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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 22.02.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-02-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187302224
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18730222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18730222
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-02
- Tag1873-02-22
- Monat1873-02
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Erscheinen: Dienstag, DoimKswg und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Monnement: vierteljährlich 10 Ngr. Großenhainer WerhMngs- M AWMatt. AmtSvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt« zeile i Ngr.. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 1V Uhr. M. SS. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Sonnabend, den 22. Februar 18»» Bekanntmachung. Erbtheilungshalber soll den 7. März 1873, nicht, wie früher bekannt gemacht war, den 26. dieses Monats, das zum Nachlaß des am 11. December v. I. verstorbenen Fürchtegott Leberecht Sachse gehörige, am 16. v. M. von den Ortsgerichten zu Lenz ohne Berücksichtigung etwaiger Oblasten auf 4908 Thlr. —- —- gewürderte Halbhufengut Fol. 20 des Grund- und Hhpothekenbuchs, Nr. 26 des Brand-Catasters für Lenz unter Leitung des unter zeichneten Königlichen Gerichtsamts im Grundstücke zu Lenz selbst freiwillig ver steigert werden, und werden daher Erstehungslustige aufgefordert, sich am gedachten Tage Vormittags 11 Uhr daselbst einzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und sich zu gewärtigen, daß Mittag 12 Uhr mit der Subhastation werde verfahren werden. Die Erstehungsbedingungen sind der im Gasthofe zu Lenz und im Amtshause aus hängenden Bekanntmachung beigefügt. Desgleichen sollen am darauf folgenden Tage von Vormittags 9 Uhr an das zu gedachtem Grundstück gehörige lebende und todte Inventar sowie einige andere Nachlaß mobilien von den Ortsgerichten zu Lenz im dasigen Gasthofe meistbietend gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden. Großenhain, den 6. Februar 1873. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. v Loeben Bekanntmachung. Wegen der durch Ablagerung von Baumaterialien au der Rathhausseite des Haupt marktes nöthig gewordenen Verlegung einer Anzahl von Budenständen ist auf Vorschlag der Marktdeputation beschlossen worden: die Buden der Galanteriewaarenhandler vom Gerichtsamtsgebäude an bis zu dem auf dem Neumarkt stehenden Röhrtrog, die Buden und Verkaufs stände der Drechsler vom Hause Brandcataster-Nummer 103 (Fleischer Mammitzsch) bis zum Grundstück Brd. - Lat. - Nr. 106 (Schankwirth Kupfer) anfzustellen, während die Verkaufsstände der Schuhmacher, welch letztere zeither obigen Platz inne hatten, bis zur Wildenhainer Straße zurückzustellen sind. Der auf dem Neumarkt befindlich gewesene Abladeplatz dagegen ist in die Tnrnstraße verlegt worden. Wir bringen solches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß. Großenhain, am 20. Februar 1873. Der Rüth daselbst. — Kunze. Wtzschl. Bekanntmachung. Lom Gesetzblatt für das Deutsche Reich auf Las Iabr 1873 ist Las 5. Stück erschienen. Dasselbe enthält: Nr. 908. Verordnung, betreffend Las Verbot Ler Einfuhr von Reben zum Verpflanzen. Vom 1l. Februar 1873. Ein Exemplar liegt zu Jedermanns Einsicht im Anmeldezimmer, Kloster, I. Etage, bereit. Großenhain, am 19. Februar 1873. Der Rath daselbst. TagesnachrichLen. Großenhain. Am Dienstage Abends entstand in einem Keller der jetzt im Abbruch befindlichen Rathhaus- ruine ein Brand. Tags vorher hatte man diesen Keller, in welchem noch Wein lagerte, geräumt und mag bei dieser Gelegenheit das darin herumliegende Stroh und Papier ent zündet worden sein. Ohne erheblichen Löschungsversuch er stickte das Feuer; ein großes Publicum war aber zur Stelle und wartete den Verlauf der Dinge ab. Dresden, den 19. Februar. Unser Landtag hat seine Aufgaben noch nicht alle gelöst; das Gesetz über die Steuer reform harrt noch seiner Berathung in der zweiten Kammer, nicht so, wie es ursprünglich von der Regierung vorgelegt worden, sondern so wie es dieselbe mit der ersten Kammer unter Zugrundelegung des v. Erdmannsdorffischen Entwurfes vereinbart hat. Die Regulirung des Steuerwesens fällt überall schwer, das erfährt auch das Gesammtreich; denn es ist genöthigt, beispielsweise die Brausteuer in der ver schiedenartigsten Weise zur Geltung oder auch Nichtgeltung zu bringen. „Die Abschaffung dieser wie der übrigen indirecten Reichssteuern wird wohl noch auf lange Zeit hinaus ein frommer Wunsch bleiben", sagt der freisinnig gehaltene neueste Plauener Handelskammerbericht, „aber die Fort dauer der Zollschranken und Uebergangsabgaben im Herzen des neugeeinten deutschen Reiches ist ein Aergerniß, zu! dessen endlicher Hinwegräumung das deutsche Staats- und ! Nationalbewußtsein sich endlich aufraffen sollte." Leider scheinen Aussprüche dieser Art uoch in den Wind gesprochen zu werden; denn wir sehen es ja, mit welcher Zurückhaltung sich mehrere deutsche Regierungen, darunter anscheinend selbst die unsrige, der Frage der deutschen Rechtseinheit gegenüber benehmen. Sachsen. In der zweiten Kammer wurde am 20. Febr. die Regierung wegen der in einem Artikel des „Dresdner Journal" behaupteten Verpflichtung derselben zur Publi- cation des Volksschulgesetzes interpellirt, worauf Staats minister Frhr. v. Friesen erklärte, daß die Regierung nach dem Wortlaut der Verfassung keine andere Wahl habe; die zur Wirksamkeit aller ständischen Beschlüsse erforderliche königliche Sanction könne aber laut § 112 der Verfassungs- Urkunde ertheilt oder verweigert werden. Selbstverständlich blieben die Minister auch für diese königliche Entschließung verantwortlich; sie hätten daher ihren Rath Sr. Majestät dem Könige nur mit Rücksicht auf die Vorschriften der Ver fassung und auf. Das zu ertheileu, was ihrer gewissenhaften Ueberzeugung nach dem Wohle des Landes am meisten ent spricht. Aus Anlaß einer Petition beschloß hierauf die Kammer, die Negierung zu ersuchen, bei der Neichsregierung dahin zu wirken, daß dem Reichstage baldigst ein umfas sendes Veterinärpolizeigesetz vorgelegt werde, welches die Bekämpfung der Viehseuchen einheitlich regelt und wonach die Verluste, welche den Biehbesitzern ohne ihr Verschulden erwachsen, in angemessener Weise entschädigt werden sollen. Das Decret betreffs des Nachweises über die bisherige Ver wendung des Casernenbauvorschußfonds von 1,400,000 Thlr. gab sodann zu langer Debatte Anlaß. Schließlich wurde nach dem Anträge der Deputation beschlossen, eine Erklärung über die Verwendung des gedachten Fonds bis zur definitiven Rechnungöablage auszusetzen und bei der Regierung zu bean tragen, daß dieselbe die Verhandlungen wegen des Casernen- baues in Leipzig alsbald wieder aufnehmen möge. Zur Begründung eines Bürgerhospitals in Dresden sind im vorigen Jahre 7300 Thlr. verschiedene Vermächtnisse emgegangen. Die Einnahme betrug überhaupt 17,409 Thlr., die Ausgabe (worunter 1647 Thlr. Aufwand für 11, resp. 16 Hospitaliten) betrug 