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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 20.03.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-03-20
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-186003209
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18600320
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18600320
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1860
- Monat1860-03
- Tag1860-03-20
- Monat1860-03
- Jahr1860
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 20.03.1860
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Tageblatt. «8. z Uhr für die nächst- «scheinendr Nummer angenommen. erscheint jede» Wochentag stich gespaltene Zesle ich« deren NmtmtnÜ iiktzf, ' - berechnet. * Uhr. Inserate wer-' de» bis Nachmittag Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der König!. Gerichtsämter und der Stadträthe zu Freiberg, Sayda und Brand. , - 1860. Dienstag, de« SV. März. Freiberger Anzeiger und Tagesgeschichte. Freiberg, 18. März. Nach Sistirung der hiesigen Commü- nalgarde mußte bei der städtischen Behörde sofort die Frage in An regung kommen, was an ihre Stelle zu setzen sei, um in mög lichen Fällen Die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten -und dem Gesetze die erforderliche Achtung zu verschaffen: dieses Bedürfniß mußte bei einer Bevölkerung von beiläufig 16000 Seelen unbe dingt anerkannt und die Schwierigkeiten unter allen Umständen bekämpft werden, die sich in der einen oder andern Beziehung zeig ten. Ein Regulativ, mit dessen Bearbeitung der Stadlrath Krüger beauftragt ward, dem Befähigung und fester Wille gleichmäßig zur Empfehlung dienten, erhielt die Billigung des Stadtrathes und der Gemeindevertretcr, sowie schließlich auch die der betreffenden Obcrbehördc. Als die wesentlichsten Punkte dieses Regulativs, dessen diSciplinarische Bestimmungen denen der Communalgarde ganz gleich sind, dürfen Folgende bezeichnet werden. Jeder Bürger ist bis mit zurückgelcgtem 40sten Lebensjahre dienstpflichtig: die Ausnahmen sind fest geregelt, die Verpflichtung geschieht durch Handschlag. Die Bekleidung, die sich der Dienstpflichtige selbst anzuschaffen hat — Aermere erhalten entsprechende Unterstützüng, -- besteht in einem blauen Waffenrock, Käppi und Kapot. Die Waffen für die Gardisten und Rottmeister in guten schußfähigen perkusflonirten Bajonetflinten von gleicher Große und gleichem Kaliber bestehend, sowie die übrige Armatur (Leibriemen, Patron tasche und Bajonetscheiden) liefert die Stadkgemeinde. Die Or ganisation des Ganzen, welches zur Zeit aus 180 Gardisten besteht, ist Folgende. Je 2 Scctionen, deren überhaupt 6 ü 30 Manu sind, d. i. 15 Rotten, bilden eine Division. Jede Section ist wiederum in 2 bis 3 Visitationen eingetheilt, die je einen Rott- meister zum Führer haben. Jede Division hat einen Sergeanten, 5 Rottmeister und 1 Zugführer: die ganze Division aus 2 Sek tionen oder 60 Mann bestehend, wird von einem Oberzngführer kommandirt. Die ganze Bürgcrwehr ist nun zur Zeit gebildet aus 180 Gardisten, 15 Rottmcistern, 3 Sergeanten, 3 Zugführern und 3 Oberzugführcrn; dazu kommen noch 3 Signalisten, 6 Tamboure incl. 1 Obertambour, 1 Feldwebel" und 1 Fourier, die sämmtlich eine Remuneration anS städtischen Mitteln erhalte». An der Spitze des ganzen Corps steht ein Kommandant — zur Zeit Stadlrath Krüger — den der Stadtrath ernennt und von der Kreisdirection seine Bestätigung erhält. Die Oberzugführer und Zugführer werde» nach eingeholtem Gutachten des Comman- danten vom Staktrathe ernannt, während alle übrigen Lhargirten unter vorzüglicher Berücksichtigung ehemaliger Militärs ihre Er nennung durch den Commandanten erhalten. Als Stellvertreter des Letzteren ernennt die städtische Behörde einen der Oberzugfüh rer. Was nun die Waffenübuugen betrifft, so geschehen diese im Wesentlichen »ach Divisionen und Sektionen. Ueberzählige Mann schaften werden in Reserve gestellt, theils unter' Berücksichtigung ihrer materiellen Verhältnisse, theils des weiter vorgeschrittenen Alters. Mit dem 15. März u. e. ist nun diese neue Bürgerwehr, deren Organisation eine mehrmonatliche Thätigkeit des Beauftrag ten in Anspruch nahm, ins Leben getreten. Sachverständige ha ben sich bereits sehr beifällig über dieselbe ausgesprochen. Jeden falls bildet sie, so zu sagen eine Kerntruppe, die theils an sich schon