Suche löschen...
Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 22.01.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-01-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191101224
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19110122
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19110122
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-01
- Tag1911-01-22
- Monat1911-01
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
- Kanntaa, den 22. Januar 1811 rankenberger Tageblatt Vezirks-^^^Anzerger FMU für Sie LömzW SM-uMms-W MK Sir MW^MsWiG md des Wirst zu MM, i. Ke E In «rankend»« r. Sa. — Druck und «erlag von T. G. Roßberg in Frankenberg 1. Sa. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Franienoerg i. " Erfchetnr «« jedem Wochentag abend« für den folgenden Tag. Bezugs preis vierteljährlich 1 .4! 50 monatlich bO TrSgerlohn extra. - Einzelnummern laufenden Monats 5 früherer Monate 10 vefteLnnge« werden tu unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe stellen, sowie von allen Postanstalte.r Deutschlands und Oesterreichs auge-iommen. Nach deui Ausland- Versand wöchentlich unter Kreuzband Vlukündiaungen sind rechtzeitig auszugeden, und zwar ** arökcr-Inserate bis 9 Uhr rorrniUr zs, kleinere bis jpAestens 11 Uhr mittags des jeweiligenAu-g°beAes. Für Aufuahmu vom Anzeigen an oestlmmter Stelle kann «ine Garantie nicht übernommen werden. 51. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Die K -gesp. Petitzeile oder deren Raum 1b bet Lokal- Anzeigen 12 <t: im amtlichen TcU pro Zeil« 49 -l; „Eingesandt" !m Redaktivuöteile 35 Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, für Mederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Für Nachweis und Offerten-Annahme werden 2b H Extrag:bühr berechnet. Jnseraren-Annahme auch durch all« deutschen Annoncen-Expeditionen. Unter den R udern des Gutsbesitzers Bernhard Kelvtv in Dittersbach Nr. 6 ff» die Wa«!- und Klauenseuche amtlich srstgrstellt wvrdeu Die inhaitS der Bekanntmachungen vom 16., 21., 36. Dezember 1910, - ^ui i m Verbindung mit der Brkanntmacbung vom 25. November 1910 augrordneten Maßnahmen geltm auch für den vorliegenden Fall. . Außerdem wird im Hinblick aut die Zunahme der Maul- und Klauenseuche «n Ditterss bach für den gauze« Ort Dittersbach das Aestlege« der Hunde und das Ein- s-serre» der Katzen und des Geflügels angeordnrt. Zuwiderhandlungen werden «ach Maßgabe der in der Bekanntmachung vom 25. No vember 1910 enthaltenen Strafandrohung geahndet werden. Flöha, am 20. Januar 1911. Dir Königliche «mtöhaupt«ann?chaft. Zur Feier des Geburtstage» Lr. Majestät de» Deutschen Kaiser» wird Ä«» L7, L-SNUSI. 6». I»., 7 Ukn Weckruf durch das Stadt musikchor, Mittag V.12 bis «hr Konzert aui dem Marktplatz und Übend Beleuchtung de» Siegeödeukmal» im Frirdenspark stattfinden. Die Einwohnerschast wird ersucht, ihre patriotische Gesinnung an diesem Tage durch allgemeine Schmückung der Häuser mit Fahnen zu betätigen. Frankenberg, am 18. Januar 1911. Der Stadtrat. Auf Grund der unter O abgedrucktrn Bestimmungen in 88 2^.2 und 25 der Deut schen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden alle hiernach Militärpflichtige«, Welche im Jahre 18SL geboren sind oder frühere« Altersklasse« aug-höre«, jedoch zurückgeitellt worden sind bez. über deren Militärpflicht noch nicht endgültig entschieden worden ist, und, im Falle derzeitiger Abwesenheit derselben, die Eltern, Vormünder, Lehr- odrr Fabrikherren ausgefordert, innerhalb der Zeit Vom 16. Januar bis 1. Februar 1911 im hiesigen Einwohnermeldra ite ^Rathaus, 1. Obergeschoß links, Zimmer Nr. 7) unter Vor legung der nach Z 25,5 bez. 7 erforderlichen Urkunden (Geburtsschein, Losungsschein) die Anmeldung zu bewirken. Die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten werden auf 8 93,2 der deutschen Wrhrordnung (vergl. unter G» noch besonders yingewiesen. Anträge auf Zurückstellung i« Berücksichtig««« bürgerlicher Verhält» «ifle find späteste«» 14 Tage vor der Musterung hier auzubringe«. Frankenberg, am 4. Januar 1911. Der Stadtrat. 8 22. Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar deS Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet, und dauert so lange, dis über die Dienstver pflichtung der Wehrpflichtigen entschieden ist. 8.25. Meldepflicht. 