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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 11.02.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-02-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187302111
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18730211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18730211
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-02
- Tag1873-02-11
- Monat1873-02
- Jahr1873
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. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Abonnement: Vierteljährlich 1" Ngr. Großenhainer Werhaltmzs un-AWzMatt. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt« zeile l Ngr. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 1» Uhr. M LS. Redaktion, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Dienstag, den 11. Februar L8S» Bekanntmachung. Das vom Rathhausbrande herrührende Kupfer und Eisen soll Donnerstag, den 13. d. M., in der Rathswaage am Topfmarkt von Nachmittags 3 Uhr an in einzelnen Partieen an die Meistbietenden gegen sofortige baare Bezahlung verkauft werden. Großenhain, am 10. Februar 1873. Der Rath daselbst. Kunze. Bekanntmachung. Gesuche um Versetzung von Kindern aus der II. in die III. Schule sind bis Ende Februar bei mir anzubringen. Großenhain, am 5. Februar 1873. Schuldirector Mushacke. Tagesnachrichten. Großenhain, am 9. Febr. Gestern hat sich der land- wirthschaftliche Spar- und Vorschußverein für Großenhain und Umgegend in seiner ersten Generalversammlung definitiv constituirt und einen aus neun Mitgliedern bestehenden Verwaltungörath gewählt. Diesem Verwaltungsrath liegt es nun ob, die ferneren Einrichtungen zu treffen, um das neue Institut in Thätigkeit zu bringen und auch andere, gewiß nicht unwichtige Aufgaben zu lösen. In der constituirenden Generalversammlung sollen gegen 200 Personen anwesend gewesen sein. Wir berichteten seiner Zeit, daß am 26. Novbr. v. I. Abends von unserer Polizei auf hiesigem Bahnhofe ein Gaunerpaar verhaftet wurde, welches mehrerer Diebstähle und Betrügereien verdächtig war. Es ergab sich, daß der verhaftete junge Mann der Barbier Schwalbenberg aus Böhla bei Altenhagen in Westphalen sei, während seine Begleiterin, welche er in Stuttgart kennen gelernt hatte, Sophie Matt hieß und aus Petersthal gebürtig war. In der vom k. Gerichtsamt Großenhain geführten Untersuchung war Schwalbenberg geständig, auf seiner zweimonatlichen Reise, die ihn über Rastatt, Freiburg, Basel, das südliche Bayern, München rc. nach Dresden und von da auch nach Großenhain geführt hatte, mindestens 300 einzelne Be trügereien und Diebstähle verübt zu haben, von deren Er trag die Reisekosten bestritten wurden. Er wurde daher wegen Diebstahls, Betrugs und versuchten Betrugs zu 2 Jahr 1 Monat Gefängniß und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 3 Jahre verurtheilt, die Mitangeklagte Matt, welche von dem verbrecherischen Gebühren Schwal- benberg's Kenntniß gehabt, ja sogar dann und wann ihm dabei behilflich gewesen ist, mit viermonatiger Gefängniß- strafe belegt. Beiden Angeklagten ist 1 Monat der erlit tenen Untersuchungshaft als Strafe angerechnet worden. Die Matt unterwarf sich dem Erkenntnisse, Schwalbenberg aber erhob Einspruch dagegen und widerrief auch zum Theil seine gemachten Zugeständnisse, in öffentlicher Verhandlung des k. Bezirksgerichts Meißen am 31. Januar wurde jedoch das angefochtene Erkenntniß mit einigen beigefügten Er läuterungen bestätigt. Inhalts der Uebersicht des telegraphischen Verkehrs der zum Directions-Bezirk Dresden gehörigen, im Königreiche Sachsen gelegenen Reichs-Telegraphen-Stationen pro 1872 sind in Großenhain 5146 Depeschen aufgegeben worden und 4525 Depeschen angekommen. Sachsen. Das Befinden Ihrer Majestät der Königin hat sich in erfreulichster Weise gebessert. Das Fieber ist vollständig verschwunden, nur der Husten war noch sehr störend. Das am Morgen des 8. Februar aufgelegte Bulletin lautet: „Ihre Majestät die Königin haben bis 4 Uhr ruhig geschlafen. Das Fieber ist nicht wiedergekehrt. Auch der Krästezustand hat sich etwas gebessert." Die erste Kammer genehmigte in ihrer Sitzung am 7. Februar zunächst die Gesetzentwürfe über Entschädigung für Wegfall gewisser, mit dem städtischen Brauurbar ver bundener Berechtigungen und des Mahlzwangs allenthalben nach den Beschlüssen der zweiten Kammer und trat sodann ohne Debatte dem Beschlusse der zweiten Kammer bei: zu genehmigen, daß die Regierung die Domäne Sachsenburg der dortigen Correctionsanstalt zur Bewirtschaftung über weise. Alsdann wurde eine Petition um Einführung des preußischen Schiedsmanninstituts der Regierung zur Er wägung, der Antrag des Abgeordneten vr. Schubert auf Errichtung eines homöopathischen Lehrstuhls an der Univer sität Leipzig der Regierung zur Kenntnißnahme überwiesen. Die zweite Kammer nahm am 7. Februar nach längerer Debatte den Deputationsantrag, den Antrag des Abgeord neten Vr. Heine wegen Abänderungen von Bestimmungen der Verordnung über das Expropriationsverfahren an die Regierung zur Kenntnißnahme abzugeben, an, worauf ohne Debatte der im Vereinigungsverfahren über ven Seiler'schen Antrag betreffs des Schankconcessionswesens formulirte Vor schlag Annahme fand. Es wurde sodann ein Antrag, vie kostenfreien Nachlaßregulirungen von im letzten Kriege im Feloe gebliebenen, oder infolge des letzten Feldzugs in den Lazarethen verstorbenen Soldaten betreffend, berathen. Bei dem Beschlusse, für die Chaussvebauten 240,000 Thlr. ins außerordentliche Budget einzustellen, blieb man trotz der jenseitigen Ablehnung stehen. Das Rathscollegium zu Meißen hat beschlossen, dem desfallsigen Vorgänge anderer Städte zu folgen und die wichtigeren Rathsbeschlüsse von Zeit zu Zeit zu veröffent lichen. Das kleine Städtchen Adorf im Voigtlande schreibt sein Bürgermeister-Amt mit einem auf 900 Thaler erhöhten Gehalte aus, nachdem unter dem bisherigen Gehalte kein Jurist um die Stelle sich beworben. lieber das ganz bedeutende Vermächtniß, welches von Seiten des verstorbenen Privatier Carl Ferdinand Rhode der Stadt Leipzig vermittelst seines letzten Willen zugefallen ist, bringen die „L. N." folgende Notizen: „Die Zuneigung, die der Verstorbene unsrer Stadt widmete, glaubte er nicht besser bethätigen zu können, als daß er solche zum Erbe seines bedeutenden Vermögens eiusetzte, andererseits wurde derselbe auch dazu bestimmt in Anerkennung der bedeutenden Verdienste, welche sich unser allverehrter Bürgermeister, vr. Koch, um unsere Stadt erworben hat und noch erwirbt. Der Gedanke bei Aufstellung des Testamentes gipfelt in dem Wunsche, der Stadt Leipzig ansehnliche Stiftungen zu Pensions- und WohlthätigkeitSzwecken ohne hindernde Be schränkungen zu vermachen und ist derselbe in wahrhaft generöser und freigebiger Weise zur Ausführung gebracht. Bei der hohen Ziffer der Hinterlassenschaft, man spricht von ca. 400,000 Thlr., ist die alleinige Bedingung an geknüpft, das Stammvermögen selbst nicht anzugreifen, im Gegentheil sollen 10 pCt. des alljährlichen Reinerträgnisses der Gesammtstiftung zur Anlegung eines Reservefonds ver wandt werden und damit fortgefahren bis zu einer Zeit dauer von 60 Jahren, nach welchen dieser Fond zum Stamm vermögen zugeschlagen wird, alsdann beginnt die Errichtung eines neuen Reservefonds in gleicher Weise. Die Verwaltung der Hinterlassenschaft soll durch ein Comitv hiesiger angesehener Bürger geschehen, zu welchen der jeweilige Bürgermeister der Stadt mit bestimmt ist und werden diese Comitämitglieder für ihre Mühewaltung pecuniär durch angegebene Beträge in gewisser Beziehung entschädigt. Von jährlichen Legaten sollen benannt sein der Theaterpensionsfond mit der hohen Summe von 3000—7000 Thlr., je nach Beschluß des ComitöS, der Stadtorchesterpensionsfond mit 500 — 2000 Thlr., der Harmonie-Gesellschaft und dem Frauen - Hülfsverein je 1200 Thlr., der Polizeidiener-Casse 500 Thlr., der Rathö- mitglieder-Casse 1500 Thlr., dem Rennclub 300 Thlr., den hülfsbedürftigen Handlungsdienern 200 Thlr., das Con- servatorium mit 200 Thlr., das städtische Museum mit 500 Thlr., der Orchester-Wittwenfond mit 200 — 500 Thlr., verschiedene Raths - Polizei - Wittwen - und Krankencassen mit 300 — 500 Thlr., zur Unterstützung an verschämte Arme 500—1000 Thlr. Die übrigen disponiblen Summen sollen nach Verfügung des Comitvs zur Verschönerung oder zur Verbesserung unserer Stadt dienen, zur Errichtung von Denkmälern, Springbrunnen, zur Vermehrung der Gas- candelaber, zur Herstellung neuer Wege, Verbreiterung von Brücken rc., in welcher Beziehung dem Comite freie Hand gelassen ist. Von minder wichtigen aber eigenthümlichen Bestimmungen nennt man das Spielen eines Lotterielooses, sowie das Abonnement zweier Sperrsitze im städtischen Theater und für das Gewandhaus - Concert für alle und jede Zeiten, deren Benutzung den Comitemitgliedern freisteht; auch soll letzteren freigestellt sein, ein freies Dejeuner alljährlich auf Kosten der Hinterlassenschaft einzunehmen, sofern die Er trägnisse des Jahres sich als besonders günstig herausgestellt habeu. Schließlich verlautet, daß, sofern Leipzig nicht ge neigt sei, diese Erbschaft anzutreten, woran allerdings wohl nicht zu zweifeln sein wird, die Vaterstadt des Verstorbenen „Hamburg" zur Uebernahme dieses Vermächtnisses bestimmt wird. Möchten wir noch hierbei den Wunsch und die Hoffnung ausdrücken, daß diese großartige Stiftung auch stets im Sinn und Geist des Verstorbenen zu Gunsten unserer Vaterstadt verwandt werde, der durch diese Bestimmung bezeugte, welchen Werth er auf die fortdauernde Entwickelung unserer Stadt legte und welche Zuneigung er für dieselbe in sich getragen hat." Am 5. Februar früh ist, wie dem „Dr. I." aus Pirna berichtet wird, in Hinterhermsdorf die Frau eines Garten Nahrungsbesitzers schwer verletzt und blutend, zwar noch lebend, in der Nähe ihrer Wohnung aufgefunden worden, jedoch schon wenige Stunden nachher verstorben. Da der Verdacht der Tödtung von dritter Hand vorliegt, so hat sich der Staatsanwalt und eine Commission des königlichen Bezirksgerichts am 6. Februar zur Ermittelung des That- bestandes und zur Leichenschau an Ort und Stelle begeben. Deutsches Reich. Wie die „C. St." berichtet, soll nach einem dem BundeSrathe zugegangenen Gesetzentwürfe aus der französischen Kriegsentschädigung ein Reichsinvaliden fond mit einer Capitalsumme von 187 Mill. Thaler gebildet und von einer Behörde verwaltet werden, welche in Berlin ihren Sitz hat. Das Geld ist zinsbar anzulegen. Die Conferenz von Ministerialräthen der Regierungen von Preußen, Bayern, Würtemberg, Sachsen und Baden, welche sich mit dem Entwürfe eines Gesetzes, betreffend die zur Einführung der deutschen Civil- und Straßproceßordnung erforderlichen Einrichtungen und Gerichte beschäftigen soll, wird Anfang dieser Woche in Berlin zusammentreten. Das Ergebniß dieser Conferenzen wird dann Gegenstand einer weiteren Berathung der Justizminister der genannten Staa ten unter wahrscheinlicher Hinzuziehung der Minister aus aus anderen Bundesstaaten werden, worauf der Entwurf an den Bundesrath gelangen wird. Preußen. Im Abgeordnetenhause wurde am 7. Febr. die eingegangene Adresse der Bischöfe auf Ablehnung der Kirchenrechtsvorlagen der Commission für die betreffenden Vorlagen überwiesen. Die Interpellation des polnischen Abg. Wierzbinski, die Unterrichtsertheilung in deutscher Sprache betreffend, beantwortete der Cultusminister dahin, daß die bezüglichen Verfügungen keineswegs den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen; dieselben seien veranlaßt wor den durch vielfache Beschwerden über Vernachlässigung deut scher Schüler durch polnische Religionslehrer, auch sei die Sprachentrennung als Agitationsmittel zur Trennung der Nationalitäten benutzt worden. Die meisten höheren Lehr anstalten in Posen seien deutsche Anstalten; viele Geistliche der Provinz Posen könnten nur in der polnischen Sprache Gottesdienst halten. Diesem Mangel sei abzuhelfen. Das Provinzialcollegium sowie fast sämmtliche Schuldirectoren hätten sich für Ertheilung des Religionsunterrichts in der deutschen Sprache erklärt. Bei der hierauf folgenden Be rathung des Etats der Eisenbahnverwaltung hielt der Abg. Lasker eine 2 Vs stündige Rede, in welcher er, nach energischer Zurückweisung aller gegen ihn gerichteten persönlichen Ver dächtigungen, seine Behauptungen betreffs des Geh. Rath Wagener, Fürsten Putbus und Prinzen Biron aufrecht erhielt. Allerdings habe letzterer kein Geld erhalten, aber eben nur, weil er es nicht erhalten; gefordert habe er eine Entschädigung von 100,000 Thlr. Dagegen habe der Geh. Rath Wagener allerdings eine Geldabfindung erhalten. Redner beleuchtete des Weiteren mit Darlegung von actenmäßigen Schriftstücken in ausführlichster Weise des Geh. Rath Wagener's Thätigkeit in jener Actiengesellschaft und beantragte die Einsetzung einer Commission auf Untersuchung der Eisenbahnverwaltung. Bei der am 8. Febr. stattgefundenen Discussion über den früheren Antrag des Abg. Lasker auf Vorlegung sämmtlicher Bahn- concessionen erklärte der Handelsminister Graf Jtzenplitz mit dem Anträge sich einverstanden und bat nur, ihm die nöthige Zeit zu lassen. Die gestrigen Angriffe werde er actenmäßlg widerlegen, sobald die Rede Lasker's stenographisch vorliege. Der Minister bestreitet, daß der Geh. Rath Wagener die ihm verliehene Concession verkauft habe, und hebt hervor, daß die drei gestern genannten Concessionäre, als sie um die Concession nachsuchten, nicht übel beleumundet waren. Bon Dem, was der Abg. Lasker gestern vorgebracht, habe er keine Ahnung gehabt; jedenfalls sei die Sache genau zu untersuchen. Frankreich. Bei Fortsetzung der Discussion über den Gesetzentwurf betreffs Verwendung der Kinder in den Fabriken hat die Nationalversammlung am 6. Febr. ein Amendement, durch welches die Nachtarbeit der Frauen unbedingt verboten werden sollte, mit 526 gegen 92 Stimmen verworfen und den Art. 4, der den Personen weiblichen Geschlechtes unter 21 Jahren die Nachtarbeit verbietet, mit 317 gegen 274 Stimmen angenommen. England. Das Parlament ist am 6. Februar durch eine Commission im Namen der Königin eröffnet worven. Die verlesene Thronrede hebt die Beziehungen aufrichtiger Freundschaft hervor, in welchen England zu allen auswärtigen Mächten stehe, und erwähnt im Einzelnen, daß Sir Bartle Frvre mit dem Sultan von Zanzibar in Verbindung getreten sei, um eine wirksame Ausführung der Verträge über Ab schaffung der Sclaverei herbeizuführen. Was das Verhält- niß zu den Vereinigten Staaten von Nordamerika anbelange, so habe Englands Verbündeter, der Deutsche Kaiser, ent sprechend den von amerikanischer Seite aufgestellten An sichten, die durch den Canal von Haro gebildete Linie als diejenige bezeichnet, welche den Bestimmungen des Vertrages von Washington am meisten entspräche. Die Würde des Landes, wis der Geist internationaler Freundschaft hätten
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