thronstreitigkeiten dazu kommen sollten, die derselbe durch seinen geheimen Plan, entgegen dem türkischen Erbfolgerecht seinem Sohne die Thronfolge zu sichern, schon jetzt vorbereitet, so ist wohl die völlige Ohnmacht des türkischen Reiches unausbleiblich. Man darf es unter diesen Umständen kaum als eine Prophezeihung ansehen, wenn wir sagen, daß der Ruf nach Selbstständig keit dann durch alle Provinzen gehen und die Auflösung der europäischen Türkei vollenden wird. Tagesnachrichten. Sachsen. Se. Majestät der König Albert haben am 29. October Vormittags in Pillnitz die Herren Staats minister zu empfangen geruht, dieselben in ihren Aemtern bestätigt und von Neuem verpflichtet. Darauf geruhten Se. Majestät die Herren Präsidenten der beiden Kammern zu empfangen, gaben denselben das in der Verfassung vor geschriebene Versprechen wegen Aufrechterhaltung der Ver fassung und händigten ihnen sodann die vollzogene Urkunde hierüber ein. (Dr. I.) Wie das „Dr. I.." amtlich mittheilt, wird Allerhöchstem Befehle zufolge am königlichen Hofe wegen erfolgten Ablebens WM Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 1V Uhr. Inseratenpreis: ' Für den Raum einer Spalt« zeile l Ngr. Erscheinen: Dienstag. Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Abonnement: Vierteljährlich 10 Ngr. Minh Mngs- und AHcheblM. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain.
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