Dresdener Anzeiger. Montag, den 17. Juni 1839. Herausgeber: F. G ü n tz. Gedruckt in der Gärtner'fchen Buchdruckerei. Verordnungen und Bekanntmachungen. 1) Bekanntmachung. 1) 2)ei dem unterzeichneten Stadtgericht soll mit der vorhin schon zum 9. Oktober v. I. angesetzt ge wesenen jedoch nicht vor sich gegangenen nothwendig.n Subhastation, des dem Bürger und Schänkwirth, Hrn. Carl Friedrich Barth , zuständig gewesenen Grundstücks, nachdem zu dessen Vermögen der Concurs eröffnet wor den,. verfahren werden, und ist hierzu der 27. Juni 1839 terminlich anberaumt worden. Gerichtswegen wird daher dieses in Poppitz in der Nosengasse sud Nr. 608. gelegene, aus mehrer» Par- ceUen bestehende Haus nebst Garten , wovon der ganze Eomplrr am 4. Juli v. I. auf 91.18 Thlr. gewür- dert worden, jedoch mit Ausnahme zweier davon ab- gekommener von Hrn. Earl Andreas Benjamin Schlenk rich an sich gebrachten, auf 676 Thlr. —- —- und 242 Thlr. —- —- gewülderten Parcellen, die an Flachenraum 4 Mtz. Mätzchen Gartenland enthal ten, mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, Nutz- und Beschwerungen, zu welchen letztem insonderheit, die auf die zur Versteigerung kommenden Parcellen repart'rten in dem Verzeichniß. welches sich bei dem am hiesigen Rathhause aushängenden Patente, auch bei den hier ergangenen Acten befindet, speciell ange gebenen Onera nebst der Einquartierungs-Beschwerde zu rechnen, zu Jedermanns Kauf hiermit öffentlich ausgerufen und haben sich Diejenigen, welche dieses Grundstück, wovon die nähere Beschaffenheit aus der Beschreibung, welche dem an hiesigem Nathhause aus hängenden Patente beigefügt, auch aus den hier er gangenen Acten zu ersehen ist, an sich zu bringen ge sonnen, in gedachtem Termine Vormittags vor 12 Uhr, widrigenfalls sie zum Licitiren nicht zu lassen, im Stadtgericht zu melden, ein gewisses Gebot zu thun, nach Befinden wegen Erlegung des 10ten Theils des Liciti Caution zu bestellen und dann zu erwarten, daß nach dem Schlage Zwölf nach Auktions-Gebrauch werde verfahren und das Grundstück, mit Ausnahme der bezeichneten 2 Parcellen, dem höchsten Licitanten, Welcher sich der Erl. Proc.Ordn. ack lit. 39 und dem Mandate vom Jahre 1732 gemäß zu erklären hat, werde zugeschlagen werden. Dresden, am 22. April 1839. Das Stadtgericht. S chma ltz. 2) Bekanntmachung. Das Gras auf der zum Nachlaß weil. Carl Gott lieb Schirmers in Burgstädtel gehörigen, in Coltacr Flur gelegenen Wiese soll in einzelnen Partiten und zwar auf dem Stocke den 26sten Juni 1839, Nachmittags von 2 Uhr an, an Ort und Stelle nach Auctionsgebrauch gegen sofortige baare Zahlung in Conventionsgeld versteigert werden, und es wird sol ches hiermit Kaufsliebhabern zur gefälligen Beachtung bekannt gemacht. Dresden, den 12. Juni 1839. Des König!. Justizamtes erste Abtheil. Heinrich Pechmann. 3) Edi cta lladun g. Im Jahre 1799 ist Frau Christiane So phie verwittwete Premier-Lieutenant Seyfferth, vorher verw. gewesene Gottschald (weil. Herrn Karl Heinrich Gottschald's, gewesenen Besitzers des Ham merwerks Wildenthal, Wittwe) geb. Flößet, von Ei benstock, ihrem damaligen Wohnorte, mit einem bei dem B.rgwesen am Uralgebirge in Sibirien angestellt gewesenen Verwandten mit nach Rußland gegangen und hat seit dieser Zeit von ihrem Leben und Aufent halte einige Nachricht nicht von sich gegcben. Allem Vermuthen nach ist diese Verschollene, welche schon im Jahre 1736 geboren worden, nicht mehr am Leben. Zu gesetzlicher Begründung der Todes-rklärung ist auf Antrag des für sie bestätigten Abwesenheitsvormunds das Edictal-Verfahren nach Vorschrift des Mandats vom 18. November 1779, die Verkürzung der (urs abrzentium betr., und des Gesetzes vom 27. Oktober 1834 von dem unterzeichneten Justizamte einzuleiten gewesen. Amtswegen wird daher hierdurch die ge nannte Verschollene, oder es werden, dafern sie nicht mehr am Leben, alle Diejenigen, welche an ihre Ver lassenschast als Erben, Gläubiger oder sonst aus einem Nechtsgrunde Ansprüche zu machen haben, pcremtorisch vorgeladen, den 14. November 1839 zu gehöriger Gerichtszeit an Amtsstelle allhier persön lich oder durch hinreichend legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, bcziehendlich ihre Ansprüche anzumelden und zu bescheinigen, mit dem Abwesinheitsvormunde darüber zu verfahren und den 30. December 1839 der Publikation eines Amtsbcscheids sub poens pu- KUcati sich zu versehen. Auf dm Fall des Außmblei-