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Leipziger Monatsschrift für Textil-Industrie : 08.10.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-10-08
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- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
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- ZeitungLeipziger Monatsschrift für Textil-Industrie
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Nr. 41. XXXIV. Jahrgang. Wochenberichte Handelsteil der Leipzig, 8. Oktober 1919. Leipziqer Monatschrift für Textilindustrie A Cz Zugleich: Wochenschrift für Spinnerei und Weberei. Handelsblatt Allgemeine Zeitschrift für die Textilindustrie Begründet 1884 in LEIPZIG. fjj|« die gesamte Textil-BranChe« vormals „Die Textil-Zeitung“. Fachzeitschrift für die Woll-, Baumwoll-, Seiden-, Leinen-, Hanf- und Jute-Industrie, für den Garn- und Manufakturwarenhandel, sowie die Tuch- und Konfektionsbranche. Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Organ der Sächsischen Organ der Vereinigung Organ der Norddeutschen Textil - Berufsgenossenschaft. Sächsischer Spinnerei-Besitzer. Textil-Berufsgenossenschaft. Heräüsgegebeirwn Theodor Martins Textilverlag in Leipzig. Diese "Wochenberichte erscheinen jeden Mittwoch und bilden den Handelsteil der „Leipziger Monat schrift £Q r Textil-Industrie“. — Der Preis für die „Leipziger Monatschrift für Textil - Industrie“ mit den vierteljährl erscheinenden „Sonder-Nummern“ und den Beiblättern: Muster-Zeitung und Mit teilungen aus und für Textll-Berufsgenossenschaften betragt für Deutschland, Österreich, Un garn u. Tschechoslowakei pro Halbjahres,—, übrige Länder pro Halbjahr JL 25.—. Die „Wochenberichte“ können zum halbjährl. Preise von Jt 7,— für Deutschland, Österreich, Ungarn und Tschechoslowakei, übrige Länder zum halbjährl. Preise von JL 20.— bezogen werden. In der deutschen Post-Zeitungspreisliste sind die Monatschrift nebst Beiblättern (auf Seite 203) unter „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“, die Wochenberichte (auf Seite 369) unter dem Titel „Wochenberichte der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ eingetragen. Die Bezugs-Gebühr ist im voraus zahlbar. Wenn ein Bezug spätestens einen Monat vor Schluß des Halbjahres nicht gekündigt wird, gilt derselbe als fortbestehend. Anzeigen- Gebühr: Petitzeile (3 mm hoch und 43 mm breit) oder deren Raum 1,—, Stellen ¬ gesuche 70 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt nach Tarif. Beilagen nach feststehendem Tarif. Adresse für sämtliche Zuschriften und Geldsendungen: Leipziger MonatSChrlft für Textil-Industrie, Leipzig, DÖrrlBOStr. 9. Weiteres über amerikanische Textil-Exporttrusts. Von Dr. N. Hansen-Berlin. [Nachdruck verboten.] Zu meinem kürzlich veröffentlichten Beitrag über die Bildung ameri kanischer Exporttrusts und ihre Wirkungen auf den Europamarkt habe ich inzwischen weiteres instruktives Material über organisatorische Einzelheiten erhalten, die für die deutsche Export- und Industriewelt von erheblichem Interesse sein dürften. Es handelt sich im wesentlichen um die fünf größten Textilausfuhrvereinigungen der Vereinigten Staaten, die sich auf Grund der Erleichterungen gebildet haben, welche die Webb-Pommerence Bill vom 10. April 1918 ihnen gewährte. Die Textile Alliance Export-Ccrporation (New York), die als größte Vereinigung ihrer Art bereits früher von mir erwähnt wurde, ist, wie mir berichtet wurde, durch Vertreter der Baumwoll- und Wollwarenfabri- kanten und Kaufleute gegründet, um im Hinblick auf die Nachkriegszeit erne Gleichordnung und Festigung der amerikanischen und europäischen fextilmärkte zu erzielen. Sie will auf allen europäischen Hauptmärkten Vertretungen unterhalten. Die „Corporation“ wurde unter der Leitung der Association of Cotton Textile Merchalits, der American Association of Woolen and Worsted Manufacturers, des National Council of Cotton Manufacturers und der National Association of Wool Manufacturers organisiert. Das Direk torium setzt sich aus Mitgliedern dieser Vereinigungen zusammen. Die Vereinigung, die sich mit der Ausfuhr von Baumwoll-, Woll-, Flachs- und Seidenfabrikaten befassen und ihr Hauptaugenmerk zunächst auf Europa richten wird, ist keine ausschließliche Verkaufsstelle für irgendwelche der genannten, von ihren Mitgliedern hergestellten Artikel, sondern leitet ledig lich die eingehenden Aurtrage durch die eigentlichen Kontrollvereinigungen an die einzelnen Fabriken weiter. Ferner wurde von den bedeutendsten Fabriken zur Herstellung von Gespinstwaren mit Kautschukfäden die American Webb Manufacturers’ Export Corporation gegründet. , Unter der Firma „Textile Banking Co. (New York) wurde, wie in Nr 37 bereits kurz gemeldet, vor kurzem mit einem Kapital von 2,5 Mill, eine Gesellschaft gegründet, die sich mit Bankgeschäften, vor allem der Finanzierung von Rohstoffverkäufen an die Textilindustrie befassen soll. Hinter dem Unternehmen stehen die Guaranty Trust Co. und die Liberty National Bank, New York. Kurz darauf wurden die „Independent Ware houses Inc.“ gegründet, eine Lagerhausgesellschaft, die in engster Beziehung zu der Textile Banking Co. steht und gleichfalls mit der Guaranty Trust Co. und der Liberty National Bank liiert ist. Die National Association of Manufacturers (New York) ist eine Ausfuhr Vereinigung, die als erste einer Gruppe von Gesellschaften zur Förderung des Handels mit verschiedenen Artikeln, insbesondere jedoch Textil- und Metallwaren mit dem fernen Osten, Mittelamerika, dem Orient, Rußland, Sibirien, Afrika und Europa angesehen wird. Die Gesellschaft führt den aus den Anfangsbuchstaben der Worte National Association Manufacturers United States America gebildeten Namen „Namusa“ und arbeitet auf ausschließlich kooperativer Basis. Ihr Zweck ist in erster Linie, die Erzeugnisse ihrer Gründer zu verkaufen und, soweit dies nicht möglich ist, die Erzeugnisse anderer amerikanischer Fabrikanten abzusetzen. „The National Association of Manufacturers“, ,hat etwa 4100 Firmen als Mitglieder. Ihr Sitz ist New York. Die Verwaltung besteht aus 15 Direktoren mit einem Arbeitsausschuß von 5 Direktoren. Für die einzelnen Handelszweige sind besondere Ausschüsse eingesetzt worden. Der Verband vermittelt zu gleich die Transport- und Speditionsgeschäfte und garantiert den Mitgliedern ausländische Bestellungen. Dabei sollen dann die eigentlichen geschäft lichen Verhandlungen von den einzelnen Fabrikanten selbst besorgt werden. Die Entwicklung des Handels soll durch geeignete ständige Vertreter im Auslande gefördert werden, die wieder durch Sachverständige in den Ver- e * n igten Staaten geleitet werden. Vor einigen Monaten ist ferner bereits eine vorläufige Ausfuhr-Ab teilung der National Association of Hosiery and Underwear Manufacturers geschaffen, die mit den Strickwarenfabrikanten des Landes behufs Organisation und Förderung der Ausfuhr in Fühlung treten soll. Einen Beweis für die Stärke der Bestrebungen, den Außenhandel zu organisieren, kann man schließlich noch in der Gründung der American Cotton Export and Financing Corporation in New Orleans mit einem Kapital von 100 Mill. $ erblicken. Bei allen diesen Organisationen handelt es sich um ausgesprochene Textilexporttrusts. Daneben wirken jetzt noch eine ganze Anzahl gemischter Trusts, die zum großen Teil Textilwaren ausführen. An ihrer Spitze steht als größter und vielseitigster Trust die Allied Industrie Corporation, die Strickwaren aus Seide, Kord, fertige Ober- und Unterkleider, Handschuhe, Futterstoffe, Hutfutter usw. nach Europa sendet. Reichswirtschaftsrat und Betriebsrätegesetz. Der Verband Sächsischer Industrieller, der schon wiederholt in Kundgebungen und Eingaben die sachlich begründeten