Dresdener Anzeiger. Donnerstag, den 21. März 1839- Herausgeber: F. G ü n tz. Gedruckt in der Gärtner'schen Buchdruckerei. -7.17 .. ' ——' Verordnungen und Bekanntmachungen. 1) ä)ei dem Königlichen Stalle allhiec sollen Montag, den 8. April d. I., Vormittag um 10 Uhr einige ausgemusterte Reit- und Zugpferde in der in den neuen Ställen zunächst der nach Frie drichstadt führenden Ostra-Allee gelegenen Reitbahne, gegen sofort in Conventionsmünze zu leistende Bezah lung nebst Erlegung 1 Thlr. 8 Gr. Halftergeld für jedes Stück an die Meistbiedenden öffentlich verauctio- Reinigen der Essen zu keiner Zeit zu behindern, auch darauf, daß solches von ihren Dienstpersonen nicht ge schehe, sorgfältig, Aufsicht zu führen, unter der Ver, Warnung, daß widrigenfalls diejenigen, welche die Schornsteinfeger am Reinigen der Essen verhindert, oder diese Reinigung unter irgend einem Vorwande verzögert haben, zur Verantwortung und nach Befin den zur Strafe gezogen werden. Dresden, den 17. März 1839. Der Rath zu Dresden: Hübler, Bürgermeister. nirt werden. Kaufliebhaber können diese Pferde genannten Ta ges von früh 8 Uhr an in gidachten neuen Ställen in Augenschein nehmen. Dresden, am 20. März 1839. Königliches Ober-Stallamt. 2> Hoher Kriegs-Ministerial-Ordre zu Folge, ist das Königl. Sächsische Hauptzeughaus befehliget wor den, eine Quantität von 22 Centnern destillirten Schwefel zu erkaufen. Wegen etwaiger mehrfacher Teilnahme an diesem Geschäft, wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. — Die näheren Lieferungs-Bedingungen sind in der Haupt-Ieughaus- Elpcdition allhiec ausführlich zu erfahren. Dresden, am 19. März 1839. Das Königl. Haupt-Zeughaus daselbst. 3) Zu möglichster Verhütung von Feuersgefahr, die häufig durch Ueberfüllung der Essen mit Ruß herbei- gesüyrt wird, sind die hiesigen Feueressenkehrermeister von uns gemessenst angewiesen, die Reinigung der Feueressen nach Vorschrift der allgemeinen Feuerord- nung und nach ihrer Ueberzeugung von deren Noth wendigkeit zu besorgen, solche bei eigener Vertretung unter keinem Vorwande zu verschieben und daher ihre Gefillen und Lehsjungen weder von den Hausbewoh nern, noch von deren Dienstpersonen abweisen zu las sen, vielmehr, wenn solches geschehen sollte, unverzüg lich bei uns Anzeige darüber zu erstatten. Ob nun wohl die Nothwendigkeit jener Maaßre- geln, welche lediglich die Sicherung der Stadt und deren Einwohner vor Feuersgefahr bezwecken, jedem von selbst tinleuchten dürste, so bringen wir doch die gedachte den Schornsteinfegermeistern von uns erthcilte Anweisung auf deren Ansuchen und zu ihrer Recht fertigung in vorkommenden Fällen, zur öffentlichen' Kenntnrß, und fordern alle hiesigen Einwohner drin gend auf, die Gesellen und Lehrlinge derselben an dem Allgemeine Nachrichten. 1) Dienstag den 26. März d. I., Vormittag- von 10 Uhr an, sollen allhiec, Kreuzgasse Nr. 540. parterre wegen <!>rtsverättderung nachgenannte Me übles, als: 2 Spiegel, 36 Stühle, 14 Tische, Kleider-, Wäsch- U. andere Schränke, Bettgestelle; 1 gr. kupf. Keft sel, 3 mess. Bierhähne, 1 Partie Bierlasen, gläs. Bierkrüge u. vieles Glaswerk, auch viele andere brauchbare Wirthschaftssachen, meistbietend überlassen werden durch Carl Ernst Heinrich, König!., auch Stadt- u. Raths-Auctionator. r 2) Dienstag, den 26. März «. o. u. f. Tage, Vormittags 10 Uhr, soll we gen Abreise allhiec in der Königl. Auctions-. Expedition, große Brüdergasse Nr. 284. erste Etage, das Sr. Czcell. dem Kön. Franz. Gesandten u. Minister Herrn LZ 6 1^1881^16 gehörende sehr kostbare und ganz moderne Mahagoni nebst sonstigen Gegenständen, als: mehre Kronleuchter von Bronze u. Cry-, stallglas, mehre guc vergold. Bronze-Wand leuchter, 1 antike Pariser Stutzuhr mitSchild- krotgehäuse, 1 echt chinesischer runder Tisch mit erhabenen Figuren, dergl. Ofenschirme, Blumentische u. Bettschirme, Mahagoni-Ot- tomanen, dergl. Fauteils, Stühle, Fenster- gardinen, Zimmer-, Sopha- u. Tischteppiche,