Suche löschen...
Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 12.03.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-03-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-186803125
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18680312
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18680312
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1868
- Monat1868-03
- Tag1868-03-12
- Monat1868-03
- Jahr1868
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Großenhainer WcrMmP- md AnzchMM. -tmtSvlatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 3». 1888 Donnerstag, den 12. März Das Ministerium Les Innern macht hiermit bekannt, daß über die zu seiner Ver- fügung stehenden diesjährigen Unterstützungen armer Kranker zum Gebrauche Böhmischer und Königlich Sächsischer Bäder zu Ende des Monats März Entschließung erfolgen wird, so daß auf Unter stützungsgesuche, welche nach gedachtem Zeitpunkte eingeben, keine Rücksicht mehr genommen werden kann. Die be treffenden Unterftützungsgesuche sind durch ärztliche Zeugnisse über die Kurbedürftigkeit, sowie durch zuverlässige Zeugnisse über die Mittellosigkeit der Kranken zu begründen. Ministerium des Innern, Dresden, den 3. März 1868. Abtheilung für die allgemeinen Straf- und Versorganstalten. v. Zahn. Gey. Die unterzeichnete Behörde findet sich veranlaßt, die Besitzer hez. Administratoren von Hausgrundstücken darauf aufmerksam zu machen, daß sie, sobald ihre Aschebehälter mit Asche gefüllt sind, dieselben von letzterer reinigen zu lassen haben. — Das Aufbewahren der Asche an anderen Orten, als in den vorschriftsmäßigen Aschebehältern, wird unnachsichtlich mit der gesetzlichen Strafe geahndet werden. Großenhain, den 11. Marz 1868. Die Stadtpolizeibehörde. Kunze. Tagesnachrichten. Sachsen. Das Finanzministerium veröffent licht unterm 6. Marz eine Bekanntmachung, nach welcher nunmehr, nachdem die Einrichtung der Zollverwaltung, sowie die Revision der nachsteuer pflichtigen Waaren in den dem Zollverein ange schlossenen Hamburger Gebietstheilen beendigt ist, der freie Verkehr zwischen diesen Gebietstheilen und dem Gesammt-Zollverein eintritt. — Nach dem kürzlich im statistischen Büreau beendigten vorläufigen Abschlusse der Volkszählung vom 3. Decbr. 1867 hatte das Königreich Sachsen an diesem Tage in runder Summe 2,438,000 Ein wohner. — Ueber die neue Gewerbeordnung für den norddeutschen Bund gehen der „Sonst. Ztg." folgende Notizen zu: Polizeiliche Concessionen finden nur nach Maßgabe des Gesetzes statt, son stige Beschränkungen fallen fort. Der gleichzeitige Betrieb mehrerer Gewerbe ist gestattet. Das Bürgerrecht ist beim Gewerbebetrieb nicht erfor derlich. Mann oder Frau genießen dabei gleiche Rechte. Die einfache Anzeige an die Gemeinde behörden über den beabsichtigten Gewerbebetrieb genügt, mit Ausnahme bei Aerzten, Apothekern rc., welche polizeilicher Genehmigung bedürfen und ihre Befähigung nachzuweisen haben. Beim Hausir- handel ist polizeiliche Erlaubniß Bedingung. Der Marktverkehr ist vollkommen frei. Polizeiliche Taxen nur bei Lohnbedienten gestattet. Innungen ohne Zwangsbeitritt bleiben geduldet, sonst freier Geschäftsbetrieb. Verhältnis zwischen Gewerbs unternehmern und deren Gehilfen ist freier Verein barung überlassen. Nur der Richter kann auf Entziehung des Gewerbebetriebs erkennen. Verab redungen von Unternehmern und Gehilfen unter einander sind nichtig, bei nachgewiesenem Zwang sind die Urheber straffällig. Das Feuerversiche rungswesen fällt der Specialgesetzgebung anheim. — Die Gesammteinnahme der Leipzig-Dresdner Eisenbahn betrug voriges Jahr 2,769,363 Thlr. Transportirt wurden 1,516,774 Personen (350,122 mehr) und 205,150,238 Meilen-Centner Güter (1866 nur 139,754,112 M.-Ctr.). Es sind dies so günstige Ergebnisse, wie noch nie. — Ueber Reichenbach i. V. entlud sich am 8. März bei starkem Winde ein schweres Gewitter. In dem nahen Dorfe Fließen ward ein Bauergut durch Blitzschlag eingeäschert. — Aus Ober- und Unter wiesenthal, sowie aus Annaberg wird noch immer über furchtbare Schneemassen berichtet. In ersterem Orte war so manche Parterrewohnung nicht mehr zu sehen und waren die betreffenden Familien in höhere Wohnungen gezogen; einige Hintergebäude waren völlig unter Schneemassen vergraben. PreuHen. Am 9. März hat in Berlin die dritte Plenarsitzung des Bundesraths des Zoll vereins stattgefunden. Das Präsidium wurde er mächtigt, den österreichischen Handelsvertrag sofort nach der Unterzeichnung desselben den betreffenden Ausschüssen zur Berichterstattung zugehen zu las sen. Unter den Präsidialvorlagen befinden sich: Gesetzentwurf über Tabaksbesteuerung; Einleitung zu einem Handelsverträge mit dem Kirchenstaate; Ergänzungen zur Vereinbarung vom 4. April 1853 über Zollbegünstigungen für Erbauer von See schiffen. — Am 10. März sollte in Schwerin die Commissionsberathung in Betreff des Anschlusses der beiden Großherzogthümer Mecklenburg und Lübecks an den deutschen Zollverein beginnen. — In Berlin haben sich am 6. März, veranlaßt durch zerrüttete Vermögensverhältnisse, der Kauf-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite