Nr. Dresdener Son »tcig/ dcn 209. Anzeiger. 2 8. Juli 1839. Der Dresden^ Anzeiger erschein täglich. Insertionen werden im Ä. S. pr. Adrcßcomptoir (HG il8«rrTiir^r TSr,««« Hlr. SS8. Ezpedicionsgunden früh von halb 0 bis halb i Uhr und Nachmittags von halb 3 brS 6 Uhr t Sonntags dlos früh ) angenommen. Deforderttttgeri, Ehrenbezeigungen und Eirtlussungen. Dresden, den 23. Juli 1839. ^e. Königl. Majestät haben dem commandirenden Generalleutnant von Cerrini, sowie dem Rittmeister von Mangoldt H. vom Galdc-Reiter-Regimente gna dest gestattet, die ihnen von d>s Herzogs von Sach- sin-CoburgrGotha Durchlaucht verliehenen Dekoratio nen des Herzogl. Sachsen-Ernestinischen Hiusotdens, und zwar ersterem das Großkreuz, letzterem aber das Ritterkreuz, entnehmen und «tragen zu dürfen. Verordnungen und Bekanntmachungen. 1) Die Inhaber von Hunden werden daraus aufmerksam gemacht, daß vom 29. dieses Monats an alle Hunde, welche ohne die neue Marke betroffen werden, ' durch die Knechte des Scharfrichters weg- gefangen werden. Dresden, den 27. Juli 1839. Der Rath zu Dresden. 2) Bekanntmachung. In der Nacht vom 12ten zum 13ten dss. Mts. sind dem Gutsbesitzer Hrn. Christian Gottlieb Däbritz zu Prausitz folgende G genstäude entwendet worden: I) Ein alter blautuchner, abgetrag-ner, mehrseitig ge stickter Oberrock, mit 2 Reihen übersponnenen, gleich- farbigcn Knöpfen, blinden Scitentaschen und mit blauem Sassinet gefüttert; 2) ein gründronzefarbener Luchoberrcck mit einer Reihe übersponnenen Knöpfen, mit Sassinet gefüttert, war schon gewendet; 3) ein paar kalblederne Aufschlagstüfeln mit sehr weiten Schäften; 4) ein mit buntquarrirtem M.rino über- zogener Frauenpclz; 5) wenigstens ein Dutzend lein- wandne Windeln; 6) drei roth- und weißgattrige Kin delbettüberzüge; 7) drei zwillichne Handtücher, zweier lei Muster; 8) ein leinewandnes Tischtuch; 9) drei lnnewandne blaue Kinderschürzen; 10) einige bunt- baumwollene Schnupftücher nach Art der gewürfelten Damasttücher; 1!) drei paar weiße Kinderstrümpfez 12) zwei paar blaue Frauenstrümpfe. Es wird Jedermann ersucht, zu Entdeckung die ses Diebstahls thunlichst mitzuwirken. Jahnishausen, den 18. Juli 1839. Herzogl. Sachs. Gericht und B renig, Justitiar. 3) In der Nachlaßsache des vormaligen Factors Yohann Gottlieb Herrmann zu Maxen und in dem, zu dem Vermögen Carl Gottfried Kühnels daselbst entstandenen Schuldenwesen, ist zu Befestigung dec abgeschlossene Vergleiche mit der öffentlichen Vorla dung der unbekannten Gläubiger zu verfahren. Demnach werden alle Diejenigen, welche I. an der beschuldeten Verlassenschaft des ehema ligen Factors Johann Gottlieb Herrmann zu Maxen und ll. an dem Vermögen des Gartners Carl Gott fried Kühnel zu Maxen aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben vermeinen und ihre Forderungen zur Zeit bei den Acten noch nicht angezeigt haben, hierdurch citiret und bedeutet, den 19. October 1839 entweder persönlich, oder durch genügend legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsstelle zu Maxen zu erscheinen und ihre Anforderungen zu liquidiren und zu bescheinigen, auch den 9. November 1839 anderweit vor Gericht sich einzusinden und der Publi kation eines Präklusivbescheids gewärtig zu seyn. Die jenigen zur Zeit unbekannten Gläubiger, welche in dem angesetzten Liquidations-Termine den 19. October 1839 nicht erscheinen und ihre Ansprüche nicht an- welden, haben zu erwarten, daß sie für ausgeschlossen und ihrer Ansprüche, sowie der ihnen etwa zustehen den Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vori gen Stand verlustig erachtet werden. Die auswärtigen Gläubiger haben übrigens einen Bevollmächtigten zu Annahme der künftig ergehenden Ausfertigungen, am Orte des Gerichts zu bestellen. 8ign. Haus Maxen, am 8. Mai 1839. Serres che Gerichte allda. Gotthold Benjamin Hoffmann, Ger.Verw. Allgemeine Nachrichten. 1) 2 Groschen. Heute, Sonntag, den 23sten Juli, ist die 3te Ausstellung der malerischen Reise und des Diorama zum letztenmal zu sehen. 2) Unterzeichneter beehrt sich, hier mit ergebenst anzuzeig-n, daß er von heute an dieses Vogelschießen hindurch s ine sehenswerthe Menagerie seltener lebender Thi-re, worunter ein vorzüglich schöner See-Löwe