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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 12.12.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-12-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190112123
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19011212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19011212
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1901
- Monat1901-12
- Tag1901-12-12
- Monat1901-12
- Jahr1901
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 12.12.1901
- Autor
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UWm-KLMTHM Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich HesWs-AnzeM für Kohners, KoMß, Kernsösch M-ch St. Kidien, Keimichsorl, Umenau n. Mlsen. Amtsblatt für den Siadtrat zn Kchtenstein. 81. Jahrgang. * Nr 289. '"-'K-»"'-»-» Donnerstag, den 12. Dezember 19M Bekanntmachung. betreffend die Benutzung der öffentlichen Verkehrsräume und die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf denselben. Für den Stadtbezirk Lichtenstein wird vom unterzeichneten Stadtrat nach gutachtlichem Gehör des hiesigen Stadtverordnetenkollegiums Folgendes angeordnet: 1. Untersagt ist das längere Hinstellen oder Stehenlassen von Gegenständen, insbesondere Körben, Waren, Fuhrwerken und Handwagen auf den öffentlichen Fahrstraßen und Plätzen. Ferner ist verboten das Hinstellen oder Stehenlassen von Gegenständen überhaupt, wenn dadurch der öffentliche Verkehr gestört wird, sowie das Hinstellen oder Stehenlasscn von Gegenständen auf den Fußwegen. 2. Wegen des Befahrens von Fußwegen sind die in unserer Bekanntmachung vom 10. April dieses Jahres getroffenen Bestimmungen maßgebend. 3. . Das Stchenbleiben auf Fußwegen ist verboten, wenn dadurch der Verkehr gestört wird. In jedem Falle haben die Stillstehenden den Vorübergehenden so weit Platz zu lassen, daß das Vorbeigehen ungehindert geschehen kann. Das Nebcneinandergehcn mehrerer Personen in der vollen Breite der Fuß wege ist verboten. 4. Von Personen, deren Kleidung Vorübergehende beim Anstreifen zu beschmutzen geeignet ist, dürfen Fußwege nicht benutzt werden. 5. Es ist verboten, umfangreiche Gegenstände, wie Tragkörbe, größere Markt körbe, Koffer und Kisten, ferner Tragen, Ballen, Fl.ischermuldcn, Kuchenbretter und dergleichen, sowie solche Sachen, durch welche Perff >'n beschmutzt oder beschädigt werden können, wie Farbentüpfe, spitze oder ' .ümde Werkzeuge, Glastafcln rc, a f Fußwegen zu tragen. Auch ist untersagt, Stöcke und Schirme in einer Weise zu tragen, daß da durch Personen verletzt werden können. 6. Beim Ein- und Ausfahren von Wagen nach und aus den an der Straße liegenden Grundstücken sind in das nach dem Fußweg zu scharfkantig abgegrenzte Schnittgerinne der Straße dem Profil des Gerinnes entsprechend gearbeitete Pfosten oder Bohlen einzulegen. Sie sind alsbald nach gemachtem Gebrauche wieder zu entfernen, dafcrn nicht das längere Liegenlassen ausdrücklich gestattet wird. Für Einhaltung dieser Vorschrift ist verantwortlich, wer das Liegenlassen verschuldet hat. t. Fenster, Lüden usw. im Erdgeschoß, welche unmittelbar nach der Straße aufschlagen, müssen beständig dergestalt festgelegt sein, daß sie weder die Vorüber gehenden beschädigen, noch den freien Verkehr hindern können. Ueberdies müssen sämtliche über Straßen oder anderen öffentlichen Verkehrsräumen gelegene Fenster, welche nach außen schlagende Flügel haben, mit einer Vorkehrung versehen sein, welche das unabsichtliche Aushängen verhindert. Hierfür sind die Besitzer und die Verwalter der betreffenden Hausgrundstücke verantwortlich. 8. Die nach Straßen oder öffentlichen Plätzen zu an den Gebäuden befindlichen Außenschirme müssen so angebracht sein, daß deren Abstand vom Fußwege, und zwar von der höher gelegenen Stelle desselben aus gerechnet, mindestens 2,20 Meter beträgt und daß sie in ihrer Tiefe die Breite der darunter gelegenen Fuß wege nicht überschreiten. Das Anbringen von Stützen an den äußeren Teilen der Außenschirme ist unstatthaft. Schaukästen, Auslegetafeln, Firmen, Vorbaue, Stellagen, sowie sonstige der artige, insbesondere auch zum Aushängen von Waren dienende Vorrichtungen dürfen vor den Gebäuden oder deren Einfriedigungen nach der Straße zu nur so angebracht oder ausgehüngt werden, daß sie nicht über die Straßenlinie hervortreten. Ausnahmen sind nur mit besonderer, vorher einzuholender Genehmigung des Rats und nur unter der Voraussetzung zulässig, daß dadurch keine Gefähr dung, Beschränkung oder Beeinträchtigung des Verkehrs herbeigeführt wird. Abgesehen von der in Absatz l getroffenen Bestimmung, ist das Aushängen von Gegenständen nur insoweit gestattet, als dadurch der Verkehr auf den Fuß wegen nicht beeinträchtigt wird. 10. Zuwiderhandlungen gegen die obigen Vorschriften werden gemäß K 366 Ziffer 9 und 10 des Reichsstrafgesctzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. ' Lichtenstein, am 15. November 1901. Der Stadtrat. Steckner, Bürgermeister. Hlbg. Bekanntmachung. Nachdem der letzte Termin der Gemeindeanlagen fällig geworden ist, wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß dieselben bis spätestens den 21 dieses Monats entrichtet werden müssen, widrigenfalls das übliche Beitreibungsverfahrens eingeleitet werden wird. Hohn darf, den 10. Dezember 1901. Der Gemeindevorstand. Schaufuß. Ath. Die PcknintmMm m MstW. Tic Erregung eines großen Tages zitterte gestern durch die weite» Hallen des Rcichstagshauscs am Königs platz. In Massen war das Publikum hcrbeigcstrvmt: durch alle Portale, über die Treppen und Gänge flutete eine bewegte Menge. Und wenn auch der grö ßere Teil wieder umkehren mußte, auf den Tribünen und in der hohen Wandelhalle sammelte es sich doch in dichten Scharen; hier schien alles, was polnisch in der Reichshauptstadt ist, sich ein Rendezvous zu geben; überall schlugen sarmatische Laute an das deutsche Ohr. Nicht ganz so große Züge wies das Bild unten ini Saale auf; immerhin waren die Abgeordneten in einer stärkeren Zahl versammelt, als in den letzten Tagen des Kampfes nm Pflug und Ambos. Und neben den Staatssekretären Graf Posadowsky und Frhr. v. Richt hofen saß der Reichskanzler Graf Bülow. So waren alle Instrumente gestimmt; „und jedermann erwartete sich ein Fest". In der üblichen Weise setzte die Inter pellation über die Wreschener Vorgänge ein: der greise Fürst Radziwill, der Erste unter den Polni schen Granden im Parlament, übernahm ihre Begründung. Fürst Radziwill ist ein kluger, erfahrener, diplomati scher Mann; er sprach ruhig und maßvoll. Er hatte das weiße Lammfell über die slawische Ulanka ge zogen: Ihn leite, so beteuerte er, keine agitatorische Absicht. Er hatte für alle Teile seines Publikums besondere Argumente all bominem. Den Reichstag nannte der Pole das Parlament, in dem so recht das nationale Leben pulsiert. Vor allem aber wandte er sich mit hohen Schmeicheltönen an das Herz des Reichskanzlers: Graf Bülows Ruhmcskranz würde nicht weniger herrlich grünen, wenn ihn nicht „der Thränentau polnischer Mütter" netzte! Diese klug berechnete Sentimentalität, die die schwärmerische Stim mung von Lenaus Polenliedern in die nüchternen Räume des weißen Hauses zu tragen suchte, bildete den Kern und Haupttvn der ganzen Rede, die mit der bezeichnenden Bitte an den Reichskanzler schloß, er möge des Wortes gedenken, das für jeden Menschen das letzte sein müsse: domo sum! Nun wuchs die Spannung des Hauses aufs äußerste: Graf Bülow nahm das Wort. Seine Worte atmeten die ganze Eleganz, die feine Politur seiner festen Reden; und sic waren zugleich klar und bündig in ihren maß gebenden Teilen. Ter Beifall der Rechten begrüßte die Erklärung, daß der Reichskanzler nicht auf die preußische Angelegenheit Wreschcn eingeheu werde; der Beifall erneuerte sich, als Graf Bülow feststellte, daß Rußlands und Oesterreichs Regierungen sich gegenüber den Pöbelcxzessen in Warschau und Lemberg korrekt verhielten; dabei war der Ton Rußland gegenüber um eine feine Nüance freundlicher. Ter Beifall aus den Reihen der nationalen Parteien wurde Würmer, als der Reichskanzler sein Erstaunen darüber aus drückte, daß man ausländischen Demonstrationen einen Einfluß auf den Gang unserer inneren Politik zu trauen könne. Und er erscholl noch lauter, als Graf Bülow zum Schluß, wenn auch in etwas unverbind lichen Wendungen erklärte, er werde dafür sorgen, daß die Staatsraison und das deutsche Volkstum in den Ostmarken nicht zu kurz kämen. Kaum hatte der Reichskanzler geendet, als er seine Mappe unter den Arni nahm und den Saal verließ; cs erhoben sich die anderen Staatssekretäre und die Schar der Ge heimen Räte und schlossen sich dem hohen Chef an, wie der Schweif sich an den Kvmetcnstern schließt. Es folgten auch, z. T. zögernd, die Vertreter der anderen Bundesstaaten, und ausschließlich war alles leer auf dem Hochparterre, und nnr eine Anzahl schwarzer Mappen und Köfferchen legte Zeugnis da von ab, daß hier seit langen Tagen fast alle deut schen Regierungen ihre Hütten gebaut hatten. In zwischen hatte Herr Roercn, der streitbare Kämpfer aus den Tagen der lex Heinze, es sich auf der Rednertribüne bequem gemacht. Es war eine lang atmige, eindruckslose Rede, die der Zcntrumsabgcord- nete für sciue polnischen Glaubensgenosse» hielt. Sentimentalitäten und starte Entstellungen des Sach verhalts wechselten in bunter Reihenfolge ab und nur einige Angriffe gegen „die Alldeutschen" und die Los von Rom-Bewegung brachten etwas Gewürz in die geschmacklose Suppe. Was die Herren Fürst Radzi will und Roeren dem Hause an Temperament erspar ten, das holte später der polnische Abg. v. Dziem- bowski, der Verteidiger der Wreschener Exzedenten vor dem Gericht, nach Kräften nach, indem er mit dem Brustton wie auch mit der — Objektivität der Advokaten und mitunter mit sehr viel Dreistigkeit, das Mitleid für seine Landsleute wachzurufen suchte. Die nationalen Parteien entwickelten gestern doch mehr Schneid als bei den Postdcbatten; es war ein ergötz licher Zufall, daß während der Rede des Herrn von Dziembowski Herr von Podbielski im Saale erschien, sich erstaunt umsah — augenscheinlich nach seinen Kollegen
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