5713 Thlr. Durch den Ueberschuß stieg das Hospitalvermögen auf 151,233 Thlr. Das Comits für die Errichtung eines Denkmals für 1870/71 in Leipzig hat bis 18. Februar eiue Summe von 14,066 Thlr. eingenommen. In Freiberg hat der Stadtrath beschlossen, ein gewerb liches Schiedsgericht, welches aus Arbeitgebern und Arbeit nehmern besteht, daselbst einzuführen. Deutsches Reich. Die Mitheilung, daß an eine spätere Einberufung des Reichstages gedacht werde und dieselbe anstatt am 8. März erst nach dem Osterfeste er folgen würde, wird jetzt ofsiciös bestätigt. Wie die „Sp. Ztg." erfährt, sind die bezüglichen Erwägungen noch nicht abgeschlossen, doch dürfte man für den späteren Termin sich insofern entscheiden, als von vielen Seiten für beson ders rathsam erachtet wird, die Landtagsarbeiten nicht zu unterbrechen, zumal sich dieselben in der Zeit bis etwa 8. April bequem abwickeln lassen und eine Nachsession im Sommer stets gewagt erscheint. Preußen. Wie die „Prov.-Corr." vom 19. Februar meldet, sind die Vorschläge des Staatsministeriums wegen Ernennung der vier Mitglieder aus den Reihen der Ver waltungs- und Justizbeamten für die Specialuntersuchungs- Commission bezüglich des Eisenbahnconcessionswesens bereits ! Sr. Majestät dem Könige unterbreitet worden. Die Be- ! rufung wird unverweilt erfolgen. Das Abgeordnetenhaus hat am 18. Februar den Abg. Lasker und den Vicepräsidenten v. Köller als Mitglieder der Specialuntersuchungscommission gewählt. Am 20. Februar erklärte der Finanzminister, die Ueberschüsse des Vorjahres betragen aus sämmtlichen Verwaltungszweigen 20 Millionen Thaler, und schlägt für 1873 vor, die Einkommensteuer auf 7 Millionen zu normiren. Die Regierung wünscht dringend, daß die Ueberschüsse schnellstens dem Lande Nutzen bringen und schlägt deshalb vor, 12 Millionen zu extraordinärer Schuldentilgung zu verwenden, wodurch von 1874 an eine Million im Budget wegfällt. Die Regierung beabsichtigt die Anleihe von 1868 und die Restbeträge der Anleihen von 1848, 1857 und 1859 zu tilgen. Die „Nat.-Ztg." hebt aus einem Artikel der „Schles. Ztg." folgende beherzigenswerthe Worte hervor: „Daß Laskers Enthüllungen wesentlich dazu beitragen werden, das kapitalanlegende Publikum klüger und vorsichtiger zu machen, wagen wir kaum zu hoffen. Sucht doch der größere Theil desselben nur den Spekulationsgewinn, nicht die stetige Rente. Das aber glauben wir mit Zuversicht hoffen zu dürfen, daß der Respect vor rasch erworbenen Millionen in der Gesellschaft tief erschüttert werden wird, und hierin sehen wir den schätzenswerthesten Gewinn. Die Integrität der Person wird wieder zur gehörigen Geltung kommen, im socialen Verkehr werden Bildung und Gesittung, auch bei bescheidener materieller Existenz, wieder allein ihren Ehren platz einnehmen. Gründern von Profession aber wird man fürder hoffentlich Ehrenämter in der Gemeinde, Mandate für die verwaltenden und gesetzgebenden Körperschaften nicht oder nur mit äußerster Vorsicht anvertrauen; unserem Be amtenthum wird man jede Betheiligung an derartigen Unter nehmungen verbieten, nicht allein um seine Integrität zu wahren, seinen Ruf zu schützen und große Versuchungen von ihm fern zu halten, sondern auch um innerhalb seiner Sphäre schreienden Vermögensungleichheiten zu begegnen, die nach jeder Richtung hin nur schädigend wirken können. Mögen dann auch Einzelne, die den reichen Geldgewinn in Privatstellungen dem sparsamen Erträgniß mühevoller Amts übung vorziehen, dem Dienste entsagen, vielleicht dabei sogar noch Ruhegehalte in Anspruch nehmen — die Verluste, die der Staat dadurch erleidet, werden nicht zu schwer wiegen und jedenfalls zu verschmerzen sein." Mit der hier hervorgehobenen und allerdings sehr weitverbreiteten Begriffs verwechselung von „reich" und „angesehen" im Zusammen hänge steht, wie die „N.