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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 13.10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903-10-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190310137
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19031013
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19031013
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1903
- Monat1903-10
- Tag1903-10-13
- Monat1903-10
- Jahr1903
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 13.10.1903
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WMMckM WU Wochen- und Rachrichtsblatt zugleich Heschästr-Auzeiger für KoWors, MMH, Msiors, Küsdors, Kl. Mm, Keinrichsork, Mnm» «. MW Amtsblatt für den Ktadtrat M Achtenstetn. — — »8. Jahrgang - — - - ---- Nr. 237. Dienstag, den 13. Oktober 1903 D es S Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Dicneljöhrlicher Bezugspreis 1 Ml. Lb Pfg., durch die Post bezogen 1 Mk. 56 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Zwickauerstraße 397, alle Katserl. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. In > eru ' - norden die NullcespcUl-ne »evrouSzeUe oder deren Raum mit 'v Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spärestenS vormittag 10 Uhr. — Im „Amtlichen Teil" wird die zweispaltige Zeile oder deren Raum mit 30 Pfennigen berechnet. Für auswärtige Inserenten kostet die ägesvaliene Zeile 15 Pfennige. — Bekanntmachung Nachdem wahrzunehmen gewesen ist, daß die an der sogenannten Kreuz leithe zwischen dem Callnberger Gottesacker und dem Müller'schen Grundstück gelegene Böschung zum Ablagern von Schutt, Asche und dergl. benutzt wird, wird hiermit dieses Ablagern an der bezeichneten Stelle bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Haststrofe bis zu 14 Tagen untersagt. Lichtenstein, am 7. Oktober 1903. Der Stadtrat. Steckner, Bürgermeister. Schbr. Bekanntmachung, die Erwerbung des Bürgerrechts betr Nach § 17 der Revidierten StäSteordnung vom 24. April 1873 sind alle Gemeindemitglieder zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt, welche 1. die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. das 25. Lebensjahr erfüllt haben, 3. öffentliche Armenunterstützung weder beziehen noch in den letzten zwei Jahren bezogen haben, 4. unbescholten sind, 5. eine direkte Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6. auf die letzten 2 Jahre ihre Staatssteuer- und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthaltes vollständig berichtigt haben, 7. entweder a. im Gemeindebezirke ansässig sind oder d. daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohn sitz haben oder e. in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet: Diejenigen zur Bürgerrechiserwerbung berechtigten Gemeinde mitglieder männlichen Geschlechts, die seit 3 Jahren ihren wesentlichen Wohnfitz in Lichtenstein haben und mindestens 9 Mark Ltaatssteuer jährlich zahlen Alle diejenigen, welche zur Erwerbung des Bürgerrechts verpflichtet sind, werden hiermit aufgefordert, sich bei Vermeidung einer Geldstrafe von 5 Mark oder Haftstrafe von 1 Tag bis zum 2V. dieses Monats in der hiesigen Ratsregistratur zu melden und dabei Geburts- oder Tauf zeugnis und die Steuerzettel vorzulegen. Im Uebrigen werden alle zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigte» Personen hierdurch noch darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen, welche ihren Namen in die Stadtverordneten-Wahlliste eingetragen zu sehen wünschen, sich ebenfalls bis zum 20. ds. Mts. zu melden haben, da ein nach Schluß der Wahlliste verpflichteter Bürger in die Liste nicht mehr ausgenommen werden kann. L i ch t e n st e i n, am 12. Oktober 1903. Der Stadtrat. Steckner, Bürgermeister. Schbr. Erledigt hat sich die auf den 14. Oktober anberaumte Versteigerung in Schürers Restauration in Hohndorf. Lichten st ein, den 12. Oktober 1903. Der Gerichtsvollzieher des Kgl Amtsgerichts daselbst. Bekanntmachung, die Wahl eines Abgeordneten im 15. städtischen Wahlkreise betr. Die Wahl eines Abgeordneten der II. Kammer der Ständeversammlung im 15. städtischen Wahlkreise (Glauchau, Lichtenstein, Callnberg) findet Donnerstag, den 22. Oktober 19V3, vormittags 11 Uhr im Speisesaale des Hotels Stadt Hamburg in Glauchau, Hausmannstraße Nr. 30 statt. An die Wahlmänner ergeht noch besondere Einladung. Glauchau, den 9. Oktober 1903. Amtshauptmann Ebmeier, Wahlkommissar. Ae JenlmU its AieM Me Ser W EM in Mei «ü BchmeiS. Das bulgarische Regierungsblatt „Dnevnik" brachte bereits am 8. Oktober die Nachricht, daß Bulgarien und die Türkei sich in Bezug auf ihre Abrüstung verständigt hätten, und daß die Türkei von ihrem an der bulgarischen Grenze ausgestellten Heere 40 000 Mann und Bulgarien 20 000 Mann von seinen mobilen Truppen entlassen werde. Da an der Nichtigkeit dieser Mitteilung nicht zu zweifeln ist, so wäre diese Abrüstung ein bedeutender Schritt zur Beruhigung des Orients. Dazu kommt aber, daß sowohl Wiener wie auch Petersburger Preß stimmen in den letzten Tagen bekunden, daß Oester reich-Ungarn wie auch Rußland in Sofia erklärt hätten, daß Bulgarien in einem waghalsigen Kriege mit der Türkei auf russische oder österreichische Hilfe nicht zu rechnen habe. Man darf deshalb wohl sagen, daß das plötzliche scharfe Einlenken Bulgariens und auch der Türkei in friedliches Fahrwasser dem vorzüglichen Einvernehmen und der Friedenspolitik Rußlands und Oesterreich-Ungarns zu verkanten ist, und daß der jüngste Besuch der Zaren Nikolaus am Wiener Hofe diese sriedliche Aktion der beiden Mächte offenbar beschleunigt hat. Trotz dieser günstigen Wendung in der bulgarisch-türkischen Krisis bleibt natürlicherweise immer noch die Hauptfrage zu lösen, ob das seit Jahr und Tag einem offenen Puloer fasse gleichende Mazedonien ebenfalls zu beruhigen sein wird. Allzu hoffnungsfreudig kann man in dieser Hinsicht leider nicht sein, da saft noch jeden Tag Greueltaten gemeldet werden, die mazedonische Banden in türkischen Dörfern und türkische Truppen in mazedonischen Distrikten begehen. Wahrscheinlich wird aber dabei auch von dem mazedonischen Agi- tationskomits viel erfunden, viel übertrieben, um den Fanatismus und die Kriegslust der mazedonischen und türkischen Bevölkerung zu schüren und die Kriegsfackel allgemein zum Brennen zu bringen. Denn mehrere der in den letzten Tagen gemeldeten Mordbrennereien in Mazedonien sind von Sofia, Saloniki und Konstantinopel aus nicht bestätigt worden. Von dem mazedonischen Agitationskomitö, das bei der Verständigung zwischen Bulgarien und der Türkei in eine ganz verzweifelte Lage kommt, ist aber das Schlimmste immer noch zu erwarten, zumal sich wiederholende Dynamitbombenattentate in den größeren Städten. Mit solchen abscheulichen Mitteln, durch welche die unschuldige Einwohner schaft in Mazedonien noch mehr getroffen wird, als die fahrlässigen und verrotteten türkischen Behörden, stempeln sich aber die mazedonischen Freiheitskämpfer zu gemeinen Verbrechern und müssen danach auch von den türkischen Behörden und Soldaten behandelt werden. Solche Greuelscenen und ihre Folgen darf man daher nicht allzu tragisch nehmen, wenn die Türkei und Bulgarien abrüsten und zu weiteren Beruhigungsmitteln für Mazedonien wirklich greifen. Zu diesen Beruhigung-Mitteln gehören natürlich auch die endliche Durchführung der Reformen in der Ver waltung Mazedoniens seitens der Türkei und es kann keinem Zweifel unterliegen, daß alle Groß mächte, zumal Rußland, Oesterreich und Deutschland mit allem Nachdruck in Konstatinvpel ihren Einfluß geltend machen, um bei der tn k-schen Regierung die Durchführung der Reformen m Mazedonien zu er zwingen. Der Türkei sollte noch viel eindringlicher als es bisher geschehen, klar gw ach: werden, daß sie in denjenigen ihrer Provinzen, i., denen auch viele Christen leben, unbedingt eine Verwaltungspraxis und eine Rechtsanwendung einzuführen hat, wie es in den gesitteten europäischen Kulturländern der Fall ist. Dies muß vor allen Dingen für die türkischen Länder in Europa verlangt werden, und ist die Türkei nicht fähig zu solchen Reformen, dann ist sie allerdings in Europa auch unmöglich geworden und mag in Asien ihre letzte Zuflucht suchen. Binder-Martyrium. Ein entsetzliches Kinder-Martyrium, eine Tragödie, wie sie furchtbarer, herzbewegender nicht die Phantasie ersinnen könnte, ist in diesen Tagen vorübergezogen. Der Prozeß vor dem Bayreuther Schwurgericht gegen den Hauslehrer Dippold, der den blühenden, jungen Sohn des Kommerzien rats Koch-Berlin zu Tode gemartert hat, steht fast ohne Beispiel da in der Kriminaljustiz. Aber es war nicht allein das Schreckliche, Unfaßliche der Tat, das die Oeffentlichkeit in berechtigte Erregung ver setzte und dem unglücklichen Opfer der Brutalität und sittlichen VerSorbenheit das allgemeine, tiefe Mitgefühl zuwendete. Die begleitenden Umstände, die zum Teil schon früher bekannt waren, zum Teil in der Gerichtsverhandlung selbst zu Tage traten, fordern die Kritik heraus. Die erste Frage ist: War diese fortgesetzte Kinderfolter zu verhüten ? Diese Frage kann nicht verneint werden. Ganz abgesehen von den ernsten Bedenken, die sich notwendig der Be rufung eines unreifen Menschen zum Erzieher, noch dazu mit weitgehenden Befugnissen, entgegenstellen, ist wohl den meisten Lesirn der Prozeßberichle der Gedanke gekommen: Wie ist es möglich, daß zwei Knaben, Söhne begüterter Eltern, nicht Schutz zu finden vermochten gegen die bei Tag und Nacht sie bedrohende Gefahr, von einem Wüterich zu Krüppeln mißhandelt oder totgeschlagen zu werden? Wie ist es möglich, daß die Mitteilungen des Dienstpersonals, das auf die Gefahr hin, sich ums Brot zu bringen, von den Mißhandlungen Anzeige erstattet, weil die Quälerei nicht mehr mit anzusehen ist, nicht einen durchgreifenden Wandel der Dinge herbeiführen, mit dem ersten Resultat, daß der Peiniger Hals über Kopf zum Haus herausgeworfen wird? Hat denn nicht, so fragt man sich, eine offene und vertrauens volle Aussprache zwischen den Eltern und Kindern stattgefunden — „reizende, liebe Kinder, die einer besonderen Erziehung nicht bedurften," so schildert
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