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Zwönitztaler Anzeiger : 16.02.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-02-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188602164
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18860216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18860216
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1886
- Monat1886-02
- Tag1886-02-16
- Monat1886-02
- Jahr1886
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 16.02.1886
- Autor
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mniWckr AiUM. Loealblatt für Zwönitz, Niederzwömtz, Kühnhaide, Thalheim nnd Umgebung. (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. ll. Jahrgang. Redaktion, Druck und Eigenthum von E. B. Ott in Awönib. ll. Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für l Mark 20 Pfa. rincl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion beträgt für die drelgespaltene Corpuszeile oder deren Raum 10 Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen des Blattes angenommen. 20. Dienstag, den 16. Februar. 1880. Auction. Montaa, den 22. Februar dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr, sollen in Dorfchemnitz 56 Centner Heu, 10 Schock Sommerkorn, 4 Schock 50 Garben Hafer, 20'/- Centner Kartoffeln, 1 Wagen mit Jauchenfab, 1 Häckselschneidebank, 1 Schiebbock und verschiedenes Ackergeräthe meistbietend versteigert werden. Zusammenkunft in Kelscher's Restauration. Stollberg, am 13. Februar 1886. Der Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgericht daselbst. A p p o l t. ^ertliche und Sächsische Angelegenheiten. — Zwönitz. Einer den „Dresd. Nachrichten" entnommenen Notiz zufolge, ist jetzt alle Aussicht vorhanden, daß in dem durch Eberts Mandatniederlegung freigemordenen erz ge bir gif ch en Wahlkreis abermals die Ordnungsparteien gegenüber den Social demokraten siegen. Der Fabrikant Zschierlich in Geyer ist der gemeinsame Candidat der Conservaliven, Nationalliberalen und der Fortschrittspartei- Anfangs versuchten es einige der letzteren ange hörende Personen, einen eigenen Candidaten auszustellen. Das ist jedoch fallen gelosten worden, nachdem die Landtagssraction der Fortschrittspartei sich dagegen erklärt hat. Dieses Verhalten der Landtagssraction der Fortschrittspartei verdient alle Anerkennung. Dadurch ist aber jedenfalls der bei der am vergangenen Sonntage von einigen Vertrauensmännern der Fortschrittspartei in Aue abge haltenen Berathung gefaßte Beschluß, einen fortschrittlichen „Zähl candidaten" aufzustellen, hinfällig geworden, welchen, dasern sich überhaupt Jemand dazu gesunden hätte, im Falle der Ausführung nur die Wirkung haben konnte, eine Spaltung der Ordnungsparteien zu Gunsten der Socialdemokratie herbeizusühren. — Ob das sogenannte Appen oder Dreikart als ein Glücks spiel im Sinne des § 285 Str.-G.-B, wonach der Inhaber eines öffentlichen Versammlungsortes, welcher Glücksspiele daselbst gestattet, mit Geldstrafe bis zu 1400 Mk. bestraft wird, zu erachten, hat das R.-G. II., Strafsenat, am 19. Mai v. I. in der Strafsache wider den Gastwirth F. zu P. verneint. Das Landgericht hat den Ange klagten des ihm zur Last gelegten Vergehens gegen den ß 285 Str.- G.-B. für nicht schuldig erachtet, weil seiner Annahme nach das Spiel, welches der Angeklagte in seinem Gastlokale gestattet hatte, das sogenannte „Tippen" oder „Dreikart", nicht als ein Glücksspiel im Sinne des bezeichneten Gesetzes anzusehe» sei. Von der RechtS- auffasfung ausgehend, daß das Wesen des Glücksspiels darin bestehe, daß sein Ausgang für alle oder einzelne Beiheiligte wesentlich vom Zufalle abhängt, verneint das Landgericht, daß die Voraussetzung auf das in Rede stehende Spiel zutrifft. In dieser Hinsicht führt es unter Zugrundlegung des für erwiesen erachteten Sachhergangs bezüglich der beobachteten Spielregeln Folgendes aus: ein reines Glücksspiel, wie etwa „Kümmelblätlcheu" rc., sei das Tippen nicht, und wenn sein Erfolg anch theilweise vom Zufalle abhäuge, so spiele dieser auch bei anderen Kartenspielen, die unbedenklich nicht zu den Glücksspielen gehören, eine Rolle; bei dem Tippen gebe ein« auf bestimmten Regeln beruhende, überlegende Anordnung und Leitung mit geringen Vortheilunlerschieden für gleich geschickte Spieler den Ausschlag; oer Erfolg also hänge mehr von der richtigen Disposition und Berechnung, sowie der Geschicklichkeit des Spielers, als von dem reinen Zufalle ab, der allerdings in der Güte der zufälligen ver theilten Karten zu finden sei. — Plauen, 11. Februar. Großes Unglück in einer Familie konnte heute Mittag durch den Bruch eines Gasleitungsrohres ent stehen. Plötzlich fiel der 6 jährige Knabe der Familie um, bald dar nach ein jüngerer, hierauf die Frau selbst. Da man die Ursache hiervon baldigst, merkte, wurde schnell Hilse gebracht nnd die Polizei von diesem Falle in Kenntniß gesetzt. Auf ärztliches Anrathen wurde die Wohnung einstweilen verlasten und tüchtig gelüftet. Die Mutter und der ältere Knabe befinden sich bereits auf dem Wege der Besser ung, während das jüngste Kind noch in Lebensgefahr schwebt. — Vor einigen Tagen hat in Reichenbach i. V. der erste Kamerunneger das Licht der Welt erblickt. Während die Mutter dieses kleinen schwarzen ErdenpUgers eine echte Voigtländerin, ist der Vater dagegen ein wirklicher Neger von den Gestaden der jetzt so vielfach beschriebenen afrikanischen Erdenzone. Der kleine Mu latte, ein kräftiger Knabe, welcher vorgestern die heilige Taufe empfangen, zeigt bis auf etwas hellere Färbung ganz und gar den Typus seines afrikanischen Vaters. — In der vor dem vereinigten 2. und 3. Strafsenate des Reichsgerichts in Leipzig seit Montag, den 2. dieses, tagenden Verhandlung des LandeSverrathsprocesseS gegen den dänischen Haupt mann a. D. Sarauw aus Kopenhagen und den Journalisten Röttger aus Mainz wurde am 10. d. Mts., Mittag 12 Uhr das Urtheil verkündet. Dicht gedrängt erwartete das meist aus Juristen und Journalisten bestehende Publikum den Richterspruch. Kurz nach 12 Uhr betraten die beiden Angeklagten den Saal und erschien auch bald der hohe Gerichtshof. Das verkündete Urtheil lautete dahin, daß der Angeklagte Sarauw wegen Landesverraths zu 12 Jahren Zuchthaus und zu 10 jährigen Ehrenrechtsverlust zu verurtheilen, der Mitangeklagte Röttger hingegen freizusprechen sei. Sarauw nahm ruhig und bleich den Richterspruch entgegen. Von seinen Vertheidigern war nur der Rechtsanwalt Wolffgram aus Berlin anwesend, auch Röttger's Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Schmidt aus Mainz war nicht erschienen. Die vom Senatspräsidenten Trenkmann verkündeten Entscheidungsgründe entrollten ein trauriges Bild von dem schändlichen Treiben Sarauw's. Aus dem Mitge- theilten ging hervor, daß Sarauw wahrscheinlich seit dem Jahre 1874, sicherlich aber seit dein Jahre 1879 Hauptkorrespondent eines Bureaus in Paris war, dem er von Kopenhagen aus unter Deckadressen an ihn gelangte und weiter beförderte Nachrichten, deren Geheim haltung der französischen Negierung gegenüber für das Wohl des deutschen Reiches von unbedingter Erforderlichkeit war, und FestungS- pläne übermittelte und hiersür monatlich einen Gehalt von 5 bi» 6000 Franks bezog. Systematisch und geschäftsmäßig betrieb Sarauw sein schändliches Gewerbe und suchte mit der größten Frechheit in militärische Kreise einzudringeu und Angehörige der deutschen Armee i» seinen Dienst zu ziehen, um sie sich nutzbar zu machen. Er mar ein wichtiges Organ in jenem französischen Institut, für welches er Berichte aus einem großen Theil von Deutschland und Oesterreich einsandte und seine Thätigkeit daselbst so hoch angeschlagen wurde, daß man ihn zur höchsten Gratification vorschlug. Systematischer und größer als Sarauw das Verbrechen des LandeSrerraths getrieben hat, kann nach dem Ausspruche der abgehörte» Sachverständigen dasselbe kaum gedacht werden. Mil Untercorrespondenten setzte sich Sarauw fleißig in Verbindung und unternahm Reisen durch Deutsch land und Oesterreich, um neue Kreaturen anzuwerben und geeignetes Material für das französische Institut, in besten KnechteSdiensten er stand, zu beschaffen. Originalberichte von Sarauw befinden sich in den Händen des Gerichtshofes, au» denen in Verbindung mit Zeugenaussagen, insbesondere eines ungenannt gebliebenen Zeugen,
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