-Z." sagt, eine andere Sitte, daß man vielfach um Ansehen zu erlangen nach Außen hin reich und aus dem Vollen lebend zu erscheinen sucht. Das Be streben, äußerlich über seine materiellen Verhältnisse zu leben, wird immer weitverbreiteter, und muß namentlich denjenigen Klassen zum Vorwurf gemacht werden, welche in der jüngsten Zeit vorzugsweise im Vordergrund der Debatte standen, nämlich dem Beamtenthum und dem Grundbesitz. Unser Beamtenthum und Großgrundbesitz sollten weniger als es geschieht darnach streben, es im Luxus und äußeren Auf treten der Börse und dem Großcapital gleichzuthun. Be amtenthum und Grundbesitz müssen darauf verzichten, die ihnen von früher her anerzogene Stellung des ersten Standes in dem Sinne auch fernerhin einzunehmen, daß sie auch im Luxus wenigstens äußerlich mit den finanziell bestgestellten Kreisen wetteifern. Staat und Grundbesitz werden nimmer mehr mit den Großherren des Handels und der Industrie concurriren können und deshalb müssen Beamte und Groß grundbesitzer von vorne herein auf den Versuch dieser Con- currenz verzichten. Dieses Bewußtsein fehlt namentlich viel zu sehr den höheren Beamten in unseren großen Städten, die im Wetteifer mit der Börse und, indem Jeder den Andern an Luxus des gesellschaftlichen Verkehrs und äußeren Auf tretens zu überbieten sucht, sich zu Grunde richten. -Und dieser Zug zu einem unberechtigten Luxus wird in diesen Kreisen leider den Kindern heutzutage schon vielfach absichtlich anerzogen. Dank dem Leichtsinn der Mütter und der moralischen Schwäche der Ehemänner in diesen Kreisen, werden die Kinder, namentlich die Töchter, zur Blassirtheit in der Jugend und zu unglücklichen und unbrauchbaren Existenzen in späteren Jahren erzogen. Das sociale Leben unserer Beamtenkreise hat sich in seinem äußeren Auftreten in den letzten dreißig Jahren in einer Weise verändert, die zu dem Steigen der Gehälter nicht in dem richtigen Ver- hältniß steht. Die in Beamtenkreisen Heranwachsende Gene ration und das Staatsleben wird bitter hierunter zu leiden haben, wenn nicht bessere Einsicht sich wieder geltend macht und die Verhältnisse sich wieder zurecht rücken. In Thorn hat am 19. Febr. unter äußerst zahlreicher Betheiligung die Feier des 400jährigen Geburtstages von Kopernikus ihren Anfang genommen. Viele Universitäten und wissenschaftliche Vereine Deutschlands und Italiens haben dazu Vertreter gesandt. Schweiz. Vom Großen Rath zu Genf wurde am 19. Febr. das Gesetz, betreffend die Wahl der Geistlichen durch das Volk, mit 16 gegen 8 Stimmen definitiv an genommen. Die Debatten bei Beginn der Sitzung waren sehr stürmisch, und zwar aus Anlaß eines Protestes der katholischen Geistlichen des Cantons, welcher in sehr be leidigenden Ausdrücken gegen die Cantonal- und Bundes regierung abgefaßt ist. Der Große Rath nahm diesem Proteste gegenüber die Tagesordnung an. Italien. Die Deputirtenkammer hat am 17. Februar die Berathung des Gesetzentwurfs über die Armee-Orga nisation begonnen. Eine Aeußerung des Madrider „Jmparcial", daß König Amadeo gegen den Willen der italienischen Regierung ab gedankt habe, veranlaßt die officiöse „ Opinione" zu fol gender Erklärung: „Wir können unsererseits versichern,
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