Suche löschen...
Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 13.01.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-01-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187201132
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18720113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18720113
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1872
- Monat1872-01
- Tag1872-01-13
- Monat1872-01
- Jahr1872
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Großenhainer UMHMngs un-AMgMaü. Nmtsvkatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. Ä. Sonnabend, den 13. Januar 18 Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Einschreibung in die Stammrolle für das Jahr 1872 betreffend. In Gemäßheit der Bestimmungen in 8 60 der Militär- Ersatz-Instruction vom 26. März 1868 werden alle in hiesiger Stadt aufhältlichen männliche Personen, welche im Jahre 1852 innerhalb des Deutschen Reiches geboren, sowie diejenigen, welche bei der letzten Rekrutirung oder bei den früheren Aus hebungen aus irgend einem Grunde zurückgestellt worden sind, oder ihrer Militärpflicht überhaupt noch nicht Genüge geleistet haben, bei Vermeidung der in den KZ 176 flg. der obenange- zogenen Militär - Ersatz - Instruction angedrohten Strafen und Folgen, hierdurch aufgefordert, in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1872 von Vormittags 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bis 5 Uhr entweder persönlich oder durch Beauftragte behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der hiesigen Rathsexpedition sich anzumelden. Diejenigen Gestellpflichtigen der Altersclasse 1852/1872, welche nicht im hiesigen Orte geboren sind, haben zur An meldung ihren Geburtsschein oder ihr Taufzeugniß hier abzu geben, dagegen haben alle Gestellpflichtigen früherer Alters classen ihre Gestellscheine bei der Anmeldung hierselbst zu produciren. Sind Militärpflichtige a) allhier, als dem Orte ihres gesetzlichen Domicils, nicht an wesend, gleichviel, ob sie an einem anderen Orte gestell- rflichtig sind oder nicht, oder d- sind dieselben von hier, als dem Orte, wo sie nur in Arbeit tehen, eine Lehranstalt besuchen u. s. w., zeitig abwesend, so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrik- Herren die Verpflichtung, bei Vermeidung der in 8 176 der Militär-Ersatz-Instruction angedrohten Strafen, sie während des obgedachten Zeitraumes hier anzumelden. Großenhain, den 30. December 1871. Der Stadtrath. — Kunze. Mllr. Nächste Sitzung der Armenversorgungsbehörde Montag den 15. Januar Nachm. 4 Uhr im Rathssitzungszimmer. Großenhain, am 12. Januar 1872. Der Vorsitzende. Kunze. Bekanntmachung. Im Gasthofe „zum blauen Hirsch" in Radeburg sollen den 18. Januar 1872, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Würschnitzer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 2 Stück eichene Klötzer, von lO—12 Centimeter oberer Stärke, I 5 - aspene Klötzer, von 14 — 23 Centimeter oberer Stärke, D 398 - birkene Klötzer, von 8 — 32 Centimeter i oberer Stärke, meist 5 Meter lang, für / § Z Stellmacher geeignet, I AN 60 - birkene Stangen, von 9—12 Centimeter 5 » unterer Stärke, I D Z 6200 - ficht. Leitersprossen, von 2—3 Centimeter unterer Stärke, -L N 6000 - ficht. Weinpfähle, von 4—6 Centimeter / unterer Stärke, t 2000 - ficht. Baumpfähle und Rüststangen, von t IZ 7—15 Centimeter unterer Stärke, I .. Z. 2 Raumkubikmeter aspene Scheite, I 8 § 1 - birkene - » L N 78 - - Rollen, AK? 5 - weiche - s A 122 - - Stöcke, / « 850 Gebunde weiches Reißig, 3070 - birkenes - einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwalter zuWürschnitz zu wenden oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte- zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revier verwaltung Würschnitz, den 27. December 1871. Eras. von Berlepsch. Lagesnachrichten. Großenhain. Mehrfach haben wir in diesen Tagen die Meinung aussprechen hören, die Einführung des neuen Maß- und Gewichtsshstems sei noch bis Johanni dieses Jahres ver schoben worden; damit scheinen sich besonders solche Geschäftsleute trösten zu wollen, denen der Gebrauch der neuen Maße Un bequemlichkeiten in der Handhabung und Berechnung macht. Dieselben stützen sich angeblich auf eine Ministerialverordnung, sind aber vollständig im Jrrthum. Mit dem 1. Januar 1872 muß der Gebrauch der neuen Maße und Gewichte überall ein ¬ geführt sein; in Sachsen sind aber im Handel und Wandel eine große Menge 100-, 50-, 20-, 10-, 5-, 4-, 1- und Vir-Pfund- Gewichte im Gebrauch, welche frühere sächsische Eichämter geeicht haben, die, um gültig zu sein, nun auch noch von den deutschen Eichämtern geeicht werden müssen. Diese Umeichung, die ursprünglich bis Ende 1871 fertig sein sollte, ist, da die Eichämter die Arbeit nicht bewältigen konnten, durch jene Mi nisterialverordnung bis Johanni 1872 ausgedehnt worden, was bei vielen Leuten die oben angeführte irrige Meinung hervor gerufen hat. Die Leser dieses Blattes werden hieraus ersehen, daß jetzt nur neues Maß oder Gewicht angewendet werden darf
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite