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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.08.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-08-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186608066
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660806
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660806
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-08
- Tag1866-08-06
- Monat1866-08
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.08.1866
- Autor
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und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 218. Montag den 6. August. 1866. Bekanntmachung. Die Einführung der Wasserleitung in die Schulgebäude macht die Verlängerung der Ferien der zweiten, dritte», vierte« und fünften Bürgerschule so wie der Freifchule um acht Tage erforderlich, und eS wird daher der Unterricht in gedachten Schulen erst am Montag den 13. Auguft d. I. wieder beginnen. Leipzig, am 4. August 1866. Die Schul-Jnspeetto«. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Lechler. vr. Koch. Schleißner Bekanntmachung. In Folge unserer Bekanntmachung vom 22. vor. Mon. haben sich, wie wir mit Genuathuung constatiren, in 92 DeSinfectionS- bezirken die Grundstücksbesitzer zu gemnnfamer DeSinfection der Aborte und Gruben ihrer Häuser vereinigt und unserem Bauamte vorschriftsmäßig diejenigen Personen präsentirt, welche die DeSinfection für sie besorgen sollen. ES sind daher nur noch acht Bezirke übng, in welchen wir die DeSinfection durch von unS damit beauftragte Personen bewerkstelligen zu lasten haben. Demzufolge ist von unS der Maurer Herr Elbke für die Bezirke Nr. 1 und 93, der Maurer Herr Kunze für den Bezirk Nr. 55 und der Vorsteher deS Dienstmann-Institut- Expreß Herr Wagner für die Bezirke Nr. 23, 74, 76, 80 und 82 zur Besorgung der DeSinfection bestellt worden. Die Genannten sind mit Legitimation unseres Bauamt- versehen. Mit der unS vorbehaltenen Controls haben wir zunächst den BauamtSdiätisten Herrn Rentsch beauftragt. Wrr gewärtigen uns, daß den vorbenannten Personen sowie ihren Gehülfen zur Ausführung der denselben Übertragenen Func tionen von den Grundstücksbesitzern der Zutritt zu den Gruben und Aborten unweigerlich werde gestattet werden, so daß wir nicht in die unangenehme Lage werden versetzt werden, die unter 9 in unserer Bekanntmachung vom 22. vor. M. ausgesprochene Straf androhung zu verwirklichen. — Leipzig, den 2. August 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Ritscher, Lei. Bekanntmachung. Beim Wegfangen der ohne Steuerzeichen oder Maulkorb frei herumlaufenden Hunde sind zwischen deren Besitzern und de« an gewiesenen Cavulerknechten neuerdings mehrfach Differenzen wegen der Bestimmungen de- HundcschlagS vorgekommen. Die- veranlaßt unS wiederhott in Erinnerung zu bringen, daß Hunde, welche auS obgedachten Gründen aufgegriffen worden find, nach obrigkeitlicher Anordnung entweder getödtet oder dem Scharfrichter eigenthümlich überlasten werden, dafern binnen 3 Tagen von der Aufgreifung an die Eigenthümer sich nicht melden. Dem Eigenthümer, welcher sich in obiger Frist meldet, wird der nn- gefangene Hund nur dann wieder verabfolgt, wenn er sich sowohl über besten Eigenthum legttimirt, als auch die Steuerberichtiaung oder etwaige Befreiung nachgewiesen haben wird. Äm Falle, daß der Hund seinem Eigenthümer am dritten Tage nach seiner Auf- greifung zurückgegeben wird, hat dieser, außer fünf Neugroschen Aufgreisegeld, dem Cavillereibesitzer Einen Thaler für Fütterung und Aufbewahrung zu bezahlen. — Leipzig den 2. August 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. H. Bekanntmachung. Auf Antrag de- Comite'S der VorschuHbank haben wir mit Rücksicht auf die wesentlich erleichterten Geld- und Creditverhält- niffe genehmigt, daß die gedachte Bank die Ausleihung von Geldern mit dem 18. dieses Monat- schließt. Leipzig, am 4. August 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. " ' " Schlnßner. vr. Koch. Bekanntmachung. Die noch nicht abgeholte Entschädigung für die vom 7. bi- mit 14. Mai d. I. in hiesiger Stadt verquartirtrn rmd verpflegten Truppen der Königlich Sächsischen ILgerbrigade kann in de» nächsten S Tagen bei uns erhoben werden. Der den Quartierzettel Vorweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. DaS -Quartier-Amt. ^ Leipzig, den 5. August 1866. Rose. Bekanntmachung. ' Zum Behnf der gegen da- Ende jede- akademische» Halbjahre- der bestehenden Vorschrift gemäß zu hallenden Revision der Universitätsbibliothek werden die Herren Studierenden aufgesordert, die von ihnen entliehenen Bücher an den drei letzten Tagen dieser Woche, am 2., 3. und 4. August, alle übrigen Herren Entleiher «der an den drei letzten Tagen der folgenden Woche, am 9., 10. und 11. August gegen Zurücknahme der Empfangsbescheinigungen abzuliefern. Leipzig, am 30. Juli 1866. Die Berwaltnng der Univerfltüt-bihliotheV. Atadtlheater. Da- bereit- fest beschlosten gewesene und demgemäß auch schon von unS in d. Bl. anuoneme Gastspiel ds- Frl. Pauline Ul rich und de- Herrn Sontag ist noch in der letzten Stunde — wenigsten- für jetzt — dadurch unmöglich geworden, daß die Dres dener Hofbühne ihre de- Kriegszustände- wegen eine Zell lang fistirte» Vorstellungen wieder begonnen hat und also auch genannte Künstlerin sofort daselbst eintreffeu mußte. Hierzu kommt, daß Frl. Hedwig Raabe, taub für die Wünsche der Direction und de- Publicum-, noch immer unerbittlich in ihrer Billeggiatur zu GohliS sitzt, und so muß denn zunächst versucht werden, ob auch ohne den Succur- berühmter Gäste unser Theater sich leidlich durch dieser Lage Trübsal schlagen kann? Statt de- „kleinen Dämon" au- Petersburg erschien nun — am 2. Lugusi — unser Frl. Götz al- Vroni im „Goldbauer",
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