in vorkommendcn Fällen Tüchtiges zu leisten verspricht, theils denen, die sich im Laufe der Zeit noch um sie gruppiren werden, einen Geist rinzuhauchen geeignet ist, , wie ihn ein gutes Beispiel fast immer zu erzeugen vermag, uebrigens wird man vor der stets eindringliche» Beredtsamkeit der Erfahrung gewiß die Ohre» nicht verschließen/ um ein Institut der möglichsten Vollkommenheit ent gegenzuführen, das von loyaler Gesinnung und von der Sorge für das öffentliche Wohl ins Leben gerufen ward. Dresden, 17. März. Ueber die auf de» sächsischen Emthaler- stücken als Wappenhalter befindlichen zwei Löwen berichiet das Dr. Jrnl.: Es dürfte für das größere Publikum von Interesse sein, die Bedeutung derselben kennen zu lernen. Bekanntlich finden sich nämlich in dem alten kurfürstlich sächsischen Wappen sechs Löwen: der Löwe von Thüringen (roth), von Meißen (schwarz), von Jülich (schwarz), von Berg (roth) von Orlamünde (auch von Weimar ge nannt, schwarz, aber roth oder gelb gekrönt) und von Pleiße» (in - der Mitte gespalten, der Obertheil gold- der Untertheil silberfarbig). -Nuu^hätteu der Meißner und Pleißner Löwe, ha diese Heiden Lzn- destheile noch heute zum größten Theile zum Königreich Sachsen gehören, mit Recht auch iu das neue königl. sächsische Wappen aus genommen werden können, allein dies ist wAhrscheinllch, um da« Wappen zu vereinfachen, unterblieben, jetzt aber ist ihre Anwen dung als Schildhalter auf den neuen Einthalerstücken völlig an ih rem Orte. Erwähnt mag übrigens noch werden, haß auch auf einzelnen Münzen des Herzogthpms Altenburg der thüringische Löwe auf gleiche Weise angebracht ist. Chemnitz, 16. März. Die Zahl der Mitglieder de« hier he- stehenden CredstvereinS mit Vorschußbank, der sich die Aufgabe ge stellt hat, den Handwerkern und kleinem Geschäftsmann im Falle des Bedarfs mit der nöthigen haaren Geldhilfe zu versehen, ist»» Ende des vergangenen Jahres bis aus 252 gestiegen. Der imcker wachsende Credit des Vereins hat es möglich gemacht, in einzelnen Fällen Vorschüsse bi» zu 400 Thlr. gewähren ^u können. Uebtr- haupt wurden 218 Vorschüsse itn Betrage von 20,214 Thlr., sowie 81 Prolongationen im Betrage von 8400 Thlr. bewilligte An dern durch die vorjährige GeldkrisiS etwas vettninverten Reinge winn wird auf die bis Mit Schluß deS Jahre«-1858 «iNg^ahlten Stammtheile, außer der vierprocentigen Verzinsung derselben, eine Dividende von 5 Procent gewährt. Es ist diesem nützlichen In stitute immer mehr Bekannt- und Benutztwerden zu wünschen. Aus ZschopNN wird dem „CH. Tägbl." geschrieben, die von ihm gebrachte Nachricht, welche der Welt die Ermordung eilst« Kindes durch dessen Mutter mittelst Verbrennen« durch Wasser »e. , erzählte, sei dahin zu berichtigen, daß ein zweijähriger Knabe v»n seiner Mutter .beim Waschen aus Versehen am Steiß vmbrüht worden und dew folgenden Tag gestorben ist, aber nicht als aus- gemachte Folge jenes vom Arzt als durchaus nicht tödtlich bezeich neten Verbrennens, sondern iu Folge seines angebornen scrophu- lösen, epileptischen Zustandes. Vön „der großen Sensation diese« Gerüchtes dieser grausamen That" sei in Zschopau eben' so wenig etwa« bekannt, als von dem Jnhastiren dieser Mutter durch die Behörde. Königstein, 15. März. In dem hiesigen CommunsaUdstein- brüche hatten wider den ausdrücklichen Willen deSSteinbruchpach- ter« die dort arbeitenden Steinbrecher, ohne die nöthigen Vorsichts maßregeln anzuwenven, unter einer unterhöhlten Sandsteinwand gearbeitet, al«' plötzlich in mehrer« Stücken die circa 70 Men lange, 6 Ellen hohe und 10 bis 12 Effen breite Wand herab- stürzte und drei derselben, Traugott Scheffler und Gottlob Neu mann von hier, und Soldat Haase aus Papstdorf augenblicklich tödtete. Man hofft heute noch die Steinmassen beseitigen und die Leichen erlangen zu können. Die Erschlagenen hinterlassen zwei Witwen und 10 Kinder. Aus Thüringen, 16. März. Es dürfte demnächst feiten der weimarischeu Regierung eine Communication mit den übrigen thü« ringenfchen Regierungen zur Herstellung eines gemeinsamen Ar beitsgebietes für die Gewerbtreibenden in den thüringenschen Lan den gemacht werden, wie ein solches kürzlich zwischen Koburg und Meiningen geschehen ist. Die Anregung hierzu ist von einsm Volksörgane selbst, dein Bezirksausschüsse für da« Eisenacher Ober- lM, auSgegäNgen.
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