schweren Bedenken der sächsischen Industrie gegenüber der der Natianalversammlung vorliegenden Fassung des Entwurfes eines Gesetzes über die Einrichtung von Betriebs räten dargelegt hat, hat zufolge eines Beschlusses des Gesamtvorstandes des Verbandes erneut in einer Eingabe an den Herrn Reichskanzlei zu dem Entwurf Stellung genommen. In dieser Eingabe sieht der Verband davon ab, nochmals die Bestim mungen zu bezeichnen, die den Entwurf in der vorliegenden Fassung für die sächsische Industrie unannehmbar machen, und fordert, nachdem auch aus anderen beteiligten Kreisen Widerspruch gegen das Gesetz erhoben werden wird, namens der sächsischen Industrie, daß mit Rücksicht auf § 165 der Verfassung des deutschen Reiches der Gesetzentwurf über die Betriebsräte, der seit Jahrzehnten auf wirtschaftlichem Gebiete wohl die einschneidendste Maßregel darstellt und dessen soziale und wirtschaft liche Wirkungen unübersehbar sind, zurückgestellt wird, bis der in § 165 der Verfassung vorgesehene Reichswirtschaftsrat entsprechend seiner verfassungsgemäßen Aufgabe, „sozialpolitische und wirtschaftspolitische Ge setzentwürfe von grundlegender Bedeutung“ vor ihrer Einbringung zu begut achten, Gelegenheit gehabt hat, zu dem Gesetzentwurf über die Be triebsräte Stellung zu nehmen. Dies ist nach Ansicht des Verbandes um so eher möglich, als nach Mitteilung der Reichsregierung ein vorläufiger Reichswirtschaftsrat in Bildung begriffen ist, und es liegt nach Meinung des Verbandes im Interesse aller an der Bildung des Reichswirtschaftsrates Be teiligten, daß das Betriebsrätegesetz nicht von der Nationalversammlung unter wesentlichem, ja vielleicht einschneidendem Einfluß politischer Gesichtspunkte verabschiedet wird, sondern seine endgültige Gestaltung durch den Reichs wirtschaftsrat, der lediglich von wirtschaftlichen Erwägungen geleitet werden soll, erhält. Die Textilindustrie im neuen Griechenland. Nach Pariser Meldungen sollen die Griechen Westthrazien mit Port Lagos und Dedeaphalech, Ostthrazien mit Adrianopel, die großen ägäischen Inseln, Westkleinasien mit Smyrna, Zypern und Südalbanien mit Walona erhalten. Bleibt es bei dieser Gebietsverteilung, dann würde die wirtschaftliche Kraft Griechenlands beträchtlich gestärkt werden, denn es erhielte in den neuen Gebieten Genußmittel- und Rohstofflieferanten erster Güte, so u. a. „von Tabak, Weinbeeren und Wein, Öl, Erzen und Baum wolle. Nach Ägypten wäre es dann der hervorragendste Baumwollerzeuger des nahen Ostens. Bisher hat Griechenland nur wenig Baumwolle erzeugt, und zwar in Mittel- und Südgriechenlaud und im Hinterlande von Saloniki. Dazu erhielt es jetzt das Baumwollgebiet von Westkleinasien (Wilajet von Smyrna) und die Insel Zypern. Auch auf den ägäischen Inseln, wie auch in Süd albanien gedeiht die Baumwolle. Griechenland kann aber seine Baumwoll erzeugung noch vergrößern. Mit der Stadt Smyrna (und ihrem Hinterlande) gelangte Griechen land auch in den Besitz der bedeutendsten türkischen Textiiindustriestadt. Es gibt dort eine große Tuchfabrik, Baumwollspinnereien und Webereien, Färbereien und Veredlungsanstalten. Ihr Gegenstück auf der anderen Seite des ägäischen Meeres ist Salonik, in dessen Hinterland die Baumwolle gut gedeiht und wo sich eine nicht unbedeutende Baumwollindustrie ent wickelt hat. Es war immer schon ein Wunsch der Griechen, ihre Textilindustrie zu heben, weil sie in Textilwaren stark vom Auslande abhängig sind; jetzt werden sie sicherlich bemüht sein, diesen Wunsch zu verwirklichen. Die Rohstoffe hierfür können sie sich zu einem guten Teile im Lande selbst beschaffen. Wie bereits bemerkt, läßt sich der Anbau von Baumwolle noch vergrößern, die Schafzucht bildet seit altersher in den alten und neuen Be sitzungen Griechenlands die Grundlage der Viehzucht, sodaß sich die Woll
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