' des und Uhr. bus- ange, dkau, aats- rden, oder ft >b. » er- 'ntree In 2 >1: Hatz i<>r nttags Aschen lben^ agen, andere Luer Lxped. c ffe31. nen, Grad. Großenhainer LtnhMW - M AilZtigMM. des Königs Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. X°. U>2 Dienstag, den I. September L8«8. Bekanntmachung. Die Stelle eines «Kirchthürmev ist zur Erledigung gekommen. Geeignete Bewerber wollen sich alsbald bei uns melden. Großenhain, den 31. August 1868. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung, das Auftreten eines wuthkranken Hundes in hiesiger Stadt betreffend. Am 26. dieses Monats in der Mittagszeit ist in hiesiger Stadt ein Hund aufgetreten, der zwei Menschen, einen Steinsetzer und seinen siebenjährigen Sohn, schwer gebissen, und der nach seiner Tödtung und Section von einem hiesigen Thierarzt, wie von dem herbeigerufenen Herrn Bezirks thierarzt Schl eg zu Meißen als -es Dsllwttth -ringen- ver-ächtig bezeichnet worden. — Gesetzlicher Bestimmung gemäß wird daher hiermit bekannt gemacht, daß innerhalb ekueS Zeitraums von zwölf Wochen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an kein Hund in hiesiger Stadt frei herumlaufen darf, sondern daß jeder herumlaufende Hund entweder an einer kurzen Leine zu führen oder mit einem guteonstrnirten Maulkorbe zu versehen ist, eine Vorschrift, der selbstverständlich auch die Bewohner vom Lande, oder bez. Geschirrführer, die mit Hunden nach der ! Stadt kommen, unterworfen sind. — Was die Construction der Maulkörbe anbelangt, so ist zu beachten, daß dieselben nicht zu groß gewählt und daß sie ferner mit der ganz unentbehrlichen Quer stange am untern Theile versehen werden. — Hunde, die frei herumlaufen, o-er nicht mit vor» i fchviftSmäßigen Maulkörben versehen sind, werden weggefangen und deren Eigenthümer mit je Zehn Groschen bestraft werden, neben den Fanggebühren für den Nachrichter, die für das Fangen eines Hundes bei Tage Zehn Groschen, bei Nacht aber Zwanzig Groschen betragen. — Weggefangene Hunde, deren Eigenthümer binnen drei Tagen nicht zu ermitteln sind, werden getödtet werden. — Der Nachrichter ist angewiesen worden, fleißig Umgänge in der Stadt zu halten. — Gegenwärtige Bekanntmachung tritt sofort mit ihrem Erscheinen in Kraft. Der Stadtrath. Großenhain, den 27. August 1868. Kunze. ge- aus daß ge- Wer den Eigenthümer dieses Hundes so benennt, daß derselbe wegen seiner sich zu Schulden brachten Fahrlässigkeit und Vernachlässigung zur Verantwortung gezogen werden kann, erhält hiesiger Sportelcaffe eine Belohnung von Einem Thaler. — Wem etwa bekannt geworden, der fragliche Hund, ehe er in die Gartenstraße gelaufen, andere Hunde oder Thiere überhaupt bissen, wolle alsbald bei uns Anzeige erstatten. Der Stadtrath. Großenhain, den 27. August 1868. Kunze. nach vorstehender Bekanntmachung in hiesiger Stadt auf- getretene, der Tollwuth dringend verdächtige Hund war ein Schaaf- Hundbastard, männlichen Geschlechts von brauner Farbe, langhaarig, hatte hellgelbe Pfoten und lange Ruthe. Derselbe soll, bevor er nach hiesiger Stadt gekommen, in Folbern gesehen worden sein. — Tageönachrichten. Sachsen. Wie dem „Dr. I." aus Ischl mitgetheilt wird, sind Ihre Majestäten der König und die Königin am 25. August Abends 5 Uhr in bestem Wohlsein daselbst eingetroffen. — Se. königl. Hoheit der Kronprinz hat, wie das „Dr. I/' meldet, am 29. August die in Dresden und in der Umgegend concentrirten Truppen (erste und zweite Jnfanteriebrigade) besichtigt. Am Sonntag hat sich Se. königl. Hoheit nach Chemnitz be geben, um am 31. August die daselbst concentrirte vierte Jnfanteriebrigade und am 1. September bei Zwickau die dritte Jnfanteriebrigade zu besichtigen. Von Zwickau geht Se. königl. Hoheit nach Gro ßenhain zu den am 2. und 3. September statt findenden Manövern der Reiterdivision, für welche auch die Anwesenheit Sr. Majestät des Königs in Aussicht gestellt ist. — Aus Lugau wird der am 27. August erfolgte glückliche Durchschlag des Abteufens und Uederhauens des neuen Glück-auf- Schachtes beim Steinkohlenwerke „Gottes, Segen" gemeldet. — Aus Oberwiesenthal schreibt man unterm 26. August, daß auch dort die Ernte jetzt in vollem Gange ist und, da durch eingetretenen Regen die wegen der Kartoffeln vorwaltenden Befürchtungen beseitigt worden sind, eine recht zufriedenstellende werden dürste.