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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 12.04.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-04-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190104124
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19010412
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19010412
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1901
- Monat1901-04
- Tag1901-04-12
- Monat1901-04
- Jahr1901
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 12.04.1901
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te« Hopfer Lelegrammad reffe: 1901. Phate, Inms Hlbg. Hlbg. Im Der Ltadtrat Steckner, Bürgermeister. »«»eeStOA »ng- »ten . Otto «ich» bettetm "und -Ui vU<v gel u«d St Ko., a. M' ei Apo- tzmann, jlbe in Lichtenstein, am 10. Avril 1901. Der Stadtrat Steckner, Bürgermeister. M i Eigen* lufzucht ml eines Ge rs Ans- he Haut rt Jede Äffe eul-Dres- 'erd.LSt. ls Hoyer Lchural- 81. Johrgoog. Freitag, den 12. April m. ^/,4Uhr irkt eine d kürzt end ab, ie blut- c vielen (er. sch Bekanntmachung, das Befahren -er Fnhwege betreffend. Alles Fahren auf den ausschließlich für den Fußverkehr bestimmten Wegen in ter hiesigen Stadt, insbesondere mit Hand- und Kinderwagen, Fahrstühlen und Schubkarren ist bei Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Hast bis zu 14 Tagen untersagt. Das Befahren der Promenadenwege am Stadtbade mit Kinderwagen und Fahrstühlen, welche mit Personen besetzt sind, ist jedoch gestattet. Auch oll einzelnen Personen, die beim unterzeichneten Stadtrate darum nach- üchen und bei denen besondere Umstände dies gerechtfertigt erscheinen lasten, ne Erlaubnis zum Befahren der Fußwege mit Kinderwagen und Fahr- tühlen erteilt werden. KemWe MUmMck von Lichtenfkeiu-CaHuberg und Umgegend. Der t.gelmäßige Unterricht für die älteren Schüler beginnt Sonntag, den 14. April, norm, i/,11 Uhr, im Zeichne«, und Montag, -e» 15. April, abends 6 Uhr, in den übrige« Fächer». Die neueintretenden Schüler sollen sich, mit ihren Schulentlassungszeug nissen versehen, Sonntag, de« 14. April, vorm. 11 Uhr, im Zimmer Nr. 14 der hiesigen Bürgerschule anmelden. Der Ausschuß «ud die Direktion der Gewerbl. Fortbildungsschule. Endesfelder. Poenicke. zugleich HesWs-AnjtM sm Kohn-orf, Mih, KerMrf, Miers, St. Mm, KeimchM, Amen« u. ALls«. Amtsblatt für den Ktadtrat zir Kichtenstein Nr. 84. Von hier reist die Kaiserin-Witwe nach Petersburg, die Königin zum Besuch der Kaiserin Friedrich nach Cronberg. Donnerstag kehrt sie nach London zurück. China * InPeking ereignete sich folgender Zwischen fall. Infolge des Umstandes, daß die Passage durch das Hatamen-Thor ungewöhnlich eng ist und dabei sehr viel benutzt wird, hat die deutsche Thorwache den Befehl, darauf zu achten, daß die Fußgänger beim Eintritt und Austritt sich rechts bezw. link« halten. Vor kurzem passierte der belgische Lega tionssekretär Mergeling das Thor und ging auf der falschen Seite. Der Posten ersuchte ihn, auf die andere Seite hinüber zu gehen, worauf ihm der Legattonssekretär erwiderte, er habe ihm keine Befehle zu erteilen, und hinzufügte, die Deutschen thäten überhaupt besser daran, zu Hause zu bleiben, hier chikanierten sie die Leute bloß, worauf der Posten ihn natürlich arretierte. Der die Wache komman dierende Unteroffizier ließ den Legationssekretär nach der deutschen Präfektur führen, wo er nach Feststellung der Identität freigelasten wurde. — Eine andere Meldung von einem Ueberfall eines britischen Diplomaten durch deutsche Soldaten wird allgemein für Erfindung gehalten. * Nach Mitteilungen, welche Li-Hung-Tschang und Prinz Tsching erhielten, ist der Hof durch den Ausbruch eines von Tungfuhsiang geleiteten Auf standes in den Provinzen der Mongolei und in Schansi ernstlich beunruhigt. Nach den letzten Nach richten steht Tungfuhsiang au der Spitze von 11000 Mann gutgeschulter Truppen 180 Mellest van Einganfu. Dieser Blatt erschemt täglich (außer Soun- und Festtags) abend- für de» folgenden L»g- Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Marl 2ö Pfennig«. — Einzeln« Nummer 10 Pfenuiae. Bestrllnge» nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 17V, olle Kaisers. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserat« werden di« oiergefpauene KorpuSzeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bi» spätesten» vormittag 10 Uhr. Im „Amtlichen Teil" wird die zweispaltige Zeile oder deren Raum mit SO Pfennigen berechnet. Für au»u>Srttge Inserenten kostet die -gespaltene Zeile 18 Pfennig. ' der Republik eher die Hand gedrückt, als es der Herzog von Genua mit den Seinen vermochte. Der hochgehenden See wegen hatte das russische Admiralsschiff „Alexander II." vor Villafranca Landungsschwierigkeiten. Admiral Birilew wollte aber pünktlich in Nizza erscheinen, bestieg das kleine Kanonenboot „Kraby" und traf mit vier Offizieren abends in Nizza ein. Er wurde sofort von Loubet im Beisein Delcaffss empfangen. Beide trugen die großen Abzeichen ihrer russischen Orden. Birilew begrüßte namens des Zaren den Präsidenten als Oberhaupt der verbündeten Natton und überbrachte auch Grüße für Madame Loubet. Den Trinkspruch, welchen Präsident Loubet beim Diner ausbrachte, hatte folgenden Wortlaut: „Admiral! Indem Se. Maj. der Kaiser von Rußland Ihnen den Befehl gab, hier den Präsidenten der französischen Republik zu begrüßen, hat er wieder einmal die Beständigkeit seiner Gefühle für die befreundete und verbündete Nation bewiesen. Ich bin sicher, der Dolmetscher aller Franzosen zu sein, indem ich einen Toast ausbringe auf den Kaiser, die Kaiserin, das Kaiser licheHaus, auf das große russische Reich und auf die Manne, die Sie vertreten!" Admiral Birilew erwiderte: „Gestatten Sie mir, einen Toast aus- zubringM auf den Präsidenten der Republik und auf Frankreich, mein -weites Vaterland!" — Um S Uhr abends verabschiedeten sich die russischen Offiziere von Loubet und kehrten nach Villafranca zurück. * Die Kalserin-Witw« von Rußland unh die Politische TageS-Ruudschau. Deutsches Reich. * Die außerordentliche englische Gesandschaft zur Notifizierung der Thronbesteigung König Eduards VU. wird kommenden Sonnabend vom König Albert in feierlicher Audienz empfangen werden. * Graf Waldersee feierte am Sonntag in Peking seinen 68. Geburtstag. Frühmorgens brachten deutsche, englische und japanische Musik korps dem Feldmarschaü ein Morgenftändchen. Zahlreiche Glückwunschtelegramme liefen ein. Das erste war von Kaiser Wilhelm, der dem Grasen schon einige Tage vorher eine prachtvolle Reiseuhr zum Geschenk gemacht hatte. Oesterreich * Wie aus Falkenau i. B. geschrieben wird, sind dort nach dem Festgottesdienst am 1. Oster feiertage wieder 12 Personen zum Protestantismus übergetreten. Auch in Siebenbürgen macht die Los von Rom-Bewegung große Fortschritte. Nachdem sich dort die Anzahl der Uebergetretenen im vergangenen Jahre insgesamt auf nur 25 belief, sind das erste Quartal dieses Jahres bereits 29 Personen beiderlei Geschlechts der evangelischen Kirche und — dem Deutschtum gewonnen worden. Fraukreich * Da« Sehnen der Franzosen ist erfüllt: ein Teil der russisch«n Seeoffiziere, die so plötzlich vor dem Eintreffen deS italienischen Geschwaders mit ihren Panzern guS dem Hafen von Toulon Landrenten und Brandkaffenbeiträge für den 1. Termin sind fällig und längstens bis zum S». April d. IS. zu berichtigen. Ttadtstenereinnahme Lichtenstein die Bekämpfung der Tuberkulose der Menschen betreffend. Auf Grund der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern wird zur Bekämpfung der Tuberkulose folgendes bekannt gegeben beziehent lich angeordnet: 1. Jeder in Krankenanstalten, Armenhäusern, Gast- ud Logis- häusern, Herbergen, Schlafftellen, Jntematen und Pensionaten vorkommende Fall von Erkrankung an Lungen- und Kehlkopfschwindsucht ist von dem behandelnden Arzte, wenn aber ein solcher nicht zugezogen ist, von dem Haushaltungs- be ziehentlich Anstaltsvorstand binnen 3 Tagen nach erlangter Kenntnis dem Stadtrate schriftlich anzuzeigen. Zuwiderhandlungen sind auf Grund Ministerialverordnung mit Geldstrafe bis 150 Mark oder Hast bis zu 6 Wochen zu ahnden. 2. Um einer Verunreinigung des Fußbodens thunuchst zu steuern und dem Publikum Gelegenheit zu unschädlicher Beseitigung des Auswurfs zu bieten, sind in allen Räumen, welche dem Publikum zugänglich sind, insbesondere in Gast- und Schankwirtschaften, in den Wartestuben und Amts zimmern der Behörden, in Schulen und öffentlichen Anstalten jseder Art, in Fabriken und größeren Werk stätten Spucknäpfe in genügender Anzahl und zweckentsprechen der Form auszustellen, auch ist durch Anschlag das Aus spucken auf den Fußboden zu untersagen. Die Spucknäpfe sind weder mit Sand noch mit Sägespähnen, sondern bis zu angemessener Höhe mitWafferzu füllen. Für ihre regel mäßige Leerung und Ausspülung ist Sorge zu tragen. 3. Wohnungen, in welchen Personen an Lungen- oder Kehlkopf schwindsucht verstorben oder welche von derartigen Kranken be wohnt gewesen sind, müssen vor weiterer Benutzung gehörig desinfiziert werden. 4. Da Kleider und Betten besonders gegeignet sind, die Tuber kulose zu übertragen, so sind solche von Personen, welche an Tuberkulose verstorben sind, vor der Benutzung durch Dritte eben falls gehörig zu desinfizieren. 5. Den Umfang der Desinfektion bestimmt in jedem Falle die Po lizeibehörde. Lichtenstein, am 4. April 1901. sl lehuS IHN i>er Teint , wie all- Zebrauch wir. te". früh« Wochen- md Nachrichtsblatt irstaud. Wk«
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