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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 13.04.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-04-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187204139
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18720413
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18720413
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1872
- Monat1872-04
- Tag1872-04-13
- Monat1872-04
- Jahr1872
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Großenhainer WH altungs- und AMgMM. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. ^ö. 43. Sonnabend, den 13. April 18V2. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte ist nach Eintheilung der Ortschaften Seines Bezirkes in zwei Kehrbezirke am 3. dieses Monats der Schornsteinfegermeister Herr Franz Camillo Schindler in Großenhain als Schornsteinfeger für den ersten dieser Bezirke, welcher die Ortschaften Nasseböhla, Kleinthiemig, Walda, Görzig, Zabeltitz, Treugeböhla, Raden, Frauenhain, Pulsen, Gröditz, Reppis, Nauwalda, Schweinfurth, Spansberg, Nieska, Gohrisch, Klein trebnitz, Haidehäuser, Lichtensee, Wülknitz, Tiefenau, Coselitz, Streumen, Marksiedlitz, Peritz, Colmuitz, Bauda, Wildenhain, Roda, Weißig bei Scassa, Leckwitz, Naundörfchen, Merschwitz, Neuseußlitz, Diesbar, Seußlitz, Laubach, Döschütz, Zottewitz, Blattersleben, Baßlitz, Kmehlen, Gävernitz, Piskowitz, Wante witz, Wichstauda, Porschütz, Strießen, Kolkwitz, Medessen, Golzscha, Skassa, Kleinraschütz, Großraschütz, Zschieschen und Priestewitz umfaßt, Herr Adam Weber in Großenhain aber als solcher für den zweiten Bezirk, welcher aus den Ort schaften Naundorf bei Großenhain, Folbern, Adelsdorf, Scaup, Uebigau, Stroga, Strauch, Scäßcheu, Krauschütz, Niegeroda, Oelsnitz, Weißig am Raschütz, Größnitz, Blochwitz, Kraußuitz, Böhla bei Ortrand, Naundorf bei Ortrand, Ponickau, Linz, Liega, Thiendorf, Schönfeld, Schönborn, Lampertswalda, Brock witz, Quersa, Mühlbach, Kalkreuth, Reinersdorf, Göhra, Rostig, Weßnitz, Hohndorf mit Kleingeißlitz, Nauleis, Altleis, Dallwitz, Lenz mit Döbritzchen, Geißlitz, Böhla bei Geißlitz, Baßlitz, Stauda, Kottewitz, Zschauitz, Mülbitz und Biebrach gebildet wird, in Pflicht genommen worden, was mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht wird, daß die Kehrlöhne, wenn über solche eine besondere Vereinbarung mit dem Schornsteinfeger nicht getroffen worden ist, nach den Bestimmungen der angefügten Taxe zu erheben und zu entrichten sind. Großenhain, am 5. April 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Bchnr. Taxe für die Schornsteinfegerlöhne in den Ortschaften des Gerichts- amtsbezirks Großenhain. 1) Für das jedesmalige Kehren einer einstöckigen, gleichviel ob Steige- oder russischen Oesse . 1 Ngr. — Pf. 2) Für das jedesmalige Kehren einer zweistöckigen dergl. Oesse 1 „ 5 „ und für jedes fernere Stock noch .... — „ 5 „ 3) Für jeden Zug oder jede Rauchleitung in die Oesse — „ 3 „ 4) Für das Kehren einer Fabrik-, Brauerei-, Brennerei-, Schmiede- oder Bäcker-Oesse . 4 „ — „ bis höchstens 5 „ — „ Rücksichtlich der Gebühren für die gesetzlich vorgeschriebene Revision der Feuerstätten hat sich der Schornsteinfeger mit dem Vorstände der betreffenden Gemeinde zu einigen; eventuell ist hierfür eine aus der Gemeindecaffe zu zahlende Entschädigung von 10 bis 20 Ngr. zu gewähren. Der Dienstknecht Friedrich Franz Heinrich Peschel aus Adelsdorf ist nach seiner Entlassung aus dem Zuchthause zu Waldheim zwar in hiesiger Stadt eingetroffen, hat sich aber nicht in seinen Heimathsort Adelsdorf begeben, und ist überhaupt sein jetziger Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen. Da nun derselbe unter polizeiliche Aufsicht gestellt ist, so werden alle Polizeiorgane an- durch ersucht, ihn im Betretungssalle anzuhalten, und falls er in fester Arbeit steht, hierüber Nachricht anher gelangen zu lassen, entgegengesetzten Falles ihn mittelst Schubes anher zu befördern. Großenhain, den 9. April 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. v. s. Bekanntmachung, das communliche Anlagen - Cataster betreffend. Bisher ist es den Steuerpflichtigen hiesigen Orts nur ge stattet gewesen, das communliche Anlagen - Cataster behufs^ Kenntuißnahme von der Höhe des eigenen Conto einzusehen. Nach einem von beiden städtischen Collegien jüngst gefaßten Be schlusse sott jedoch das communliche Anlagen - Cataster an Stadrhauptcassenstelle derart öffentlich ausgelegt werden, daß ein Steuerpflichtiger sein Conto auch mit den Conten anderer Con- ! tribuenten vergleichen kann, was andurch bekannt gemacht wird. Großenhain, den 12. April 1872. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung. In der letzteren Zeit ist es mehrfach vorgekommen, daß Glasscheiben von öffentlichen Gaslaternen eingeworfen worden sind. Der Stadtrath macht deshalb bekannt, daß Derjenige, welcher den Verüber eines solchen Unfuges so zur Anzeige bringt, daß derselbe bestraft werden kann, eine angemessene Geld belohnung erhalten soll. Großenhain, den 12. April 1872. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung, das Kehren der Dessen betreffend. Der Stadtrath hat nach vorgängiger gutachtlicher Auslassung der städtischen Feuerlösch-Deputation folgende Bestimmungen über das Kehren der Oessen in hiesiger Stadt, unter Wieder aufhebung der Bekanntmachung vom 5. März dieses Jahres, abgedruckt in Nr. 28 des Amtsblattes, getroffen: 1) Gewöhnliche Hausöffeu, deutsche, wie russische, sollen dreimal im Jahre in angemessenen Zwischenräumen, 2) Oessen in Schlosser- oder Schmiede-Werkstätten, in Bäckereien oder ähnlichen gewerblichen Feuerungen dienende Oessen, alle sechs Wochen gereinigt werden.
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