1. Nach Begin« der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Auf nahme in die RcklUtierungsstammioUe anzumelden. Diese Meldung muß in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar erfolgen. 2. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen: a) für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Mrtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Ver hältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an weichem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; d) für mMä, Pflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohn:n. 3 Hat der Mil iä pfl chtige keinen dauernde» Aufenthalt, so meldet er sich bei der ! Ortkbehörde seines Wohnsitzes. 4. Wer innerhalb deS Reichsgebietes wcoer einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammroll', und wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Faw.ilienhäupter ihren letzten Wohnsitz halten. 5 Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist oas Geburtszeugvis vorzn^ege«, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort fclbst erfolgt. 6. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich Ziffer 2 oder 3 zur Stammrolle anzumUden haben, zeitig abwesend (aus der Reise begriffene Handlungsgehülfen, auf Sre befindliche Seeleute u. s. w ), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikhrrren die Verpflichtung, sie innerhalb deS in Ziffer 1 genannten Zeitraumes zur Stammrolle anzumelden. Diese Verpflichtung ist, soweit dies gesetzlich zulässig, den Vorstehern staatlicher odr. unter staatlicher Aussicht stehender Straf-, Besserungs- und Heilanstalten in betreff der daselbst untergebrachien Militärpflichtigen aufzuei legen. 7. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seitens der Militärpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Entscheidung über die Dienstverpfl'chtung durch die Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militärpflichtjahr erhaltene Löf««g»fchei» vor^legen. Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen (in betreff deS Wohnsitzes, deS Ge werbes, deS Standes u. f. w.) dabei anzuzeigen. 8. Bon der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militär pflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über daS laufende Jahr hinaus zurückgestellt werden. 9. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebung»- bezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben die« behuss Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Perlon, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach Ankunft a« dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden 10. Versäumung der Meldefrist (Ziffer 1, 7 und 9) entbindet nicht von der Melde pflicht. 11. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stummrolle oder zur Berichtigung der selben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Hast bis zu drei Ta^en zu bestrafen. 8 93. 2. Beine Eintritt in daS militärpflichtige Alter haben sich Vie zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, sofern sie nicht bereit» vorher zum aktiven Dienst eingetreten sind, sowi? diejenigen Militärpflichtigen, welche gemäß 8 89,3 die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst bei der Prüfungskommission nachgesucht haben, bei der Ersatzkommission ihres Ge- stellurgsorteö (8 26,2) schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines, sofern ihnen derselbe berei's behändigt ist, bezw. unter Vorlegung des BefähigungszeuguisseS zum Scesteuermann (8 88,3) zu melden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. L8»iKliek«8 I-viirvrsamwur Lnabon von 13 Ullck 14 dakrso dio siok dem liskrvrbsruk vidmsn vollem, Kannan Ostern l. d. in dio odvrsts Llssss dm mit dem diesigen Lsnnuar ver bundenen Lokule ointrsisn. ^nmsldungev, bei denen Aensurbnek, I'anLrsugvis und 2. (grüner) Iwpksekein verrulegen, der Ln«bs auck persönlied vorrnstsHvn ist, nimmt der Leminardirsktor täglieb vorw. 11—12 Odr entgegen. Frankenberg, im danuar 1911. KLniIlivk» Die Gemeinde-Sparkaffe Floh« v-rzinst Spareinlagen mit 3V« Vv- Expedition »zeit: a« Werktage vor». 