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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 17.09.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-09-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187209173
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18720917
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18720917
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1872
- Monat1872-09
- Tag1872-09-17
- Monat1872-09
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Großenhainer Unterh altungs- imd An;chMaü. MmtSvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. Hia, 109.Dienstag, den 17. September 18 V2. Bekanntmachung. Es sind in hiesiger Stadt schon mehrfach Brände, — glück licher Weise ohne weitere Ausbreitung, weil durch herzugeeilte Hausgenossen oder Nachbarn noch rechtzeitig entdeckt und als bald wieder gedämpft, — dadurch entstanden, daß Leute beim Verlassen ihrer Wohnung vor den Oefen feuerfangende Gegen stände nicht entfernt, so daß aus den Oefen gefallene glimmende Kohle dergleichen herumliegende Gegenstände entzündet hat. Die unterzeichnete Behörde sieht sich daher veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß schon ein älteres Mandat (vom 18. Februar 1775) vorschreibt, es sei um die Feuerstätten herum alles reinlich zu halten und von selbigen alle feuersangende Materien, nament lich Stroh, Spähne und dergleichen sorgfältig zu reinigen und zur genauen Befolgung dieser Vorschrift für die Zukunft aufzu fordern, wie die Behörde hierbei auch noch eine weitere Vor schrift jenes Mandates einschärfen will: daß Eltern, wenn sie sich mit Zurücklassung kleiner Kinder vom Hause entfernen, zu vörderst alles Feuer auszulöschen und das Feuerzeug zu verschließen haben, da in Folge Nichtbeachtung dieser Vorschrift hierorts auch schon Brände entstanden. Jede Nichtbeachtung der einen oder anderen Vorschrift würde in der Folge nach H 368 8 des Reichs- Tagesnachrichten. Sachsen. Ihre Majestäten der König und die Königin sind am 14. September Nachmittags von Schlackenwerth wieder im Hoflager zu Pilluitz eingetroffen. — Die Uebergabe der Ehren bürgerdiplome der Stadt Dresden an den Fürsten Bismarck und den Generalseldmarschall Grafen Moltke ist am 10. resp. 11. Septbr. durch die Herren Oberbürgermeister Pfotenhauer und Hofrath Ackermann in Berlin erfolgt. Wie der „Dr. A." erfährt, sprachen Beide ihre lebhafte Freude über die ebenso geschmackvolle, als eigenthümliche Form und die gelungene Aus führung der Diplome aus und knüpften hieran dankende Worte für die ihnen von der Stadt Dresden zu Theil gewordene Aus zeichnung. Graf Moltke gedachte hierauf der hinter uns liegen den kriegerischen Ereignisse und hob mit anerkennender Wärme hervor, welchen rühmlichen Antheil unser allverehrter Kronprinz daran genommen habe. Fürst Bismarck, welcher sich mit großer Lebhaftigkeit unterhielt, sprach unter Anderem für den Aufschwung und die Erweiterung der sächsischen Haupt- und Residenzstadt, zu deren Ehrenbürgern er sich seit Jahresfrist zähle, die besten Wünsche und Hoffnungen aus. Preußen. Se. Majestät der Kaiser und König ist mit dem Kronprinzen und dem Prinzen Karl am 12. September Nachmittags 4 Uhr zur Säcularfeier der Zugehörigkeit West preußens zum Königreiche Preußen in Marienburg eingetroffen und hat unter Glockengeläute und Kanonendonner, sowie unter dem enthusiastischen Jubel einer zahllosen Menschenmenge seinen Einzug in die festlich geschmückte Stadt gehalten. Am Abend fand vor dem Könige die Huldigung der Vertreter Westpreußens statt. Auf die Ansprache des Oberpräsidenten, in welcher derselbe das Gelübde unverbrüchlicher Treue und unbegrenzter Hingebung im Namen der Provinz erneuerte, erwiderte Se. Majestät, er strafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu zwanzig Thalern oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Großenhain, den 14. September 1872. Die Stadtpolizeibehörde. Kunze. Bekanntmachung. Das Schulgeld auf den dritten, von Johannis bis Michaelis 1872 laufenden Termin ist spätestens bis zum 21. September d. I. an Stadthauptcassenexpeditionsstelle zu bezahlen. Großenhain, am 22. August 1872. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete bittet, etwaige Todesfälle schulpflichtiger Kinder bei ihm anzumelden, da nur so die Hauptbücher der hiesigen Schulanstalten in gehöriger Ordnung gehalten werden können. Großenhain, den 13. September 1872. Aer SchuldirecLor. IVIuskaolce. nehme die ihm dargebrachten Gefühle mit voller Ueberzeugung, mit Dankbarkeit und in der Hoffnung an, daß auch Diejenigen, welche das volle Verständniß für das Geschehene noch nicht haben, dasselbe bald erlangen werden. Die Feier zur Legung des Grund steins für das dem Könige Friedrich dem Großen zu errichtende Denkmal ist unter außerordentlich zahlreicher Betheittgung der Bevölkerung vor sich gegangen. Nachdem Se. Maj. der Kaiser die üblichen Hammerschläge auf den Grundstein gethan, nahm der prachtvolle Zug von deutschen Ordensrittern und Knappen seinen Anfang. Später hatten sich 502 Ritter der Neuzeit in den goldenen und silbernen Uniformen ihres Standes im Schlosse eingefunden, um den Fürsten des Landes nach deutscher Weise, wie zu den Zeiten des alten Winrich zu bewirthen. Der Cham pagner perlte in dem Glase, als Landschaftsdirector v. Körber sich erhob, um dem hohen Gaste den Dank für seine und seines ruhmreichen Sohnes Anwesenheit abzustatten und die Unverbrüch lichkeit der Treue zu versichern. Der Kaiser erwiderte sogleich mit weit vernehmbarer Stimme, daß er für den freudigen Zuruf danke, sowie für Alles, was er heute und gestern gesehen und was in der Provinz geschaffen sei. Es sei ihm ein Hochgefühl gewesen, Zeuge des Wohlstandes gewesen zu sein, aber noch mehr habe ihn erfreut die Treue und Ergebenheit für das an gestammte Haus, wie sie schon seinen Vorfahren als Dank für Fürsorge geworden sei. Eines Jahrhunderts habe es bedurft, um dieses zu erreichen, und nun fallen sie mit Thaten zu sammen, die größer wohl nicht gedacht werden können. Der Becher, aus dem er trinke, sei derselbe, aus dem auch sein Bruder auf das Wohl der Provinz getrunken habe. Er sei Zeuge, daß dieser Gleiches erstrebt habe, aber nicht gleich glücklich gewesen sei, obwohl es ihm die Zeit nahegelegt hatte. Gedenken wir Derer, die es uns erreichen halfen, des Heeres, dessen Kraft wir Alles verdanken. Er ergreife daher das Glas,
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