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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 22.01.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-01-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-185701220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18570122
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18570122
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1857
- Monat1857-01
- Tag1857-01-22
- Monat1857-01
- Jahr1857
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 22.01.1857
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Sri cheint jeden Wochentag srüh 9 Uhr. Inserate wer de« bis Nachmittags 3 Uhr für die nächst- erscheinende Nummer angenommen. Freiberger Anzeiger und Tageblatt. Preis vierteljährlich 1L Rgr. Inserate werdet die gespaltene Zeile" oder deren Raum mit S k berechnet. I?. Donnerslag, den 22. Januar. 1857. Ein interessanter Criminalfall. Die schweren und fast unerhörten Verbrechen, wie solche das Obergericht zu Bremen in einem kürzlich gefällten Urthel bezeichnet und von einer jugendlichen Missethäterin in einem Zeiträume von nur 15 Monaten begangen worden sind, ver dienen sowohl in psychologischer Hinsicht, als auch deshalb be sondere Beachtung, weil der Hang zu dem Verbrechen der Brandstiftung überhaupt in bedauerlicher Weise zugenommen hat. Die Verbrecherin, eine jetzt im Alter von 18'/'. Jahren stehende Dienstmagd Ahrens, kam am 7. Juni dieses Jahres zur Haft, und zwar gab Folgendes hierzu Veranlassung. Von einem in Bremen wohnhaften Krankenwärter war an Polizeistelle angezeizt worden, daß während der Nacht vom 6. zum 7. Juni ein verwegener Diebstahl in seinem Hause verübt worden sei, und es zeigte die sofort angestellte Erörterung, daß «ine mit den Lokalitäten aufs Vollständigste vertraute Person von der Straße über verschiedene Planken durch benachbarte Gärten in den Hof des betreffenden Hauses gestiegen und von dort durch die unverschlossene Hofthüre in letzteres gedrungen war. Daselbst waren eine Kommode und ein Kleiderschrank geöffnet, und überhaupt eine Menge Kleidungsstücke, Silber- «nd Goldsachen, eine Uhr, ein Sparkassenbuch und sonstige Effecten gestohlen worden. Bemerkenswerth erschien, daß man nach der That auf dem Hofe eine Branntwrinflasche gefunden hatte. In der neben der betretenen Stube unmittelbar gelege nen Kammer hatte die Frau des Bestohlenen geschlafen, was dem Thäter, da die Kammerthür offen gestanden, nicht entgan gen sein konnte. Dennoch war derselbe ruchlos genug gewesen, in der Hinterstube Feuer anzulegen, um, wie zu vermuthen war, den Diebstahl zu verdecken. Unter einem Sopha ward nämlich ein großer Haufen angebrannt gewesenen Papiers und daneben eine Tüte mit dickem Terpentin und ein Bund Streichzündhölzer gefunden. Hätte daS schon begonnene Feuer rasche Nahrung gefunden und daS HauS in Flammen gesetzt, so würden höchst wahrscheinlich darin drei Frauenspersonen den Tod gefunden haben. Die oben erwähnte Branntweinflasche schien zwar zu nächst anzudeuten, daß eine Mannsperson der Urheber der Ver brechen sei, doch richtete sich im Hinblick darauf, daß man in vorliegendem Falle fortwährend eine mit den Oertlichkeiten höchst vertraute Person im Auge haben müsse, bald der Verdacht ge gen eine ehemalige Magd des obgedachten Krankenwärters, die Ahrens, welche, während sie bei dem Letzteren vor etwa 2 Jah ren in Dienst gestanden, einen HauSdiebstahl ausgeführt hatte, und von dem Beschädigten unter Vergebung der That genöthigt worden war, sich 5 Thlr. am Lohne als Schadenersatz kürzen zu lassen. Später war sie in Bremen wegen eines andern Diebstahls criminell bestraft und ausgewiesen worden, und nach einem eingegangenen Steckbriefe in den letzten Tagen aus dem Gesängniß zu Verden nach Uebersteigung einer hohen Mauer entwichen; auch hatte man sie am Abend des 5. Juni vor dem Haus« des Krankenwärters vorübergehen sehen. Sie ward, als sie eben im Begriff stand, zu Wagen in ihre Heimath zu ent weichen, und trotzdem, daß sie sich gegen ihre frühere Kleidung einen seidenen Hut mit Schleier, Umschlagetuch und Glace handschuhe angelegt hatte, erkannt, verhaftet und noch am sel bigen Tage ermittelt, daß sie einige von den gestohlenen Gegen ständen verhandelt, dagegen andere Kleidung sich angeschafft und Terpentin gekauft habe. Damit war sie sowohl des Dieb stahls, wie auch der beabsichtigten Brandstiftung überführt, g«. stand auch schon im ersten Polizeiverhöre beide Verbrechen ein. Eingedenk, daß die Ahrens früher auch bei einem Land- manne in Kämma gedient, deffen Wohnhaus während jener Zeit niedergebrannt war, Md daß die Ahrens während diese- Brandes einen Diebstahl ausgeführt hatte, geschah Derselben behufiger Vorhalt, und auch diese Brandstiftung gestand sie ein, worauf sie an das Criminalgericht^tbgeliefert wurde. (Schluß folgt.) Tagesgeschichte. Freiberg, den 20. Jan. (Oeffentl. Gerichtsverhandlungen.) Um die Leser dieser Blätter nicht zu ermüden, wird man inS- künftige nur über diejenigen öffentlichen Gerichtsverhandlungen referiren, welche, sei es durch die Schwere und den Umfang des Verbrechens, oder durch die Persönlichkeit des Verbrechers, ein mehr als gewöhnliches Interesse bieten. Nur, um ein Bild von der Thätigkeit unsers Bezirksgerichts zu geben, wird regel mäßig am Schluffe jedes Monats «ine Uebersicht über die statt- gefundenen Sitzungen gegeben werden. — In der heutigen ersten Hauptverhandlung wider den Dienstknecht Fischer a«6 Oberbobritzsch wegen Baumfrevels war Herr Advokat Börner als Vertheidiger thätig, wogegen bei den beiden andern Haupt verhandlungen Vertheidigung nicht siattfand. Gedachter Fischer ward zu viermonatlicher Gefängnißstrafe, di« Strichelt wegen Diebstahls zu gleicher Strafe, und Müller wegen Diebstahls zu Gefängnißstrafe in Dauer von 2 Mon. 4 Wochen verur- thrilt. Letzterwähnter Müller hatte kurz zuvor auS Furcht vor der zu erwartenden Strafe «inen Selbstmord versucht, indem er sich in die Elbe gestürzt hatte, war aber noch rechtzeitig herauS- grzogen und an die Polizeibehörde abgeliefert worden. Berlin. Der Allg. Ztg. wird auS Berlin vom 17. Jan- geschrieben, daß eine preußische Note an die Cabinete der übri gen Großmächte abgegangen sei, in welcher die von den eidge nössischen Bundesbehörden beschlossene Niederschlagung deS Neuen burger Processes als Erfüllung der von Berlin auS auhestellten Vorbedingung constatirt und zugleich die Erklärung abgegeben werde, daß bei dem somit vorhandenm geeigneten Ausgangs punkt Preußen zu den schon früher in Aussicht genommenen Verhandlungen über die definitive Regelung der Verhältnisse Neuenburgs nunmehr bereit sei. Die mehrfach in der Presse lautgewordene Ansicht, der König werde sofort nach erfolgter Fretgebung der Gefangenen eine förmliche Verzichtleistung auf Neuenburg aussprechen, beruhe, sagt der Correspondent, auf leeren Einbildungen. Eine vorgängige bündige Zusicherung einer Verzichtleistung würde Preußen die Möglichkeit benehmen, seinerseits in den einzelnen Modalitäten noch mitentscheidend auf die künftige Gestaltung der Verhältnisse deS FürstenthumS einzuwirken. Berlin, Dienstag, 20. Januar. (Dr. I.) In der heutigen Sitzung deS Abgeordnetenhauses zeigte der Ministerpräsident an: da die in Haft befindlich gewesenen Neuenburger Unterthanen bedingungslos freigegeben worden seien, so sei hierdurch die Kriegsfrage beseitigt und die Möglichkeit gegeben, eine Regelung der Verhältnisse Neuenburgs mit den Großmächten im Weg« der Conferenz herbeizuführen. In PreuGen giebt's Bedenken über Bedenken. Di« National-Zcitung in Berlin fand die neuen Finanzvorlagen bedenklich, weil sie den Hausbesitzern und Miethern, also vor nehmlich den Bürgern, Bauern und klrinen Beamten, den Aktiengesellschaften u. s. w. neue Steuern auflegen und dem Arbeiter das Salz zu vertheuern drohen, statt die Steuerfreiheit der Ritter aufzuheben. Die Polizei dagegen fand die Bedenken der National-Zeitung bedenklich und nahm die Nummer weg. Der Eindruck war allerdings ein bedenklicher.
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