8 bi» 12, «ach« 2 bi» S Uhr, «iuiirkgskirnck 8 ki» naekTi». S Durch die Post bewirkte S1«lagr« werde« schnell expediert. — Fernsprecher Rr. 1S. vir psMNcken vrsmteg. * Der Reichstag, der sich in dieser Woche mit dem zwar sehr wichtigen, aber doch recht nüchternen Stoffe der Wrrt- zuwachssteuer beschäftigte, hat während derselben der preu ßischen Landesvertretung den Vorrang in der Bewegtheit der Debatten überlassen müssen. Der ganze innere Partristreft zwischen rechts und liuks wurde in den Erörterungen ausge rollt, und zwar schärfer, als cs bisher in den Reichstags- Verhandlungen dieses Winters überhaupt brr Fall gewesen ist Die Besprechung gipfelte iu den Auseinandersetzungen über die politischen Beamten, denen von der liberalen Seite die Vertretung von Parteiufter'ssen vorgeworfen wurde, während die Regierung und die konservativen Redner dies entschieden zorückwiesen und dir Knicken ^us Boreiiigenomme..heit zurück führten. Ein U-berbrücken solcher Gegensätze ist natürlich unmöglich; konnte schon zu Zeiten des Fürsten Bülow dar über keim' Verständigung rrtoluen, so ist daS heute noch wmiger zu erwarten. Die Partcipolitik muß erst am Resul tat der kommenden Wahlen zum Reichstage neu gepiüst werden. Wir befinden »ns heute in einer politischen Kampk- periode, die nur durch die Tatsache eines bestimmten großen Ergebnisse«, und da« sind die Neuwahlen, zu einer vollstän digen Klärung kommen kann. Die politischen Beamten, die die Staaksrezurungen nach mißen hin vertreten, haben es nirgendwo leicht, weder im deutschen Reiche, noch im Auslande. Und unter ihnen haben rS wieder die am schwersten, die mit der Bevölkerung am engsten in Berührung treten. Es braucht durchaus nicht immer die Politik zu sein, die zu Kritiken Anlaß gibt, auch die allgemeine Verwaltung regt oft zu Wünschen und Ur teilen an. Der Staat verlangt, daß der Beamte auch rin Ratgeber seiner Mitbürger sein, deren Interessen nach Kräften fördern, für Gedeihen und Zufriedenheit in der Bevölkerung sorgen soll. Und wenn wir diese Tätigkeit der Beamten ins Auge fassen, dann dürfen wir getrost fegen, daß sie eine recht nützlich-- ist, di: auch weit und breit in der Bevölkerung ihre Anerkennung findet. Darin stehen neben dem preußischen Landrat seine Kollegen mit stellenweise anderen Titeln in Sachsen, Bayern, Württemberg, Oldenburg. Baden und dcn übrigen dcuischen Bundesstaaten. Wer durchs deutsche Land rrist, steht in dcn Neubauten und vielfachen gewerblichen An lagen auf dem Lande nicht feltcn die Früchte der Energie der Staatsbeamten, die von der Bevölkerung eifrig unterstützt wurden. In großen Städten ist das weniger bekannt, cin Blick ins volle praktische Leben, ins wirkliche Dasein gibt hie» erst Aufklärung. In dem altcn patriarchalischen Verhältnis zwischen den Kreisbeamtcn und ihren K.cisinsossev hat die neue Zeit wohl eine Aenderung hervorgernsen, ohne aber, wie vorhin gesagt, das praktische Zusammenwirken aushcben zu können. Sv weft darf auch die Politik «icht gehen, daß sie beide Teile als Gegner sich betrachten läßt. Jeder Staat verlangt, daß seine polmschen Beamten dir Poutik der Regierung nicht be kämpfen, sondern unterstützen, und in Frankreich, Italien, Spanien u d anderen Ländern werden sie offenkundig zu dem Zweck berufen, dem Gegner den Boden zu entziehen, also Parteipolitik zu betreiben. Und es kann auch nicht anders sein, weil in allen diesen Staaten die Regierungen Partriregierungen sind. Kommt ein neues Ministerium, so müssen alle Beamten gehen, welche sich nicht in vorkommenden Fallen als Wahlagenten aufspielen. In Nordamerika ist es ebenso, und man findet es ganz natürlich. Im monarchischen Deutschland soll es nun anders sein, wir beanspruchen also gegenüber jenen Staaten einen Vorzug. Es schlägt den Sozialisten die Waffen auS der Hand, die sich immer auf die Auslandstaaten berufen und nie das geften lassen wollen, was wir zu Hause haben. Schon dieser Hinblick auf oie „Wohltaten^ eines radikalen ParteiregiwenteS sollte jeden Wahler da« sich überlegen lassen, wem er seine Stimme gibt. Keine Staatsverwaltung ist ohne Irrtümer, aber wir dürft» vor ollem nicht an dem ' orbeigehen, was dir deutschen Beamten auszeichnet, an ihrer Ehrlichkeit und Umsicht. Diese Eigenschaften haben ollen Stoutskaffen Millionen erspart, die anderswo nutzlos svrtgeworscn wurden. Au« Frankreich ist es ja aller Welt bekannt, daß zu jeder Wahi von den Be amten im Namen der Regierung ^ie größten Versprechungen gemacht, selbst Bauten begonnen wurden, um die Stimmen der Wähler zu gewinnen. Wa» die Wohl vorüb-r, dann ließ mar. getrost alle» aus sich beruhen, uud den Schaden hatte die Staatskasse zu tragen. Solche Zustände bilden sich unter
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite