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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 26.10.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-10-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187210263
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18721026
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18721026
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1872
- Monat1872-10
- Tag1872-10-26
- Monat1872-10
- Jahr1872
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Großenhainer ÄMM 4^«- >M., > / r ;'; s 7^ 12« Verzeichniß der gestohlenen Effecten Nachmittags, vom. 8 bis A. Uhr 5' hierdurch eröffnet, innerhalb gedachter Zeit an Stadthäupteaffen- an die hiesige StüdMupt-easse^ abzuführen, da nach Ablauf dieser Expeditionsstelle sich einfinden zu wollen. nachsichtlich verschritten werden muß. Kunze, , Tagesnachrichten. Dresden, 23. October. Es ist traurig, daß un- Ugen der Glaubeussatznngen willen, die von Rom kommen, wieder in Uneinigkeit und Zwiespalt zu zerfallen. - v ; - Sachsen. Die' erste Deputation der zweiten Mnmer ist am 24. October Abends in Dresden zufammengetreteu, um Mer die von ihr noch zu erledigenden Gegenstände , sowie Mr die in den nLchsttn Kamnersttzungen' zur Vorber-lhungrgelanMden bereits gedruckt vertheilten Berichte Beschlüsse zu fassen. (Dr. zu dem geliebten Herrscherpaare, die sich unzweideutig ganz abhängig von aller Gläubensmeinung äußern wird/ vor N behielte und sich daran erinnern wollte, daß unser, Volk von einem Glaubensstreit überhaupt nichts wissen will und der ihm, sei es unter nns oder unter unseren anderen deutschen Brüdern,'einen schlechten Dienst erweist, der es zwingen will, Die Auszahlung der Servisgelder auf die Monate Juli, August und "September dieses Jahres soll ' nächsten Montag, den 28 October 1872, G r o ß enhain, den 23.' -October 1872. .. L / ... .... Der Stadtrach.' sind aus einem Hause in Merschwitz, während Abwesenheit der Bewohner, von zwei unbekannten Mannspersonen mittels An steigens durch ein Parterrefenster aus einer OberstM hrPU stehends 8ud O verzeichneten Effecten gestohlen worden, 'Was zur Entdeckung der Diebe und Wiedererlangung der gestohlenen Gegenstände andurch bekannt gemacht wird..... ,, .. : Großenhain, am 19. October 1872/ " Das Königliche Gerichtsamt. ' Pechmann. ... l - vr. Lehmann / Res. - ^.-SZedigi^k, gedruckt ynd verlegt von H r^m -NN rk e in Großenh-A PMML/ME'MGex/^ n d. "2 -I. >--5 ' - Die auf den zweiten Termin 1872 zahlbaren Gewerbe und Personalsteuern nach dem festgestellten halben ordent Uchen Jahresbetrage sind spätestes bis zum erfolgen. Den Omartierwirthm mit dem Ersuchen ' 2O< Oeto^er dieses Jahres WetzanntmaGÄN^ p ' .. ? Hosen von -braunem Stoff mit rothen schmalen Streifchen , 4) eine blaue Tuchmütze, 5) ein schwarzes Lamahalstuch, 6) ein rothes Kattunkopftuch, 7) ein Paar sKvchzbaumw Handschuhe, 8) ein Paar getragene Nindslederstiefeln mit Schäften lind 9) sechs Thaler Geld in harten Thalern und Gulden. E ' Mittels BekanntmachmU vom 5. Deceucher 1871. haben M darauf hingewiesen, daß vom 1. Januar 1872 ab alle Mit AichstrichE nach anderem Maaße, als dem nach der Maaß- und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 zulässigen, versehenen, in öffentlichen Schankwirthschaften geführten -Schankgläser weder zu beseitiget, oder durch Aichstriche unkenntlich zu machen seien. Bei einer, in den einzelnen SchaukM kürzlich vorgenommenen Nevision hät es sich jedoch gezeigt, daß diese Vorschrift nicht- allenthalben' beachtet worden. Wir nehmen deshalb hiermit Veranlassung,^-auf die gedachte Vorschrift hiermit nochmals zu verweisen, mit dem Bemerken-, .daß, wenn bei einer anderweiten Revision gesetzlich unzulässige Schankgefäße vor- 1) ein schwarzer Tuchrock mit rokh.em Ermelfutter, 2) eine gefunden werden sollten, neben der Lonfiscckion der letzteren die dunkelbraune Weste mit schwarzen Hornknöpsen, 3) ein Paar Bestrafung der betreffenden WiM müßte. religiösen Zwiespalt versetzt. Unser kathol. Landesbifchof Forwerk, welcher die Denkschrift mit unterzeichnet hat, wird bei der-denk- ... „—9, während, Jvürdigen goldenen Hochzeitsfeier an unserem.Hofe.natürlich chie Alles bei uns. im Lande Friede athmet und der freudigen Tage große Rolle spielen , denn ihm und seiner Mhol. Hofgei^ gedenkt, die uM Wit der goldenen HochMsfeier unseres nll- fällt ja die Einsegnung des hyhen Jubelpaares zu rmd er wird verehrten Königspaares bevorstehen, die Männer des „Kathol. ja mit der gesummten Geistlichkeit auch das feierliche Hochamt KirPHMtles zunächst für Sachsen" nicht umhin können, den in der katholischen Hofkirche celebriremK Da wäre es denn wohl Streit mit schüren zu helfen, der das ganze deutsche Reich er- zu wünschen, wenn er die Liebe und Zuneigung uuserss'Volkes griffen hat und Ms Ohne Zweifel noch mchr in Atitleivenschaft ziehen würde, wenn nicht die protestantische Bevölkerung unseres Landes in ihrer Massenhaftigkeit unseren Römlingen immerhin eine gewisse Zurückhaltung zu beobachten geböte. Hofprediger Potthoff sagt in seiner kirchlich-politischen Wochenschau geradezu, daß für das Heil , des deutschen Reiches die bekannte Denkschrift der deutschen Bischöfe mehr werth ist, als alle Politik von Blut upd Men und alle gewonnenen Schlachten der letzten sechs Jahre diese Politik uud^ zum deutschen Reiche des Königlichm« GchiWMW E WtadtrÄW zu Großenhain u / LZ " ü Z / Z Kunze. Mllr. Aufforderung - zu Einzahlung der Gewerbe- und Perfonalsteuern auf , - ,> Ä7 Kn -zweiten LerMn M72.' Frist zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsverfahren un nachsichtlich verschritten werden muß. Großenhain, den 11. October 1872^ Der Stadtrach. Grün, Cassirer. Schwarze, Controleur. am 25. October 1872.
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